Instand gesetztes Auto mit ehem. Wasserschaden

Hallo,

Ich habe jetzt ein Auto übernommen..

TÜV frisch ohne Mängel
Umfangreiche Gebrauchtwagen Garantie
Unbekannter Wasserschaden, der laut Angabe Maximal im Fußraum des Autos gewesen sein kann.

Auto wurde laut Händler umfangreich repariert.
Lenksäule, Gaspedal, Drosselklappe, Fensterheber inkl. Elektrik wurde alles erneuert und instand gesetzt.

Er hatte mich über den Wasserschaden aufgeklärt.

Da der Händler aber so einen sehr guten Eindruck machte, gute Bewertungen online hatte und mir das Auto sowohl mit TÜV, als auch mit Durchsicht und Garantie abgibt, habe ich den Schaden als behoben gesehen. Quasi wie nen Lackschaden, den man angibt, der aber nicht wichtig für die Funktion des Autos hat.

Jetzt bin ich total verunsichert... Ich lese selbst Themen, wo ich alle Infos finde von "kein Problem, wenn es richtig repariert wurde" bis hin zu "egal was, das Auto ist selbst repariert nicht haltbar".

Händler sagt selbst, ihm sei wichtig das Kunde zufrieden ist, gerne wieder kommt und sein Geschäft weiter empfiehlt. Daher würde es nicht passen, wenn er nen Auto verkauft, dessen Haltbarkeit er alleine schon durch den Schaden nicht garantieren kann.

Jetzt ist das Kind ggf in den Brunnen gefallen, weil ich zwar das Auto noch nicht abgeholt habe, aber den Kauf schon abgewickelt habe...

Ich wollte das Auto nach Übernahme auf jeden Fall von einer Fachwerkstatt gegenprüfen lassen.

Wie sind denn allgemein die Erfahrungen bei nem Wasserschaden, wenn das Auto danach umfangreich überarbeitet wurde ?

31 Antworten

Wasserschaden beim Auto ist in gewissem Maße vergleichbar mit Suchterkrankung beim Menschen. Längst nicht jeder, der mal deutlich zu viel gesoffen hat, ist deshalb gleich Alkoholiker; die, die tatsächlich Alkoholiker sind, bleiben es dann aber ein Leben lang.

Und so hat auch nicht jedes Auto, dass mal etwas mehr Wasser abgekriegt hat als andere, gleich zwingend einen Wasserschaden. Wenn das Auto aber wirklich einen Wasserschaden hat, hat es den auch für immer, weil es (außer in Ausnahmefällen wie extrem seltenen Oldtimern) wirtschaftlicher Wahnsinn wäre, den komplett raus reparieren zu wollen.

Die Kriterien, um "nass geworden" von "Wasserschaden" zu unterscheiden, kann man sicher nicht komplett verallgemeinern, aber so als grober Anhaltspunkt würde ich sagen: wenn größere Teile des Kabelbaums eingetaucht waren, ist ein Wasserschaden gegeben; wenn darüber hinaus ein Airbag im Wasser war, oder es sich um Fluss- oder Meerwasser gehandelt hat, ist die Messe gelesen.

Zitat:

@Fix_mit_dem_Fox schrieb am 21. Juni 2022 um 07:19:39 Uhr:



Zitat:

@Sandro.22 schrieb am 19. Juni 2022 um 09:33:02 Uhr:


... Aber woran erkenne ich einen guten Gebrauchtwagen Händler? Ich habe das Auto davor selbst bei einem Autohaus gekauft. Und selbst da hatte ich Ärger, weil Schlüssel fehlten ...

Ich bin raus.

Bei jemandem, der nicht in der Lage ist, beim Kauf fehlende Schlüssel festzustellen und dies dem Händler ankreidet, ist "Hopfen und Malz" verloren.

Der 2. Schlüssel sollte bei Übergabe des Fahrzeugs erfolgen, weil angeblich der Vorbesitzer den noch hatte. Bei Übernahme windete man sich raus. Und habe den dann nach erfolgloser Frist auf deren Kosten neu machen lassen. War übrigens ein großes VW Autohaus. Also nicht der Autoschrauber von nebenan.
Das war nix von wg hab ich nicht gemerkt...

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