Ist ein Lenkgetriebe ein Verschleißteil oder nicht?

Opel Vectra B

Hallo,

habe mal ne Frage:

Mein Lenkgetriebe ist im Eimer und die Werkstatt baut nächste Woche ein neues ein und will aber wohl eine Rechnung an mich ausstellen.
Der Schaden trat aber bereits nach 8 Wochen nach Fahrzeugübergabe auf.
Ich bin also noch in der Gewährleistungszeit und denke der Händler muß für den Schaden aufkommen.

Frage deshalb : Ist das Lenkgetriebe ein Verschleißteil???

Wenn ja: Dann zahlt der Händler nicht? Oder???

Also ich bin mir fast sicher das ein Lenkgetriebe kein Verschleißteil wie eine Bremse oder ähnliches ist.....??!?!?!

Mein Vectra Caravan 2,2 DTI hat 100.000 km und ist 6,5 Jahre alt.

61 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von SuperIngo112


Marco....es geht nix gegen dich

Dann ändere bitte Deinen Ton!

Zitat:

Original geschrieben von SuperIngo112


Außerdem streiten wir nicht sondern diskutieren verschiedene Ansichten.....

Nein, das siehst Du falsch. Meiner Ansicht nach war das Lenkgetriebe schon bei Kauf defekt, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass das Teil von heute auf morgen kaputt geht.

Ich habe Dir nur aufgezeigt, was für eine Lösung meiner Meinung nach realistisch ist. Wie würde denn Dein Rechtsstreit ablaufen?
1. Deine Werkstatt stellt die Behauptung auf, das Lenkgetriebe ist ein Verschleißteil und damit kein Gegenstand der Gewährleistungspflicht. Dabei stützt sie sich vielleicht sogar auf das BGH-Urteil.
2. Du behauptest das Gegenteil.

Was würdest Du als Richter tun?
Auf der einen Seite stehen Vertreter der Werkstatt mit "Sachverstand" (Kfz-Meister), deren Meinung sich mit dem bindenden BGH-Urteil deckt, und auf der anderen Seite stehst Du und behauptest das Gegenteil.

Ein Richter würde sich wahrscheinlich noch nicht einmal auf die Grundsatzdiskussion einlassen, ob ein Lenkgetriebe ein Verschleißteil ist oder nicht. Er würde Dir maximal die Möglichkeit einräumen, durch ein Gutachten nachzuweisen, dass der Schaden an Deinem Lenkgetriebe a) über das Maß des normalen Verschleißs hinaus geht und b) schon bei Kauf des Fahrzeugs vorhanden war. Das Gutachten musst aber zunächst Du bezahlen und nur wenn Du vor Gericht Recht bekommst, siehst Du das Geld wieder. Wenn nicht, zahlst Du auch noch die Gerichtskosten und die volle Reparatursumme sowieso - das Kulanzangebot Deiner Werkstatt kannst Du dann ja wohl knicken.

Und was Deine Vorstellungskraft angeht, ob ein Lenkgetriebe ein Verschleißteil ist oder nicht: Verschleiß ist per Definition der Abtrag einer Oberfläche durch schleifende, rollende, schlagende, kratzende, chemische und thermische Beanspruchung. Jedes mechanische Maschinenbauteil unterliegt derartigen Belastungen, auch ein Lenkgetriebe. Man kann ein Lenkgetriebe vielleicht so konstruieren, dass es ein Autoleben lang hält, aber beim Vectra-B hat das anscheinend nicht so wirklich geklappt - oder wie erklärst Du Dir, dass mit stetiger Regelmäßigkeit Leute hier über ihre ölenden oder gar defekten Lenkgetriebe klagen? Ein Einzelfall bist Du jedenfalls ganz bestimmt nicht und ein Kfz-Gutachter wird das sicher auch in Erfahrung bringen. Mein Lenkgetriebe verliert übrigens auch ein wenig Öl...

Marco

Re: Ist ein Lenkgetriebe ein Verschleißteil oder nicht?

hi !

möchte mal folgende anmerken:

gewährleistung ist für mängel, die bereits nachweislich bei übergabe vorhanden waren, wie willst du denn das nachweisen? gar nicht! weil wenns so wäre wärst du schon am 2ten tag wieda beim händler gestanden und nicht erst nach 60 tagen!

HI,

ich weiss dass ich recht habe - war ich doch längere Zeit im Service- und Wartungsbereich tätig und musste mich somit mit den Themen Gewährleistung udn Garantie bestens auskennen...

Nehmen wir mal die Kupplung als Verschleissteil:
Vor 30 Jahren hätte ich zugestimmt, dass die Kupplung KEIN Verschleissteil ist. Da hielt die Kupplung ein Autoleben lang - also sowas um die 100 - 150 tkm. Dann war das Auto i.d.Regel verrostet oder die MAschine im Eimer...
Heute hält sowohl eine Maschine als auch ein Motor mit Anbauteilen bei guter Pflege locker 300 tkm... der Material-Entwicklung und -Forschung sei Dank.
So lange hält aber normalerweise keine Kupplung, Kein Lenkgetriebe, kaum eine Lichtmaschine, etc etc etc... Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel... wen ich nur AB fahre halten sowohl die Kupplung als auch das typische Verschleissteil Bremsen über Gebühr lange...

Diese - ich nenne die Teile so - längerlebigen Verschleissteile dürfen beim Kauf eines Gebrauchtwagens einen dem Alter entsprechenden Zustand haben - Dass eine Kupplung mit 100 tkm nicht mehr die taufrischeste ist, ist logisch, ebenso das Lenkgetriebe...

Also Ingo - wenn du vor Gericht ziehen willst, tu dies. Ich rate davon ab, weil du mit höchster Wahrscheinlichkeit verlieren wirst.

Eine Alternative wäre das Schiedsgericht, dessen Urteil meines Wissens beide Seiten akzaptieren müssen, wenn sie einem solchen Verfahren zustimmen...

Ich wünsch dir viel Glück...

Gruß cocker

Der Händler sagt nun, da der Wagen neu Tüv bei Übergabe bekommen hat und nix von öligen Lenkmanchetten im Tüvbericht steht, wäre der Beweis gegeben, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht vorlag.....!

Geht das so einfach???

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den tüv hat er machen lassen, wahrscheinlich noch in seiner eigenen werkstatt, oder ?
tüv bericht ist nicht beweishaltig genug, um eine gewährleistung in meinen augen auszuhebeln und ne garantie besteht auch noch.

hat er jetzt ganz verweigert oder zählt sein angebot noch ?

beim RA hast du wahrscheinlich immer noch nicht angerufen ?

cu frosti

Habe zur Not ne Rechtschutzversicherung bei der LVM. Aber mit 200 Euro SB.
Er kalkuliert nochmal durch und wird sich morgen melden.

Er sagt: Lenkgetriebe ist ein sicherheitsrelevantes Bauteil welches vom Tüv geprüft wird und da nix im Tüv-Bericht steht fällt die Gewährleistung flach.
Also kann ich doch mal annehmen, dass wenn ich beim Händler ein Auto kaufe und der macht mir neu TÜV, dass somit die Gewährleistung für alle Teile flachfällt. Denn vom Klimakompressor über Motor , Achse, Ventile , Kupplung, Getriebe, Reifen, Bremsen, Auspuff, Sitze, Elektronik usw ist ja alles ein Verschleißteil. Und wenn es keins ist...tja dann hat der Tüv den Fehler nicht gesehen und somit war der Mangel bei Übergabe noch nicht da. Fertig!!!!

Das kann jo wohl nicht sein!! Armes Deutschland. Da werden Gewährleistungsgesetze erlassen und niemand hält sich dran!
PS:: Ja, der TÜV wurde in seiner Werkstatt abgenommen.

beim tüv wird sicherlich kein klimakompressor ect. überprüft. die lenkmanschetten schon eher, aber man muß glaube ich nicht zwangsläufig an den manschetten sehen können, ob das lenkgetriebe bald kaputt geht.

ein beweis ist es jedenfalls nicht, wenn er sagt, der wagen kam so durch den tüv. denn auch tüv prüfer sind nur menschen und vor allem wenns in seinem eigenen laden war, würde das der richter sicherlich auch nicht so ganz anerkennen, wie bei einer "fremden" prüfstelle.

die 200,- die du beim RA reinsteckst, könntest du genauso gut halt auch in die reparatur reinstecken, von dem anteil den du bezahlen sollst laut händler. wie gesagt, es ist fraglich ob du echte 100% erstattung bekommst. wieviel müsstest du denn ca. zahlen beim händler ?
sicherlich willst du aber auch dein recht bekommen, aber wer weiß was noch kommt und wenn du so erstmal mit ihm verbleibst, dann hättest du bei einem folgenden garantieschaden bessere karten, als wenn du jetzt vor gericht ziehst.
wenn du vor gericht ziehst, dauert das auch ne ewigkeit bis du recht bekommst, wenn du es denn überhaupt bekommst.

musst es für dich abwägen.

cu frosti

Bin auch kein Typ der vor Gericht ziehen will.

Will eben beim Händler Recht bekommen.

Lasse mich da ungern vereimern.

Ich müsste so ca. 350 Euro selbst zahlen.

Aber wenn ich keine Garantieversicherung hätte müsste ich 1500 Euro selbst zahlen.
Und dann frage ich mich eben: Wem nützt eigentlich die Gewährleistung ??? Warum soll ich beim Händler kaufen????

Ne Garantieversicherung kann ich auch beim Privatkauf extern abschließen...!
Habe gerade ein Haus gebaut und ein 10 Wochen altes Baby zu Hause und keine Lust ,nur um es dem Händler Recht zu machen, mal eben 350 Euro aus dem Fenster zu werfen....!!! ( Das nur so als Zusatzinfo...) Wenn ich 2000 Euro auf dem Konto hätte...dann würd ich es wohl oder übel bezahlen...! Aber dem ist nicht so!
PS.: Wenn an beiden Lenkmanchetten Öl ist sagte mir mein FOH dann wäre das Lenkgetriebe undicht und würde auf kurze bZeit wohl seinnen Geist aufgeben. Der Ölverlust wurde jetzt seit 6 Wochen beobachtet und durch die Werkstatt bestätigt!

Oder soll ich noch 1,5 Jahre mit dem ölenden Getriebe fahren ?? Das Getriebe macht ja noch keine Geräusche oder so?
Den Wagen fahre ich eh nur noch 1,5 Jahre und 15.000 km insgesamt.
Dann sage ich die Reperatur beim Händler ab und spare mein Geld??!?!?!

deswegen sollte man immer geld in der rückhand haben, aber das ist jedem seine sache, sollte aber beim nächsten autokauf vielleicht bedacht werden 😉

frag den händler ob er mit 250,- sich zufrieden gibt, ansonsten wirds für ihn teurer, weil er die RA und gerichtskosten tragen werden muß ( wenn du dich schlau genug gemacht hast und dir sicher bist, daß du recht hast ).

cu frosti

@SuperIngo112

Alles Gute zum Baby 🙂

Zitat:

Original geschrieben von SuperIngo112


Wenn an beiden Lenkmanchetten Öl ist sagte mir mein FOH dann wäre das Lenkgetriebe undicht und würde auf kurze Zeit wohl seinnen Geist aufgeben. Der Ölverlust wurde jetzt seit 6 Wochen beobachtet und durch die Werkstatt bestätigt!

Oder soll ich noch 1,5 Jahre mit dem ölenden Getriebe fahren ?? Das Getriebe macht ja noch keine Geräusche oder so?

Wie jetzt, das Lenkgetrieb ist nur undicht und gar nicht kaputt??? 😰

Meine Güte, entweder Du lässt es jetzt ordentlich machen und zahlst, oder Du kaufst Dir 'ne Flasche Servoöl, legst sie in den Kofferraum und füllst gelegentlich mal was nach...

Mein Lenkgetriebe ist ja auch (angeblich) undicht und soll bald mal kaputt gehen (wieder angeblich) - die Undichtigkeit wurde übrigens letzten Dezember bei der Inspektion und nicht beim TÜV festgestellt. Ich habe mir auch erst Sorgen gemacht und sogar einen Thread deswegen aufgemacht. Also wenn Du mal was von ölenden Lenkgetrieben hier im Forum hören willst, lies Dir das mal durch. dass das Lenkgetriebe kein Verschleißteil ist, wirst Du danach kaum mehr behaupten...

Was soll ich sagen, ich habe mir eine Flasche Servoöl gekauft und nach nunmehr 8 Monaten ist der Ölstand immer noch so wie er sein soll - trotzdem die Lenkmanschetten feucht sind habe ich

nie

was nachfüllen müssen. Wie schrieb tom1179 im o.g. Thread so trefflich

Zitat:

Original geschrieben von tom1179


keine panik marco. beobachte das einfach mal über einen längeren zeitraum und dann ist gut. ich falle jedesmal beim tüv fast immer durch, weil mein lenkgetriebe vom optischen her sifft ohne ende. allerdings hab ich noch nie nachfüllen müssen. die tüv'er stürzen sich trotzdem immer drauf wie die geier.

In diesem Sinne, mach einfach was Du für richtig hälst. Jetzt hast Du ja sogar 3 Optionen... 😉

Marco

habe meinen jetzt etwas über 2 monate, das lenkgetriebe ölte auch beim kauf. habe dann alles sauber gemacht und füllstand auf max gebracht.

kontrolliere mindestens 2 mal die woche und habe seit 2 monaten keine änderung am füllstand der servo. drunter geguckt habe ich noch nicht wieder. mach ich demnächst.

ist zwar kein sehr langer zeitraum aber wollte hiermit nur biomarcos aussage unterstützen. servoöl kaufen und nachfüllen wenn nötig.

wenn die lenkung nicht grade nen halben liter pro woche verliert mache ich nichts neu.

das einzige was ein problem wird ist wenn das öl in die manschetten läuft, hatte ein freund von mir beim passat. irgendwann ist dann die manschette geplatzt, öl hat er nicht verloren. dann doch lieber ölverlust.

Zitat:

Original geschrieben von SuperIngo112


Der Händler sagt nun, da der Wagen neu Tüv bei Übergabe bekommen hat und nix von öligen Lenkmanchetten im Tüvbericht steht, wäre der Beweis gegeben, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht vorlag.....!

Geht das so einfach???

Nein. Es muss nämlich bei der Übergabe nicht unbedingt der Mangel vorliegen, sondern schon "angelegt sein". Er muss also nicht offenkundig sein!

In den ersten 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr, das heißt, dass angenommen wird, dass der Mangel schon angelegt war. Alles andere muss der Händler beweisen und das kann er nicht. Ein TÜV-Bericht ist jedenfalls keiner, denn der TÜV macht kein aufwendiges Materialgutachten, sondern schaut nur, ob das Getriebe trocken ist.

Der Händler will einfach nur das viele Geld sparen und geht auf Dummenfang. Ein Lenkgetriebe ist kein Verschleissteil und der Händler hat praktisch nur eine Chance: Er muss Dir nachweisen, dass Du das Lenkgetriebe durch Unfall oder Ähnliches beschädigt hast. Ansonsten wird automatisch angenommen, dass der Mangel schon vorlag.

Gruß
Michael

Zitat:

Original geschrieben von BioMarco


Ein Richter würde sich wahrscheinlich noch nicht einmal auf die Grundsatzdiskussion einlassen, ob ein Lenkgetriebe ein Verschleißteil ist oder nicht. Er würde Dir maximal die Möglichkeit einräumen, durch ein Gutachten nachzuweisen, dass der Schaden an Deinem Lenkgetriebe a) über das Maß des normalen Verschleißs hinaus geht und b) schon bei Kauf des Fahrzeugs vorhanden war. Das Gutachten musst aber zunächst Du bezahlen und nur wenn Du vor Gericht Recht bekommst, siehst Du das Geld wieder. Wenn nicht, zahlst Du auch noch die Gerichtskosten und die volle Reparatursumme sowieso - das Kulanzangebot Deiner Werkstatt kannst Du dann ja wohl knicken.

Irrtum. Mindestens die ersten 6 Monate gilt die Beweislastumkehr. Der Händler muss beweisen, dass der Mangel beim Verkauf noch nicht angelegt war. Es reicht nicht aus, dass er beim Verkauf noch nicht offenkundig war.

Das heißt, dass der Händler vor Gericht praktisch keine Chance hätte, die Gewährleistungsreparatur abzulehnen.

Gruß
Michael.

Re: Re: Ist ein Lenkgetriebe ein Verschleißteil oder nicht?

Zitat:

Original geschrieben von kater025


hi !

möchte mal folgende anmerken:

gewährleistung ist für mängel, die bereits nachweislich bei übergabe vorhanden waren, wie willst du denn das nachweisen? gar nicht! weil wenns so wäre wärst du schon am 2ten tag wieda beim händler gestanden und nicht erst nach 60 tagen!

Leute, verbreitet doch nicht dauernd solchen Unsinn. 😉 Ein Mangel muss eben NICHT OFFENKUNDIG bei Übergabe schon vorliegen. In den ersten 6 Monaten gilt immer die Beweislastumkehr, das heißt, der Händler muss die Mängelfreiheit bei Übergabe nachweisen! Anders würde Gewährleistung niemals funktionieren!

Und wenn der Händler bei 100.000 km und 6,5 Jahren von normalem Verschleiß bei einem Lenkgetriebe argumentiert, wird vor Gericht scheitern.

Edit:
Hier mal noch ein paar Links dazu:
http://www.gansel-rechtsanwaelte.de/.../...beim-Gebrauchtwagenkauf.php

Zitat:
"Durch die seit dem 1.1.2002 geltende so genannte Beweislastumkehr wird für die ersten 6 Monate nach dem Kauf automatisch vermutet, dass der Defekt „im Keim“ bereits beim Erwerb vorgelegen hat. Deshalb muss der Händler zunächst versuchen, den Mangel auf seine Kosten zu beseitigen. Gelingt ihm dies auch nach zwei Reparaturversuchen nicht, kann der Kunde das Fahrzeug an den Händler zurückgeben. "

http://www.wdr.de/tv/service/geld/inhalt/20020124/b_2.phtml
http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/urteile/bgh_karosserie.php

Gruß
Michael

das mit der beweislastumkehr ect. ist hier wirklich schon zu genüge diskutiert worden, darum geht es hier auch nur geringfügig.

fakt ist, er will das geld sparen, der händler kommt ihm aber nicht entgegen. so oder so kann er als einzelne person nix mehr machen, er hats dem händler schließlich schon gesagt.

und den steinigen weg ohne RA wird er wohl kaum zum gericht machen und das mit dem "fachwissen" der MT user.

auch wenn ich der selben meinung bin, werde ich mich nicht soweit aus dem fenster lehnen und behaupten, daß es so ist und der händler vor gericht verliert, weil er mit dem rücken zur wand steht ( haus, kind und kaum noch geld ).

jede diskussion weiter darüber ist doch nutzlos für ihn. was soll er dem händler denn noch sagen oder mit ihm machen ? selbst mit paragraphen kann man da dem händler wohl keine 100% mehr rauslocken.

ich weiß auch nicht, wer hier DAUERND unsinn verbreitet. die gewährleistungsgeschichte kennen wir hier alle und ob ein händler vor gericht scheitern wird musst auch du dem richter überlassen, denn entschieden wird oft genug auch mal idiotisch.

cu frosti

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