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Is das rechts überholen?

Themenstarteram 30. März 2004 um 14:00

Moinsens...

Mir passiert es auf der Autobahn immer wieder, daß ich gemütlich mit sagen wir mal 160 auf der mittleren Spur dahingondele, alles schön gelassen... rechts die LKW, links die BMW...

Nun ist es auf deutschen Autobahnen ja nunmal leider so, daß sporadisch chronische Verstopfung herrscht (was ein Satzbau). Wenn ich von jemanden auf der linken Spur überholt werde, der aber aufgrund Kolonnenbildung wieder zurückfällt und meine eigene Spur bis zum Horizont frei ist... daf ich dann auf meiner Spur weiterfahren oder muss ich mich links mit einordnen oder mich auf meiner rechten Spur der Geschwindigkeit der linken anpassen, so wegen Rechtsüberholverbot und so... Wenn ja wärs ja schwachsinnig, das würde ja geradezu den Linksdrall auf den Autobahnen fördern...

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51 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Gnubbel

Bis zu einem Tempo von 60Km/h ist das rechtsüberholen mit geringfügig höherer Geschwindigkeit erlaubt, aber nur bei Kolonnenfahrt. Begegnest Du auf der linken Spur einzelnen Fahrern die langsam fahren und nicht rechts, obwohl dort Platz ist, darfst Du nicht rechts vorbei, das wäre punktereif während die linksfahrer sich der Verkehrsbehinderung schuldig machen da sie Dich nicht überholen lassen. Auf Autobahnen gilt zudem das Rechtsfahrgebot: wenn Du auf der mittleren Spur an LKW's vorbeiziehst, mußt Du danach auf die rechte Spur, wenn ausreichend Platz zwischen den Lkw's ist (auch relativ zu sehen). In Deutschland wird ja gewöhnlich schon die Spur gewechselt wenn am Horizont ein LKW auftaucht...

Gemütlich "dauermitte" zu fahren ist genauso falsch wie "dauerlinks". Auf dem Verzögerungsstreifen darfst Du nicht rechts am Verkehr vorbeiziehen, das ist rechtsüberholen!

 

Ciao!

Wo findet man das rechtliche dazu? Ich meine speziell die 60 km/h. Steht das in der StvO? Wenn ja welcher § ?

am 31. März 2004 um 16:24

Die 60Km/h hatten sie vor geraumer Zeit mal im 7.Sinn genannt, bis dahin dachte ich immer es wären 80Km/h. Die STvO muß ich mal sehen, wo ich die im Netz auftreiben kann. Vielleicht kann uns ja ein anderer den oder die Paragraphen dazu nennen.

Ciao!

Ich habe auch schon nach einer Geschwindigkeit gesucht, aber bis jetzt noch nicht gefunden.

 

Mir würde nur interessieren, ob die 60 km/h in irgendeinem Gesetz bzw. Verordnung vorgeschrieben sind oder ob es sich vielleicht um eine richterliche Entscheidung handelt.

am 31. März 2004 um 16:47

Gute Frage, ich habe bis jetzt auch nix gefunden, wo sich auf eine Geschwindigkeit festgelegt wird. Eine bekannte Fahrschule von mir www.fahrschule-bergedorf.de hat die STvO als pdf-download auf ihrer Seite. Habe da in den §§ 6+7 aber auch nichts gefunden. Irgendwo müssen die doch die 60Km/h herhaben!? Oder saugen die sich das aus den Fingern? Kann ich mir beim 7.Sinn eigentlich nicht vorstellen..

Vielleicht wird ja ein anderer schneller fündig, oder es basiert auf der Rechtsprechung. Mal sehen was andere finden.

Tschüs für heut', ich muß los zum Herrenabend ( mal übers andere Geschlecht ablästern gehen... :p ).

Ciao!

Also, für mich steht in Paragraph 7, Absatz 2 ganz eindeutig, dass ich in dem Fall, der hier immer angenommen wird, rechts "überholen" darf - ohne irgendeine Einschränkung meiner oder der anderen Geschwindigkeit.

Absatz 2a erweitert und spezifiert dies dann für den Fall, dass eine Kolonne steht oder langsam fährt - dann darf nur mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und äußerster Vorsicht rechts überholt werden.

Und in Absatz 3 wird das Rechtsfahrgebot (Paragraph 2, Absatz 2) und das Rechtsüberholverbot (Paragraph 5, Absatz 1) für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von weniger als 3.5 Tonnen innerorts aufgehoben. Verstehe ich jedenfalls so, auch wenn ich trotzdem eher rechts langsam und links schnell fahre. :-)

MfG, HeRo

P.S: Wo wir schon beim Paragraphen-Reiten sind: Wie ist Paragraph 3, Absatz 3, Abschnitt 2.c zu verstehen? Darf ich außerorts auf jeder vierspurigen Straße oder auf jeder Straße, die einen festen Mittelstreifen, d.h. Bordsteine, Leitplanken, Grünbewuchs zwischen den Fahrbahnen der einzelnen Fahrtrichtungen, hat, fahren, was mein PKW mit z.Gg. <3.5To. hergibt, wenn kein Verkehrszeichen anderes angibt? Wo steht was anderes?

@HeRo11k3

Voraussetzung für Vollgas:

1. Kraftfahrstraße (rechteckiges blaues Schild mit weißen Auto drauf) = darf schon mal keiner mit Vmax < 60km/h hier düsen.

2.Baulich getrennte Fahrspuren für jede Richtung (baulich getrennt heißt alles was mehr ist als die Weiße Fahrbahnmarkierung) egal ob 1, 2 oder 3 Fahrspuren für jede Richtung

3. Keine beschränkende Beschilderung

4. Keine Ortschaft

5. Fahrzeuggewicht < 3,5t

 

da Karloenzo

Zitat:

Original geschrieben von Karloenzo

2.Baulich getrennte Fahrspuren für jede Richtung [...] egal ob 1, 2 oder 3 Fahrspuren für jede Richtung

Falls es zwei oder mehr Fahrspuren je Richtung gibt müssen dieses noch nichtmal Baulich getrennt sein, damit Richtgeschwindigkeit 130 gilt.

Themenstarteram 31. März 2004 um 21:35

nein, die müssen Baulich getrennt sein... und mindestens zwei fahrspuren für jede Richtung haben!

Zitat:

Original geschrieben von Zoidy

nein, die müssen Baulich getrennt sein... und mindestens zwei fahrspuren für jede Richtung haben!

So kenne ich das auch. Das Risiko wäre viel zu hoch, wenn einer auf eine baulich nicht getrennten Fahrbahn mit Tempo 180 km/h fahren würde.

@Jons3000

Wenn die Trennung nur über Fahrbahnmarkierungen gemacht ist kann es zu streitigkeiten kommen!

Prinzipiell hast Du Recht wenn min 2 Fahrspuren für jede Richtung vorhanden sind. Wenn zb 1 Richtung nur eine Fahrspur hat und die andere 2 gilt Vmax 100 km/h.

@Zoidy

 

definitiv nein, wenn Baulich getrennt genügt bereits 1 Fahrspur in jede Richtung für "Vollgas"!

 

@all

StVo §3 Abs3 Ziffer 2c:

Zitat:

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben

In der Praxis kenne ich keine Strecke die Richtgeschw 130 hat und nicht Baulich getrennt ist

da Karloenzo

am 1. April 2004 um 19:52

Zitat:

Original geschrieben von HeRo11k3

Also, für mich steht in Paragraph 7, Absatz 2 ganz eindeutig, dass ich in dem Fall, der hier immer angenommen wird, rechts "überholen" darf - ohne irgendeine Einschränkung meiner oder der anderen Geschwindigkeit.

Sofern sich "auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben", das lese ich als Kolonnenfahrt auf mehreren Fahrstreifen, also nicht nur auf einem (dem linken). Dann darf die rechte Kolonne (Fahrzeugschlange) schneller fahren als die linke. Und in dieser rechten Fahrzeugschlange kannst Du nicht schneller als die anderen, bist also auf diese Weise geschwindigkeitsbegrenzt. Ist nur links zu, dann darfst Du mit "geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen" ( §7 Abs. 2a). Und damit ist Deine Geschwindigkeit auf die "geringfügig höhere" begrenzt.

Ciao!

Zitat:

Original geschrieben von Karloenzo

In der Praxis kenne ich keine Strecke die Richtgeschw 130 hat und nicht Baulich getrennt ist...

... ich auch nicht!

Themenstarteram 1. April 2004 um 21:07

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

... ich auch nicht!

dito

Zitat:

Und damit ist Deine Geschwindigkeit auf die "geringfügig höhere" begrenzt.

Das ist des Pudels Kern!

Generell würde ich sagen man darf rechts vorbeifahren aber nicht überholen.

Ich mach das so:

Komme ich in die geschilderte Situation Kolonnenbildung mit 130-140 auf der linken Spur und ich fahre rechts, dann gehe ich vom Gas bis ich so 10 schneller bin als die auf der linken Spur. Bei solchen Situationen muss man damit rechnen das einer der "Linken" auf die rechte Spur wechselt und das meist ohne all zu große Sorgfalt.

Hier gilt einfach defensiv = sicher lieber zu langsam als zu schnell.

Zitat:

Original geschrieben von Gnubbel

Ist doch schon geschrieben worden: das ist rechtsüberholen und punktereif, wenn es im Bereich über 60Km/h passiert. Ist eigentlich gar nicht so schwer zu verstehen...

Ciao!

Hab ich schon verstanden! Aber wurde das bisher nicht mehr für's zweispurige diskutiert? Der Unterschied ist ja, daß ich - dreispurig - auf der BENACHBARTEN Spur niemanden überhole, wenn ich auf der äußerst rechten Spur schneller fahre, als das die Eiligen in der Kolonne auf der äußerst linken Spur können (entschuldigt den harten Ausdruck, aber wenn BEIDE rechten Spuren frei sind...).

Übrigens ist es in so einer Situation viel entspannender, rechts zu fahren. Da hat man nämlich herrlich viel Platz und braucht nicht ständig zu bremsen. Über viele Kilometer hinweg gibt es das natürlich nicht!

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