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Ist hier Abschleppen erlaubt ?

Themenstarteram 19. Februar 2014 um 9:03

Hallo,

meine Frau und ich wohnen ziemlich Stadtnah, sodass viele City-Besucher Ihre Fahrzeuge bei uns abstellen. Teils privater Parkplatz, teils öffentlicher (allerdings mit Halteverbot). Hat mich bis dato nie gestört.

Nun habe ich gestern nach der Arbeit bei Auto nicht „Vorschriftsgemäß“ abgestellt.

D.h. ich habe im Halteverbot geparkt auf öffentlichen Grund.

Drei Stunden später wollte ich zum Einkaufen fahren. Nix da, das Auto war weg, traurig und ärgerlich aber war. Nach einer kurzen Nachfrage bei der behörde wurde mir mittgeteilt, dass ich mich an den „Abschleppdienst XY“ wenden soll.

Bei uns in der Wohngegend gibt es einen Rentner, der sich für das Ordnungsamt hält.

Jeden „Falschparker“ spricht er an oder lässt Ihn Gnadenlos abschleppen.

Mittlerweile einfach nur lächerlich !!!

Als ich das Auto abholen wollte, wollte mir das Abschleppunternehmen das Auto nicht rausrücken, bevor ich die Gebühr in Höhe von 115 EUR bezahlt habe. Eine Frechheit !!!!

Der Mitarbeiter meinte, dass ich Glück gehabt habe, da ich in der Nähe wohne und das Abschleppen somit recht günstig war.

Nun das Fazit:

Das kann doch nicht sein, dass ein bekloppter Rentner das Ordnungsamt spielt ??

Er wohnt nur zur Miete und überwacht das ganze Wohngebiet ??

Das Abschleppunternehmen wollte mir den Namen des „Beauftragen“ erst nicht rausgeben wegen Datenschutz. Nach 100-maliger Nachfrage rückte er den Namen doch raus. Es war der Rentner….

Ist das überhaupt rechtens? Darf er überhaupt ein Abschleppdienst bestellen und mit einer „Abtrittserklärung“ (So nannte es mir der Abschleppdienst)  mich vor Ort bezahlen lassen ??

Lohnt sich wegen der ganzen Sache zum Anwalt zum gehen ??

Freundlicher Gruß

Beste Antwort im Thema

Ich glaube Du erzählst nur die Hälfte. Kein Privater kann ein Abschleppunternehmen bestellen, wenn doch hat er in erster Instanz auch die Kosten zu tragen. Er kann dem Ordnungsamt einen Tip geben, das Ordnungsamt bestellt dann das Unternehmen und Du darfst zahlen.

Im Sommer wünsche ich mir aber auch immer so einen eifrigen Rentner, der nahe See zieht die Stadtbevölkerung an, es wird immer alles gnadenlos zugeparkt, Straße, Bürgersteig, Wald und Waldwege. Oft parken sich die Parkenden selber zu, da habe ich schon Fäuste fliegen sehen, keifende Ehefrauen, brüllende Männer, zerbeulte Autos und abgebrochene Spiegel.

Die Straßen sehen dann am Abend auch immer besonders zugemüllt aus, der Dreck wird vor dem einsteigen einfach fallen gelassen, man kann sehen das die Pizzabude gut läuft.

Das Ordnungsamt hat das erkannt, sporadisch verteilt es nun im Minutentakt, mit mehreren Mannen gleichzeit Zettel. Mehrere 100 pro Nachmittag.

Und das finde ich gut.

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Zum Anwalt zu gehen, wird sich nicht lohnen. Was wären denn deine Argumente? Du hast schließlich falsch geparkt, das ist Fakt. Dass bei dir in der Nachbarschaft ein übereifriger Rentner wohnt, ist unglücklich, ändert aber nichts an der Sachlage.

Und dass Abschleppunternehmen das Auto nur gegen Bezahlung herausgeben, ist mir bekannt. Ich weiß zwar nicht, ob das Standard ist, aber ich wurde selbst vor vielen Jahren schon mal abgeschleppt und musste auch erst berappen, bevor ich mein Auto wiederbekam. Allerdings musste ich damals gegen 0:00 Uhr ca. 5 Kilometer weit laufen, was dann entsprechend teuer und ermüdend war... :( Naja, draus gelernt habe ich allemal.

Moment mal, ein Privatmann lässt dich Abschleppen, weil du auf öffentlichen Straßen falsch parkst?

Das dort der Abschleppdienst eine „Abtrittserklärung“ annimmt, wundert mich fast ein wenig.

Wären dem Privatmann Nachteile entstanden, weil du auf seinem Privatparkplatz gestanden hättest, würde ich es verstehen. Aber so ist das ganze schon etwas komisch. Da könnte ich ja jeden Tag haufenweise Leute abschleppen lassen und müsste dabei kein finanzielles Risiko tragen.

Ich wäre da auch etwas kritisch und hätte den Abschleppunternehmer nicht so ohne weiteres bezahlt...

Zitat:

Original geschrieben von Scoundrel

Moment mal, ein Privatmann lässt dich Abschleppen, weil du auf öffentlichen Straßen falsch parkst?

Das dort der Abschleppdienst eine „Abtrittserklärung“ annimmt, wundert mich fast ein wenig.

Wären dem Privatmann Nachteile entstanden, weil du auf seinem Privatparkplatz gestanden hättest, würde ich es verstehen. Aber so ist das ganze schon etwas komisch. Da könnte ich ja jeden Tag haufenweise Leute abschleppen lassen und müsste dabei kein finanzielles Risiko tragen.

Ich wäre da auch etwas kritisch und hätte den Abschleppunternehmer nicht so ohne weiteres bezahlt...

Das scheint ja ein Hobby des Renters zu sein. Vielleicht hat er ja auch eine ihm bekannte Person bei der Parkaufsicht benachrichtigt?

Themenstarteram 19. Februar 2014 um 9:25

Das wunder mich eben auch, dass ein Privatmann ohne finanziellea Risiko die Leute abschleppt.

Ist das überhaupt rechtlich OK, dass ein Abschleppdienst eine Abtrittserklärung bei einem Privatmann macht der ein Fahrzeug auf öffentlicher Straße abschleppt ?

Es könnte ja auch sein, dass das Abschleppunternehmen den Rentner engagiert hat ??

Komisch finde ich das allemal

Zitat:

Original geschrieben von debiler

Das scheint ja ein Hobby des Renters zu sein. Vielleicht hat er ja auch eine ihm bekannte Person bei der Parkaufsicht benachrichtigt?

Dann würde es neben den Abschleppkosten noch eine OWI geben, oder?

Aber "die" Behörde wusste ja bescheid, dass abgeschleppt wurde.

Irgendwie komisch das ganze!

Hallo,

Ich kenne das nur so:

Wenn ich als Privatmann ein anderes Auto abschleppen lasse weil es meine Garageneinfahrt blockiert muss ich erstmal die Abschleppkosten bezahlen.

Bei einer Behörde sieht das schon anders aus.

Seelze 01

Themenstarteram 19. Februar 2014 um 9:48

Ich erinnerw mich an einem Fall bzw. ein ein BGH Urteil:

Wenn ich Besitzer eines Grundstücks bin: z.B. Supermarkt oder eigenes Privatgrundstück, dann ist

das Abschleppen mittels Abtrittserklärung rechtens.

Aber zu meinem Fall finde ich leider auch nichts im Netz...

am 19. Februar 2014 um 9:56

Warum sich über den Hobby Ordnungshüter auf regen und nicht einfach mal das Parkverbot beachten? Oder den ganz legalen Weg gehen sich gegen das Verbot zu beschweren?

Ich glaube Du erzählst nur die Hälfte. Kein Privater kann ein Abschleppunternehmen bestellen, wenn doch hat er in erster Instanz auch die Kosten zu tragen. Er kann dem Ordnungsamt einen Tip geben, das Ordnungsamt bestellt dann das Unternehmen und Du darfst zahlen.

Im Sommer wünsche ich mir aber auch immer so einen eifrigen Rentner, der nahe See zieht die Stadtbevölkerung an, es wird immer alles gnadenlos zugeparkt, Straße, Bürgersteig, Wald und Waldwege. Oft parken sich die Parkenden selber zu, da habe ich schon Fäuste fliegen sehen, keifende Ehefrauen, brüllende Männer, zerbeulte Autos und abgebrochene Spiegel.

Die Straßen sehen dann am Abend auch immer besonders zugemüllt aus, der Dreck wird vor dem einsteigen einfach fallen gelassen, man kann sehen das die Pizzabude gut läuft.

Das Ordnungsamt hat das erkannt, sporadisch verteilt es nun im Minutentakt, mit mehreren Mannen gleichzeit Zettel. Mehrere 100 pro Nachmittag.

Und das finde ich gut.

Zitat:

Original geschrieben von andy-zero

Nun das Fazit:

Das kann doch nicht sein, dass ein bekloppter Rentner das Ordnungsamt spielt ??

Du hast doch falsch geparkt. Also.

Hallo TE,

bist Du sicher, auf einer öffentlichen Fläche geparkt zu haben, oder auf einer privaten? Auf einer öffentlichen Fläche hat ein Privatmann m.E. nicht das Recht ein Fahrzeug abschleppen zu lassen, anders wenn es sich um eine Privatfläche handelt und es die Seinige ist.

Solltest Du mal klären !

Zitat:

Original geschrieben von andy-zero

 

Bei uns in der Wohngegend gibt es einen Rentner, der sich für das Ordnungsamt hält.

Jeden „Falschparker“ spricht er an oder lässt Ihn Gnadenlos abschleppen.

Mittlerweile einfach nur lächerlich !!!

Das ist durchaus lächerlich.

Man parkt wissentlich im Halteverbot und wundert sich wenn das Auto angeschleppt wird.

Schuld ist natürlich jemand anders.

Mooooooment: Hier haben wir doch in zahlreichen Beiträgen bereits gelernt, dass ein Privatmann von seinem PRIVATEN Grund abschleppen lassen darf, dann aber erst mal für die Kosten aufkommen muss. Wie er dann die Kosten wiederbekommt, ist seine Sache. Sonst würde ich (Rentner) hier rum rennen und alle abschleppen lassen, die irgendwie falsch stehen/parken. Das wäre ein Spaß, weil sich die Abschlepper hier stauen würden.

Was war der Gut'ste denn vorher von Beruf, was oder wo hat er gearbeitet? Eventuell in der Stadtverwaltung beim Ordnungsamt und hat damit noch gute Kontakte zu einem Kollegen? Oder/Und bessert er damit seine Rente auf in dem er Provision pro Abgeschlepptem erhält?

Trotzdem ist das alle sehr suspekt. Da sollte (ob das so sein muss weiß ich nicht) zumindest ein zuständiger, kompetenter, verantwortlicher, bevollmächtigter Mitarbeiter des Ordnungsamtes oder die Polizei vor Ort sein und den Abschlepper beauftragen.

Das ein Privatmann nun den Abschlepper rufen darf ... ist ein Witz. Ok, wir kennen die Örtlichkeiten nicht und können nur nach den Schilderungen urteilen, wenn sie denn so stimmen.

Ich wüsste schon was ich (Rentner) machen würde ... nur ist das ein anderes Thema! :p

Themenstarteram 19. Februar 2014 um 10:59

Leute, nochmals !!!

Ich hab falsch gepark, mein Thema, hab dafür auch bezahlt.

Nun gehts um Prinzip, das ist ein anderes Thema:

Es war ein öffentlicher Grund, sogar wenn es jemanden gehören würde, ist es in dieser Situation bekannt.

Der Renter war der Abschlepp-Beauftragte, soviel ist auch sicher.

Außerdem wohnt der Renter wie erwähnt auf Miete hat keon Recht auf Privatgrundsrück und erst recht nicht

auf öffentlichen Plätzen mitzureden.

Wenn der Rentner in irgendeinem Zusammenhang mit dem Abschleppunternehmen steht ?

Wenn er alle Falschparker abschleppen lassen würde, dann würde das Abschleppunternehmen sich doch dumm verdienen ?? Zumal der Rentner kein Risiko hat wegen der Abtrittserklärung ??

Hier stinkt mir i-was ganz gewaltig oder ich verstech die Welt nicht mehr.

Dann legen ich mir im Rentenalter ebenfalls das gleiche Hobby zu und kassier vom Abschlepper eine Provision.

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