Interessante Verkehrsaufklärung
http://de.youtube.com/watch?v=MxxJz-4KbTg&feature=related
einfach zu geil .....
Aber stimmt das wirklich ? Kämme man mit falschem Blaulicht echt so billig davon ? 😰
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von DarthTK
Wenn ich über den Standstreifen fahre um deshalb schneller voranzukommen ist das "nur" das Bußgeld. Wenn ich drängle, also die Nötigung erfülle, geht dieses Bußgeld dabei unter. Und wird später, sollte das Strafverfahren eingestellt werden, wieder hervorgeholt.Zitat:
Original geschrieben von Einbayer
Ich nicht, das ist möglicherweise nämlich strafbar. Wenn es nämlich das Drängeln substituieren soll, ist das nicht bloß eine Nutzung zum schnelleren Vorankommen, sondern wahrscheinlich was in § 315c StGB.
Einbayer
In den Situationen, in denen ungeduldige Zeitgenossen zum Drängeln neigen ist die Nutzung des Standstreifens wohl nicht nur bußgeldbewehrt. Ersetzt nämlich die Nutzung des Standstreifens das Drängeln, fährt man also mal eben ganz rechts vorbei statt die Lichthupe bei schon fast intimer Nähe zu benutzen.
In diesen Fällen wird ja zwangsläufig die rechte Spur (zB durch LKW) belegt sein und d.h. man benutzt den Standstreifen nicht zum Vorbeifahren am Stau bis zur Ausfahrt, sondern eher zum grob verkehrswidrigen und rücksichtslosen Überholen. Tritt dann noch die Gefährdung hinzu ist der Tatbestand des §315c StGB erfüllt, ohne dass eine anderweitige Nötigung vorliegt.
Viel Spaß beim Versuch, aber schau bitte, dass ich da nicht gerade in der Nähe bin 😉
33 Antworten
Absolut genial 😁
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Die Kosten sind beim Erwischtwerden nicht das eigentliche Problem.
Wer mit dieser Blaulicht-Masche einschlägig notorisch auffällig wird, dem droht die Anordnung einer MPU, da dann begründete Zweifel an der charakterlichen Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges bestehen.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Die Kosten sind beim Erwischtwerden nicht das eigentliche Problem.
Und trotzdem kein Massenphänomen, werde an das Beispiel erinnern wenn es um mehr Bußgelder und Co. geht 😉
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wer mit dieser Blaulicht-Masche einschlägig notorisch auffällig wird, dem droht die Anordnung einer MPU, da dann begründete Zweifel an der charakterlichen Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges bestehen.
Der Spruch passt auf alles was man absichtig machte und das sind 95% der Vergehen im Strassenverkehr, auch wenn wir dann immer sagen "ich dachte da stand 60 und nicht 50". Je inflationärer er verwendet wird, desto mehr verliert er an Bedeutung.
Es ist übrigens die gleiche Logik die Versicherer anwenden wenn es darum geht immer weniger Schadensfälle zu begleichen, nur dass es sich dann grob "fahrlässig nennt"
was bald jeder Fehler sein wird.
Also nicht dass ich das richtig finde mit Blaulicht rum zufahren, aber ich sehe da keine "Gesetzeslücke" drin dass es nur die paar Euro kostet wenn man es doch macht.
Es kann doch so bleiben, die Gefährdung dadurch ist sehr abstark (ja ich weiß, einer kann sich erschrecken und gegen Baum fahren - irgendwas lässt sich immer erfinden) und es ist wie gesagt so selten dass man eher am Arm kratzen während der Fahrt als Unfallursache drakonisch betrafen müsste - so viele Todesfälle haben wir ja deswegen im Strassenverkehr 😉
Imho ist die Bonusgebühr für die blaue Funkel nur nebensächlich.
Wenn man mit so einem Ding erwischt wird, kann man doch eigentlich direkt einen wegen Amtsanmaßung sitzen haben, oder sehe ich das falsch?
Grüße,
Max
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Zitat:
Original geschrieben von gruni1984
Kämme man mit falschem Blaulicht echt so billig davon ? 😰
ganz klares JA.....
WENN dein fz lt. fz-schein dazu berechtigt ist ein blaulicht zu führen....
und außer feuerwehr-/polizei-/rettungswagen trifft das nur auf ganz wenige ausnahmen zu.......also liegt hier zusätzlich ein erlöschen der be vor, was dann neben 3 punkten auch noch mit rd. 75€ das konto belastet, eine anzeige wegen gefährlichen eingriffs in den straßenverkehr ist ebenfalls gut möglich...
aber wieoft soll dieses leidige thema eigentlich noch bei mt durchgekaut werden?
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
WENN dein fz lt. fz-schein dazu berechtigt ist ein blaulicht zu führen....
und außer feuerwehr-/polizei-/rettungswagen trifft das nur auf ganz wenige ausnahmen zu.......also liegt hier zusätzlich ein erlöschen der be vor, was dann neben 3 punkten auch noch mit rd. 75€ das konto belastet, eine anzeige wegen gefährlichen eingriffs in den straßenverkehr ist ebenfalls gut möglich...
Ja, das mit dem Blaulicht ist mit Vorsicht zu genissen. Ich persönlich würde da doch eher die Nutzung des Standstreifens empfehlen.
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Ja, das mit dem Blaulicht ist mit Vorsicht zu genissen. Ich persönlich würde da doch eher die Nutzung des Standstreifens empfehlen.
Ich nicht, das ist möglicherweise nämlich strafbar. Wenn es nämlich das Drängeln substituieren soll, ist das nicht bloß eine Nutzung zum schnelleren Vorankommen, sondern wahrscheinlich was in
§ 315c StGB.
Einbayer
Zitat:
Original geschrieben von Einbayer
Ich nicht, das ist möglicherweise nämlich strafbar. Wenn es nämlich das Drängeln substituieren soll, ist das nicht bloß eine Nutzung zum schnelleren Vorankommen, sondern wahrscheinlich was in § 315c StGB.Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Ja, das mit dem Blaulicht ist mit Vorsicht zu genissen. Ich persönlich würde da doch eher die Nutzung des Standstreifens empfehlen.Einbayer
Wenn ich über den Standstreifen fahre um deshalb schneller voranzukommen ist das "nur" das Bußgeld. Wenn ich drängle, also die Nötigung erfülle, geht dieses Bußgeld dabei unter. Und wird später, sollte das Strafverfahren eingestellt werden, wieder hervorgeholt.
Zitat:
Original geschrieben von DarthTK
Wenn ich über den Standstreifen fahre um deshalb schneller voranzukommen ist das "nur" das Bußgeld. Wenn ich drängle, also die Nötigung erfülle, geht dieses Bußgeld dabei unter. Und wird später, sollte das Strafverfahren eingestellt werden, wieder hervorgeholt.Zitat:
Original geschrieben von Einbayer
Ich nicht, das ist möglicherweise nämlich strafbar. Wenn es nämlich das Drängeln substituieren soll, ist das nicht bloß eine Nutzung zum schnelleren Vorankommen, sondern wahrscheinlich was in § 315c StGB.
Einbayer
In den Situationen, in denen ungeduldige Zeitgenossen zum Drängeln neigen ist die Nutzung des Standstreifens wohl nicht nur bußgeldbewehrt. Ersetzt nämlich die Nutzung des Standstreifens das Drängeln, fährt man also mal eben ganz rechts vorbei statt die Lichthupe bei schon fast intimer Nähe zu benutzen.
In diesen Fällen wird ja zwangsläufig die rechte Spur (zB durch LKW) belegt sein und d.h. man benutzt den Standstreifen nicht zum Vorbeifahren am Stau bis zur Ausfahrt, sondern eher zum grob verkehrswidrigen und rücksichtslosen Überholen. Tritt dann noch die Gefährdung hinzu ist der Tatbestand des §315c StGB erfüllt, ohne dass eine anderweitige Nötigung vorliegt.
Viel Spaß beim Versuch, aber schau bitte, dass ich da nicht gerade in der Nähe bin 😉
Besonders übel kann das Überholen auf dem Standstreifen auch dann enden, wenn man das Fahrzeug des Überholenden unter der Hinterachse eines wegen einer Panne stehengebliebenen Lasters herausschneiden muß....
Da solche Überholmanöver oft im Hochgeschwindigkeitsbereich durchgeführt werden, reicht die verbleibende Strecke ab dem Erkennen des stehenden Hindernis hin und wieder nicht mehr für das Abbremsen bis zum Stillstand vor diesem Hindernis aus.
Zitat:
Original geschrieben von Einbayer
In den Situationen, in denen ungeduldige Zeitgenossen zum Drängeln neigen ist die Nutzung des Standstreifens wohl nicht nur bußgeldbewehrt. Ersetzt nämlich die Nutzung des Standstreifens das Drängeln, fährt man also mal eben ganz rechts vorbei statt die Lichthupe bei schon fast intimer Nähe zu benutzen.Zitat:
Original geschrieben von DarthTK
Wenn ich über den Standstreifen fahre um deshalb schneller voranzukommen ist das "nur" das Bußgeld. Wenn ich drängle, also die Nötigung erfülle, geht dieses Bußgeld dabei unter. Und wird später, sollte das Strafverfahren eingestellt werden, wieder hervorgeholt.
In diesen Fällen wird ja zwangsläufig die rechte Spur (zB durch LKW) belegt sein und d.h. man benutzt den Standstreifen nicht zum Vorbeifahren am Stau bis zur Ausfahrt, sondern eher zum grob verkehrswidrigen und rücksichtslosen Überholen. Tritt dann noch die Gefährdung hinzu ist der Tatbestand des §315c StGB erfüllt, ohne dass eine anderweitige Nötigung vorliegt.Viel Spaß beim Versuch, aber schau bitte, dass ich da nicht gerade in der Nähe bin 😉
Theoretisch sehr abstrakt und in der Realität sicher (so gut wie) nie angezeigt. Es sei denn, so ein Vorgang wäre von Anfang an auf Video gespeichert. Auch das Vorbeifahren am Stau bis zur Ausfahrt ist NICHT erlaubt. Allein schon wegen der Unfallgefahr.
Zitat:
Original geschrieben von DarthTK
Wenn ich über den Standstreifen fahre um deshalb schneller voranzukommen ist das "nur" das Bußgeld. Wenn ich drängle, also die Nötigung erfülle, geht dieses Bußgeld dabei unter. Und wird später, sollte das Strafverfahren eingestellt werden, wieder hervorgeholt.Zitat:
Original geschrieben von Einbayer
Ich nicht, das ist möglicherweise nämlich strafbar. Wenn es nämlich das Drängeln substituieren soll, ist das nicht bloß eine Nutzung zum schnelleren Vorankommen, sondern wahrscheinlich was in § 315c StGB.
Einbayer
Mir stellt sich grad folgende Frage: Was kostet drängeln auf dem Standstreifen? 😁
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
ganz klares JA.....Zitat:
Original geschrieben von gruni1984
Kämme man mit falschem Blaulicht echt so billig davon ? 😰
Ich gehe noch einen Schritt weiter:
Da die Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten an rechtliche Voraussetzungen gebunden ist - d.h., der Fahrer bei einer Einsatzfahrt hoheitlich handelt - wird demjenigen, der missbräuchlich den anderen vorgaukelt, er wäre im Sinne des Gesetzes unterwegs und die anderen hätten freie Bahn zu schaffen, ein Strafverfahren wegen Amtsanmaßung gem. § 132 StGB erwarten.
Alles schon dagewesen und entsprechend verurteilt!
Munter bleiben
Jens
'Extra 3 ist ja auch eine Realsatiresendung und kein Ratgeber Verkehr, hier werden Politiker und Gesetze eben auf diese Weise auf die Schippe genommen, ich denke nicht das die Sendung dazu dienen sollte Gesetze so zu umgehen und ein vermeindlich günstigers Bussgeld durch Rechtsüberholen vorgezeigt werden sollte. Wer aber Extra 3 schon länger kennt weiß wohl wie er den Humor einzuschätzen hat.