Inzahlungsnahme / Lieferverzug des neuen Autos / Abzug Inspektionskosten - Schäden - Kosten Reifen ?
Guten Abend zusammen,
einige Fragen an die Spezialisten:
Mein neuer Dacia Sandero Leasing wurde auf 30.9.2022 bestätigt noch nicht geliefert.
Die Inzahlungsnahme meines gebrauchten Dacia Sandero wurde vom gleichen Autohaus per Kaufvertrag 19.10.2022 bestätigt.
Dabei war bekannt, dass die Inspektionn am 18.11.2022 fällig wird, dies habe ich dem Autohaus schon im Juni 2022 mitgeteilt.
Nun kündigt das Autohaus an, dass ich die Inspektionskosten egal wie zu zahlen habe,
entweder lasse ich diese jetzt selbst machen, oder nach Abgabe meines Gebrauchten führt das Autohaus diese durch und zieht diese vom vereinbarten Kauf der als Festpreis bestätigt wurde, ab. Ist das rechtlich okay ? In keiner Phase der Verhandlungen, weder bei der Angebotsabgabe des Autohauses, noch beim Kauf bzw. im Kaufvertrag wurde ich auf diesen Sachverhalt hingewiesen.
Da sich diese Art der Abwicklung zum ersten Mal mache, habe ich diesbezüglich auch keinerlei Erfahrung
Ich habe Fotos mitgeschickt, wo 2 Beschädigungen dem Autohaus mitgeteilt und gezeigt wurden. Kann bzw. darf das Autohaus nachdem dort die Beschädigungen durch meine Fotos ja bekannt sind, diese vom angebotenen und vereinbarten Kaufpreis in Abzug bringen ?
Aufgrund der Lieferterminverzögerung des neues Auto muss ich jetzt noch den Gebrauchtwagen fahren. Vermutlich sind jetzt dann die Reifen abgefahren, was am 30.9.2022 noch nicht der Fall gewesen wäre.
Wie verhält es sich mit den Reifen ? Bekomme ich vom vereinbarten Inzahlungspreis die Kosten für neue Reifen abgezogen ?
Schon mal danke für die Hilfe und den Support.
Gruß
31 Antworten
Zitat:
@Clown123 schrieb am 21. November 2022 um 22:57:17 Uhr:
Guten Abend zusammen,
danke für die guten bis sehr guten Antworten. Und nehmt nicht alles so persönlich, wie schnell kann das Leben vorbei sein !! Lohnt nicht !
Kann mir jemand rechtlich zweifelsfrei beantworten ob ich die Wartung und die Reifen bezahlen muss,
angesichts der Tatsache dass der erste Liefertermin schon 8 Wochen überschritten ist, außerdem nicht
klar ist, wann das neue Auto überhaupt geliefert wird ?
Zu meiner Person 5 Mitglieder in der Familie - alle Dacia Sandero LPG - keine Probleme. Auto fährt von
A nach B und preiswert.
Danke für weitere Antworten in dieser Sache.
Gruß und schönen Abend.
Ohne die Verträge zu kennen, kann niemand eine zuverlässige Meinung dazu bilden.
Wenn der Service fällig ist ist er fällig, nicht machen ist eine deutliche Wertminderung. Oder kauft einer von euch Gebrauchtwagen mit überzogenen Service Intervallen? Durch die längere Nutzung des Altfahrzeuges besteht ja auch für ihn ein geldwerter Vorteil....
Reifen müssen Verkehrssicher sein. Sind sie unter 1,5mm sind auch die fällig.
Gebrauchte sind bei einem Stückpreis von 60 bis 70 Euro für neue nicht wirklich sinnvoll.
Guten Abend zusammen,
meine Inverzugsetzung ist heute beim Autohaus angekommen. DANKE an dieser Stelle nochmals für diesen Tipp. Es kam sogar ein Rückruf nach einer Woche vergeblicher Versuche meinerseits dort jemand ans Telefon zu bekommen. Vielleicht hängt der Rückruf mit meinem dort heute eingegangenen Schreiben zusammen. Kommenden Montag lasse ich jetzt die Inspektion machen. Die Lust am Neuwagen ist mir vergangen - TOTAL. Am 9.12.2022 läuft die 2wöchige Nachfrist aus. Kann mir jemand im Detail sagen wann das Autohaus aus dem Schneider ist und rechtlich geliefert hat ? Das Autohaus muss mir die Papiere zusenden, ich muss das Auto dann zulassen und noch 200 km entfernt abholen. Ich bin arbeitstätig und muss Urlaub dafür nehmen. Dies sind die aktuellen Vereinbarungen. Die 14 Tage Nachfrist laufen am 9.12.2022 ab. Danke für die Antworten.
Zitat:
Das Autohaus muss mir die Papiere zusenden, ich muss das Auto dann zulassen und noch 200 km entfernt abholen. Ich bin arbeitstätig und muss Urlaub dafür nehmen.
Diese Umstände hast du dir mit der Wahl des Händlers selber ausgesucht.
Ähnliche Themen
Geliefert ist , wenn das Haus dich anruft und sagt , dein Auto kann abgeholt werden es steht auf dem Hof!
Also quasi du kannst hin , Pappen ran machen und wenns nur Kurzzeitkennzeichen sind und los fahren.
Zulassungskram und persönliche Zeit sind irrelevant.
Geliefert ist es z.B nicht, wenn es schon dort steht , aber noch nicht abholbereit ist, weil z.B Folie drauf ist und es noch in den Service oder die Aufbereitung muss.
Das viele keine Lust mehr haben ist nicht zu übersehen auf dem Gebrauchtwagenmarkt.
Aktuell lieber was nehmen was schon beim Haus steht statt selbst zu konfigurieren.
Zitat:
@player495 schrieb am 26. November 2022 um 11:58:01 Uhr:
Zitat:
Das Autohaus muss mir die Papiere zusenden, ich muss das Auto dann zulassen und noch 200 km entfernt abholen. Ich bin arbeitstätig und muss Urlaub dafür nehmen.
Diese Umstände hast du dir mit der Wahl des Händlers selber ausgesucht.
Abgesehen davon können die Autohändler Zulassungen auch in anderen Städten machen, kostet halt ein bisschen etwas.
Aber wenn man keine Zeit hat......
Der Händler kann aber am wenigsten dafür, wenn der Hersteller aufgrund der materiellage nicht liefern… und die Marge an nen Dacia ist nicht sonderlich hoch.
Zitat:
@mirko-sachsen schrieb am 27. November 2022 um 09:53:59 Uhr:
Der Händler kann aber am wenigsten dafür, wenn der Hersteller aufgrund der materiellage nicht liefern… und die Marge an nen Dacia ist nicht sonderlich hoch.
Der Kunde aber auch nicht.
Das Problem erschließt sich aktuell durch fast alle Marken.
Trotzdem kann man Rechtsmittel ausnutzen.
Und wenns nur für den Widerruf ist.
Davon hat man dann zwar auch kein Auto aber man kann ggf. auf dem Gebrauchtwagenmarkt schauen oder ein anderes Fahrzeug in Erwägung ziehen was schon beim Händler steht.
Ist zwar keine Wunschkonfiguration aber immerhin ein neues Auto 😉
Zitat:
@mirko-sachsen schrieb am 27. November 2022 um 09:53:59 Uhr:
Der Händler kann aber am wenigsten dafür, wenn der Hersteller aufgrund der materiellage nicht liefern… und die Marge an nen Dacia ist nicht sonderlich hoch.
Hallo,
der Händler kann sehr wohl was dafür, und kann sein Personal für solche Fälle instruieren:
- Feedback vom Händler an den Kunden dass es Probleme mit dem Liefertermin gibt, bevor der Kunde nachfragen muss, wie in meinem FALL IMMER geschehen
- den jungen Nachwuchsverkäufern erklären, dass zum Verkaufen auch Service und Kundenbetreuung gehört
- den jungen Nachwuchsverkäufern erklären, dass Sie bei Problemen nicht zum Weiterleiter bzw. Verschiebebahnhof werden sollen, sondern dass es als Provisionsempfänger auch Ihre Aufgabe ist, Probleme zu lösen und nicht dem Kunden noch eins auf die Rübe zu geben, und weitere Gelder einzutreiben
Auch beim Autohändler gibt das Verursacherprinzip aus meiner Sicht, Folgekosten aufgrund von Lieferverzug hat der Händler zu bezahlen.
Zitat:
@Clown123 schrieb am 27. November 2022 um 17:30:49 Uhr:
Zitat:
@mirko-sachsen schrieb am 27. November 2022 um 09:53:59 Uhr:
Der Händler kann aber am wenigsten dafür, wenn der Hersteller aufgrund der materiellage nicht liefern… und die Marge an nen Dacia ist nicht sonderlich hoch.
....
Auch beim Autohändler gibt das Verursacherprinzip aus meiner Sicht, Folgekosten aufgrund von Lieferverzug hat der Händler zu bezahlen.
.....
Bestimmend wird sein, was im Kaufvertrag definiert ist.
Der Rest hängt von der Kulanz des Händlers ab. Diese dürfte bei Dacias mir der niedrigen Marge nur sehr beschränkt möglich sein.
Und Pandemie bedingte Verzögerungen sind höhere Gewalt. Das hat niemand zu verantworten....
Zitat:
@sPeterle schrieb am 3. Dezember 2022 um 21:55:39 Uhr:
Und Pandemie bedingte Verzögerungen sind höhere Gewalt. Das hat niemand zu verantworten....
Das ist aktuell sicher kein Argument!!!
Denn es betrifft China nicht Deutschland.
Der Kunde hat den Vertrag ja nicht in China geschlossen.
Siehe Fitnessstudios.
Die hatten geschlossen und trotzdem mussten sie den Vertrag erfüllen oder du konntest Kündigen!
Andersrum bestehen die Händler auch auf ihre Verträge , die interessiert es auch nicht wenn du im Klinikum liegst. Kannste ja jemanden schicken. Haste halt PECH gehabt.
Nun hat der Händler dann halt PECH gehabt 😉
Hallo zusammen,
meine Kündigung beider Verträge Leasing und Ankauf wurde heute Autohaus bestätigt.
Das Autohaus hat sich versucht durch den Rückzug auf Lieferverzug durch höhere Gewalt heraus zu winden.
Dies konnte ich im Detail widerlegen.
Folgende Details:
• Email vom Autohaus vom 6.12.2022
Gerne bestätige ich Ihnen die Kenntnisnahme Ihres Schreibens, jedoch befinden wir uns auf Grund der aktuellen globalen Liefersituation, die auf höhere Gewalt zurück zu führen ist, nicht im Lieferverzug.
das Autohaus ist sehr wohl im Verzug – siehe nachfolgende Fakten
• Verkaufsleiter Autohaus schreibt in seinem Email vom 8.12.2022 wie folgt:
Wie Sie sicherlich medial intensiv mitbekommen haben, sind die globalen Lieferketten durch Themen wie Halbleitermangel und Corona massiv gestört, und für niemanden war dieses Ausmaß so absehbar. Aus diesem Grund wurde bei der damaligen Bestellung extra der Hinweis hinzugefügt, dass Lieferverzögerungen alleine schon durch Corona nicht ausgeschlossen sind, was so auch von Ihnen zur Kenntnis genommen wurde.
Dieser Hinweis lag mir nicht vor. Zum Zeitpunkt meiner Bestellung 28.3.2022 wurde ich vom Autohaus nicht mit diesen Daten konfrontiert. Über die Medien ja, vom Autohaus aber nicht.
• Seit verstreichen des unverbindlichen Liefertermines am 30.9.2022 wurde ich kein einziges Mal vom Autohaus über Lieferschwierigkeiten informiert – jedes Mal kam die Nachfrage von mir –
• Erstmalig am 18.11.2022 wurde ich vom Autohaus über die wahren Gründe der Lieferverzögerung informiert ich zitiere aus dessen Email
Es kommt leider durch die bekannten wirtschaftlichen Ereignisse, zu Lieferverzögerungen – diese werden durch eine höhere Gewalt beschworen, worauf wir keinen Einfluss haben. (Corona, Krieg, Lieferengpässe etc.)
• Alle im Vorsatz genannten möglichen Gründe für eine Lieferverzögerung sind teilweise seit Jahren bekannt – Corona seit 2020 – Ukrainekrieg seit 24.2.2022 – die Halbleiterkrise seit 2018
(https://insta-drive.com/de/blog/halbleiterkrise/) – Lieferkettenprobleme auch seit mindestens 2 Jahren und damit für eine Ablehnung der Inverzugsetzung – sowie des Rücktrittes vom Leasing/Kaufvertrag ungültig
• Gleichlautend hat dies der Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeugewerbes in seinen Richtlinien Kfz-Handel: Rechte und Ansprüche bei Lieferverzögerungen in Folge der Corona-Pandemie Fragen- und Antworten-Katalog formuliert – diese finden sie unter folgendem Link https://www.kfzgewerbe.de/.../...talog_Lieferverzoegerungen-Corona.pdf
• Ich zitiere daraus wie folgt:
3. Gilt die Regelung zur „höheren Gewalt“ auch für Verträge die erst jetzt abgeschlossen werden?
Dies dürfte dann nicht der Fall sein, wenn der Händler einschränkungslose verbindliche oder unverbindliche Lieferversprechungen/-zusagen macht, die er später in Anbetracht der Corona-Pandemie nicht einhalten kann, obwohl ihm das erhöhte Lieferrisiko angesichts der Informationspolitik seines Herstellers/Importeurs oder der umfangreichen Medienberichterstattung hinreichend bekannt ist/war.
Für Neuwagenverträge die erst jetzt abgeschlossen werden, dürfte folgendes gelten:
Macht ein Händler zum jetzigen Zeitpunkt, also nachdem das Ausmaß der Corona Pandemie erkennbar schon weit fortgeschritten ist, Lieferversprechungen/-zusagen ohne entsprechende Einschränkungen oder Zusätze, und kann er diese später wegen der Corona-Pandemie nicht einhalten, könnte ihm ein Verschulden zur Last gelegt werden, weil ihm das erhöhte Lieferrisiko angesichts der Informationspolitik seines Herstellers/Importeurs oder der umfangreichen Medienberichterstattung hinreichend bekannt ist/war.
• Der Gesetzgeber spricht im Zusammenhang mit „Höherer Gewalt“ von einem „unvorhersehbaren, unbeherrschbaren und von außen kommendes Ereignis, welches sich selbst durch höchste Sorgfalt nicht abwenden oder verhindern lässt“.
Auch damit ist Klarheit geschaffen dass die oben vom Autohaus genannte konkreten Gründe hier nicht relevant sind, es war alles bekannt zum Zeitpunkt meiner Bestellung
• Mir wurden trotz der Tatsache, dass dem Autohaus die Lieferschwierigkeiten bekannt waren, diese vom Verkäufer verschwiegen, deshalb wurde mir ein früherer Liefertermin zugesagt, in der Hoffnung, diesen einhalten zu können. Eine Fristverlängerung aufgrund höherer Gewalt scheidet deshalb aus. Vielmehr hat der Verkäufer seine Aufklärungspflicht verletzt – die sich auf dem Kaufvertrag ergibt.
Vielleicht helfen dem einen oder anderen diese Argumente in der Zukunft bei gleichen Problemen.
Gruß
Für höhere Gewalt ist es egal wo (räumlich gesehen) das Problem liegt.
Ich vermute dass der Händler dir die Kündigung bestätigt hat um Ruhe zu haben .
Probleme das Auto anderweitig zu vermarkten wird er nicht haben. Seine Trauer wird sich in Grenzen halten 😉
Zitat:
@sPeterle schrieb am 16. Dezember 2022 um 22:44:10 Uhr:
Ich vermute dass der Händler dir die Kündigung bestätigt hat um Ruhe zu haben .
Das würde ich auch um solche Kunden loszuwerden, das Fahrzeug ist ruckzuck verscherbelt und er kann evtl. sogar ein Geschäft damit machen. 😁
GreetS Rob