Ist es richtig das Winterrreifen nur bei Schnee nutzlich sind
Ist es richtig das Winterrreifen nur bei Schnee nutzlich sind?
Beste Antwort im Thema
Endlich wieder ein Winterreifenthread.
Den ganzen Sommer musste ich warten.
Achtung Spoiler:
"Wahrheiten":
Winterreifen nimmt man von O bis O
Wintereifen halten max. 6 Jahre
Winterreifen sind ab 7 Grad abwärts immer, ausnahmslos besser
Billige China-Winterreifen sind besser als sehr gute Sommerreifen.
Ganzjahresreifen sind nur ein billiger Kompromiss der auf 0,5% der Fläche Deutschlands sinnvoll ist
Weisheiten:
Wer Ganzjahresreifen fährt ist nur zu faul zum wechseln
Wenn man sich keine Winterreifen leisten kann darf man kein Auto fahren
Der Reifen ist die einzige Schnittstelle zwischen dir und der Strasse, du willst doch hier nicht sparen
So, ich glaube das war es in etwa was denn hier kommen wird.
Wie immer im Leben ist die einzig richtige Antwort: Kommt drauf an!
186 Antworten
Die Inkonsequenz besteht eher darin, dem Autofahrer zuzutrauen "winterliche Straßenverhältnisse" zu erkennen.
Das es ja anscheinend Regeln wie "O-O" braucht, damit der mündige Bürger erkennt, wann das Winterhalbjahr ist.
Zitat:
@martins42 schrieb am 24. Oktober 2016 um 10:42:35 Uhr:
Doch da gibt es leider Interpretationsfreiheit, wenn man nur ausreichend ignorant ist.
Weil "die meisten" der Annahme sind, dass sich "Bei Glatteis, ...." nur auf die 20m Straße vor Ihrer Haustür bezieht, die zufällig trocken ist. Auf die Idee, dass damit auch wechselnde Fahrbahnverhältnisse auf der weiteren Fahrstrecke und damit verbundenen Zeitverlauf gemeint sein könnten, kommt man in seiner unglaublichen Lebensweisheit nicht.
Aber "das konnte man ja nicht ahnen". 😉
Dass manche ein Gesetz weder lesen, verstehen und interpretieren können, schützt vor Strafe nicht. Das ist nicht das Problem des Gesetzgebers.
Ich bin viel unterwegs, aber nicht in höheren lagen. Habe letztes jahr im Dezember montiert und werde dieses Jahr auch von Anfang Dezember bis März WR fahren -außer das Wetter verlangt es.
Zitat:
@reox schrieb am 24. Oktober 2016 um 11:26:09 Uhr:
Zitat:
@martins42 schrieb am 24. Oktober 2016 um 10:42:35 Uhr:
Doch da gibt es leider Interpretationsfreiheit, wenn man nur ausreichend ignorant ist.
Weil "die meisten" der Annahme sind, dass sich "Bei Glatteis, ...." nur auf die 20m Straße vor Ihrer Haustür bezieht, die zufällig trocken ist. Auf die Idee, dass damit auch wechselnde Fahrbahnverhältnisse auf der weiteren Fahrstrecke und damit verbundenen Zeitverlauf gemeint sein könnten, kommt man in seiner unglaublichen Lebensweisheit nicht.
Aber "das konnte man ja nicht ahnen". 😉
Dass manche ein Gesetz weder lesen, verstehen und interpretieren können, schützt vor Strafe nicht. Das ist nicht das Problem des Gesetzgebers.
Nein, aber ein Problem der anderen Verkehrsteilnehmer. In dem Sinne ist es ein Problem des Gesetzgebers, weil seine Maßnahmen nicht wirksam genug sind. Gesetzgebung ist kein Selbstzweck.
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Zitat:
@reox schrieb am 24. Oktober 2016 um 11:21:05 Uhr:
Ich sehe da keine Inkonsequenz, wenn der Gesetzgeber an vereiste und verschneite Fahrbahn denkt, dann formuliert er "Strassenverhältnisse", wenn ihm die Lufttemperatur am Herzen gelegen hätte, dann stünde im Gesetz etwas von "winterlichen Temperaturen".
Worauf sich meine zweite Aussage stützt, dass es für manch anderen erst winterliche Verhältnisse sind, wenn auch Schnee liegt. Reine Frosttemperaturen scheinen dafür nicht auszureichen.
Und so ergibt sich eben ein gewisser Interpretationsspielraum. Ist ein Winter nur dann ein Winter, wenn auch Schnee liegt ? Oder reichen dafür auch dauerhafte, tiefere Temperaturen ?
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 24. Oktober 2016 um 12:03:47 Uhr: Ist ein Winter nur dann ein Winter, wenn auch Schnee liegt ? Oder reichen dafür auch dauerhafte, tiefere Temperaturen ?
die reichen nicht, im Gesetz steht es doch knallhart ausformuliert. Von mir oben zitiert. Was gibt es daran denn zu interpretieren?
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 24. Oktober 2016 um 08:48:04 Uhr:
Und nun lasse mal im Fall des Falles die Polizei feststellen, dass du mit Sommerreifen unterwegs warst.
Ich glaube nicht, dass der Richter deiner Argumentation folgen wird.
Das mit der unangepaßten Bereifung bezieht sich auf Schnee und nicht auf die Jahreszeit ansich.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 24. Oktober 2016 um 13:08:35 Uhr:
Was gibt es daran denn zu interpretieren?
Gut, dann eben anders: Es ist schweinekalt und es bildet sich Rauhreif. Die Scheiben sind zumindest bei Laternenparkern zugefroren, was man mit ein bissel kratzen wegbekommt. Es liegt aber kein Schnee.
Sind das nun winterliche Strassenverhältnisse, weil sich auch auf den Strassen Glätte durch Rauhreif oder zugefrorene Pfützen bilden kann ? Oder sind es keine ?
Was ist denn -Winterlich ?- Wie wird dieser Begriff vom Gesetzgeber interpretiert ? Du scheinst es ja offenbar zu wissen. Zumindest glaubst du, es zu wissen.
Und woher weisst du nun, dass auf deiner Fahrstrecke keinerlei Reifglätte auftreten wird ? Ich meine, wenn es allerorten schön kalt ist, gibts mit Sicherheit auch sehr glatte Passagen. Zumindest kann man nicht davon ausgehen, dass der gleiche Strassenzustand vor der Haustür auch noch in 10 km Entfernung gilt.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 24. Oktober 2016 um 13:25:52 Uhr:
Und woher weisst du nun, dass auf deiner Fahrstrecke keinerlei Reifglätte auftreten wird ? Ich meine, wenn es allerorten schön kalt ist, gibts mit Sicherheit auch sehr glatte Passagen. Zumindest kann man nicht davon ausgehen, dass der gleiche Strassenzustand vor der Haustür auch noch in 10 km Entfernung gilt.
Das weiß man eben nicht, deswegen muss man ja eigenverantwortlich agieren, oder wird nur im Fall der Fälle bestraft. Wo ist das Problem?
Zitat:
@Diabolomk schrieb am 24. Oktober 2016 um 13:30:21 Uhr:
. Wo ist das Problem?
Wenn du den Thread verfolgt hättest, wüsstest du, dass es um Winterreifen geht. Der Gesetzgeber sagt, bei winterlichen Strassenverhältnissen, einige Autofahrer sind der Ansicht, dass schon Schnee liegen müsste und dann gibts noch diejenigen, welche bei tieferen Temps schon die Winterreifen aufziehen( eben der Zeitraum O-O, weil es hier erfahrungsgemäss zu tieferen Temps kommen kann.
Ich bin eher ein Anhänger der O-O-Fraktion. Dafür wird man hier aber schon fast geteert und gefedert.
Ja, wenn ich überlege wie lange es her ist, dass ich an O schon WR draufmachte... ewig. Tatsächlich ist es meist eher mitte Nov bis meist dann doch Anfang - mitte April. Warum im Oktober die schlechteren Reifen fahren? Der Gesetzgeber hat sich also auch zufällig meiner Richtung angepasst.
Ich ziehe im Herbst erst WR auf, wenn Schnee kommt oder ich morgens bei unter 4° losfahre oder unterwegs erreichen könnte.
Zitat:
@martins42 schrieb am 24. Oktober 2016 um 11:35:43 Uhr:
Zitat:
@reox schrieb am 24. Oktober 2016 um 11:26:09 Uhr:
Dass manche ein Gesetz weder lesen, verstehen und interpretieren können, schützt vor Strafe nicht. Das ist nicht das Problem des Gesetzgebers.Nein, aber ein Problem der anderen Verkehrsteilnehmer. In dem Sinne ist es ein Problem des Gesetzgebers, weil seine Maßnahmen nicht wirksam genug sind. Gesetzgebung ist kein Selbstzweck.
Welche Maßnahmen stellst du dir denn vor, für diese Zeitgenossen, die der Meinung sind, dass sie sich ihre eigenen Regeln machen dürfen. Es wird immer Leute geben, die selbstbestimmt entscheiden, was richtig oder falsch ist. Darauf hat der Gesetzgeber keinen Einfluss.
Willst du dir deine Fahrstrecke vom deutschen Wetterdienst erst genehmigen lassen, dann bekommst du eine Online-Freischaltung, damit du dein Fahrzeug starten kannst.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 24. Oktober 2016 um 13:38:30 Uhr:
Ich bin eher ein Anhänger der O-O-Fraktion. Dafür wird man hier aber schon fast geteert und gefedert.
leider gibt es keine Statistik, wie viele Unfälle passieren, weil Autofahrer bei warmen Temperaturen mit den falschen Reifen unterwegs sind. Stichwort längerer Bremsweg und unberechenbares Kurvenverhalten von Winterreifen. Ich persönlich sehe es eher als einen Beitrag zur Verkehrssicherheit,
nicht zu frühzu wechseln.
Aber natürlich muss es auch die O bis O-Fraktion geben, schon deshalb, weil man sonst wenn es wirklich kalt wird gar keinen Wechseltermin in der Werkstatt mehr bekommt.