Installierte Radarwarner-App schon mal geahndet?

Bisher hatte ich noch keine offizielle Meldung über die Anwendung des Paragrafen 23 StVO in der Praxis gelesen.

Ist jemand schon ähnliches passiert und wenn JA, bei welcher Situation.
Welche Beweise wurden seitens der Rennleitung erbracht?
Wurde zwecks Beweisführung das Smartphone einbehalten?

rudi88

Bussgeld-blitzerapp
Beste Antwort im Thema

Hallo@rudi88

Halte dich doch einfach an die Verkehrsregeln und du benötigst so einen Sch... nicht.
Gibt schon genug Irre die mit überhöhter Geschwindigkeit durch Städte und Dörfer jagen .
Der Vorsatz springt einem ja direkt ins Auge sonst würdest du das Thema nicht innerhalb einer 1/2 Stunde 2x eröffnen!
Mario

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Schade, dass das hier schon wieder so abdriftet! Wenn die Kontrolle so wenig bringt, dann ist sie wohl unnötig und 2/3 der Beiträge im Thema „... aufregt“ können gelöscht werden, wenn man unterstellt, dass der öffentliche Dienst nicht von unterdurchschnittlichen Mitarbeitern dominiert wird.

Abzocker sind die Anbieter von Software, die gegen Polizei Abzocker sind!

Wir haben hier in D soviele Gläubige, die würden doch nicht ihr Handy außer Acht lassen für solche Abzocker.

Ich habs, also nutz ichs's, also bin ich ....

Nutzt man den Google Ortungsdienst, dann kann man sein Handy aus der Ferne löschen, wenn es beschlagnahmt werden sollte. Man sollte dann halt ein Backup seiner Daten haben.

Keiner, der schon mal erwischt (und abgezockt) wurde, würde hier dazu was schreiben.
Nicht einer!

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Zitat:

@Schubbie schrieb am 15. Januar 2020 um 13:40:18 Uhr:


Nutzt man den Google Ortungsdienst, dann kann man sein Handy aus der Ferne löschen, wenn es beschlagnahmt werden sollte. Man sollte dann halt ein Backup seiner Daten haben.

Diese "gelöschten" Daten stellt dir ein kompetenter Mitarbeiter der IT mit entsprechenden Mitteln wieder her.
Wieviel Arbeit da reingesteckt werden möchte und ob es im Verhältnis zur Straftat steht, das entscheidet dann die Behörde.

gelöscht ist nicht gleich gelöscht

Zitat:

@Schubbie schrieb am 15. Januar 2020 um 13:40:18 Uhr:


Nutzt man den Google Ortungsdienst, dann kann man sein Handy aus der Ferne löschen, wenn es beschlagnahmt werden sollte. Man sollte dann halt ein Backup seiner Daten haben.

Das nennt man dann VDL - Verhalten ;-)

peso

@tomcat092004 schrieb am 15. Januar 2020 um 13:08:04 Uhr:

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 15. Januar 2020 um 12:43:01 Uhr:


Dagegen unternimmt diese App etwas.
Dagegen wiederum haben natürlich die Behörden was.
So, damit wären wir wieder beim Punkt.

Die App unternimmt gar nichts. Sie zeigt VT, die gerne mal schneller als die zHg fahren, an welchen Stellen sie teure Photos als Andenken für diese Fahrweise bekommen.

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 15. Januar 2020 um 13:08:04 Uhr:



Zitat:

@63er-joerg schrieb am 15. Januar 2020 um 12:43:01 Uhr:


Ich nutze die App nicht, ich passe auf.

Würden dies alle machen, würden die Behörden entsprechende Geräte nicht anschaffen, da es nicht nötig ist, die VT immer wieder daran zu erinnern, das hier und da ein bestimmtes Limit gilt. Warum und weshalb kann bei der Behörde erfragt werden, wenn es nicht mit ausgeschildert wird.

Hallo Tomcat 😁
..wir beide wieder.. ? 😁

Keine Angst, artet diesmal nicht aus..

Du liegst bei deiner Antwort etwas falsch.
Das Limit ist nicht so wichtig, und darauf passe ich nicht so doll auf.
Ich passe auf die Caddys und Co. auf. 😁
Weil ich diese App (die natürlich nichts unternimmt im Sinne des Wortes) nicht nutze.
Mehr nicht.

Warum und weshalb was ausgeschildert ist, brauche ich nicht zu erfragen. Die Antwort darauf wäre sowieso nur "massgeschneidert". Oder glaubst du etwa, die sagen dir: Ach, das Limit. Ja, ist nur zum Blitzen gedacht... 😉

Gruß Jörg.

PS: Radarwarner aller Art sind nicht erlaubt.
Ich glaube aber, die App ist noch am besten.
Obwohl ich wie gesagt nix davon nutze.

PS2:
Mein Zitat ist irgendwie im Eimer.
Sorry dafür.

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 14. Januar 2020 um 18:35:19 Uhr:


ist da nicht der 23 stvo geändert worden? da steht doch was über neue medien drin?

peso

https://www.digitalfernsehen.de/...ahren-ist-das-erlaubt.174013.0.html

Hallo Ostelch,

hier fehlt Dein Kommentar noch!!!!!

peso

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 15. Jan. 2020 um 13:52:30 Uhr:


@Schubbie schrieb am 15. Januar 2020 um 13:40:18 Uhr:
Nutzt man den Google Ortungsdienst, dann kann man sein Handy aus der Ferne löschen, wenn es beschlagnahmt werden sollte. Man sollte dann halt ein Backup seiner Daten haben.

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Diese "gelöschten" Daten stellt dir ein kompetenter Mitarbeiter der IT mit entsprechenden Mitteln wieder her.
Wieviel Arbeit da reingesteckt werden möchte und ob es im Verhältnis zur Straftat steht, das entscheidet dann die Behörde.

gelöscht ist nicht gleich gelöscht

Da müsste man bei Google nachfragen, wie die Daten gelöscht werden. Die schreiben dazu nur "endgültig gelöscht". Wäre ja sinnig, wenn bei einem verloren gegangen Handy die zum Überschreiben freigegebenen Blöcke einmal wieder beschrieben werden, um eine Wiederherstellung zu vermeiden.
Und ob die Daten so vollständig wieder hergestellt werden können, dass die App eindeutig nachgewiesen werden kann ist auch fraglich. Könnte schwierig werden nachzuweisen, dass die App direkt vor Fahrtantritt gelöscht wurde.

Wer hat denn noch so'ne alte Dipol-Antenne wie auf dem Bild dafür?
Also lassen wir das, wenn auch ginge.....
Ich will nicht mit anderen im Strassenverkehr sein wenn sie dauernd aiúf das tolle Handy starren .....

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 15. Januar 2020 um 13:52:30 Uhr:


Diese "gelöschten" Daten stellt dir ein kompetenter Mitarbeiter der IT mit entsprechenden Mitteln wieder her.
Wieviel Arbeit da reingesteckt werden möchte und ob es im Verhältnis zur Straftat steht, das entscheidet dann die Behörde.

gelöscht ist nicht gleich gelöscht

Anständig verschlüsselt ist gleich gelöscht sofern du die Keys nicht hast und mehr als Schlüssel löschen macht die Fernlöschung IMHO gar nicht.

Android ist standardmäßig verschlüsselt.

Gruß Metalhead

Die Frage ist nur wie viel Aufwand betrieben werden soll.

Abgesehen davon macht man sich verdächtig, wenn das Smartphone plötzlich gelöscht ist.
Abgesehen davon sind die Jungs und Mädels da auch nicht doof und werden Verhindern, dass das Gerät Netzempfang hat. Somit wird keine Löschung initiiert.

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 15. Januar 2020 um 13:19:07 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 15. Januar 2020 um 12:52:39 Uhr:



Abgesehen davon könnten diejenigen, die immer so laut "Abzocke" rufen, den "Abzockern" sehr leicht einen Strich durch die Rechnung machen. 😉

Grüße vom Ostelch

Nein, können sie nicht !
Ich erkläre es nicht nochmal, einfach den Beitrag von audijazzer lesen.

Es geht nicht um "Regelbrechende Verkehrsrowdys"
Das sind fein ausgewählte Stellen, wo selbst ein Strich-Fahrer mal nicht aufpassen könnte.

Es geht nicht um Gefahrenstellen, Schulen oder sonstwas, da kann man nix verdienen. Wenn du keine mobilen Blitzer siehst, könnte es an mehreren Sachen liegen: Entweder Schleicher, Träumer, oder Sehschwäche.

...

Gruß Jörg.

Das ist ein Mythos, der unsterblich ist, denn er verschafft den "Zuschnellfahrern" das gute Gefühl ja eigentlich doch alles richtig gemacht zu haben. Man einfach "mal nicht aufgepasst". Man muss aber immer aufpassen. Auch wenn es schwer fällt. Auch ich bin schon geblitzt worden. Ein Blick auf die Karte mit den ehemaligen mobilen Blitzern auf Blitzer.de zeigt, dass fast überall mal geblitzt wird. Auch vor Schulen und Kindergärten. Eben überall dort, wo ein Tempolimit gilt.

Grüße vom Ostelch

Vielleicht, vielleicht aber auch nicht.
Wenn sensible Daten drauf wären würde ich dafür sorgen, dass mein Smartphone aus der Ferne gelöscht werden kann.
Erstmal müssen die die Sperre umgehen.

Die Polizei braucht keine Sperre "umgehen", die Handyhersteller wurden zwangswise aufgefordet, die Codes herauszugeben.
Und so kann die Polizei, aus verschiedenen Gründen der Vergangenheit, auf alle Handys zugreifen.
Egal, womit die verschlüsselt sind.

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