Ist hier Abschleppen erlaubt ?
Hallo,
meine Frau und ich wohnen ziemlich Stadtnah, sodass viele City-Besucher Ihre Fahrzeuge bei uns abstellen. Teils privater Parkplatz, teils öffentlicher (allerdings mit Halteverbot). Hat mich bis dato nie gestört.
Nun habe ich gestern nach der Arbeit bei Auto nicht „Vorschriftsgemäß“ abgestellt.
D.h. ich habe im Halteverbot geparkt auf öffentlichen Grund.
Drei Stunden später wollte ich zum Einkaufen fahren. Nix da, das Auto war weg, traurig und ärgerlich aber war. Nach einer kurzen Nachfrage bei der behörde wurde mir mittgeteilt, dass ich mich an den „Abschleppdienst XY“ wenden soll.
Bei uns in der Wohngegend gibt es einen Rentner, der sich für das Ordnungsamt hält.
Jeden „Falschparker“ spricht er an oder lässt Ihn Gnadenlos abschleppen.
Mittlerweile einfach nur lächerlich !!!
Als ich das Auto abholen wollte, wollte mir das Abschleppunternehmen das Auto nicht rausrücken, bevor ich die Gebühr in Höhe von 115 EUR bezahlt habe. Eine Frechheit !!!!
Der Mitarbeiter meinte, dass ich Glück gehabt habe, da ich in der Nähe wohne und das Abschleppen somit recht günstig war.
Nun das Fazit:
Das kann doch nicht sein, dass ein bekloppter Rentner das Ordnungsamt spielt ??
Er wohnt nur zur Miete und überwacht das ganze Wohngebiet ??
Das Abschleppunternehmen wollte mir den Namen des „Beauftragen“ erst nicht rausgeben wegen Datenschutz. Nach 100-maliger Nachfrage rückte er den Namen doch raus. Es war der Rentner….
Ist das überhaupt rechtens? Darf er überhaupt ein Abschleppdienst bestellen und mit einer „Abtrittserklärung“ (So nannte es mir der Abschleppdienst) mich vor Ort bezahlen lassen ??
Lohnt sich wegen der ganzen Sache zum Anwalt zum gehen ??
Freundlicher Gruß
Beste Antwort im Thema
Ich glaube Du erzählst nur die Hälfte. Kein Privater kann ein Abschleppunternehmen bestellen, wenn doch hat er in erster Instanz auch die Kosten zu tragen. Er kann dem Ordnungsamt einen Tip geben, das Ordnungsamt bestellt dann das Unternehmen und Du darfst zahlen.
Im Sommer wünsche ich mir aber auch immer so einen eifrigen Rentner, der nahe See zieht die Stadtbevölkerung an, es wird immer alles gnadenlos zugeparkt, Straße, Bürgersteig, Wald und Waldwege. Oft parken sich die Parkenden selber zu, da habe ich schon Fäuste fliegen sehen, keifende Ehefrauen, brüllende Männer, zerbeulte Autos und abgebrochene Spiegel.
Die Straßen sehen dann am Abend auch immer besonders zugemüllt aus, der Dreck wird vor dem einsteigen einfach fallen gelassen, man kann sehen das die Pizzabude gut läuft.
Das Ordnungsamt hat das erkannt, sporadisch verteilt es nun im Minutentakt, mit mehreren Mannen gleichzeit Zettel. Mehrere 100 pro Nachmittag.
Und das finde ich gut.
65 Antworten
Kann dir doch vollkommen egal sein.
Ich würd mich freuen, wenn die elenden Falschparker aus meiner Straße verbannt werden würden.
Zitat:
Original geschrieben von shathh
Kann dir doch vollkommen egal sein.Ich würd mich freuen, wenn die elenden Falschparker aus meiner Straße verbannt werden würden.
Ich weis nicht, wie Du drauf bist, aber es kann nicht wie im wilden Westen sein. Der, der gern einen abschleppen lassen möchte, macht es einfach. 😉
Sollte man das zulassen, bräuchten wir dringnd mehr Gerichte und Richter, ggf. auch Gefängnisse 😁
Wenn jeder glaubt, dass Recht selbst in die Hand nehmen zu müssen, gibt es bald nur noch Mord und Totschlag😉
Zitat:
Original geschrieben von shathh
Kann dir doch vollkommen egal sein.Ich würd mich freuen, wenn die elenden Falschparker aus meiner Straße verbannt werden würden.
JAU und ich hätte endlich einen Parkplatz vor der Haustüre .................... Aber ............... parkst DU IMMER richtig???? Pass aber auf den Rentner in deiner Umgebung auf! 😉
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Ich weis nicht, wie Du drauf bist, aber es kann nicht wie im wilden Westen sein. Der, der gern einen abschleppen lassen möchte, macht es einfach. 😉
Verdreh mal keine Tatsachen. Wo haben wir denn den "wilden Westen", wenn der TE für sein Fehlverhalten bestraft wird?
Nicht das Abschleppen ist hier das Unrecht, sondern das Falschparken.
Ist doch vollkommen egal, wer hier wen angezeigt oder abgeschleppt hat. Fakt ist, dass das Abschleppen berechtigt und im Interesse aller Anwohner war.
Ich parke immer korrekt. Wenn ich nicht legal parken kann, dann fahr ich halt ein paar Meter weiter und such mir was anderes.
Schon alleine, weil ich mich nicht erdreiste, hundert andere Leute mit meinem Verhalten zu belästigen, nur weil ich zu faul bin einen Meter mehr zu fahren / zu gehen.
Ich habe übrigens genau so einen Rentner genau gegenüber und von dem gabs bisher keine Anzeige. 😉
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Hi,
Mir fehlt hier noch etwas der Grund für das Abschleppen. Selbst wenn das Ordnungsamt dich aufschreibt, wirst du ja nicht zwangsläufig abgeschleppt. Dafür muß IMHO eine Behinderung (Bushaltestelle, Einfahrt, Behindertenparkplat, zu geringe restliche Straßenbreite, ...) vorgelegen haben.
War das gegeben?
Ich kenne auch nur das Prinzip "Wer die Musik bestellt der zahlt auch" (Ordnungsamt mal ausgenommen).
Ich zweifle stark, daß ich einfach ein Abschleppunternehmen beauftragen kann (das wäre manchmal schön, aber dafür laufen zu viele Trottel rum).
Wenn dem so war, würde ich auch mal einen Anwalt befragen.
Gruß Metalhead
Zitat:
Original geschrieben von shathh
Nicht das Abschleppen ist hier das Unrecht, sondern das Falschparken.
Nein, wenn ein Privatmensch einfach so ein Abschleppen eines Fahrzeuges auf öffentlichem Grund veranlassen kann, nur weil dort nicht parken darf, dann ist
beidesUnrecht.
Wenn eine Privatperson nur auf seinem Privatgrundstück das Abschleppen avisieren kann mittels Abtrittserklärung.
Wie wird das ganze dann vom Abschleppunternehmen geprüft ? Mittels Grundbucheintrag oder wie ?
Ich vermute, dass der Abschleppdienst die Behörde mit Angabe des Kennzeichens informiert !!
Wenn dies so ist, dann kann ixh gerichtlich mein Geld zurückfordern ?
Wenn der Opi nicht Eigentümer ist und "nur" im "öffentlichen Interesse" gehandelt hat ?
Dann muss der Opi zahlen ?
Vielleicht war ja hier auch die Firma "Aktiv Transport" unterwegs, wie von der Verbraucherzentrale gemahnt, die auf Zuruf abschleppt und auch noch horrende Abschleppkosten eintreibt?
Sei's drum. Einig sind wir uns ja dahingehende, dass falsch parken eben auch mal eine Strafe (ich mag das Wort "Sanktion" in dem Zusammenhang nicht) nach sich zieht. Egal wie, wir wissen (eigentlich) zu wenig über die Ausgangssituation des TE um uns ein endgültiges Urteil anmaßen zu können. Zum Abschleppen gehört nun mal ein bürokratischer Aufwand, der eingehalten werden sollte. Es sei denn, er hat eine Zufahrt/Rettungsweg etc. zugeparkt. Nur würde ICH als Rentner dann erst mal die Polizei rufen oder halt das Ordnungsamt, je nach Zuständig/Dringlichkeit.
Nur, irgendwas stimmt an der ganzen Sache nicht und wir reden uns wieder die Köpfe heiß ohne die genaue Situation zu kennen. Einen Falschparker kann ich als PRIVATPERSON und MIETER und NICHT Berechtigter/Betroffener nicht einfach abschleppen lassen. Darüber sind wir uns doch einig. Es bleibt mir allerdings frei Ordnungsamt oder Polizei zu rufen ... aber auch nicht, wenn ich in keinster Weise betroffen bin, auch wenn ich mich über den Falschparker aufrege.
Zitat:
Original geschrieben von andy-zero
Wenn eine Privatperson nur auf seinem Privatgrundstück das Abschleppen avisieren kann mittels Abtrittserklärung.
Wie wird das ganze dann vom Abschleppunternehmen geprüft ? Mittels Grundbucheintrag oder wie ?Ich vermute, dass der Abschleppdienst die Behörde mit Angabe des Kennzeichens informiert !!
Wenn dies so ist, dann kann ixh gerichtlich mein Geld zurückfordern ?
Wenn der Opi nicht Eigentümer ist und "nur" im "öffentlichen Interesse" gehandelt hat ?
Dann muss der Opi zahlen ?
Stell deine Fragen besser einem Juristen, weil die Antwort verbindlicher ist, als hier alle Vermutungen und LINKS zu Gerichtsurteilen und Rechtsvorschriften etc.
Da wir die GENAUE Situation nicht kennen, bleibt es eh bei Vermutungen und Spekulationen und die helfen dir in keinem Fall weiter an dein Geld zu kommen, sollte das abschleppen ungerechtfertigt gewesen sein.
Da kommst du eh nur mit Anwalt weiter.
Mein LINK zur Verbraucherberatung sollte dir auch nur als Hilfestellung dienen um deine Fragen in etwas zu beantworten. Das ist KEINE irgendwie geartete Rechtsberatung oder Garantie, dass du weiter kommst bzw. am Ende dein Geld zurück bekommst!
Zitat:
Original geschrieben von andy-zero
Wenn dies so ist, dann kann ixh gerichtlich mein Geld zurückfordern ?
Wenn der Opi nicht Eigentümer ist und "nur" im "öffentlichen Interesse" gehandelt hat ?
Dann muss der Opi zahlen ?
Ich denke eher der Abschleppunternehmer ist da dein Ansprechpartner. Der kann sich dann sicherlich wieder Zivilrechtlich an den Opi wenden und dort sein Glück versuchen.
Der Abschlepunternehmen ist doch nicht weit von dir entfernt? Fahr hin, lass dir die Abtrittserklärung zeigen und sprech mit denen! Wer hat sie beauftragt? Woher wusste die Polizei (wo auch immer du angerufen hast) warum dein Auto dort stand? Etc.? Momentan fehlen ja noch viel zu viele Informationen! Kann doch nicht so schwer sein?
@ TE hast du vielleicht eine Möglichkeit Fotos zu machen von der Stelle an der du geparkt hast und kannst sie hier einstellen, damit wir hier mal sehen wie es dort ausschaut?
Hast du die Möglichkeit die Abtretungserklärung (für dich) zu kopieren? So was kann ja jeder unterschreiben ohne in irgendeiner Form berechtigt zu sein.
Vielleicht kannst du die Kosten, soweit unberechtigt, vom Auftraggeber (Rentner?) zurück fordern? Kann allerdings dauern, bei der mickrigen Rente ... 🙁
Zitat:
Original geschrieben von andy-zero
..... Nach einer kurzen Nachfrage bei der behörde wurde mir mittgeteilt, dass ich mich an den „Abschleppdienst XY“ wenden soll.
Also war doch eine Behörde an dem Abschleppen beteiligt,woher sollte die das sonst wissen. Ich würde dort mal nachfragen ab das Abschleppen von dort veranlasst wurde.
Gruß tobias
Moin,
die hier vorherschende Auffassung ist richtig.
Privatgrundstück -> muss deutlich beschildert sein
Hier hat keine Behörde - bei Ahndung eines Parkverstoßes - etwas verloren.
Wer dort parkt verübt eine Besitzstandsstörung nach dem BGB, gegen die sich der Eigentümer oder ein von diesem Bevollmächtigter (Renter ?) wehren kann.
Eine Form ist das Abschleppen.
Auch gilt eine Schadenminderungspflicht.
D.h. der Eigentümer muss erst zum mildesten Mittel greifen (Halterfeststellung, kurze Befragung der Anwohner), wenn das nichts hilft, darf er abschleppen oder versetzen (z.B. 10 m weiter) lassen.
Der Eigentümer oder Beauftragte kann/sollte die Behörden hinsichtlich des ´ neuen´ Fahrzeugstandortes informieren.
Öffentlicher Grund
Verstoß gegen StVO oder andere §§ mit einer Behinderung für andere Verkehrsteilnehmer.
Abschleppen NUR durch Behördenauftrag.
Abschleppdienst
Abtretungserklärung ist generell möglich, wenn auch unüblich, I.d.R. geht der Beauftrager in Vorkasse.
Ggf. liegt ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz vor, da bei dieser Konstellation seitens des Abschleppunternehmens eine unerlaubte Inkassotätigkeit ausgeübt wird.
Dies ist jedoch strittig.
Zitat:
Original geschrieben von Scoundrel
Momentan fehlen ja noch viel zu viele Informationen! Kann doch nicht so schwer sein?
Genau:
- Gab es eine Behinderung?
- Gab es eine Verwarnung vom Ordnungsamt?
- Woher wusste die Polizei wo das Auto ist?
Ich bezweifle daß irgendjemand im vorbeigehen das Auto auf zuruf abschleppen lassen kann.
Da könnte ja jeder kommen. Wenn das so ist mach ich mich sofort als Abschleppunternehmer selbstständig und such mir meine Delinquenten selber aus. Das ist ja schon wie 'ne Abmahnwelle.
Gruß Metalhead
Zitat:
Original geschrieben von Fieldo
Privatgrundstück -> muss deutlich beschildert sein
Nein, muss nur erkennbar sein. Schilder oder ein geschlossener Zaun sind nicht erforderlich.
Zitat:
Hier hat keine Behörde - bei Ahndung eines Parkverstoßes - etwas verloren.
Stimmt so auch nicht unbedingt.
§ 12 LOWiG (Baden-Württemberg) sei mal zur Lektüre empfohlen.
Allerdings vermute ich, dass beides im hier diskutierten Fall nicht zutrifft. Ich wollte es nur der Vollständigkeit halber erwähnen.