Ist hier Abschleppen erlaubt ?

Hallo,

meine Frau und ich wohnen ziemlich Stadtnah, sodass viele City-Besucher Ihre Fahrzeuge bei uns abstellen. Teils privater Parkplatz, teils öffentlicher (allerdings mit Halteverbot). Hat mich bis dato nie gestört.

Nun habe ich gestern nach der Arbeit bei Auto nicht „Vorschriftsgemäß“ abgestellt.
D.h. ich habe im Halteverbot geparkt auf öffentlichen Grund.
Drei Stunden später wollte ich zum Einkaufen fahren. Nix da, das Auto war weg, traurig und ärgerlich aber war. Nach einer kurzen Nachfrage bei der behörde wurde mir mittgeteilt, dass ich mich an den „Abschleppdienst XY“ wenden soll.

Bei uns in der Wohngegend gibt es einen Rentner, der sich für das Ordnungsamt hält.
Jeden „Falschparker“ spricht er an oder lässt Ihn Gnadenlos abschleppen.
Mittlerweile einfach nur lächerlich !!!

Als ich das Auto abholen wollte, wollte mir das Abschleppunternehmen das Auto nicht rausrücken, bevor ich die Gebühr in Höhe von 115 EUR bezahlt habe. Eine Frechheit !!!!
Der Mitarbeiter meinte, dass ich Glück gehabt habe, da ich in der Nähe wohne und das Abschleppen somit recht günstig war.

Nun das Fazit:
Das kann doch nicht sein, dass ein bekloppter Rentner das Ordnungsamt spielt ??
Er wohnt nur zur Miete und überwacht das ganze Wohngebiet ??
Das Abschleppunternehmen wollte mir den Namen des „Beauftragen“ erst nicht rausgeben wegen Datenschutz. Nach 100-maliger Nachfrage rückte er den Namen doch raus. Es war der Rentner….
Ist das überhaupt rechtens? Darf er überhaupt ein Abschleppdienst bestellen und mit einer „Abtrittserklärung“ (So nannte es mir der Abschleppdienst)  mich vor Ort bezahlen lassen ??

Lohnt sich wegen der ganzen Sache zum Anwalt zum gehen ??

Freundlicher Gruß

Beste Antwort im Thema

Ich glaube Du erzählst nur die Hälfte. Kein Privater kann ein Abschleppunternehmen bestellen, wenn doch hat er in erster Instanz auch die Kosten zu tragen. Er kann dem Ordnungsamt einen Tip geben, das Ordnungsamt bestellt dann das Unternehmen und Du darfst zahlen.

Im Sommer wünsche ich mir aber auch immer so einen eifrigen Rentner, der nahe See zieht die Stadtbevölkerung an, es wird immer alles gnadenlos zugeparkt, Straße, Bürgersteig, Wald und Waldwege. Oft parken sich die Parkenden selber zu, da habe ich schon Fäuste fliegen sehen, keifende Ehefrauen, brüllende Männer, zerbeulte Autos und abgebrochene Spiegel.
Die Straßen sehen dann am Abend auch immer besonders zugemüllt aus, der Dreck wird vor dem einsteigen einfach fallen gelassen, man kann sehen das die Pizzabude gut läuft.

Das Ordnungsamt hat das erkannt, sporadisch verteilt es nun im Minutentakt, mit mehreren Mannen gleichzeit Zettel. Mehrere 100 pro Nachmittag.

Und das finde ich gut.

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Hast du dir vom Abschlepper die Abtrittserklärung zeigen lassen?
Hast du unter Vorbehalt der Nachprüfung bezahlt?

Zitat:

Original geschrieben von andy-zero


Außerdem wohnt der Renter wie erwähnt auf Miete hat keon Recht auf Privatgrundsrück und erst recht nicht auf öffentlichen Plätzen mitzureden.

Grübel...😕

Wie meinst Du das ?

Zitat:

Original geschrieben von andy-zero


Leute, nochmals !!!

Ich hab falsch gepark, mein Thema, hab dafür auch bezahlt.

Nun gehts um Prinzip, das ist ein anderes Thema:
Es war ein öffentlicher Grund, sogar wenn es jemanden gehören würde, ist es in dieser Situation bekannt.
Der Renter war der Abschlepp-Beauftragte, soviel ist auch sicher.
Außerdem wohnt der Renter wie erwähnt auf Miete hat keon Recht auf Privatgrundsrück und erst recht nicht
auf öffentlichen Plätzen mitzureden.

Wenn der Rentner in irgendeinem Zusammenhang mit dem Abschleppunternehmen steht ?
Wenn er alle Falschparker abschleppen lassen würde, dann würde das Abschleppunternehmen sich doch dumm verdienen ?? Zumal der Rentner kein Risiko hat wegen der Abtrittserklärung ??

Hier stinkt mir i-was ganz gewaltig oder ich verstech die Welt nicht mehr.
Dann legen ich mir im Rentenalter ebenfalls das gleiche Hobby zu und kassier vom Abschlepper eine Provision.

Ganz einfach ... Das Spiel wird so lange gut gehen bis sich jemand wehrt. Und nun entschuldigt mich bitte, ich muss Falschparker abschleppen lassen und als Tarnung nehme ich meinen Hund mit.

... und nun noch mal im Ernst, solltest du eine Rechtsschutzversicherung haben, kläre mal, ob du eine Chance hast dein Geld zurück zu bekommen. Ansonsten frag' beim zuständigen Ordnungsamt nach, wie das ganze abgelaufen ist. Da sollte zumindest jemand vor Ort gewesen sein um abschleppen zu lassen. Und, der Abschlepper wäre sehr blöd, wenn der einfach auf Zuruf eines Rentners abschleppt, muss er doch mit Regress rechnen. Da hilft dir wahrscheinlich nur der Rechtsweg die Sache zu klären, würde ich vermuten.

Was will er denn mit nem Anwalt?! 😕

Abgeschleppt wurde er zu recht. Bezahlen zur Fahrzeugherausgabe muss er immer, ganz egal ob das Ordnungsamt oder sonstwer abschleppen lassen hat.
Und ob der Rentner zur Miete wohnt oder nicht, spielt doch gar keine Rolle!

Klar ist es unschön, wenn da einer den Dorfsheriff spielt, aber der TE hat falsch gehandelt. So what?

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Ich befürchte ein Gang zum Anwalt bleibt unumgänglich.
Und wenn mir dieser bestätigt, dass alles rechtens gelaufen ist, dann gibt
es nur eine Möglichkeit.

Ich mache mich als Abschlepper selbstständig und engagier meinen Opa, dass er beim
morgendlichen Spaziergang nach Falschparkern ausschau halten soll

:-D :-D

Zitat:

Original geschrieben von andy-zero


Außerdem wohnt der Renter wie erwähnt auf Miete hat keon Recht auf Privatgrundsrück und erst recht nicht
auf öffentlichen Plätzen mitzureden.

Die Frage die sich mir stellt ist folgende.

Was hat das Mietverhältnis mit dem Recht auf Privatgrundstück zu tun?

Ein vorhandenes VZ Parken Verboten ist kein Zeichen für einen öffentlichen Platz.

Auf Parkplätzen von Supermärkten werden besonders bei Sonderparkplätzen Genehmigungen für ensprechende VZ erteilt.

Zitat:

Original geschrieben von andy-zero


Ich befürchte ein Gang zum Anwalt bleibt unumgänglich.
Und wenn mir dieser bestätigt, dass alles rechtens gelaufen ist, dann gibt
es nur eine Möglichkeit.

Ich mache mich als Abschlepper selbstständig und engagier meinen Opa, dass er beim
morgendlichen Spaziergang nach Falschparkern ausschau halten soll

:-D :-D

Zitat:

Nach einer kurzen Nachfrage bei der behörde wurde mir mittgeteilt, dass ich mich an den „Abschleppdienst XY“ wenden soll.

Wie erklärst Du das dir die Polizei das Abschleppunternehmen nennen konnte ?

Zwischen Opi und Abschleppunternehmen muss noch was offizielles gewesen sein.

Also alles in bester Ordnung.

Zitat:

Original geschrieben von andy-zero


Ich befürchte ein Gang zum Anwalt bleibt unumgänglich.
:-D :-D

Und was soll der Anwalt machen?

Du wurdest zu Recht abgeschleppt.

Ob ein Rentner die Maßnahme veranlasst hat oder ob die Polizei der Initiator gewesen ist, ist doch egal.

Dir war bekannt, dass ein Rentner ein schräges Hobby hat und Du hast trotzdem vorsätzlich im Halteverbot geparkt.

Solltest Du als Regelignorant mehrmals auffällig werden, dann kann die Pappe schon mal länger weg sein.

KLICK

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Wie erklärst Du das dir die Polizei das Abschleppunternehmen nennen konnte ?
Zwischen Opi und Abschleppunternehmen muss noch was offizielles gewesen sein.

Das habe ich mich auch schon gefragt. Aber kann es nicht sein, dass das Abschleppunternehmen eine meldung an die Polizei macht, dass es das KFZ mit dem Kenzeichen xx xx **** abgeschleppt hat?

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat-Driver


Und was soll der Anwalt machen?
Du wurdest zu Recht abgeschleppt.
Ob ein Rentner die Maßnahme veranlasst hat oder ob die Polizei der Initiator gewesen ist, ist doch egal.

Das sehe ich in Bezug auf die Abtrittserklärung anders. Ich glaube nicht, dass es rechtens ist, wenn ein Privatmann ein Abschleppunternehmer ruft und einen Verkehrsteilnehmer aus dem öffentlichen Verkehrsraum (auch wenn er dort nicht stehen darf) auf die Kosten des Verkehrsteilnehmers entfernen lässt.

Er kann sicher das Ordnungsamt / die Polizei rufen, aber selbst tätig zu werden? Das finde ich schon befremdlich.

Zitat:

Original geschrieben von Scoundrel



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Wie erklärst Du das dir die Polizei das Abschleppunternehmen nennen konnte ?
Zwischen Opi und Abschleppunternehmen muss noch was offizielles gewesen sein.
Das habe ich mich auch schon gefragt. Aber kann es nicht sein, dass das Abschleppunternehmen eine meldung an die Polizei macht, dass es das KFZ mit dem Kenzeichen xx xx **** abgeschleppt hat?

Darf denn ein Abschleppunternehmen rumfahren und aufladen was seiner Meinung nach, oder Opis Meinung nach, falsch steht ?

Ich weiß das wirklich nicht.

Ich denke da muss was offizielles zwischen sein, Ordnungsamt, oder so, was entweder selbst erkennt, bzw. vom fleißigen Opi informiert wird.
Wenn Opi selbst anfordert muss Opi auch selbst die Kosten tragen. So mein Wissensstand.

Zitat:

Original geschrieben von andy-zero



Der Renter war der Abschlepp-Beauftragte, soviel ist auch sicher.
Außerdem wohnt der Renter wie erwähnt auf Miete hat keon Recht auf Privatgrundsrück und erst recht nicht auf öffentlichen Plätzen mitzureden.

Wieso darf der Mieter einer Wohnung über die Nutzung

öffentlichen Parkraums

nicht mitreden? Weil er kein Auto besitzt? Weil er Fußgänger ist? Das möchte ich gerne von dir erläutert haben.

Gut, dann eben wieder mal mit einem Verweis auf eine Seite LINK der Vebraucherzentrale Hamburg, die allgemein als SERIÖS angesehen werden darf. Dort sind nicht nur Gerichtsurteile sondern auch die Rechtslage in verständlichen Worten, also nicht in Juristendeutsch, erklärt.
Demnach wird die Meinung einiger User zum Rechtsanwalt zu gehen und die Abschleppkosten zurück zu fordern, unterstützt. Der Rentner ist offensichtlich NICHT Grundstückeigentümer und kann aus diesem Grund schon alleine weder eine Abtrittserklärung unterschreiben noch einen Abschlepper auf Zuruf beauftragen.
Und das ein Ordnungsamt einfach per Telefon, ohne vor Ort zu sein, einen Abschlepper beauftragt, halte ich persönlich für sehr fragwürdig. Da MUSS schon jemand der befugt ist, vor Ort sein und auch den Abschlepper überwachen.
Ich bleibe dabei, dass das ganze entweder ein Fake ist oder jemand ohne murren einen Vorgang akzeptiert hat, der SO rechtlich überhaupt keinen Bestand hat. Wäre es denn wirklich so, wie der TE es geschildert hat, das also irgendwer einfach so abschleppen lassen darf ... Ne, lieber nicht darüber nachdenken.
Wer nach der Lektüre der Verbraucherzentrale immer noch der Meinung ist, es wäre alles Rechtens ... ok, dann soll es so sein.
Wie bereits geschrieben wüsste ICH was ich tun würde. 😛
Nachtrag: Ok, es geht hier um Privatparkraum. Nur, analog dazu kann das auch auf öffentlichen Raum ausgelegt werden und da darf eben nur ein offizielle Mitarbeiter oder die Polizei abschleppen lassen. Und DIE werden wohl kaum eine Abtretungserklärung unterschreiben ... 😛 Es bleibt dubios ...

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Original geschrieben von Scoundrel


Das habe ich mich auch schon gefragt. Aber kann es nicht sein, dass das Abschleppunternehmen eine meldung an die Polizei macht, dass es das KFZ mit dem Kenzeichen xx xx **** abgeschleppt hat?

Darf denn ein Abschleppunternehmen rumfahren und aufladen was seiner Meinung nach, oder Opis Meinung nach, falsch steht ?
Ich weiß das wirklich nicht.

Ich denke da muss was offizielles zwischen sein, Ordnungsamt, oder so, was entweder selbst erkennt, bzw. vom fleißigen Opi informiert wird.
Wenn Opi selbst anfordert muss Opi auch selbst die Kosten tragen. So mein Wissensstand.

Sehe ich ähnlich. Man kann aber tatsächlich ein Abtrittserklärung an den Abschlepper aussprechen, wenn dieser sich darauf einlässt. Das funktioniert aber nicht im öffentlichen Verkehrsraum. Das ist ja hier der knackpunkt. Wenn der "Opi" das Ordnungsamt eingeschaltet hat, wäre es ja in Ordnung. Allerdings müsste es doch dann zusätzlich "Parkgebühren" in Form eines Strafzettels geben, oder?

EBEN und der Autobesitzer würde irgendwie offiziell informiert und müsste nicht hinterher telefonieren.

Das Abschleppen eines Fahrzeuges von einer öffentlichen Fläche obliegt keiner Privatperson. Diese Person kann überhaupt nicht wissen, ob das Fahrzeug nicht doch zu Recht dort steht. In jeden Fall müsste man die Ordnungsbehörde hinzuziehen, erst wenn diese nicht oder nicht rechtzeitig erreichbar ist, würde man die Polizei rufen.

Wenn also eine Privatperson ein Fahrzeug, auf seine Veranlassung hin hat abschleppen lassen, hat dieser auch die Kosten zu tragen.

Sollte es eine Privatperson stören, dass ein Fahrzeug in einem Halt-Verbot steht, muss er die Verwaltungsbehörde/Ordnungsbehörde benachrichtigen. Diese würde im Ermessen dann ein Abschleppen vornehmen lassen. Ein Abschleppen sollte m.E. nicht generell gemacht werden, sondern erst prüfen, ob dies überhaupt erforderlich ist. Die Polizei verfügt oftmals auch nur ein Umsetzen und nicht zwingend ein Verbringen auf einem Verwahrhof.

Anders bei einem Privatgrundstück, hier kann der Eigentümer/Verwalter anders reagieren.

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