Is das rechts überholen?

Moinsens...
Mir passiert es auf der Autobahn immer wieder, daß ich gemütlich mit sagen wir mal 160 auf der mittleren Spur dahingondele, alles schön gelassen... rechts die LKW, links die BMW...
Nun ist es auf deutschen Autobahnen ja nunmal leider so, daß sporadisch chronische Verstopfung herrscht (was ein Satzbau). Wenn ich von jemanden auf der linken Spur überholt werde, der aber aufgrund Kolonnenbildung wieder zurückfällt und meine eigene Spur bis zum Horizont frei ist... daf ich dann auf meiner Spur weiterfahren oder muss ich mich links mit einordnen oder mich auf meiner rechten Spur der Geschwindigkeit der linken anpassen, so wegen Rechtsüberholverbot und so... Wenn ja wärs ja schwachsinnig, das würde ja geradezu den Linksdrall auf den Autobahnen fördern...

51 Antworten

Zu dem Vollgas gibt es noch eine weitere Voraussetzung:

- Das Fahrzeug muss ständig kontrollierbar sein. - (StVO)

Das ist zwar Auslegungssache, aber in Bereichen von 200+ kann einem das schon mal zum Verhängnis werden.

Ist es für Richtgeschwindigkeit 130 denn unbedingt erforderlich, dass ein Kraftfahrtstraßen-Schild vorhanden ist? Reichen insgesamt 4 Spuren, Baulich getrennt und ausserorts, nicht aus?
Bei uns hier wird eine 2-Spurige Straße, 4 Spurig. Das Kraftfahrtstraßen Schild steht aber erst ein paar hundert Meter weiter. Wenns 4-Spurig wird gebe ich Gas, bei dem Schild bin ich dann schon bei 160 😰 ist das rechtens?

Gruß
Berni

Hmmm der Gesetzestext gibt nicht viel her. Meines Wissens muß es nicht unbedingt eine Kraftfahrstasse sein, Hauptsache die genannten Randbedingungen werden erfüllt.
Ist aber wieder so ne praxis Geschichte. Es steht eigendlich immer ein Kraftfahrstassenschild dabei.

Zitat:

Original geschrieben von schimmelreiter


Der Unterschied ist ja, daß ich - dreispurig - auf der BENACHBARTEN Spur niemanden überhole, wenn ich auf der äußerst rechten Spur schneller fahre, als das die Eiligen in der Kolonne auf der äußerst linken Spur können (entschuldigt den harten Ausdruck, aber wenn BEIDE rechten Spuren frei sind...).

Aber Du überholst rechts. Dabei ist es eigentlich egal, ob eine leere Spur dazwischen ist, der Gesetzestext spricht nicht von benachbarten Spuren. Ich habe mich in einem der vorigen postings glaube ich geirrt, als ich davon ausging das man bei kolonnenfahrt rechts raus kann und entzsprechend vorsichtig überholt. Dies ist nur zulässig, wenn rechts ebenfalls eine Kolonne rollt: dann darf die rechte Kolonne schneller als die linke. Als einzelner Fahrer dürfte man (theoretisch) nicht vorbei. Also Mitfahrer suchen und Kolonne bilden... 😉

Ciao!

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Ich habe dazu mal eine etwas andere Frage, die sich aber auch um rechts überholen ja oder nein dreht. Undzwar war ich mal auf der Autobahn unterwegs und alle Spuren waren frei, sodass ich mit ca. 160 auf der rechten Spur fuhr. Das muss man ja auch, wegen des Rechtsfahrgebots in Deutschland. Dann sehe ich plötzlich auf der mittleren Spur eine nette Dame in einem Auto dahingleiten, die ist nicht mal 110 gefahren.

Wie verhalte ich mich richtig? Einfach rechts vornbei fahren oder ganz rüber auf die linke Spur, überholen und dann wieder ganz nach rechts, weil ja alles frei ist.

Ich hatte mich für Variante B entschieden, da das andere doch rechts überholen ist, ne? Eine Freundin meinte nämlich, dass man da auch ruhig rechts vorbei fahren kann. Das glaube ich ihr aber nicht. Vielleicht könnt ihr mir helfen?!

Danke!
Florian

Definitiv Variante "B"
Variante "A" ist rechts überholen und macht ärger und kostet Geld

Variante B ist die richtige und nach dem Linksüberholen dann sofort wieder auf die ganz rechte Spur. Vielleicht merkt dann der Mittelspurfahrer, dass er auch nach rechts fahren sollte.

Zitat:

Original geschrieben von Bleman


Variante B ist die richtige und nach dem Linksüberholen dann sofort wieder auf die ganz rechte Spur. Vielleicht merkt dann der Mittelspurfahrer, dass er auch nach rechts fahren sollte.

Danke für die Antworten!

Leider hat die Dame auf dem Mittelstreifen das nicht gemerkt.... :-( Naja, der nächste LKW kam ja auch schon in gut einer Entfernung von 10 Kilometern oder so, da muss man ja langsam mal auf die Mittelspur. ;-)

Danke, dass ihr bestätigt, dass ich recht habe. Als ich genau das, was ihr gerade schreibt der Freundin erklärt habe, hat sie mich angemacht, dass das ja nicht stimmt, war eingeschnappt und hat danach 2 Wochen nicht mehr mit mir geredet... Ich hoffe, dass sie dann mal zur Strafe bei sowas erwischt wird. :-P

Greetz
Florian

Zitat:

Original geschrieben von Bleman


Variante B ist die richtige und nach dem Linksüberholen dann sofort wieder auf die ganz rechte Spur. Vielleicht merkt dann der Mittelspurfahrer, dass er auch nach rechts fahren sollte.

Das sieht aber ganz schön scheiße aus, wenn man von gans rechts nach gans links zieht und 2 sek später wieder zurück😁

Tja aber auch ich mache das so.

MFG Sebastian

Zitat:

Original geschrieben von Neu_bei_VW


... Leider hat die Dame auf dem Mittelstreifen das nicht gemerkt.... :-( Naja, der nächste LKW kam ja auch schon in gut einer Entfernung von 10 Kilometern oder so, da muss man ja langsam mal auf die Mittelspur. ;-)...

Ein Überholvorgang will schließlich durchdacht und gut vorbereitet sein. 😁

Hallo zusammen,
Rechts überholen ist auf Autobahnen nicht gestattet. Überholen heißt rechts an einem Auto vorbei und dann wieder auf die linke Spur. Auch in Kollonen oder so ist das nicht erlaubt.
Das einzige was erlaubt ist, ist unter bestimmten Bedingungen rechts vorbei zufahren. Und zwar dann wenn links langsamer als 80KMh gefahren wird, dann aber nur mit geringfügiger Geschwindigkeit, oder wenn man gleich auf mit einem Auto auf der linken Spur ist und das bremst das Auto. Dann ist es bei jeder Geschwindigkeit erlaubt mit seiner geschwindigkeit weiterzufahren. Dafür muss man aber vorher schon den rechten Streifen befahren haben und nicht nach rechts ausschernen und dann weiterfahren, das wäre der Ansatz für einen Überholvorgang und damit gibt es Punkte.
ich hoffe ich konnte ien wenig helfen.

mfg

Hallo zusammen,
Rechts überholen ist auf Autobahnen nicht gestattet. Überholen heißt rechts an einem Auto vorbei und dann wieder auf die linke Spur. Auch in Kollonen oder so ist das nicht erlaubt.
Das einzige was erlaubt ist, ist unter bestimmten Bedingungen rechts vorbei zufahren. Und zwar dann wenn links langsamer als 80KMh gefahren wird, dann aber nur mit geringfügiger Geschwindigkeit, oder wenn man gleich auf mit einem Auto auf der linken Spur ist und das bremst das Auto. Dann ist es bei jeder Geschwindigkeit erlaubt mit seiner geschwindigkeit weiterzufahren. Dafür muss man aber vorher schon den rechten Streifen befahren haben und nicht nach rechts ausschernen und dann weiterfahren, das wäre der Ansatz für einen Überholvorgang und damit gibt es Punkte.
ich hoffe ich konnte ien wenig helfen.

P.S.: auf Autobahnen mit 3 Spuren ist es einem KFZ erlaubt ständig auf der Mittleren Spur zu fahren, insofern auf dem rechten Fahrstreifen auh nur vereinzelt Fahrzeuge sind.

mfg

Letzteres wäre mir neu. An meine Fahrschule erinnere ich mich noch recht genau, war zwar 1978, aber das Rechtsfahrgebot wurde recht intensiv bearbeitet. Und 1993 als ich den Motorradführerschein nachholte war es noch genauso. Über die Brücke des Mittelstreifens mit vereinzelten Fahrzeugen auf der rechten Spur gehe ich nicht.

STVO §2 Abs.2: "Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit." .

§7 Abs.1: "Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren (§2 Abs.2), abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt. Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt."

Abs.2: " Ist der Verkehr so dicht, dass sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, so darf rechts schneller als links gefahren werden."

Abs. 2a: " Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, düfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen."

Zu §7 Abs.1: Vereinzelte Fahrzeuge auf der rechten Spur ist für mich noch keine Verkehrsdichte die es rechtfertigt, vom rechtsfahrgebot abzuweichen. Oder habe ich irgendwo irgendwas übersehen oder falsch ausgelegt (mein Fahrlehrer vielleicht auch?). Oder hat sich in den Jahren seit meinem Fahrschulbesuch etwas wesentlich verändert was ich noch nicht mitgekriegt habe?

Ciao!

kann auch sein das ich was nicht mitbekommen hab.
so wie ich es beschrieben hab steht es in meinem Fahrschulhandbuch von 1998.

mfg

Zitat:

Original geschrieben von HeRo11k3


Nein, aber schon mal in Göttingen am Innenstadtring gestanden zur Berufsverkehrszeit? 200m voraus steht ein LKW auf der rechten Fahrspur, allgemeines Tempo ist ca. doppeltes Schritttempo, und bis hin zu dem LKW kein Auto auf der rechten Spur... Reißverschlussverfahren lässt grüßen, da hatte ich auch den bisher kritischsten Moment in meiner kurzen Autofahrerkarriere.

MfG, HeRo

Dann tuckert man ganz gemüdlich mit 20 km eben diese 200m zum LKW. Die von mir beschrieben 20 km schlagen sicher nicht bei der Polizei als zu schnell auf, aber >50km, das dürfte im Falle eines Unfalls viele Fragen aufwerfen.

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