Innerorts 60er-Schilder entfernt -> geblitzt!
Hallo zusammen!
Ich war für ein halbes Jahr im Ausland.
Heute komme ich wie immer in meine Heimatstadt gefahren,
in welche innerorts eine breite 4-spurige Straße führt.
Bisher waren dort immer 60er-Schilder montiert.
Natürlich bin ich wie gewöhnlich mit 60 am mir bekannten Blitzer vorbeigefahren,
bestimmt zum 30. Mal mittlerweile.
Was passiert natürlich? Geblitzt!
Da fällt es mir auch schon wie Schuppen von den Augen: Die 60er-Schilder fehlen plötzlich!
Muss ich das Bußgeld dennoch bezahlen oder kann ich irgendwie damit begründen,
dass ich die letzten Monate nicht hier war und aus Gewohnheit immer die Strecke mit dem Tempo fahre?
Irgendwie ist das Abzocke, wenn nach der Änderung keine deutlichen 50er-Schilder montiert werden ...
Wer schaut denn jedesmal so genau hin?
Beste Antwort im Thema
...da ist auch rechts ein neuer Spielplatz; ich hoffe Du siehst die Kinder und argumentierst Du dann nicht auch so: "...ich war die letzten Monate nicht hier und davor war hier auch nie ein Kind...."
Nix für ungut - aber manchmal frag ich mich wirklich ernsthaft, wie naiv manche Verkehrsteilnehmer unterwegs sind - da kann einem Angst und Bange werden...
84 Antworten
Zitat:
@Florian333 schrieb am 16. Juli 2018 um 21:02:22 Uhr:
sondern auf die Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen.
Eben, daher Blödsinn. Es kann schon am Tag darauf gemessen werden, aber nach deinen laienhaften Ansichten muß man dann bei Wechselzeichen erst drei Jahre warten, bevor gemessen werden kann...😁
Bei aller Belustigung, die dieser Thread offensichtlich erzeugt, muss man jedoch festhalten, dass die "Ortskenntnis" in anderen Fällen als Argument vor Gericht herangezogen wird, insbesondere bei Tempolimits. Warum sollte das in diesem Fall nicht auch möglich sein? Ich möchte zudem behaupten, dass 99% der Verkehrsteilnehmer die bloße Demontage eines Verkehrszeichens überhaupt nicht auffällt, schon garnicht auf einer Strecke, die man täglich befährt.
Der muss sich notfalls vorhalten lassen das er bei längerer abwesenheit erst recht hinschauen muss, was wenn die zwischenzeitlich einen Kreisel gebaut hätten, der wär doch grad drüber. Früher hat man schon mal an solchen Stellen einen Pappkameraden aufgestellt aber sicher auch nicht länger als 1/2 Jahr. Und wenn die 30 er aufgehängt hätten, die roten runden Dinger hängen schon immer da, kenn ich, wie kommt es das auf einmal die Zahl anders ist.
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 17. Juli 2018 um 07:51:51 Uhr:
... nach deinen laienhaften Ansichten ...
Und das ausgerechnet vom MT-Falschinformationsverbreiter Nr. 1.
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 17. Juli 2018 um 08:18:45 Uhr:
Ich möchte zudem behaupten, dass 99% der Verkehrsteilnehmer die bloße Demontage eines Verkehrszeichens überhaupt nicht auffällt,
Hier im Forum schreibt nur das restliche eine Prozent. 😛
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Zitat:
@Florian333 schrieb am 17. Juli 2018 um 08:39:46 Uhr:
Und das ausgerechnet vom MT-Falschinformationsverbreiter Nr. 1.
Du sprichst von dir?😁
Der beste Fall, der mir untergekommen ist, daß jemand meinte auf einer Straße würde Tempo 70 gelten. Nur schade, daß das bereits 30 Jahre her war.....🙄
Es ist eben wirklich so. Nur weil man theoretisch immer darauf achten müsste, heißt das noch lange nicht, dass man das praktisch auch tut. Gerade in dem beschriebenen Fall (auch wenn ich ebenfalls der Meinung bin, dass die Strafe ok ist - zu schnell ist nun mal zu schnell) kann das einfach passieren. Die Gewohnheit, sich hier an ein seit jeher geltendes Tempolimit zu halten, setzt die Wahrnehmung außer Kraft. Andersherum (vorher kein Schild, also 50 -> jetzt plötzlich Beschilderung auf bspw. 40) ist das kein Faktor, weil Schilder nun mal auffallen. Gesetzt den Fall natürlich, der Fahrer ist aufmerksam.
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 17. Juli 2018 um 07:51:51 Uhr:
Eben, daher Blödsinn. Es kann schon am Tag darauf gemessen werden, aber nach deinen laienhaften Ansichten muß man
Lass mich raten: Du kannst die Beschilderung "Achtung, Vorfahrt geaendert!" auch nicht nachvollziehen? Sieht doch jeder, der 30 Jahre lang taeglich einer Vorfahrtsstrasse gefolgt ist, dass das entsprechende Schild demontiert wurde, jetzt also RvL gilt. Viel Spass dabei...
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 17. Juli 2018 um 13:04:40 Uhr:
Lass mich raten: Du kannst die Beschilderung "Achtung, Vorfahrt geaendert!" auch nicht nachvollziehen? Sieht doch jeder, der 30 Jahre lang taeglich einer Vorfahrtsstrasse gefolgt ist, dass das entsprechende Schild demontiert wurde, jetzt also RvL gilt. Viel Spass dabei...
Das eine hat zwar mit dem anderen nichts zu tun, aber schön, daß wir mal drüber geredet haben. Wie stelltst du dir das vor, soll die Verkehrsbehörde jetzt überall Plakate aufstellen: " Achtung! 60er Schild weg! " Für alles und jedes brauchen wir jetzt einen Erklärbär? Irgendwie geht es hier jeden Tag mehr bergab.
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 17. Juli 2018 um 13:15:28 Uhr:
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 17. Juli 2018 um 13:04:40 Uhr:
Lass mich raten: Du kannst die Beschilderung "Achtung, Vorfahrt geaendert!" auch nicht nachvollziehen? Sieht doch jeder, der 30 Jahre lang taeglich einer Vorfahrtsstrasse gefolgt ist, dass das entsprechende Schild demontiert wurde, jetzt also RvL gilt. Viel Spass dabei...Das eine hat zwar mit dem anderen nichts zu tun, aber schön, daß wir mal drüber geredet haben. Wie stelltst du dir das vor, soll die Verkehrsbehörde jetzt überall Plakate aufstellen: " Achtung! Schild weg! " Für alles und jedes brauchen wir jetzt einen Erklärbär? Irgendwie geht es hier jeden Tag mehr bergab.
Was heißt hier, das eine habe mit dem anderen nichts zu tun? Das ist die gleiche Situation, nur mit unterschiedlichen Schildern. Und das Schild "Verkehrsführung (oder Vorfahrt) geändert" gibt es ganz genau aus diesem Grund. Das hat nichts mit Dummheit oder Faulheit zu tun, sondern einzig und allein mit Vorbeugung.
Zitat:
@debiler schrieb am 17. Juli 2018 um 13:18:30 Uhr:
Was heißt hier, das eine habe mit dem anderen nichts zu tun? Das ist die gleiche Situation, nur mit unterschiedlichen Schildern. Und das Schild "Verkehrsführung (oder Vorfahrt) geändert" gibt es ganz genau aus diesem Grund. Das hat nichts mit Dummheit oder Faulheit zu tun, sondern einzig und allein mit Vorbeugung.
Das hat überhaupt gar nichts mit dem Thema zu tun. Hier geht es um Temposchilder und nicht um Vorfahrtregelungen. Was kommt als nächstes? Ein entferntes Z. 250? VS wie man es kennt 😮
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 17. Juli 2018 um 13:21:31 Uhr:
Zitat:
@debiler schrieb am 17. Juli 2018 um 13:18:30 Uhr:
Was heißt hier, das eine habe mit dem anderen nichts zu tun? Das ist die gleiche Situation, nur mit unterschiedlichen Schildern. Und das Schild "Verkehrsführung (oder Vorfahrt) geändert" gibt es ganz genau aus diesem Grund. Das hat nichts mit Dummheit oder Faulheit zu tun, sondern einzig und allein mit Vorbeugung.
Das hat überhaupt gar nichts mit dem Thema zu tun. Hier geht es um Temposchilder und nicht um Vorfahrtregelungen. Was kommt als nächstes? Ein entferntes Z. 250? VS wie man es kennt 😮
Willst du mich verscheißern? Willst du ernsthaft, dass ich dir den Zusammenhang zwischen diesen beiden Szenarien erkläre? Da kannst du lange warten. Wirf doch mal die Denkmurmel an und bemühe dich um etwas Verständnis außerhalb deiner (theoretischen) Denkmuster, anstatt polemisch zu werden. Du wirst feststellen, dass man mit Menschen viel besser reden kann, wenn man ihnen das Gefühl gibt, man höre ihnen auch zu.
Ja, wenn du das meinst. Ehe es jetzt um fehlende Radwege geht, verabschiede ich mich jetzt. Bei Seite 100 schaue ich vielleicht mal kurz wieder rein 😁
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 17. Juli 2018 um 13:21:31 Uhr:
Was kommt als nächstes? Ein entferntes Z. 250?
Was könnte denn Schlimmes passieren, wenn die Behörde ein Zeichen 250 entfernt? Dass jemand nicht reinfährt, obwohl er reinfahren dürfte?
Die Art der Verkehrszeichen hat doch mit der Frage der Wahrnehmbarkeit überhaupt nichts zu tun. Es geht allein darum, ob einem ortskundigen Verkehrsteilnehmer zuzumuten ist, die Demontage eines Verkehrszeichens ohne weitere Begleitumstände (Baustellenverkehrsführung, anderes Tempolimit durch VZ) zu erkennen. Hierbei gelten auch die Anforderungen des Sichtbarkeitsgrundsatzes - daher ein "rascher, beiläufiger Blick".
Bei einem neu aufgestellten Schild (was ebenfalls gern übersehen wird), wird die Möglichkeit der Wahrnehmung pauschal unterstellt. Bei einem geänderten Schild sieht der Sachverhalt schon etwas anders aus, z.B. wenn aus einem eingeschränkten Haltverbot ein absolutes Haltverbot gemacht wird, indem die Schilder deckungsgleich übereinander montiert werden.
Wenn ein Verkehrszeichen jedoch ersatzlos entfernt wird, muss dem VT m.E. die Möglichkeit gegeben werden, von dieser Maßnahme in Kenntnis gesetzt zu werden. Üblicherweise geschieht das auch, z.B. via Tageszeitung oder Lokal-TV.
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 17. Juli 2018 um 13:28:58 Uhr:
Ja, wenn du das meinst. Ehe es jetzt um fehlende Radwege geht, verabschiede ich mich jetzt. Bei Seite 100 schaue ich vielleicht mal kurz wieder rein 😁
Im gleichen Muster weitergemacht. Sehr erwachsen und reflektiert. Respekt. 🙄