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Insignia Tieferlegen

Opel Insignia A (G09)
Themenstarteram 31. Mai 2020 um 11:15

Hey hey,

Will in naher Zukunft mein Insignia

Tieferlegen lassen, für ein geschmeidiges aussehen.

Habt ihr schon Erfahrungen damit gemacht?

Paar Tips vorab, wären ganz hilfreiche

was ich alles beachten muss.

Danke schonmal für eure Antworten ;)

Beste Antwort im Thema

Bevor weiter spekuliert wird, bitte Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

§ 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis lesen:

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__19.html

Zitat aus https://kfz-serviceportal.de/lexikon/aenderungsabnahme-teilegutachten/

"

Die Änderungsabnahmebescheinigung

Verläuft die Änderungsabnahme positiv, stellen die Prüfer eine Änderungsabnahmebescheinigung aus. Diese ist stets mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und der Zulassungsstelle bei der nächsten amtlichen Angelegenheit, wie z.B. einer Ummeldung oder einem Halterwechsel, vorzulegen. Die Zulassungsstelle nimmt dann bei solchen Gelegenheiten die Eintragung der Änderung in die Fahrzeugpapiere vor.

Das Teilegutachten

Liegt ein Teilegutachten (TGA) vor, muss unverzüglich eine Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO vorgenommen werden. Das Teilegutachten bestätigt die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei einem bestimmungsgemäßen Einbau oder Anbau der begutachteten Teile. Das Teilegutachten ist ein Prüfzeugnis und wird auf der Grundlage des Beispielkatalogs über Änderungen an Fahrzeugen und ihrer Auswirkungen auf die Betriebserlaubnis von Fahrzeugen erstellt. Das Teilegutachten kommt zum Beispiel bei der Montage von Tuningteilen oder bei einer Änderung der Fahrzeugart zum Einsatz. Wird durch eine Umbau- oder Anbaumaßnahme die Fahrzeugart geändert (z.B. von Pkw in Lkw), ist eine sofortige Berichtigung nach der Änderungsabnahme in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle notwendig.

Wird in der Teilegenehmigung eine Änderungsabnahme gefordert?

Teilegenehmigungen sind die Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (§ 22 StVZO), Bauartgenehmigungen (§ 22a StVZO), Genehmigungen nach EG-Recht (z.B. die Typengenehmigung, die EWG-Betriebserlaubnis oder die EWG-Bauartgenehmigung) und „Genehmigungen nach Regelungen in der jeweiligen Fassung entsprechend dem Übereinkommen vom 20. März 1958“. Eine Änderungsabnahme der Teile ist bei Teilegenehmigungen, einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) und bei einer Allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG) nur erforderlich, wenn die Änderungsabnahme in der Genehmigung gefordert wird. Fahrzeugteile mit einer EG-Genehmigung oder ECE-Genehmigung bedürfen in der Regel keiner Änderungsabnahme. Wenn eine solche Genehmigung vorliegt, ist dies am E-Prüfzeichen auf dem betreffenden Bauteil – mit einem Code aus dem Buchstaben E und einer Länderkennzahl – zu erkennen. Auch bei Vorliegen aller Genehmigungen sollte die EG-Betriebserlaubnis immer mitgeführt werden.

"

Hinweis für Felgen mit ABE:

Die ABE gilt nur für den im Dokument bestimmten Zweck und den dort beschriebenen Einbauvoraussetzungen. Bei einer Tieferlegung erlischt, wenn nicht anders beschrieben, auch die ABE für Zubehörfelgen mit ABE für Serienfahrwerk. Wer z.B. also Winterfelgen mit ABE hat, muss auch für diese ggf. nach Tieferlegung eine Änderungsabnahme/Eintragung vorlegen können.

Für den betriebsgemäßen Zustand und die Mitführung der benötigten Unterlagen ist nicht nur der Halter, sondern auch der Fahrer verantwortlich.

 

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Kann man nicht einfach mal beim Thema bleiben anstatt einen virtuellen Kindergarten zu eröffnen?

Zitat:

@DiegoMG schrieb am 15. Juni 2020 um 12:50:50 Uhr:

So fiel kostet die Änderungsabnahme beim TÜV nicht. Die würde ich auf jeden Fall durchführen lassen. Eintragen braucht man dann nicht unbedingt (extra Gang und Extra Kosten, bei der Zulassungsstelle) und man ist in einer Kontrolle auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Das ist so nicht ganz richtig. Die Abnahme, oder wie auch immer man das nennt, von TÜV und Dekra sind nicht ewig "gültig". Wenn man später doch in die Papiere eintragen will und die Zulassungsstelle zickig ist, lehnen die ab und man kann nochmal zum TÜV fahren. :(

Mit ABE kann man eintragen, aber diese Eintragung hilft maximal bei einer Verkehrskontrolle.

Bevor weiter spekuliert wird, bitte Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

§ 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis lesen:

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__19.html

Zitat aus https://kfz-serviceportal.de/lexikon/aenderungsabnahme-teilegutachten/

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Die Änderungsabnahmebescheinigung

Verläuft die Änderungsabnahme positiv, stellen die Prüfer eine Änderungsabnahmebescheinigung aus. Diese ist stets mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und der Zulassungsstelle bei der nächsten amtlichen Angelegenheit, wie z.B. einer Ummeldung oder einem Halterwechsel, vorzulegen. Die Zulassungsstelle nimmt dann bei solchen Gelegenheiten die Eintragung der Änderung in die Fahrzeugpapiere vor.

Das Teilegutachten

Liegt ein Teilegutachten (TGA) vor, muss unverzüglich eine Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO vorgenommen werden. Das Teilegutachten bestätigt die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei einem bestimmungsgemäßen Einbau oder Anbau der begutachteten Teile. Das Teilegutachten ist ein Prüfzeugnis und wird auf der Grundlage des Beispielkatalogs über Änderungen an Fahrzeugen und ihrer Auswirkungen auf die Betriebserlaubnis von Fahrzeugen erstellt. Das Teilegutachten kommt zum Beispiel bei der Montage von Tuningteilen oder bei einer Änderung der Fahrzeugart zum Einsatz. Wird durch eine Umbau- oder Anbaumaßnahme die Fahrzeugart geändert (z.B. von Pkw in Lkw), ist eine sofortige Berichtigung nach der Änderungsabnahme in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle notwendig.

Wird in der Teilegenehmigung eine Änderungsabnahme gefordert?

Teilegenehmigungen sind die Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (§ 22 StVZO), Bauartgenehmigungen (§ 22a StVZO), Genehmigungen nach EG-Recht (z.B. die Typengenehmigung, die EWG-Betriebserlaubnis oder die EWG-Bauartgenehmigung) und „Genehmigungen nach Regelungen in der jeweiligen Fassung entsprechend dem Übereinkommen vom 20. März 1958“. Eine Änderungsabnahme der Teile ist bei Teilegenehmigungen, einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) und bei einer Allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG) nur erforderlich, wenn die Änderungsabnahme in der Genehmigung gefordert wird. Fahrzeugteile mit einer EG-Genehmigung oder ECE-Genehmigung bedürfen in der Regel keiner Änderungsabnahme. Wenn eine solche Genehmigung vorliegt, ist dies am E-Prüfzeichen auf dem betreffenden Bauteil – mit einem Code aus dem Buchstaben E und einer Länderkennzahl – zu erkennen. Auch bei Vorliegen aller Genehmigungen sollte die EG-Betriebserlaubnis immer mitgeführt werden.

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Hinweis für Felgen mit ABE:

Die ABE gilt nur für den im Dokument bestimmten Zweck und den dort beschriebenen Einbauvoraussetzungen. Bei einer Tieferlegung erlischt, wenn nicht anders beschrieben, auch die ABE für Zubehörfelgen mit ABE für Serienfahrwerk. Wer z.B. also Winterfelgen mit ABE hat, muss auch für diese ggf. nach Tieferlegung eine Änderungsabnahme/Eintragung vorlegen können.

Für den betriebsgemäßen Zustand und die Mitführung der benötigten Unterlagen ist nicht nur der Halter, sondern auch der Fahrer verantwortlich.

 

am 17. Juni 2020 um 7:14

So ist es! Wenigstens bin ich nicht alleine, der das so kennt. Danke @DiegoMG

Also, wie könnt ihr(@Stefsigi,@DiegoMG) nur?

Ihr zerstört doch sämtliches Wissen das vorhanden ist!

@DiegoMG na bei dem ersten Absatz fehlt was ganz wesentliches.

Die 3 verschiedenen Möglichkeiten, die der Prüfer ankreuzen kann.

1. eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich ( Zettel reicht)

2. eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist bei nächster Gelegenheit erforderlich. (Zettel reicht erstmal, bis man was am Amt macht.)

3. eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich. (Zettel reicht garnicht)

am 17. Juni 2020 um 7:36

Zitat:

@gott in rot schrieb am 17. Juni 2020 um 09:27:10 Uhr:

@DiegoMG na bei dem ersten Absatz fehlt was ganz wesentliches.

Die 3 verschiedenen Möglichkeiten, die der Prüfer ankreuzen kann.

1. eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich ( Zettel reicht)

2. eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist bei nächster Gelegenheit erforderlich. (Zettel reicht erstmal, bis man was am Amt macht.)

3. eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich. (Zettel reicht garnicht)

Das ergibt sich je nach Eintragung automatisch, was wann wie zu berichtigen ist und was der Prüfer ankreuzen muss. ;)

Zitat:

@gott in rot schrieb am 17. Juni 2020 um 09:27:10 Uhr:

@DiegoMG na bei dem ersten Absatz fehlt was ganz wesentliches.

Die 3 verschiedenen Möglichkeiten, die der Prüfer ankreuzen kann.

1. eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich ( Zettel reicht)

2. eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist bei nächster Gelegenheit erforderlich. (Zettel reicht erstmal, bis man was am Amt macht.)

3. eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich. (Zettel reicht garnicht)

Stimmt, Markus, die Optionen gibt es auf der Abnahmebescheinigung, wenn ich mich recht erinnere:-)

Sorry TE, ich möchte aber noch eine andere Sache klären:

A. Die Tachovoreilung bei unseren Insignia's (A) war/ist 10% bei hohen Geschwindigkeiten.

B. Technisch lässt sich 270(reale) km/h im Insignia A mit keinem Diesel realisieren. Ich kann das auch wissenschaftlich begründen:

Leistung für 270km/h:

Rollwiederstand:

F(Roll) = Cr × m × g

Luftwiderstand:

F(Luft) =1/2 x A × Cw × D × v²

Daraus folgt die benötigte Leistung:

P = F(Roll) + F(Luft) × v

Eingesetzt ergibt sich:

P = Cr × m × g × v + A/2 × Cw × D × v³

Daten z.B. A20DTH, Schalter 4t

Cr (angennommen) =0,015

m = 1800kg Biturbo 2000kg mit fahrer

g (Erdbeschleunigung) = 9.81 m/sec²

Cw = 0,27

D (die Dichte der Luft), ca. 1.29 kg/m3,

A (Stirnfläche des Fahrzeuges) 2,3m²

v (gefahrene Geschwindigkeit) 270km/h, in m/sec. m/s

-> F(Roll) = 265N

-> F(Luft) = 0,4 x v² N

-> P(270) = (265N + 2253N) x 75m/s = 188kW = 257PS an den Antriebsrädern

Überschlägige Verlustleistung Motor/Getriebe ca. 15% -> ca. 295PS Motorleistung.

Bei realer Geschwindigkeit 270 Tacho ->243km/h mit Verlustleistung: 220PS

Da muss selbst der BiTurbo (194 PS, der noch schwerer ist) ziemlich gut im Futter stehen.

@carabinse: Welchen Diesel hattest du noch mal? Zwei Fahrräder hatte ich auch schon im A Kombi. War aber eine echte Herausforderung mit Abschrauben der Vorderräder (1x 28" +1x 27" eins voraus, eins rückwärts auf das andere). Wäre das nicht aus einer Not heraus gewesen, hätte ich mir das (inclusive Kratzer an der Innenverkleidung) sicher nicht angetan.

@DiegoMGEigentlich wollte ich mich hier nicht mehr äussern.:

Aber sei es drum wegen des wiedereingekehrten normalen Umgangstons.

Meine Posts vorher bezogen sich sarkastisch auf einen einzelnen Herrn, und dessen pauschalen Beleidigungen an diversen Stellen.

Demnach ist mein Diesel noch nie 270km/h gelaufen. Laut Tacho läuft er mit etwas Anlauf 245km/h und hat mit den 20 Zoll Rädern weniger als 10% Abweichung.

Viel mehr Spaß macht er aber beim beschleunigen als bei der Endgeschwindigkeit.

Insofern passt deine Berechnung recht gut. Und nein, es ist keine Motorleistung aus dem Regal.

Die Fahrräder passen mit Aufwand, oder wenn Sie klein genug sind. Aber, wie du selbst bemerkt hast, sie passen.

Aber eigentlich ging es ja mal um Tieferlegung.

Leute, hier gehts um Tieferlegung ! Was also soll das Gelaber um Höchstgeschwindigkeit oder ähnlichem Zeugs?

Zitat:

@DiegoMG schrieb am 17. Juni 2020 um 12:49:49 Uhr:

Sorry TE, ich möchte aber noch eine andere Sache klären:

Der TE wollte nur tieferlegen und keine wissenschaftlichen Berechnungen wie schnell denn ein Insignia laufen kann und sonst nix. Er ist wohl inzwischen geflohen. . .

Flucht mit deutlich über 270 Km/h:D

Nicht das er noch von einem Insignia Diesel überholt wird.

Schneller als 270 läuft der Siggi nur wenn er tiefergelegt ist, also wird sich das Thema für den ersteller erledigt haben:o

am 17. Juni 2020 um 17:26

Er ist wohl inzwischen geflohen. . .

 

Da wundert ihr euch noch. :D

@schrotti_999:

Hast ja völlig recht. Ich wollte diesbezüglich nur für Ruhe sorgen, weil ich dergleichen in (gefühlt) jedem 2ten Tread lesen muss, der mich interessiert. War vielleicht ein falscher Ansatz.

Hast aber auch mitbekommen, dass meine eigentlichen Posts sich hier ausschließlich und sehr sachlich mit dem Thema befassen?

Jup, alles gut.

Der Thread ist sowieso ziemlich überflüssig, denn wenn man nur ein kleines bisschen sucht, ist zur Insi Tieferlegung etliches zu finden. Unser Dicker ist eben nimmer ganz neu.

Wenn man ehrlich ist, passt die "Hoppeligkeit" (Härte) in Verbindung mir den 30er H&R nicht sooo gut zum Fahrzeug. Allerdings ist der Insi damit um Längen sportlicher zu bewegen ohne gleich in aufwändige Sportfahrwerke zu investieren. Optisch ist er so in MEINEN Augen in der optimalen Höhe/Tiefe, denn mir gefällt es nicht, wenn der Gummi schon in den Radkästen verschwindet.

Zitat:

@Laderl2 schrieb am 17. Juni 2020 um 17:47:55 Uhr:

Schneller als 270 läuft der Siggi nur wenn er tiefergelegt ist, . . .

Echt jetzt? Also normale Endgeschwindigkeit + 30 tiefer = 30 schneller . . .

Dann muss er noch um 20 runter und dann auf zum Porsche jagen . . . :D :D :D

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