Ist ein Wunschkennzeichen aus einer fremden Stadt möglich?
Hallo Experten,
ich habe ein Kennzeichen aus einer Stadt 700 Km entfernt, weil es meine Geburtsstadt ist und ich das Auto dort ursprünglich angemeldet hatte. In der neuen Stadt, sagen wir mal Stuttgart, fahre ich also mit einem Kennzeichen aus meiner Geburtsstadt, sagen wir mal Hamburg, herum 🙂
Nun hatte ich die Idee, mein Wunschkennzeichen aus einer völlig anderen Stadt zu beziehen, weil ich dann ein schönes Kennzeichen mit meinem Namen machen könnte. Allerdings wohne ich in dieser Stadt nicht und habe auch keinerlei Bezug zu dieser Stadt. Sagen wir mal, die Stadt ist Mannheim und ich hätte jetzt gerne das Kennzeichen MA - RC 91.
Meine Idee ist folgende, um auch Probleme mit der Steuererklärung zu vermeiden etc.:
- Ich suche jemanden, der (meinetwegen auch die) in Mannheim wohnt, z. B. über Facebook und frage, ob ich bei ihm "wohnen" könnte
- Ich melde meinen Zweitwohnsitz bei ihm in Mannheim an
- Am gleichen Tag melde ich gleichzeitig mein Auto Mannheim mit meinem Wunschkennzeichen um und erhalte MA - RC 91
- Anschließend fahre zurück zu meinem 130 Km entfernten Wohnort und melde mein Auto wieder auf meinen Wohnort an, das Kennzeichen MA - RC 91 darf ich ja beibehalten, so habe ich es ja aktuell auch mit dem Kennzeichen aus Hamburg in Stuttgart gemacht
- Ich fahre wieder nach Mannheim und melde meinen Zweitwohnsitz ab
- Ich habe mein Wunschkennzeichen und wegen 2-5 Tage sollte ich keine Probleme mit dem Finanzamt wegen meiner Steuererklärung bekommen
Hat das mal jemand von euch gemacht? Ist das möglich, müsste ich noch etwas rechtliches oder versicherungstechnisches oder auch GEZ (die werden sicherlich wieder nerven) beachten? Wäre cool, wenn das klappen würde und voll cool für mein Ego 🙂))
Beste Antwort im Thema
Sorry. Ich lieg grad vor lachen unterm Tisch.
Kann ich auch leider nicht beantworten.
204 Antworten
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 23. September 2017 um 13:09:15 Uhr:
Das dürfte dann so durchlaufen. Aber der Aufwand ist halt recht groß.
Das lohnt sich total, mein Wunschkennzeichen wäre sogar noch frei! Mein Nachname besteht aus drei Buchstaben und das sähe dann einfach Hammer aus 🙂 Danke allen für die Rückmeldung.
Zitat:
@cyrous schrieb am 23. September 2017 um 13:49:48 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 23. September 2017 um 13:09:15 Uhr:
Das dürfte dann so durchlaufen. Aber der Aufwand ist halt recht groß.Das lohnt sich total, mein Wunschkennzeichen wäre sogar noch frei! Mein Nachname besteht aus drei Buchstaben und das sähe dann einfach Hammer aus 🙂 Danke allen für die Rückmeldung.
....und man kann es dann sein Leben lang behalten. Egal ob man umzieht.
Gute Idee.
Zitat:
@19FC schrieb am 23. September 2017 um 14:18:04 Uhr:
....und man kann es dann sein Leben lang behalten. Egal ob man umzieht.
Gute Idee.
....nur solange der TE das Auto nicht wechselt.
Dann müsste er das Spiel nochmals durchziehen. Aber wenn´s einen soviel bedeutet, warum nicht.
Möglich ist es seit die Umkennzeichnung bei Wohnortwechsel bundesweit weggefallen ist.
Gruß Martin
Zitat:
@windelexpress schrieb am 23. September 2017 um 16:45:55 Uhr:
Zitat:
@19FC schrieb am 23. September 2017 um 14:18:04 Uhr:
....und man kann es dann sein Leben lang behalten. Egal ob man umzieht.
Gute Idee.....nur solange der TE das Auto nicht wechselt.
Dann müsste er das Spiel nochmals durchziehen. Aber wenn´s einen soviel bedeutet, warum nicht.Möglich ist es seit die Umkennzeichnung bei Wohnortwechsel bundesweit weggefallen ist.
Gruß Martin
Hallo,
nein, auch bei Autowechsel kann man es grundsätzlich mitnehmen (ans andere Auto).
Schon öfter so gemacht.
Allerdings mit einer Einschränkung: wenn der Wagen geklaut wurde wird das Kennzeichen für ein paar Monate gesperrt.
gruss
19FC
Ähnliche Themen
Zitat:
@19FC schrieb am 23. September 2017 um 17:00:25 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 23. September 2017 um 16:45:55 Uhr:
....nur solange der TE das Auto nicht wechselt.
Dann müsste er das Spiel nochmals durchziehen. Aber wenn´s einen soviel bedeutet, warum nicht.Möglich ist es seit die Umkennzeichnung bei Wohnortwechsel bundesweit weggefallen ist.
Gruß Martin
Hallo,
nein, auch bei Autowechsel kann man es grundsätzlich mitnehmen (ans andere Auto).
Schon öfter so gemacht.
Allerdings mit einer Einschränkung: wenn der Wagen geklaut wurde wird das Kennzeichen für ein paar Monate gesperrt.gruss
19FC
Genau so wurde es mir auch gesagt, man darf das Kennzeichen immer mitnehmen, auch zu einem neuen Auto.
Also das wäre mir neu. Und ich arbeite in der Zulassung?
Von Auto zu Auto geht nur KennzeichenMitnahme beim zuständigen Kennzeichen.
Und wenn das Auto mit Kennzeichen geklaut wird,dann ist das Kennzeichen für die nächsten 10 Jahre beim KBA gesperrt.
Ein Landkreis kann ein fremdes Kennzeichen für ein neues Auto nicht neu zu teilen
Beim Vorgang StandortWechsel ohne FahrzeugWechsel kann das fremde Kennzeichen dran bleiben. Wird der wagen dann abgemeldet,geht das Kennzeichen an den ursprünglichen Landkreis zurück und wird dort wieder vergeben
Steht auch so in der FZV.
Gruß Martin
Nach wie vor muss eine Ummeldung in den neuen Zulassungsbezirk erfolgen. Das vorherige Nummernschild darf man behalten. Für die Ummeldung notwenig: Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, der aktueller TÜV-Bericht, Personalausweis, Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer). SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer (läuft über die Zollbehörden)
So die Vorschriften.
Das Thema wurde ja vom TE völlig geil geschildert. Musste schmunzeln, weil es wirklich plausibel und einfach geschildert wurde.
Ich habe da auch mal eine Frage zur Mitnahme des Kennzeichens. Ich wohne an der gleichen Adresse, kaufe einen Neuwagen und gebe am Tag der Abholung mein Auto ab. Wie soll da die Mitnahme des alten Kennzeichens gehen? In dem Moment, wo ich das neue Fahrzeug anmelden will, ist das alte Auto noch zugelassen und ich muss ja dann damit noch zum Autohaus, was von mir rund 200km entfernt ist. Wäre ja dann für einen Tag ein Doppelzulassung. Oder kann ich ein Auto z. B. für den nächsten Tag abmelden und das neue Auto zum nächsten Tag anmelden? Habe ich zwar noch nie gehört, aber vielleicht hat ja jemand eine Antwort dazu.
@Marki_M. :
Kfz zum Wunschtermin (nächster Tag) abmelden geht nicht.
Es müssen bei der Abmeldung die Stadtsiegel vor Ort entwertet werden.
Bei deinem Vorhaben empfiehlt sich eine Umkennzeichnung für das jetzige Kfz.
Dabei direkt die alten Kennzeichen reservieren.
@Cokefreak: Das habe ich mir fast gedacht. Umkennzeichnung klingt aufwendig. Wie läuft denn sowas ab? Ich habe schon geschaut, ob ein anderes Kennzeichen frei ist. Gut, wenn ich Pech habe ist das nicht mehr frei, da ich ja nicht 5 Monate vorher reservieren kann.
Zitat:
@Marki_M. schrieb am 24. September 2017 um 01:13:53 Uhr:
@Cokefreak: Das habe ich mir fast gedacht. Umkennzeichnung klingt aufwendig. Wie läuft denn sowas ab? Ich habe schon geschaut, ob ein anderes Kennzeichen frei ist. Gut, wenn ich Pech habe ist das nicht mehr frei, da ich ja nicht 5 Monate vorher reservieren kann.
Du kannst auch Dein altes Auto abmelden, das neue mit dem alten Kennzeichen anmelden und für das alte holst Du dann Kurzzeitkennzeichen.
Gruß m
Zitat:
Hat das mal jemand von euch gemacht? Ist das möglich, müsste ich noch etwas rechtliches oder versicherungstechnisches oder auch GEZ (die werden sicherlich wieder nerven) beachten? Wäre cool, wenn das klappen würde und voll cool für mein Ego 🙂))
Alleine schon die km in der Steuerabrechnung, “Fahrten zur Arbeitsstrecke”
😉
Zitat:
@Marki_M. schrieb am 23. September 2017 um 22:55:35 Uhr:
Das Thema wurde ja vom TE völlig geil geschildert. Musste schmunzeln, weil es wirklich plausibel und einfach geschildert wurde.Ich habe da auch mal eine Frage zur Mitnahme des Kennzeichens. Ich wohne an der gleichen Adresse, kaufe einen Neuwagen und gebe am Tag der Abholung mein Auto ab. Wie soll da die Mitnahme des alten Kennzeichens gehen? In dem Moment, wo ich das neue Fahrzeug anmelden will, ist das alte Auto noch zugelassen und ich muss ja dann damit noch zum Autohaus, was von mir rund 200km entfernt ist. Wäre ja dann für einen Tag ein Doppelzulassung. Oder kann ich ein Auto z. B. für den nächsten Tag abmelden und das neue Auto zum nächsten Tag anmelden? Habe ich zwar noch nie gehört, aber vielleicht hat ja jemand eine Antwort dazu.
Ich würde folgendermaßen vorgehen:
- Online eine günstige Versicherung raussuchen und abschließen oder deinen Versicherungsdealer anrufen, damit du eine EVB-Nummer hast
- Dein aktuelles Auto ganz normal in deiner Heimatstadt abmelden
- Deine altes Kennzeichen abmontieren und mitnehmen
- Einen guten Kumpel (wenn du nicht verheiratet bist, kannst auch ein Mädel sein und mit ihr einen schönen Tag verbringen) fragen, ob er Lust hat, dich in die andere Stadt zu fahren und ihn dann zu einem guten Restaurant o. ä. in der Stadt einladen
- Papiere vom Autohaus abholen
- Zur Zulassungsstelle in der Stadt des Autohändlers mit deinem Kumpel fahren und dein neues Auto mit den alten Kennzeichen anmelden
- Ins Restaurant fahren und den Tag genießen
Zitat:
@windelexpress schrieb am 23. September 2017 um 20:39:55 Uhr:
Also das wäre mir neu. Und ich arbeite in der Zulassung?
Von Auto zu Auto geht nur KennzeichenMitnahme beim zuständigen Kennzeichen.
Und wenn das Auto mit Kennzeichen geklaut wird,dann ist das Kennzeichen für die nächsten 10 Jahre beim KBA gesperrt.
Ein Landkreis kann ein fremdes Kennzeichen für ein neues Auto nicht neu zu teilen
Beim Vorgang StandortWechsel ohne FahrzeugWechsel kann das fremde Kennzeichen dran bleiben. Wird der wagen dann abgemeldet,geht das Kennzeichen an den ursprünglichen Landkreis zurück und wird dort wieder vergebenSteht auch so in der FZV.
Gruß Martin
Ich habe Schwierigkeiten, deinen Text zu verstehen. Das funktioniert natürlich nur, wenn man sein altes Kennzeichen abmontiert und mitnimmt. Eine Stadt, in der man nicht angemeldet ist, kann kein Kennzeichen ausgeben, außer eben die Ausnahmefälle, wo ein Landkreis einen anderen Landkreis vertritt oder auch innerhalb einiger Bundesländer. Ich könnte nicht in Stuttgart mir ein Kennzeichen für Hamburg ausgeben lassen, ich muss die Hamburger Kennzeichen physisch dabei haben.
Wird das Auto geklaut, dann hat man ganz andere Sorgen, aber dann ist natürlich das Kennzeichen weg und man bekommt es, wenn es stimmen sollte, die nächsten 10 Jahre nicht wieder zurück.
Zitat:
@Marki_M. schrieb am 24. September 2017 um 01:13:53 Uhr:
@Cokefreak: Das habe ich mir fast gedacht. Umkennzeichnung klingt aufwendig. Wie läuft denn sowas ab? Ich habe schon geschaut, ob ein anderes Kennzeichen frei ist. Gut, wenn ich Pech habe ist das nicht mehr frei, da ich ja nicht 5 Monate vorher reservieren kann.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 24. September 2017 um 02:17:52 Uhr:
Du kannst auch Dein altes Auto abmelden, das neue mit dem alten Kennzeichen anmelden und für das alte holst Du dann Kurzzeitkennzeichen.Gruß m
Der Voschlag von windelexpress ist die bessere Lösung.
Die Kosten für Kzk, im Vergleich zur Umkennzeichnung sind ähnlich.
Vorteil bei Kzk ist, dass keine Abmeldung erforderlich ist.