Ist es möglich das Anschnallsignal auszuschalten?
Hallo,
kann man das Anschnallsignal beim 12/2006 280 cdi (Mopf) wirklich nicht ausschalten? finde es echt nervig mich für kurze Fahrstrecken anzuschnallen...
der 🙂 empfahl mir einen separaten Gurtstecker zu kaufen, was natürlich absolut lächerlich wäre
Beste Antwort im Thema
auf diversen Betriebsgeländen die ich aus dienstlichen Gründen regelmäßig besuche, ist die Wahrscheinlichkeit von der Polizei angehalten zu werden recht gering, im Übrigen schnalle ich mich grundsätzlich an und suche hier im Forum eher technische Hilfestellungen anstatt überflüssige Belehrungen
52 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von ROLL-OFF
Guten Morgen Zusammen,der freundliche macht dies nicht weil mit dieser Aktion das Fahrzeug seine Betriebserlaubnis verliert.
So ein Blödsinn darf man nicht noch unterstützen. Soll der TE doch ein Gurtschloss blanko einstecken dann liegt die Verantwortung bei Ihm, ansonsten sind immer dritte mitverantwortlich.Allen einen schönen Tag
Ich glaube nicht, dass die Betriebserlaubnis an der Sitzbelegungserkennung hängt, denn viele Autos. haben gar keine.
Im Übrigen ist der Fahrer auch der Allgemeinheit gegenüber verpflichtet, die später für einen Großteil der durch Gurtanlegen vermeidbaren erlittenen Unfallfolgen einstehen muß.
Gurtanlegen ist also sozusagen ein sozialer Akt ! 😉
Unser Wachschutz fährt eine A-Klasse und die müssen auch permanent raus und rein, die haben den Beifahrergurt für diese Zeit im Fahrerschloss eigesteckt. Funktioniert natürlich nur wenn Du allein fährst.
Die Lösung 😁
Nicht ernst oder Bös gemeint......😎
Aber das ist doch die Idee überhaupt 😁😁
Setzen Sie sich ein dunkle, blickdichte, womöglich rot getönte Sonnenbrille auf, welche das Gurtsymbol herausfiltert oder Ihre Umgebung als solche und in ihrer Gesamtheit entsprechend verfinstert. Dazu legen Sie eine CD in Ihr Car Infotainment Center und drehen die Musik so laut auf, daß das Dach Ihres Pkw sich als zusätzliche Lautsprechermembran betätigt. Um das nervtötende hochfrequente Piepssignal bestmöglich zu übertönen, empfehlen sich Bands, deren Sänger(innen) in einer ähnlichen nervtötenden Tonlage singen, als da wären zum Beispiel die Bee Gees oder Kate Bush. Klassikfans sei die Arie der Königin der Nacht aus der Zauberflöte ans Herz gelegt, idealerweise von Verona Feldbusch gesungen.
Klar kann man das abschalten - ohne juristische Konsequenzen. Bin noch in einer Zeit aufgewachsen als es überhaupt keine Sicherheitsgurte gab. Auch keine Fahradhelme, Helmpflicht auf Mofas, Kindersitze etc.
Bin aber durchaus für diese Dinge -
Laß mich aber nicht gerne anpiepen....
Zitat:
Original geschrieben von achtklässler
Ich glaube nicht, dass die Betriebserlaubnis an der Sitzbelegungserkennung hängt, denn viele Autos. haben gar keine.
Zitat:
Hallo achtklässler,
da irrst Du, der Gurtwarner ist ein Teil des Sicherheitsausstattung und deswegen kann man diesen nicht einfach lahmlegen. Das Fahrzeug bekommt seine Allgemeine Betriebserlaubnis vom KBA unter Berücksichtigung aller Sicherheitstechnischen Einrichtungen, wenn man jetzt hin geht und diese deaktiviert erlischt diese und man fährt praktisch ohne Versicherungsschutz.
Was glaubst Du eigentlich warum der freundliche dieses nicht abschaltet weil er Dich nicht mag?
Wenn du mal in der nähe von Pinneberg bist, sage dann Bescheid, ich kann dir dabei helfen. Das Fahrzeug muss angeschlossen werden, von Entfernung ist es nicht möglich.
Gruss
Maldus
... habe vor wenigen Minuten bei meiner Versicherung angerufen. Nach kurzem hin und her wurde mir mitgeteilt, dass ich im unangeschnallten Schadensfall sehr wohl mit Regress - Forderungen, etc. rechnen könne / müßte. Das deaktivieren der blinkenden Hinweis - Leuchte als auch hinweisende, akkustische Warngeber führe NICHT zum Erlöschen meines Versicherungsschutzes insgesamt.
Es würde / wird ausschließlich im Schadensfall geprüft werden, ob ich angeschnallt gewesen war oder nicht. Nix desto trotz...IMMER ANSCHNALLEN!!!
Telefonisch wird da gerne was gesagt.
Relevant ist, was schriftlich vorliegt ... und ob Du das schriftlich von denen erhälst ????
Ist aber auch nur die Aussage der Versicherung im Schadensfalle/Haftungsfalle für die Insassen.
Was aber, wenn ein Insasse (der nachher im Rollstuh sitzt) sagt, da wäre kein Signal gekommen ....?
Ich denke, das würde dann durchaus höhere Wellen schlagen.
Soweit ich weiß gehört zur Typzulassung eines Fahrzeugs eben auch, dass die hiesigen Vorschriften eingehalten werden.
Dazu gehört nicht nur das Vorhandensein der Gurte und das Anschnall-Piepen, auch gehört dazu ABS muss da sein, Airbags, Stand der Technik beim Unfallschutz, ....
Im Nachhinein Airbags ausbauen ist ja auch nicht so einfach - das dürfte dem TÜV ja auch nicht gefallen.
Gruß
Hyperbel
So, dann möchte ich hier mal einige Dinge richtig bzw. klar stellen
- beim Mopf kann der Gurtwarner nur mit Stardiagnose abgeschaltet werden. Dazu muß ein Fax nach Stuttgart, mit der Erklärung und Unterschrift des Kfz.-Besitzers, gefaxt werden. Von Stuttgart kommt dann der Freischaltcode für die Stardiag.
- natürlich gibt es unter dem Sitz einen Stecker. Diesen zu ziehen hätte zur Folge, dass die Warnung immer an ist. Hintergrund: die Leitung zum Gurtschloss wird auch auf Kurzschluss oder Unterbrechung geprüft. Im Fehlerfall wird gewarnt.
- der Piepton schaltet erst ab (hab ich vergessen) km/h ein. Schrittgeschwindigkeit geht ohne piepsen, da eine Gurtpflicht erst ab 30 km/h besteht.
- auch gibt es vom Gesetz Ausnahmen von der Gurtpflicht
- nicht auf jedem Betriebsgelände gilt die StVO
- der Piepser gehört zum Passiven-Insassenschutz. Ohnen den gibts den 5. Stern nicht beim Crashtest!
Hab ich was vergessen?
Ich wollte hier nicht die Diskussion über Sinn und Unsinn des Gurtes neu anfachen, sondern nur einige Dinge erklären.
Ich fahre übrigens seit 17 Jahren fast nur ohne Gurt - weil ich das darf 🙂
Gruß
MiReu
Zitat:
Original geschrieben von Hyperbel
Telefonisch wird da gerne was gesagt.
Relevant ist, was schriftlich vorliegt ... und ob Du das schriftlich von denen erhälst ????Ist aber auch nur die Aussage der Versicherung im Schadensfalle/Haftungsfalle für die Insassen.
Was aber, wenn ein Insasse (der nachher im Rollstuh sitzt) sagt, da wäre kein Signal gekommen ....?Ich denke, das würde dann durchaus höhere Wellen schlagen.
Soweit ich weiß gehört zur Typzulassung eines Fahrzeugs eben auch, dass die hiesigen Vorschriften eingehalten werden.
Dazu gehört nicht nur das Vorhandensein der Gurte und das Anschnall-Piepen, auch gehört dazu ABS muss da sein, Airbags, Stand der Technik beim Unfallschutz, ....
Im Nachhinein Airbags ausbauen ist ja auch nicht so einfach - das dürfte dem TÜV ja auch nicht gefallen.Gruß
Hyperbel
Es geht ja nicht darum, das sicherheitsrelevante / zulassungsrechtlich erforderliche Bauteil auszubauen.
Der Gurt als solches ist weiterhin vorhanden, das von Dir erwähnte ABS als auch die Airbags auch.
Wenn die Airbag - Lampe deaktiviert werden würde, hat dies keine Auswirkung auf die Funktion des Luftsackes. So denke ich dies auch mit der Gurtwarnleuchte oder Piepser.
Zitat:
Original geschrieben von MiReu
So, dann möchte ich hier mal einige Dinge richtig bzw. klar stellen
Ich fahre übrigens seit 17 Jahren fast nur ohne Gurt - weil ich das darf 🙂
Ich habe vor kurzen ein Taxi gebraucht.
Ich bin eingestiegen, Gurt angelegt, der jugendliche Taxifahrer machte keine Anstalten es auch tun.
Ich fragte ihn, warum nicht?
Antwort, nicht notwendig.
Ich stieg wieder aus und bestellte ein anderes Taxi.
Übrigens,
der Anschnallmuffel wurde noch am selben Tag gefeuert und wird nie wieder in einem Taxi sitzen.
Zitat:
Original geschrieben von brabus36de
Es geht ja nicht darum, das sicherheitsrelevante / zulassungsrechtlich erforderliche Bauteil auszubauen.Zitat:
Original geschrieben von Hyperbel
Telefonisch wird da gerne was gesagt.
Relevant ist, was schriftlich vorliegt ... und ob Du das schriftlich von denen erhälst ????Ist aber auch nur die Aussage der Versicherung im Schadensfalle/Haftungsfalle für die Insassen.
Was aber, wenn ein Insasse (der nachher im Rollstuh sitzt) sagt, da wäre kein Signal gekommen ....?Ich denke, das würde dann durchaus höhere Wellen schlagen.
Soweit ich weiß gehört zur Typzulassung eines Fahrzeugs eben auch, dass die hiesigen Vorschriften eingehalten werden.
Dazu gehört nicht nur das Vorhandensein der Gurte und das Anschnall-Piepen, auch gehört dazu ABS muss da sein, Airbags, Stand der Technik beim Unfallschutz, ....
Im Nachhinein Airbags ausbauen ist ja auch nicht so einfach - das dürfte dem TÜV ja auch nicht gefallen.Gruß
Hyperbel
Der Gurt als solches ist weiterhin vorhanden, das von Dir erwähnte ABS als auch die Airbags auch.
Wenn die Airbag - Lampe deaktiviert werden würde, hat dies keine Auswirkung auf die Funktion des Luftsackes. So denke ich dies auch mit der Gurtwarnleuchte oder Piepser.
War doch gar nicht gegen Dich gerichtet ...
... wollte nur meine Bedenken zum Ausdruck bringen.
Tatsache ist jedoch, wenn der Piepser ausgeschaltet ist wird ein fremder Fahrer oder Beifahrer nicht mehr aktiv auf den Sicherheitsgurt aufmerksam gemacht.
Daher sichert sich MB anscheinend auch dagegen ab durch die schriftliche Erklärung die MiReu erwähnt hat.
Und wenn der Nachbar, der davon nichts weiß, mit dem Wagen fährt und hat einen Unfall kann man ganz schön Probleme bekommen.
Kurzer Ausflug zum TÜV: Vor ein paar Tagen hat ein User berichtet, dass er mit seinem Wagen KEINE Tüv-Plakette bekommen hat weil die Motor-Warn-Lampe im Kombi-Instrument nicht funktioniert hat.
Warum sollte ein abgeschlateter Piep-Ton da nicht mindestens genau so kritisch sein?
Wer nicht in eine Ausnahmeregelung fällt soll sich ganz einfach anschnallen - dann passt ja auch alles.
Wenn einer bei UPS arbeitet und alle 5 Meter aussteigt kann er sich ja davon befreien lassen. Dan sind die Spielregeln aber auch entsprechend vereinbart.
Gruß
Hyperbel
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Ich habe vor kurzen ein Taxi gebraucht.Zitat:
Original geschrieben von MiReu
So, dann möchte ich hier mal einige Dinge richtig bzw. klar stellen
Ich fahre übrigens seit 17 Jahren fast nur ohne Gurt - weil ich das darf 🙂
Ich bin eingestiegen, Gurt angelegt, der jugendliche Taxifahrer machte keine Anstalten es auch tun.
Ich fragte ihn, warum nicht?
Antwort, nicht notwendig.
Ich stieg wieder aus und bestellte ein anderes Taxi.Übrigens,
der Anschnallmuffel wurde noch am selben Tag gefeuert und wird nie wieder in einem Taxi sitzen.
.
Die Antwort von dem Fahrer war völlig richtig - wir müssen während der Fahrgast (kurz FG)-Beförderung keinen Gurt anlegen!
Hintergrund:
Das nicht anlegen des Gurtes soll uns FahreInnen eine schnellere Flucht aus dem Fahrzeug ermöglichen.
Ich fahre Nachts. Ich habe mal versucht mit Gurt zu fahren. Nach zwei Minuten mit diesen FG habe ich den Gurt dann ganz schnell wieder abgelegt. Es war einfach ein komisches Gefühl, so eingesperrt zu sein, wenn da jemand hinter mir sitzt.
Wenn ich mit Stammkunden unterwegs bin und die Fahrt über die BAB geht, dann lege ich auch schon mal den Gurt an. Aber nur, weil auf den Straßen so viele Idioten unterwegs sind.
Achtung, klingt jetzt eingebildet!
Ich weiß das ich ein guter Fahrer bin (27 Jahre Unfallfrei) und deshalb brauche ich eigentlich keinen Gurt.
Das der Fahrer gefeuert wurde, hat aber sicher nichts damit zu tun, dass er sich während der FG-Beförderung nicht angeschnallt hat.
Für alle Fragen rund ums Taxi bin ich immer offen. Dazu gibt es bei MT sogar ein Taxi Forum 🙂
Gruß
MiReu
Ich korrigiere mich mal selber 😁
Das mit dem "Nichtanschnallen" unter 30 km/h ist weggefallen!!!
Zitat:
[Auszug]
§ 21a Sicherheitsgurte, Schutzhelme(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein.Das giltnicht für
- Taxifahrer und Mietwagenfahrer bei der Fahrgastbeförderung,
- Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr, wenn sie im jeweiligen Leistungs- oder Auslieferungsbezirk regelmäßig in kurzen Zeitabständen ihr Fahrzeug verlassen müssen,
- Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen,
- Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist,
- das Betriebspersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern,
- Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes.
Zitat:
Original geschrieben von ROLL-OFF
Im Schadensfalle muß aber eine direkte Relevanz zwischen der Abweichung von der ABE des Fahrzeuges und dem Schadensereignis vorliegen.Zitat:
Original geschrieben von achtklässler
Ich glaube nicht, dass die Betriebserlaubnis an der Sitzbelegungserkennung hängt, denn viele Autos. haben gar keine.