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Ist ein Wunschkennzeichen aus einer fremden Stadt möglich?

Hallo Experten,

ich habe ein Kennzeichen aus einer Stadt 700 Km entfernt, weil es meine Geburtsstadt ist und ich das Auto dort ursprünglich angemeldet hatte. In der neuen Stadt, sagen wir mal Stuttgart, fahre ich also mit einem Kennzeichen aus meiner Geburtsstadt, sagen wir mal Hamburg, herum 🙂

Nun hatte ich die Idee, mein Wunschkennzeichen aus einer völlig anderen Stadt zu beziehen, weil ich dann ein schönes Kennzeichen mit meinem Namen machen könnte. Allerdings wohne ich in dieser Stadt nicht und habe auch keinerlei Bezug zu dieser Stadt. Sagen wir mal, die Stadt ist Mannheim und ich hätte jetzt gerne das Kennzeichen MA - RC 91.

Meine Idee ist folgende, um auch Probleme mit der Steuererklärung zu vermeiden etc.:

  1. Ich suche jemanden, der (meinetwegen auch die) in Mannheim wohnt, z. B. über Facebook und frage, ob ich bei ihm "wohnen" könnte
  2. Ich melde meinen Zweitwohnsitz bei ihm in Mannheim an
  3. Am gleichen Tag melde ich gleichzeitig mein Auto Mannheim mit meinem Wunschkennzeichen um und erhalte MA - RC 91
  4. Anschließend fahre zurück zu meinem 130 Km entfernten Wohnort und melde mein Auto wieder auf meinen Wohnort an, das Kennzeichen MA - RC 91 darf ich ja beibehalten, so habe ich es ja aktuell auch mit dem Kennzeichen aus Hamburg in Stuttgart gemacht
  5. Ich fahre wieder nach Mannheim und melde meinen Zweitwohnsitz ab
  6. Ich habe mein Wunschkennzeichen und wegen 2-5 Tage sollte ich keine Probleme mit dem Finanzamt wegen meiner Steuererklärung bekommen

Hat das mal jemand von euch gemacht? Ist das möglich, müsste ich noch etwas rechtliches oder versicherungstechnisches oder auch GEZ (die werden sicherlich wieder nerven) beachten? Wäre cool, wenn das klappen würde und voll cool für mein Ego 🙂))

Beste Antwort im Thema

Sorry. Ich lieg grad vor lachen unterm Tisch.

Kann ich auch leider nicht beantworten.

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Die Zulassung des Fahrzeuges muss auf den Hauptwohnsitz des Halters erfolgen. Da gibt es nicht viel zu verstehen. Die Erteilung erfolgt dann durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde, die ein entsprechendes Kreiskennzeichen ausgibt. Bei einem nachträglichen Umzug kann (mittlerweile) das Kennzeichen mitgenommen werden.

Wie Du wiederum es schaffst (temporär) einen Hauptwohnsitz in dem Kreisgebiet Deines Begeehrens zu begründen ist - mal von gesetzlichen Bestimmungen abgesehen - Deiner Phantasie überlassen.
Für den Antrag auf Zulassung des Fahrzeuges ist nur relevant, was zum Zeitpuntk der Zulassung in Deinen Ausweisdokumenten eingetragen ist. Da kann dann auch Hugo-Hugo-Land eingetragen sein. Dann bekommst Du das Kreiskennzeichen HHL.

Zitat:

@cyrous schrieb am 23. September 2017 um 11:56:07 Uhr:


Hallo Experten,

ich habe ein Kennzeichen aus einer Stadt 700 Km entfernt, weil es meine Geburtsstadt ist und ich das Auto dort ursprünglich angemeldet hatte. In der neuen Stadt, sagen wir mal Stuttgart, fahre ich also mit einem Kennzeichen aus meiner Geburtsstadt, sagen wir mal Hamburg, herum 🙂

Nun hatte ich die Idee, mein Wunschkennzeichen aus einer völlig anderen Stadt zu beziehen, weil ich dann ein schönes Kennzeichen mit meinem Namen machen könnte. Allerdings wohne ich in dieser Stadt nicht und habe auch keinerlei Bezug zu dieser Stadt. Sagen wir mal, die Stadt ist Mannheim und ich hätte jetzt gerne das Kennzeichen MA - RC 91.

Meine Idee ist folgende, um auch Probleme mit der Steuererklärung zu vermeiden etc.:

  1. Ich suche jemanden, der (meinetwegen auch die) in Mannheim wohnt, z. B. über Facebook und frage, ob ich bei ihm "wohnen" könnte
  2. Ich melde meinen Zweitwohnsitz bei ihm in Mannheim an
  3. Am gleichen Tag melde ich gleichzeitig mein Auto Mannheim mit meinem Wunschkennzeichen um und erhalte MA - RC 91
  4. Anschließend fahre zurück zu meinem 130 Km entfernten Wohnort und melde mein Auto wieder auf meinen Wohnort an, das Kennzeichen MA - RC 91 darf ich ja beibehalten, so habe ich es ja aktuell auch mit dem Kennzeichen aus Hamburg in Stuttgart gemacht
  5. Ich fahre wieder nach Mannheim und melde meinen Zweitwohnsitz ab
  6. Ich habe mein Wunschkennzeichen und wegen 2-5 Tage sollte ich keine Probleme mit dem Finanzamt wegen meiner Steuererklärung bekommen

Hat das mal jemand von euch gemacht? Ist das möglich, müsste ich noch etwas rechtliches oder versicherungstechnisches oder auch GEZ (die werden sicherlich wieder nerven) beachten? Wäre cool, wenn das klappen würde und voll cool für mein Ego 🙂))

Hallo Marc,

ist daraus was geworden? Würde mich interessieren🙂

Gruß,
Dina

Dann kläre aber vorher, ob es dort eine Zweitwohnungssteuer gibt.

Auf Zweitwohnsitz kann man das Auto nicht anmelden. Nur noch auf die Hauptwohnung.
So wie cyrous es beschreibt,funktioniert es , aber nur wenn man Zweitwohnsitz durch Hauptwohnung ersetzt. Und nach Punkt 3 muss erst an den tatsächlichen Wohnsitz wieder die Hauptwohnung angemeldet werden und dann kommt 4. Punkt 5 entfällt, das EMA der Hauptwohnung meldet nach Mannheim,dass sich der Hauptwohnsitz geändert hat.

Gruß Martin

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Zitat:

Hallo Marc,

ist daraus was geworden? Würde mich interessieren🙂

Gruß,
Dina

Hi Dina,

das mit MA - RC 91 war nur ein Beispiel, so heiße ich nicht wirklich 😁 Bisher fehlte mir die Zeit, das mal umzusetzen, da ich nun wieder wegen der Arbeit in eine andere Stadt gezogen bin.

Und zudem muss das Kennzeichen auch noch frei sein....

Bei sinnigen Kombinationen oft selten 😛

Luxusprobleme. ...😮 😁

Wenn man unbedingt so ein Wunschkennzeichen haben will, kann man es sich ja im Internet bestellen und sich auf die Stirn kleben

..tackern!!😁 😁 😁

Wie schaut das mit dem Hauptsitz aus?
Muss ich mich sagen wir mal in Berlin abmelden damit und mich dann Stuttgart anmelden, Kennzeichen erstellen & wieder in die alte Bude einziehen?

Oder geht das mit dem Hauptsitz auch irgendwie ohne sich abzumelden? Kennt sich da jemand aus?
Das größte Problem wäre ja, jemanden finden bei dem zu wohnen?? darfst den man nicht mal kennt.
Hotel? Private Einzelhandel?

Wenn Du Du Dich in Stuttgart im EMA als Hauptwohnung anmeldest, bekommt das EMA Berlin automatisch eine Mitteilung das Du verzogen bist. Abmelden musst Du Dich an der alten Adresse nicht. Du kannst auch die alte Anschrift als Nebenwohnung lassen,so dass Du beim wieder aktivieren der Berliner Anschrift als Hauptwohnung keine neue Vermieterbescheinigung brauchst. Diese ist mittlerweile beim EMA vorzulegen,wenn man sich anmelden möchte.

Auf eine HotelAnschrift kann man sich nicht anmelden meines Wissens,musst schon jemanden mit eigener Wohnung finden, der Dich "einziehen" lässt.

Gruß Martin

Abr nicht die Nebenkosten vergssen: Ummeldung des Kfz, Zweitwohnungssteuer,....

Wem es das Kennzeichen wert ist?.

Etwas zu hoch der Aufwand und dann klauen se Dir das bei nächster Gelegenheit.

Gruß m

Danke, trotzdem wäre es das wert.

Andere frage, angenommen man hat es verloren, einen unfall gehabt, das ding ist verbogen kaputt etc, könnte Berlin einen neuen erstellen oder müsste man nach Stuttgart und sich erneut anmelden etc.

Selbst wenn Stuttgart, könnte man sich bei der Person der dies zu erst mit gemacht hat, problemlos einen neuen erstellen - Aber wann wird schon ein Kennzeichen geklaut.

Wenn ein Kennzeichen verloren ist,wird die gesamte Kombination für 10 Jahre gesperrt.
Wenn es verbogen ist,kann Berlin ErsatzKennzeichen siegeln. Müssen dann aber beide Siegel getauscht werden.

Kennzeichen werden regelmäßig geklaut.
Meinstens gleich ein ganzer Schwung in einer Straße.

Gruß m

Zitat:

@Bressco schrieb am 15. März 2018 um 13:45:24 Uhr:


Danke, trotzdem wäre es das wert.

Andere frage, angenommen man hat es verloren, einen unfall gehabt, das ding ist verbogen kaputt etc, könnte Berlin einen neuen erstellen oder müsste man nach Stuttgart und sich erneut anmelden etc.

Selbst wenn Stuttgart, könnte man sich bei der Person der dies zu erst mit gemacht hat, problemlos einen neuen erstellen - Aber wann wird schon ein Kennzeichen geklaut.

Was habt ihr vor ??? 😮

😁

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