Ist das jetzt ein Leichtkraftrad oder ein Kraftrad ? Grosses oder kleines Kennzeichen ?
Mein Problem ist evtl. leicht kompliziert man muss sich rein konzentrieren:
Also ich besitze eine Yamaha 80er.
Diese wurde 1984 als Leichtkraftrad für 16-jährige verkauft. Die durfte damals nur 80Km/h fahren und war als LKR sehr teuer in der Versicherung.
Man konnte deshalb damals das LKR auf 90 Km/h bringen und dann war das nun ein Kraftrad mit Leistungsbeschränkung (10PS) und durfte ab 18 Jahren mit der damaligen Klasse 1a (heute A2) gefahren werden, die Versicherung war dann spottbillig. Das Bike hatte dann aber einen Brief, keine ABE mehr.
Mittlerweile ist die Gesetzeslage völlig anders, den Rohdaten nach (mit 90 Km/h und 10 PS) ist das nun wieder ein LKR, was 16 jährige fahren dürften.
Wie ist das nun, wenn ich sie zulasse mit dem KFZ Brief, bekomme ich dann das grosse oder das kleine KFZ Kennzeichen ?? Darf sie von 16 jährigen überhaupt gefahren werden ??
26 Antworten
Normal werden für die 125er die kleinen Schilder ausgegeben. Dies ist per Verordnung so festgelegt. Diese Verordnung lässt jedoch auch den Spielraum ein großes Kennzeichen auszugeben. Das kleine Schild ist also nicht zwingend vorgeschrieben.
Nun gibt es Zulassungsstellen, die sich auf keine Diskussion einlassen und stur das kleine Schild bewilligen. Andere sind da flexibler. Kommt eben ganz darauf an.
Zurück zum Thema. Die 80er vom TE ist ein Leuchtkraft, darf auch mit den 90 kmh von 16 jährigen gefahren werden und bekommt meines Wissens nach ein normales Kennzeichen. Ich vermute die kleinen 80er Kennzeichen gibts im Zuge der EU Angleichung gar nicht mehr. Ist nur eine Vermutung. Zumindest hab ich schon ewig keine mehr gesehen.
Wie bitte, ein "Leuchtkraft"? Du meinst wahrscheinlich ein Leichtkraftrad. Ja, das wäre es auch, wenn es nicht zum Kraftrad umgeschrieben worden wäre. Und was die Kennzeichengröße anbelangt habe ich bereits ausgeführt. Kann man übrigens auch alles zusammen googlen.
Oh Mann, Zulassungsrecht ist was kompliziertes. Ich habe gerade nochmal über die Sache nachgedacht und da ist mir eingefallen, dass 1996 im Rahmen einer EU-Vereinheitlichung die offenen 50er, die 80er und die 125er zur Klasse der Leichtkrafträder zusammen gefasst wurden. Das war übrigens auch der Anlass, als Klasse 3-Inhaber (Ausgestellt vor dem 1.4.1980) durch den inkludierten Klasse 4-Schein die Fahrerlaubnisklasse A1 nachträglich legal eingetragen bekamen.
Insofern könnte das Fahrzeug des TE trotz Eintragung als Kraftrad heute als Leichtkraftrad zugelassen werden. Womit das begehrte kleine Kennzeichen wieder möglich wäre.
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Selbstverständlich ist das so.
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 6. März 2020 um 14:57:15 Uhr:
Selbstverständlich ist das so.
Und warum hast du das nicht schon vorher geschrieben, statt mich hier Beitragsweise Blödsinn schreiben zu lassen? 😁
Erste Seite, erste Antwort.
Zitat:
@beku_bus1 schrieb am 6. März 2020 um 14:23:13 Uhr:
Oh Mann, Zulassungsrecht ist was kompliziertes. Ich habe gerade nochmal über die Sache nachgedacht und da ist mir eingefallen, dass 1996 im Rahmen einer EU-Vereinheitlichung die offenen 50er, die 80er und die 125er zur Klasse der Leichtkrafträder zusammen gefasst wurden. Das war übrigens auch der Anlass, als Klasse 3-Inhaber (Ausgestellt vor dem 1.4.1980) durch den inkludierten Klasse 4-Schein die Fahrerlaubnisklasse A1 nachträglich legal eingetragen bekamen.Insofern könnte das Fahrzeug des TE trotz Eintragung als Kraftrad heute als Leichtkraftrad zugelassen werden. Womit das begehrte kleine Kennzeichen wieder möglich wäre.
Nein, ist es nicht. Und Zulassungsstellen haben keinen Spielraum, da sie nach diesem Recht handeln müssen. Das wurde aber auch schon geklärt.
Was meinst Du , Papstpower, mit "ist es nicht" ?
Diese RD 80 fällt seit der erwähnten Änderung von 1996 jedenfalls wieder unter Leichtkraftrad.
Solange sie nicht mehr als 125 ccm und 11 kw hat. Und dann gibt's noch ne Vorschrift wegen Leistungsgewicht PS pro Kg.
Aber da fällt diese RD nicht drunter, da bin ich mir sicher.
Ergo, bei der zuständigen
Zul.stelle wieder auf LKR umschreiben lassen und sich das kleine amtliche LKR Kennzeichen zuteilen lassen.
Das Zulassungsrecht.
Kann jeder lesen, in dem Punkt sogar übersichtlich.
Trotzdem bleibt die Frage, ob es wichtig ist, was als Typ drin steht.
In meinem Lks. sind die kleinen Kennzeichen möglich.
Habe eine Skyteam Dax, wo ich selbst bestimmen konnte, ob klein oder groß.