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Is das rechts überholen?

Themenstarteram 30. März 2004 um 14:00

Moinsens...

Mir passiert es auf der Autobahn immer wieder, daß ich gemütlich mit sagen wir mal 160 auf der mittleren Spur dahingondele, alles schön gelassen... rechts die LKW, links die BMW...

Nun ist es auf deutschen Autobahnen ja nunmal leider so, daß sporadisch chronische Verstopfung herrscht (was ein Satzbau). Wenn ich von jemanden auf der linken Spur überholt werde, der aber aufgrund Kolonnenbildung wieder zurückfällt und meine eigene Spur bis zum Horizont frei ist... daf ich dann auf meiner Spur weiterfahren oder muss ich mich links mit einordnen oder mich auf meiner rechten Spur der Geschwindigkeit der linken anpassen, so wegen Rechtsüberholverbot und so... Wenn ja wärs ja schwachsinnig, das würde ja geradezu den Linksdrall auf den Autobahnen fördern...

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51 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Paldin

kann auch sein das ich was nicht mitbekommen hab.

so wie ich es beschrieben hab steht es in meinem Fahrschulhandbuch von 1998.

mfg

Fahrschulhandbuch wegschmeißen da Müll :D

Maßgeblich ist der Gesetzestext und nicht die Meinung vom Autors des Fahrschulhandbuchs :D :D

Zitat:

Original geschrieben von Karloenzo

Fahrschulhandbuch wegschmeißen da Müll :D

Maßgeblich ist der Gesetzestext und nicht die Meinung vom Autors des Fahrschulhandbuchs...

Genau.

Es ist wirklich unglaublich, für welchen Müll teilweise Druckerschwärze und Papier vergeudet wird...:D

Zitat:

Original geschrieben von Paldin

kann auch sein das ich was nicht mitbekommen hab.

so wie ich es beschrieben hab steht es in meinem Fahrschulhandbuch von 1998.

mfg

Entweder hast Du es falsch gelesen oder es stand da falsch drin.

---

§ 7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge

 

(1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Abs. 2), abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt. Fahrstreifen ist der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.

(2) Ist der Verkehr so dicht, daß sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, so darf rechts schneller als links gefahren werden.

(2 a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.

(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,8 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

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Alles was sonst so gemacht wird und was man täglich sehen kann, ist gegen das Gesetz.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Genau.

Es ist wirklich unglaublich, für welchen Müll teilweise Druckerschwärze und Papier vergeudet wird...:D

Beispiel: in einen Fahrschulbuch wurde mal erklärt das man an einer Hammerkreuzung aus dem jeweiligen Fahrstreifen wenn keine Pfeile markiert, sind, links oder rechts, in der zweiten Spur abiegen darf. Totaler Unsinn, da es voraussetzen würde, das man den weiteren Strassenverlauf kennen muss. Was ist wenn es nur in einer Spur weiter geht? Wie kann man erkennen ob man jetzt aus links rechts mit rum darf oder aus rechts links?

---

§ 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

(1) Wer abbiegen will, muß dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links einzuordnen und zwar rechtzeitig.

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Ich hatte an einer solchen Stelle schon mal einen Unfall, der Mensch meinte dann auch das er doch da dürfe... §9 ist da eindeutig und lässt keine Fragen offen.

Themenstarteram 23. April 2004 um 14:54

nachdem ich mir Deine geschilderte Situation mehrfach durchgelesen hab und nun endlich geblickt hab, was Du meinst, :D komm ich zum Schluss, daß ich noch nie eine solche Kreuzung in der Praxis gesehen hab (ohne Pfeile)... zumindest nicht in g'old Germany

Übrigens @ Gesetzestexte: Definiert mal "mit geringfügig höherer Geschwindigkeit"!

Zitat:

Original geschrieben von Zoidy

nachdem ich mir Deine geschilderte Situation mehrfach durchgelesen hab und nun endlich geblickt hab, was Du meinst, :D komm ich zum Schluss, daß ich noch nie eine solche Kreuzung in der Praxis gesehen hab (ohne Pfeile)... zumindest nicht in g'old Germany

Also auf Anhieb fallen mir da min. 50 Kreuzungen im Stadtgebiet Berlin ein.

Zitat:

Übrigens @ Gesetzestexte: Definiert mal "mit geringfügig höherer Geschwindigkeit"!

Max 10km schneller. So habe ich das mal gelesen.

Themenstarteram 24. April 2004 um 19:46

Zitat:

Original geschrieben von Peterbit

Also auf Anhieb fallen mir da min. 50 Kreuzungen im Stadtgebiet Berlin ein.

Gut, daß Berlin wohl das autofeindlichste Pflaster in Deutschland ist, ist wohl bekannt... da wundern mich solche verrückten Bebauungen relativ wenig.

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