Ist das noch ein Neuwagen?

Opel Astra J

Mein neuer ST wurde beim Händler angeliefert hat aber wohl beim Transport einen Schaden erlitten. Frontschürze hat einen langen Riss und die OPC Lippe ist gerissen. Muß beides erneuert werden. Beides wurde vom FOH bestellt kommt aber nur grundiert und muß natürlich lackiert werden. In einer Fernsehsendung hab ich mal gesehen das bei solchen Schäden der Status Neuwagen nicht mehr vorhanden ist. Hat von Euch jemand Erfahrung mit so einem Problem?

Beste Antwort im Thema

Hallo

Du hast bestimmt auch schon im Fernsehen gesehen wie in Hamburg Sonnendächer, Lederausstattungen und Spoilerpakete an Neuwagen nachgerüstet werden, da es diese im Herstellerland nicht gibt. Das sind immer noch Neuwagen nach der Behandlung.

Um nen kaputtes Plastikteil das sowieso nach der Produktion "nachgerüstet" wird, würde ich mir keine Gedanken machen. Das Auto läuft eh nicht mit den OPC Teilen vom Band, sondern es bekommt die eh erst später.

Gruß Dirk

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Ich habe zwar noch keine Erfahrung mit solchen Umständen gemacht und kenne auch die rechtliche Situation nicht. Ich denke aber, dass beim Transport sowas mal passieren kann. Wenn es fachgerecht gemacht wird denke ich nicht, dass dadurch das Auto kein Neuwagen mehr ist. Dann wäre ja jedes Auto wenn es einmal auf den Hänger/ aufs Schiff und wieder runter gefahren wird kein Neuwagen mehr. Also ich würde mir diesbezüglich nicht so viel Gedanken machen. Wie gesagt, wenn alles korrekt gerichtet wurde und man vom Schaden nichts mehr sieht ist doch alles OK. Ist doch sowieso nur ein Bagatellschaden, den muss man als Verkäufer noch nicht mal angeben...
Ich möchte sowieso nicht wissen, wieviele Autos vor der eigentlichen Auslieferung an den Kunden vorher durch Transport etc. beschädigt und ohne dessen Kenntnisnahme wieder hergerichtet wurde. Er merkt ja eh nichts davon...

Hallo,
das ist aber wirklich ärgerlich und blöd gelaufen....

aber guck mal den Artikel hier:

http://www.neuwagen-spion.de/eigenschaft-als-neuwagen.html

ciao, und viel Glück bei "Verhandlung", egal ob freie oder rechtliche 🙁

F.

Na das ist dann ja mal interessant, Zitat:
"...Wenn das Fahrzeug einen Schaden aufweist, ist es nicht mehr als neu einzustufen, egal ob der Schaden behoben wurde oder nicht.
Der Händler hat den Käufer selbst über Kleinschäden zu unterrichten, weil er sonst im rechtlichen Sinne arglistig handelt und der Käufer vom Vertrag zurücktreten kann.
Dies gilt selbst für kleinste Dellen im Lack, die behoben wurden..."
Da bin ich auch mal gespannt was dein FOH dazu zu sagen hat. Berichte dann bitte mal!
Vor allem wird es im Allgemeinen interessant sein, was das für einen Händler für Konsequenzen haben kann (Preisnachlass???). Ich hatte nämlich anfangs 2 kleine Dellen in der Motorhaube. Der Beulendoktor hatte das gerichtet. Kann ich jetzt noch einen weiteren Nachlass verlangen?

Zitat:

Original geschrieben von kohletom


Mein neuer ST wurde beim Händler angeliefert hat aber wohl beim Transport einen Schaden erlitten. Frontschürze hat einen langen Riss und die OPC Lippe ist gerissen. Muß beides erneuert werden. Beides wurde vom FOH bestellt kommt aber nur grundiert und muß natürlich lackiert werden. In einer Fernsehsendung hab ich mal gesehen das bei solchen Schäden der Status Neuwagen nicht mehr vorhanden ist. Hat von Euch jemand Erfahrung mit so einem Problem?

Lieber Kohletom,

ich habe für Dich da mal ein interessantes Urteil herausgesucht:

Zitat:
Ein Fahrzeug ist auch dann noch fabrikneu, wenn Herstellungsmängel vor Auslieferung des Fahrzeugs im Herstellerwerk nach den Produktionsrichtlinien des Herstellers ordnungsgemäß und ohne Verbleib einer Wertminderung beseitigt worden sind. Ein ausgeliefertes Fahrzeug kann jedoch nicht mehr als Neufahrzeug bezeichnet werden, wenn vor der Auslieferung am Fahrzeug Schäden jenseits einer gewissen Bagatellgrenze aufgetreten sind, so dass das Fahrzeug nach der Verkehrsanschauung als „Unfallfahrzeug“ bezeichnet werden muss.

LG Bonn, Urt. v. 26.09.2006 – 3 O 372/05

Zitat Ende.

Ich hoffe, Dir damit mehr Klarheit gegeben zu haben. In Deinem Fall ist also klar, dass das Fahrzeug trotzdem noch als Neufahrzeug verkauft werden darf. Der Schaden muss aber in der Version bereinigt werden, wie es der Hersteller bei einer unbeschädigten Produktion auf dem Markt vorsieht. Dabei zählt vor Allem auch die Lackdicke der reparierten Teile. Elektronischen Lackdickentest anschließend bei einer unabhängigen Werkstatt machen lassen! Er MUSS identisch mit den anderen Teilen der Karosserie sein!

Bitte beachten: Dies ist keine Rechtsberatung, zu deren Erteilung ich als Nicht-Jurist auch nicht berechtigt bin. Hier werden nur Umstände der eigenen Erfahrung wiedergegeben.

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Also kommt es wohl doch, wie ich vermutet hatte, darauf an, ob es ein Bagatellschaden ist, der ja auch bei einem (Weiter-)Verkauf des Wagens nicht angegeben werden muss, oder ob es sich um einen größeren Schaden handelt. Ich denke alles in allem sind die vom TE beschriebenen Schäden ein Bagatellfall, und sofern sie fachgerecht und wie in voran angeführtem Gerichtsurteil beschriebenem Umfang beseitigt wurden sehe ich kein Problem. Freu dich lieber auf den "Rest" vom Auto als dich darüber zu ärgern 🙂

Zitat:

Original geschrieben von alex279


Also kommt es wohl doch, wie ich vermutet hatte, darauf an, ob es ein Bagatellschaden ist, der ja auch bei einem (Weiter-)Verkauf des Wagens nicht angegeben werden muss, oder ob es sich um einen größeren Schaden handelt. Ich denke alles in allem sind die vom TE beschriebenen Schäden ein Bagatellfall, und sofern sie fachgerecht und wie in voran angeführtem Gerichtsurteil beschriebenem Umfang beseitigt wurden sehe ich kein Problem. Freu dich lieber auf den "Rest" vom Auto als dich darüber zu ärgern 🙂

Richtig erkannt! Er muss also auch KEINEN Vorschaden beim Wiederverkauf angeben.

Zitat:

Original geschrieben von alex279


Also kommt es wohl doch, wie ich vermutet hatte, darauf an, ob es ein Bagatellschaden ist, der ja auch bei einem (Weiter-)Verkauf des Wagens nicht angegeben werden muss, oder ob es sich um einen größeren Schaden handelt. Ich denke alles in allem sind die vom TE beschriebenen Schäden ein Bagatellfall, und sofern sie fachgerecht und wie in voran angeführtem Gerichtsurteil beschriebenem Umfang beseitigt wurden sehe ich kein Problem. Freu dich lieber auf den "Rest" vom Auto als dich darüber zu ärgern 🙂

Hi Alex279

Solange nur die Anbauteile aus Kunststoff betroffen sind, und danach liest sich Dein Eintrag, wird das Fahrzeug nicht als Unfallwagen eingestuft. Denn es ist kein tragendes Teil der Karosserie beschädigt worden, es muß also an der eigentlichen Karosserie Nichts geschweißt oder geklebt. So das die Stabilität der Karosserie ist in keinsterweise beeinträchtigt wird. Denn die "Frontstoßstange" samt Schürze und Spoilerlippe wird ja nur ab- und wieder angeschraubt.

Hoffe ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen. Allerdings obliegt es Deinem Verhandlungsgeschick ob Du aus dieser mißlichen und ärgerlichen Lage nicht vielleicht doch noch etwas rausschlagen kannst.

Gruß, Ghostmarine1871

Zitat:

Original geschrieben von dieseldonner



Zitat:

Original geschrieben von kohletom


Mein neuer ST wurde beim Händler angeliefert hat aber wohl beim Transport einen Schaden erlitten. Frontschürze hat einen langen Riss und die OPC Lippe ist gerissen. Muß beides erneuert werden. Beides wurde vom FOH bestellt kommt aber nur grundiert und muß natürlich lackiert werden. In einer Fernsehsendung hab ich mal gesehen das bei solchen Schäden der Status Neuwagen nicht mehr vorhanden ist. Hat von Euch jemand Erfahrung mit so einem Problem?
Lieber Kohletom,
ich habe für Dich da mal ein interessantes Urteil herausgesucht:

Zitat:
Ein Fahrzeug ist auch dann noch fabrikneu, wenn Herstellungsmängel vor Auslieferung des Fahrzeugs im Herstellerwerk nach den Produktionsrichtlinien des Herstellers ordnungsgemäß und ohne Verbleib einer Wertminderung beseitigt worden sind. Ein ausgeliefertes Fahrzeug kann jedoch nicht mehr als Neufahrzeug bezeichnet werden, wenn vor der Auslieferung am Fahrzeug Schäden jenseits einer gewissen Bagatellgrenze aufgetreten sind, so dass das Fahrzeug nach der Verkehrsanschauung als „Unfallfahrzeug“ bezeichnet werden muss.

LG Bonn, Urt. v. 26.09.2006 – 3 O 372/05

Zitat Ende.

Ich hoffe, Dir damit mehr Klarheit gegeben zu haben. In Deinem Fall ist also klar, dass das Fahrzeug trotzdem noch als Neufahrzeug verkauft werden darf. Der Schaden muss aber in der Version bereinigt werden, wie es der Hersteller bei einer unbeschädigten Produktion auf dem Markt vorsieht. Dabei zählt vor Allem auch die Lackdicke der reparierten Teile. Elektronischen Lackdickentest anschließend bei einer unabhängigen Werkstatt machen lassen! Er MUSS identisch mit den anderen Teilen der Karosserie sein!

Die Bagatellgrenze liegt wohl bei 700 Euro. Der schaden dürfte aber erheblich drüberliegen denn eine komplette Frontschürze und die OPC Frontlippe inclusive Lackierung dürften auch über 1000 Euro ausmachen. Und wenn ich Dein Urteil richtig versteh hätte ich wohl tatsächlich keinen Neuwagen mehr, da der Schaden nicht mehr im Herstellerwerk beseitigt wird. Das Auto wurde ja schon zum Händler ausgeliefert.

Zitat:

Original geschrieben von kohletom



Zitat:

Original geschrieben von dieseldonner


Lieber Kohletom,
ich habe für Dich da mal ein interessantes Urteil herausgesucht:

Zitat:
Ein Fahrzeug ist auch dann noch fabrikneu, wenn Herstellungsmängel vor Auslieferung des Fahrzeugs im Herstellerwerk nach den Produktionsrichtlinien des Herstellers ordnungsgemäß und ohne Verbleib einer Wertminderung beseitigt worden sind. Ein ausgeliefertes Fahrzeug kann jedoch nicht mehr als Neufahrzeug bezeichnet werden, wenn vor der Auslieferung am Fahrzeug Schäden jenseits einer gewissen Bagatellgrenze aufgetreten sind, so dass das Fahrzeug nach der Verkehrsanschauung als „Unfallfahrzeug“ bezeichnet werden muss.

LG Bonn, Urt. v. 26.09.2006 – 3 O 372/05

Zitat Ende.

Ich hoffe, Dir damit mehr Klarheit gegeben zu haben. In Deinem Fall ist also klar, dass das Fahrzeug trotzdem noch als Neufahrzeug verkauft werden darf. Der Schaden muss aber in der Version bereinigt werden, wie es der Hersteller bei einer unbeschädigten Produktion auf dem Markt vorsieht. Dabei zählt vor Allem auch die Lackdicke der reparierten Teile. Elektronischen Lackdickentest anschließend bei einer unabhängigen Werkstatt machen lassen! Er MUSS identisch mit den anderen Teilen der Karosserie sein!

Die Bagatellgrenze liegt wohl bei 700 Euro. Der schaden dürfte aber erheblich drüberliegen denn eine komplette Frontschürze und die OPC Frontlippe inclusive Lackierung dürften auch über 1000 Euro ausmachen. Und wenn ich Dein Urteil richtig versteh hätte ich wohl tatsächlich keinen Neuwagen mehr, da der Schaden nicht mehr im Herstellerwerk beseitigt wird. Das Auto wurde ja schon zum Händler ausgeliefert.

Die Bagatellgrenze hängt leider nicht nur davon ab wie teuer ein Schaden ist. Es geht auch um die Reperatur und den dazu nötigen Aufwand. Die Polizei zum Beispiel betrachtet einen Schaden bis zu ca. 1000,- Euro als Bagatelle. Und so sehen das auch die meisten Versicherer.

@Kohletom

Nein, nein. Das ist schon richtig, was ich geschrieben habe. Ein Unfallschaden ist es in diesem Sinne nicht, weil keine Karrosserieteile durch Aufprall gestaucht wurden. Dabei ist es zumindest dem BGB nach egal, ob der Schaden schon beim Hersteller, oder dessen autorisiertem Händler reguliert wurde, bevor das Fahrzeug zur Auslieferung kam, oder mit Einverständnis des Käufers nachträglich bereinigt wurde. Von einem Unfallschaden sprich man auch dann, wenn erheblich große Flächen der Gesamtflächen repariert werden mussten. Das ist aber bei Dir nicht der Fall. Es gilt leider das, was ich Dir bereits geschrieben habe.

Siehe bitte hierzu auch die §§ des BGB: §§ 346, 437 Nr. 2, 440, 323, 326 V, § 398 BGB.

Bitte beachten: Dies ist keine Rechtsberatung, zu deren Erteilung ich als Nicht-Jurist auch nicht berechtigt bin. Hier werden nur Umstände der eigenen Erfahrung wiedergegeben.

Hallo

Du hast bestimmt auch schon im Fernsehen gesehen wie in Hamburg Sonnendächer, Lederausstattungen und Spoilerpakete an Neuwagen nachgerüstet werden, da es diese im Herstellerland nicht gibt. Das sind immer noch Neuwagen nach der Behandlung.

Um nen kaputtes Plastikteil das sowieso nach der Produktion "nachgerüstet" wird, würde ich mir keine Gedanken machen. Das Auto läuft eh nicht mit den OPC Teilen vom Band, sondern es bekommt die eh erst später.

Gruß Dirk

Zitat:

Original geschrieben von kohletom


Hat von Euch jemand Erfahrung mit so einem Problem?

viele fahrzeuge, die als neuwagen ausgeliefert werden, haben bereits nen halben tag in der lackiererei des händlers hinter sich...wissen - weil der händler logischerweise nix davon erzählt - tun das die wenigsten käufer!

wenn nur die stoßstange getauscht wird, ist es noch kein unfallwagen ABER es kann durchaus sein, dass das fahrzeug damit auch nichtmehr als unfallfrei gillt...denn je nach schaden, kann ein fahrzeug beides (also "kein unfallwagen" UND "nicht unfallfrei"😉 gleichzeitig sein...

vllt. solltest du das mal mittels eines anwaltes überprüfen lassen!

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