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Ist das Fahrzeug "Scheckheftgepflegt" oder nicht?

Mercedes E-Klasse W213

Hallo,

habe konkretes Interesse an einem W213 als E350.

Das Fz. ist von MB direkt und weist folgende Servicehistorie auf:

Durchgeführter Service
Service:

Service A
Restlaufzeit -29 Tage
Restlaufstrecke 6271 km

Service Service B
Restlaufzeit -151 Tage
Restlaufstrecke 2254 km

Service A
Restlaufzeit -201 Tage
Restlaufstrecke 4200 km

Frage:

Sind die überzogene Tage der Restlaufzeit ein Problem, im Kulanzfall oder ist dies unproblematisch, insbesondere, da die Restlaufstrecke noch nicht überschritten wurde?

Vielen Dank für Eure Beiträge!

16 Antworten

Als ich meinen Wagen gekauft habe (Junger Stern, mit 2 Jahren MB-Garantie) wurde er mir als "Scheckheft gepflegt" verkauft- was auch der Tatsache entsprach! Nur: Bei der Angabe fehlte das Wort "lückenlos"!
Der Grund: Die 2. Wartung wurde mit 117 Tagen Verzug durchgeführt = 27 Tage zu viel! Das bleibt auch so bis ans Ende der Tage des Wagens.
Lt. MB-Vorschrift darf die fällige Wartung um max. 90 Tage/1.000 km überzogen werden. Diese (für den Wert des Wagens doch ziemlich relevante!) Eigenschaft wurde mir beim Kauf meines Wagens "elegant" verschwiegen, auch wenn ich die ausgedruckte Wartungshistorie und die 2-jährige JS-Garantie bekommen habe.
Die Wahrheit über meinen Wagen habe ich mit aller Klarheit erst bei der Wartung A3, in einer anderen MB-Werkstatt, erfahren...
Ergo: Wenn es dich nicht stört, dass dein Neuer nicht "lückenlos" scheckheftgepflegt ist, kannst Du ihn ruhig kaufen- und evtl. noch versuchen, den Preis ein wenig zu drücken. Auf die JS-Garantie und Kulanz dürfte es keinen Einfluss haben.
Gruß in die Runde,
Papa62

Danke für die schnelle und ausführliche Antwort.
Der Wagen entspricht so meinen Vorstellungen und es hat ja auch technisch keinen relevanten Einfluss, wenn die Wartung später gemacht wurde. Die Laufstrecke wurde nicht überschritten, was denke ich der technisch wichtigere Wert sein wird.
Der Preis des Verkäufers müsste dann dennoch reduziert werden. Der Wagen soll 40.000 Kosten, was würde man da ansetzten können, für eine nicht „lückenlose“ Historie?
Ich dachte immer MB macht Probleme, wenn es an das Eingemachte der Kulanz geht, und diese einen Makel finden, womit sie sich elegant vor einer Kulanzübernahme drücken können.
Grüße

Du sagst es selbst: es hat keinen technischen Einfluss, dass die Wartung später gemacht wurde.
Der Verkäufer (MB-Ndl oder Vertragswerkstatt?) wird vermutlich genauso argumentieren...
Wieviel er Dir preislich entgegen kommt hängt also letztendlich von deinem Verhandlungsgeschick ab.
Andrererseits: 40 Tacken sind ja kein Pappenstiel, für den Preis darf man auch heute noch einen "lückenlosen" erwarten - meine ich jedenfalls!
Viel Kraft & Glück beim Verhandeln!
Gruß, Papa62

Vielen Dank für die Antworten.
Das Auto wurde beim selben MB-Partner ausgeliefert, wo auch die Services durchgeführt wurden.
Da das Fz. BJ ´19 ist, wird es nach der JS mit der Kulanz eh grundsätzlich schwierig werden.
Wie viel könnte, man bei einer Preisverhandlung ansetzten, da es von MB hieß, dass das Fz komplett Scheckheftgepflegt sei? Ist eine Wertminderung von 500 € realistisch? Würde mir viel helfen. Danke.

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Zitat:

@MarcoVanilli schrieb am 22. Februar 2025 um 23:10:39 Uhr:


Vielen Dank für die Antworten.
Das Auto wurde beim selben MB-Partner ausgeliefert, wo auch die Services durchgeführt wurden.
Da das Fz. BJ ´19 ist, wird es nach der JS mit der Kulanz eh grundsätzlich schwierig werden.
Wie viel könnte, man bei einer Preisverhandlung ansetzten, da es von MB hieß, dass das Fz komplett Scheckheftgepflegt sei? Ist eine Wertminderung von 500 € realistisch? Würde mir viel helfen. Danke.

Wieso einen E350 und welche form Coupé, Limousine oder T-Modell.
Wenn er dir zusagt Winterräder einhandeln.

Zitat:

@MarcoVanilli schrieb am 22. Februar 2025 um 20:26:52 Uhr:



Service Service B
Restlaufzeit -151 Tage
Restlaufstrecke 2254 km

Sind die überzogene Tage der Restlaufzeit ein Problem, im Kulanzfall oder ist dies unproblematisch, insbesondere, da die Restlaufstrecke noch nicht überschritten wurde?

Ja: max. 90 Tage bzw. 3000KM sind zulässig. 151 Tage ist fast ein halbes Jahr und im Falle eines Kulanzantrages kann das zum Ablehnen führen.

PS: bei MB100 sind es 30 Tage und 1000KM.

Es gibt doch im digitalen Serviceheft einen Kasten „Wartung fristgerecht durchgeführt“ (… oder so ähnlich…) - sollte dieser bei jeder Wartung gesetzt worden sein, sehe ich da kein Problem mit der Beschreibung als „lückenloses Scheckheft“.

Habe ich selbst bei einem meiner MBs auch, dass ein Service noch Restlaufstrecke übrig hatte, aber Zeitlich um ~100 Tage überzogen wurde - der Hacken wurde trotzdem gesetzt, da der Wagen in den knapp 100 Tagen abgemeldet bei der MB Niederlassung stand und erst beim Kauf einen neuen Service bekommen hat.

Moin, ich würde ehr sagen das der Wagen rechtzeitig zur Wartung gegangen ist. Weil Minus Tage heißt er hat noch Restlaufzeit.
Gruß

So sehe ich das auch.

Minus-Werte bedeutet überzogen - deshalb heißt es ja „Restlaufzeit“
Aber selbst wenn es andersrum wäre würde das ja bedeuten, dass die Kilometer mehr als 3000 überzogen wurden… ;-)

@O.Berg; @iso3200;
Ich denke, diese Frage kann man sehr einfach anhand des jeweiligen Datums der Wartung beantworten, nicht war?
Wenn der TS sagt, die Wartungen wurden überzogen, dann muss man ihm doch glauben, oder?
Gruß, Papa62

Es wurde lediglich der Termin des Services überschritten, die Laufleistung nicht.
Handelt sich um einen E 350 AMG Bj. 2020 mit nahezu Vollausstattung (Memory, Panorama, Standheizung, 1 Hd. 70 tkm schwarz/ schwarz) für rund 40.000 €.

Recht haben und Recht kriegen sind leider immer 2 paar Stiefel und solche Sachen sind genau die Stellen an denen man sich am Ende streitet.

Ich würde vorschlagen den Händler einfach daraufhin anzusprechen und vlt. klärt es das ab.
Was man aber nicht vergessen darf ist das Alter, es wurde weiter oben schon mal angesprochen, wenn der Wagen aus der JS raus ist hat er 7 Jahre. Egal wie das Serviceheft aussieht, nach 7 Jahren noch Kulanz zu bekommen wird sehr schwer.

Hallo ins Forum,

Zitat:

@Martin E240T schrieb am 23. Februar 2025 um 09:18:58 Uhr:


PS: bei MB100 sind es 30 Tage und 1000KM.

nur bei den älteren, langsam auslaufenden MB100. Die neueren MB100 haben eine Koppelung an die sonst üblichen Grenzen. Ich habe bei MB übrigens nachgefragt, weil ich beim Kauf die 3 Jahresverlängerung gebucht habe und vor Wirksamwerden der MB100 (sprich' Auslauf der Neuwagengarantie) die Bedingungen geändert wurden. Die klare Antwort war, es gelten die Bedingungen bei Abschluss und spätere Verbesserungen greifen nicht.

Viele Grüße

Peter

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