Ist asymmetrisches Abblendlicht zwingend vorgeschrieben?

Hallo,

ich habe vergeblich nach einer Vorschrift gesucht, daß das Abblendlicht ZWINGEND asymmetrisch sein MUSS.
Historische Fahrzeuge oder auch Motorräder fahren ja auch (erstere teilweise) mit symmetrischem Licht, genau wie auch oft Straßenreinigungsfahrzeuge o.ä.

Aus meiner Sicht ist die Asymmetrie eine erwünschte KANN-Regelung, aber keine Vorschrift - oder gibt es eine solche?

Ich frage deshalb, weil ich meinen RHD PKW "symmetrisch" bewege, und damit auch durch den TÜV gekommen bin - aber wie sieht das in anderen Ländern aus, z.B. Tschechien?

Weiß jemand zuverlässig, ob es hier (Tschechien) zwingende Vorschriften diesbezüglich gibt?

Vielen Dank vorab.

25 Antworten

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 30. April 2023 um 13:18:13 Uhr:


Asymmetrisches Abblendlicht ist in Deutschland bereits seit 1957 vorgeschrieben. Viele Jahre als nationale Vorschrift, inzwischen längst durch die UN-ECE R48 abgelöst. Es gibt dabei im Detail genaue Vorschriften, wie der asymmetrische Lichtkegel gestaltet sein muss.

Vor grob 10 Jahren habe ich mich mit der Frage etwas genauer beschäftigt und dabei auch heraus gefunden, dass kurioserweise 3-rädrige Fahrzeuge (Klasse L5e) von dieser Vorschrift nicht erfasst sind. An meinem 2012 neu gekauften Can-Am Spyder RT war mir nämlich aufgefallen, dass das Licht wirklich symmetrisch war - und das war rechtens.

An PKW, LKW, Motorrädern ist Asymmetrie zwingend vorgeschrieben in allen UN-ECE Teilnehmerländern.

Gilt die Vorschrift nicht insbesondere dem Bereich, in welchem sich asymmetrisches Licht "bewegen" darf, sprich der Lage und Steigung des Lichtkegels?

Für Motorräder trifft das m.W. nicht zu, da ich hier von Doppelscheinwerfern gelesen habe, und die dürfen gar nicht asymmetrisch sein.

Ich glaube auch, daß z.B. der VW Käfer (neu) länger mit den 35/35 W (symmetrische Bilux) rumgefahren ist, bin mir aber nicht sicher.

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 30. April 2023 um 13:18:13 Uhr:


Asymmetrisches Abblendlicht ist in Deutschland bereits seit 1957 vorgeschrieben. Viele Jahre als nationale Vorschrift, inzwischen längst durch die UN-ECE R48 abgelöst. Es gibt dabei im Detail genaue Vorschriften, wie der asymmetrische Lichtkegel gestaltet sein muss.

Vor grob 10 Jahren habe ich mich mit der Frage etwas genauer beschäftigt und dabei auch heraus gefunden, dass kurioserweise 3-rädrige Fahrzeuge (Klasse L5e) von dieser Vorschrift nicht erfasst sind. An meinem 2012 neu gekauften Can-Am Spyder RT war mir nämlich aufgefallen, dass das Licht wirklich symmetrisch war - und das war rechtens.

An PKW, LKW, Motorrädern ist Asymmetrie zwingend vorgeschrieben in allen UN-ECE Teilnehmerländern.

Z.B. die Hell-Dunkel-Linie mit den 2 Gnubbeln von kasemattenede ist sicherlich nicht symmetrisch, aber weiträumiger asymmetrisch ist sie ganz sicher auch nicht.

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 30. April 2023 um 13:18:13 Uhr:


Asymmetrisches Abblendlicht ist in Deutschland bereits seit 1957 vorgeschrieben. Viele Jahre als nationale Vorschrift, inzwischen längst durch die UN-ECE R48 abgelöst. Es gibt dabei im Detail genaue Vorschriften, wie der asymmetrische Lichtkegel gestaltet sein muss.

Hmm, wenn ich in die Vorschriften gucke steht da aber nirgendwo was von einer Pflicht sondern immer nur "darf" asymmetrisch sein.

Wie die Asymmetrie aussieht ist auch nicht genau vorgeschrieben, außer dass die Hell-Dunkel-Grenze zwischen der Waagerechten und der 15° nach oben gehenden Linie liegen muss. Das mit dem Gnubbel ist heute bei LED normal, man lässt das Abblendlicht einen gewissen Teil nach rechts weiter leuchten, aber nicht einfach unbegrenzt. Letztlich muss ja mit der vorhandenen Leuchtstärke gearbeitet werden, je größer die auszuleuchtende Fläche desto dunkler wird es. Also beschränkt man mittlerweile die Ausleuchtung des Straßengrabens, gerade bei Scheinwerfern mit Kurvenlicht.

Zitat:

@SpyderRyder 13:18:13 Uhr[/url]:


Asymmetrisches Abblendlicht ist in Deutschland bereits seit 1957 vorgeschrieben. Viele Jahre als nationale Vorschrift, inzwischen längst durch die UN-ECE R48 abgelöst. Es gibt dabei im Detail genaue Vorschriften, wie der asymmetrische Lichtkegel gestaltet sein muss.

Wenn du dich schon mal intensiv damit beschäftigt hast, dann schreib mal definitiv wo. Im Schnelldurchlauf der 118 Seiten finde ich nichts dazu, dass symmetrisches Licht verboten ist. Das komplette Lesen ist mir zu mühsam.

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Zitat:

@motor_talking schrieb am 4. Mai 2023 um 00:50:42 Uhr:


Schaut das Logo wie auf dem Bild unten aus?
Dann ist der Scheinwerfer von
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Automotive_Lighting
Nur ob dir das weiterhilft...
Beim Mercedes-Vertragshändler möchtest du nicht bestellen?

Exakt das ist es, vielen Dank!

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