Ist das Parken so erlaubt?

Hallo erstmal,
Folgendes bei uns wird schon länger so wie auf den Bildern geparkt.
Meine Frage lautet ob das so erlaubt ist,denn mein Nachbar behauptet ja und wenn ich Ihm nicht glaube dann soll ich die Polizei rufen.
Es ist nicht sein Auto sondern das von seinen Kunden.
Mein Problem ich will nicht die Polizei rufen und dan hatt er doch recht.
Unsere Ausfahrt ist die mit dem weißen Golf (in die wir schlecht reinkommen wenn der weiße Multivan so parkt).

Viel Dank schonmal.

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Beste Antwort im Thema

das ist eindeutig nicht erlaubt, weil der Multivan auf dem Gehweg parkt und das ist verboten. Er dürfte auch nicht gegenüber der Einfahrt parken, wenn es zum Ein- oder Ausfahren zu eng wird, aber das wäre zu diskutieren. Nur die Frage stellt sich nicht, denn auf der Straße kann er definitiv nicht stehen und auf dem Gehweg darf er nicht.

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Empfindlich natürlich auch da damit versucht wird den neubau zu verzögern.
Auf den bild geht es ja noch aber wenn der wie oft nur halb Gehsteig oder schräg sich hinstellt wird es wirklich eng Herr @Zahn

Zitat:

@BK30nP schrieb am 23. Juli 2020 um 17:09:47 Uhr:


Muss ich mal schauen hab sowas noch nicht bei uns gesehen die Knöllchen verteilen.
Meist macht das ein Streifenwagen die gehen grob durch und schauen in der benachbarten "Stadt". Aber sonnst hab ich noch nichts gesehen.
Die Polizei hätte das ja erwähnen können am Telefon das ich mich an das Ordnungsamt wenden soll.

So wie der MV da Parkt kostet das laut Politesse 80 Euro und ein Punkt da es Parken mit Behinderung/Gefährdung ist. Mein Kumpel stand letztens halb auf dem Gehweg zum ausladen und durfte 55 Euro zahlen.

Das war der Alte Oder neu oder altneu jetzt nicht mehr gültige Katalog. Jetzt müsste es wider günstiger sein

Zitat:

@Zahn schrieb am 24. Juli 2020 um 17:08:32 Uhr:



Du bist ganz sicher kein "schlimmer" Nachbar, aber schon etwas empfindlich.

Ich kenne die Erfahrung aus anderen, ähnlichen, Themen hier vom Forum.
Da ist man der Buh-Mann, wenn man ohne vorheriges Gespräch mit seinem Kontrahenten gleich die zuständige Behörde kontaktiert und falsches Parken meldet.
Jetzt ist es auch nicht richtig, wenn man nach langen Jahren Zureden nichts erreicht hat und nun langsam die Faxen dicke hat.

Ich kann hier @BK30nP voll und ganz verstehen.
Er ärgert sich über die Situation, gleichzeitig möchte Er auch niemanden an den Pranger stellen.

Ich sage, bzw. frage mich... ist es das Problem vom TS, daß da ein Anderer nicht richtig parkt ?!
Es wurde lange genug gesagt und irgendwann ist mal der Punkt erreicht wo das Faß überläuft.
Da hätte Ich auch keine Hemmungen wenn sein Gewerbe ruiniert wird.

Ich habe kürzlich auch einen Lieferwagen dem Amt für öffentliche Ordnung meiner Stadt gemeldet.
Mit Fotos und Zeugen.
Der Fahrer hat einen Hof vor seinen Garagen... da kann Er sein Gefährt längs davor stellen... aber das stellt man dann lieber zur Hälfte auf dem Gehweg ab.
Auch teilweiße bei mir vor dem Haus... zwischen Lieferwagen und Zaun ist kein Platz mehr für einen Kinderwagen.

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Der Threadersteller hat völlig recht mit seinen Ansichten, die Bereitschaft für Kompromisse wurde signalisiert und abgelehnt. Bei der untalentierten Parkerei haben nicht nur Feuerwehr und Rettungsdienst Probleme sondern auch die Müllabfuhr und Paketzusteller.
Spätestens wenn die (zum Glück wenigen) Motzer hier einen Rettungswagen brauchen werden sie froh sein nicht so einen Nachbarn zu haben, der die Straße zuparkt.

An deiner Stelle würde ich die Polizei holen. Die Nachbarschaft scheint dem Typen eh nicht soviel wert zu sein, ansonsten würde er euch/dir gegenüber nicht so rücksichtslos agieren. Ich weiß wie das ist, hatte mal einen ähnlich gelagerten Fall. Solchen Leuten muß man genauso respektlos gegenüber treten, ist zwar traurig aber anderweitig wirst da keinen Erfolg haben.

Ich würde jetzt allmählich mal mit den Beamten auf der Wache sprechen, die können doch einmal "unverbindlich" gucken, ob da alles in Ordnung ist.
Man muss ja nicht gleich 110 anrufen😉

Gestern sind se mal vorbeigefahren da stand aber leider keiner oben.
Weiter oben standen aber 3 Autos auf dem Gehweg also hat es sich für die (Polizei) rentiert.

...gerade die Situation mit der Baustelle ist die Chance mindestens ein halbseitiges Park- oder sogar Halteverbot zu begründen.

In Absprache mit der Baufirma Antrag bei der zuständigen Straßenverkehrbehörde oder Ordnungsamt stellen -je nach regionaler Aufgabenteilung ist die Zuständigkeit zwischen den beiden verteilt- und ein paar Tage später hat man einen entsprechenden Bescheid -kost ein paar Euros- mit Beschilderungsplan nach dem die Baufirma die Straße entsprechend mit Park- oder Halteverbotsschildern ausschildern kann.

Und anschließend kann man bei der Gelegenheit die Probleme auch gleich mal bei den Behörden ansprechen... vielleicht schafft man es, dass die temporäre Beschilderung in eine dauerhafte umgewandelt wird.

Bei uns hier hatten wir ein ähnliches Problem, dass Fahrzeuge aus dem Mietshaus gegenüber ständig so standen, dass der Lieferverkehr (LKWs solo) und auch wir selbst (PKW mit Anhänger) Probleme hatten in die Einfahrt rein & raus zu kommen... seit ein paar Jahren, nachdem das Problem bei der örtlichen Politik + Polizei + Ordnungsamt angesprochen wurde gibts jetzt sogar in der kompletten Straße ein Parkverbot.

PS: Getränkeherstellung in einer ehemaligen Garage... da würde ich einmal bei der Gewerbeaufsicht nachhaken, wie es denn da mit der Lebensmittelhygiene so aussieht.
Gewerblich ist das Thema Hygiene nochmal erheblich schärfer, als wie sich das so mancher Privatmann vorstellt...

Für die Polizei rentiert sich das nicht. Die Kosten für den Einsatz sind höher als die Einnahmen, die ja gar nicht der Polizei zugute kommen. Kommt es dir nur darauf an, andere bestraft zu sehen?

Zitat:

@gast356 schrieb am 26. Juli 2020 um 12:28:44 Uhr:


… Getränkeherstellung in einer ehemaligen Garage... da würde ich einmal bei der Gewerbeaufsicht nachhaken, wie es denn da mit der Lebensmittelhygiene so aussieht. Gewerblich ist das Thema Hygiene nochmal erheblich schärfer, als wie sich das so mancher Privatmann vorstellt...

Genau, aufgrund reiner Vermutungen zum Denunzianten werden. Solche Mitmenschen haben wir schon genug, mehr davon brauchen wir eigentlich nicht.

Zitat:

@gast356 schrieb am 26. Juli 2020 um 12:28:44 Uhr:


...gerade die Situation mit der Baustelle ist die Chance mindestens ein halbseitiges Park- oder sogar Halteverbot zu begründen.

Das ist doch gar nicht nötig. Parken auf dem Gehweg ist nicht erlaubt. Und zum Parken am Straßenrand ist die Straße offenbar zu schmal.

Zitat:

PS: Getränkeherstellung in einer ehemaligen Garage... da würde ich einmal bei der Gewerbeaufsicht nachhaken, wie es denn da mit der Lebensmittelhygiene so aussieht.
Gewerblich ist das Thema Hygiene nochmal erheblich schärfer, als wie sich das so mancher Privatmann vorstellt...

Es ist ja ok, wenn die Parkordnung durchgesetzt werden soll, denn das betrifft ja auch den TE unmittelbar. Aber dein Vorschlag geht hier echt zu weit. So ein Denunziantentum ist echt ekelhaft...

Lebensmittelhygiene ist also ein Thema wo man großzügig drüber wegsehen kann?

Die Auswirkungen einer solchen Einstellung zeigte sich erst vor kurzem bei einem großen deutschen Fleischverarbeiter ... Löhne egal, Qualität egal, Verantwortung egal ...

... wenn der falschparkende Nachbar da alles konform erledigt, hat er garnichts zu befürchten. Aber mit seiner Kopf-durch-die-Wand-Einstellung muss er halt auch mit Konsequenzen rechnen. Aber in Deutschland ist eben der gefährlich, der auf Dreck hinweist und nicht der der Dreck verursacht ...

Zitat:

@Knergy schrieb am 26. Juli 2020 um 13:36:37 Uhr:


Lebensmittelhygiene ist also ein Thema wo man großzügig drüber wegsehen kann? …

Wer sagt das? Ich frag mich wirklich, wie man darauf kommt, dass unhygienische Zustände vorliegen, nur weil die Betriebsstätte eine ehemalige Garage ist und die Kunden auf dem Gehweg parken.

Zitat:

@Knergy schrieb am 26. Juli 2020 um 13:36:37 Uhr:


Lebensmittelhygiene ist also ein Thema wo man großzügig drüber wegsehen kann?
...

Na klar, wessen Kunden nicht ganz regelkonform parken, der muss ja eine richtige Sau sein.
Und gerade Kleinbetriebe werden nur durch ordentliche Nachbarn kontrolliert. Das Gesundheitsamt ist dazu nämlich nicht in der Lage.

Zitat:

@BK30nP schrieb am 24. Juli 2020 um 09:40:23 Uhr:


...
Gleich nach dem 1 lkw kam der anruf vom bgm.
Das die Nachbarn angerufen haben aber alles ok ist da Anlieger frei.

...das würde micht stutzig machen bzw. wäre für mich Anlaß zumindest mal ein wenig zu kombinieren / zu überlegen.

Warum telefoniert da ein Bürgermeister rum, warum mischt der sich ein...?

Ist das vom Bebaunungsplan her ein Wohngebiet oder ein Mischgebiet? Ist da ein Gewerbe überhaupt zulässig?
Gibts eine Stellplatzsatzung? Warum braucht der Nachbar scheinbar keine Parkplätze, wie sie jeder der ein Gewerbe aufmacht bzw. Räumlichkeiten schafft bei denen z.B. mit Geschäftsverkehr zu rechnen ist?

Bei uns hier gilt z.B. für Verkaufsstätten...
Läden / Ladengeschäfte: mindestens 1 Stellplazu pro 40m² Verkaufsfläche, aber mindestens 2 Stellplätze pro Laden
Waren-und Geschäftshäuser (einschließ-lich Einkaufszentren, großflächigen Ein-zelhandelsbetrieben): mindestens 1 Stellplatz pro 40m² Verkaufsfläche

zum Vergleich für Wohngebäude gilt:
Einfamilienhäuser
bis 140 m² 2 Stellplätze, über 140 m² 3 Stellplätze und zusätzlich 1 Stellplatz pro Einliegerwohnung

Mehrfamilienhäuser und sonstige Gebäu-de mit Wohnungenbis
bis 60m² Wohnfläche 1 Stellplatz je Wohnung
über 60m² bis 100 m² Wohnfläche 1,5 Stellplätze je Wohnung
über 100 m² Wohnfläche 2 Stellplätze je Wohnung
und zusätzlich 1 Besucherstellplatz je 5 Wohnungen

usw.

PS: Zum Thema Lebensmittelhygiene... ein ehemaliges umgewidmetes Garagengebäude ist eben für die Lebensmittelherstellung denkbar ungeeignet... da brauchts schon einiges an Umbauten z.B. um zu verhindern, dass Ungeziefer den Weg ins Innere findet.

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