ForumA3 8P
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A3
  6. A3 8P
  7. innere vom Scheinwerfer lackieren!!!

innere vom Scheinwerfer lackieren!!!

Themenstarteram 16. April 2009 um 13:49

Hallo Leute,

hat jemand von Euch schonmal das innere vom vorderen Scheinwerfer lackieren lassen? Ich hab einen ibisweißen S3 und würde das was auf dem Bild grau ist gerne lackieren lassen in ibisweiß. Ich hab es mal gesehen und finde das es ziemlich geil aussieht, hab leider kein Foto davon gemacht.

Ich wollte nur wissen ob es einfach zum Ausbauen und zerlegen ist, lackieren lassen ist nicht das Problem.

 

Gruss Denis

Lackieren
Ähnliche Themen
23 Antworten

Kann mir vorstellen, daß das nicht erlaubt ist, insbesondere nicht mit weiß (Reflektionen, Streulicht). Klar gibt es von innen komplett verspiegelte Scheinwerfer, ab die sind dann dafür konstruiert.

Ist aber nur eine Vermutung ...

Zum demontieren des glasese, die Scheinwerfer in den Backofen bei ~60°C legen- Danach kann man die Scheibe "entfernen".

Später wieder GUT abdichten!

Hatte ich auch schon mal dran gedacht, bei mir halt in schwarz, statt dunkelgrau. Ich weiß dass es mit dem Backofen geht, so auf 70 Grad, dann löst sich der Kleber.

Alles in allem bestimmt nicht einfach und sollte am Besten erstmal mit einem SW vom Schrott getestet werden. Das nachträgliche zusammenkleben, mit Sikaflex oder sogar Glaskleber verzeiht keine Fehler, Front-Aquarium sucks^^

Und rein rechtlich gesehen ist es mit Sicherheit nicht soooo legal, aber ich glaub nicht dass das jemals einen jucken wird, ich mein, der Schweinwerfer wird bauarttechnisch nicht verändert.

Aber man kennt ja Deutschlands Gründlichkeit in sowas

Themenstarteram 16. April 2009 um 14:01

ja ok, ich dachte vielleicht das man die ganzen Innereien von hinten einfach rausziehen kann, aber das man das Glas entfernen muss und dann wieder rankleben?!?!

 

Ich bin ja schon froh das ich nicht wie andere User hier aus dem Forum beschlagene Scheinwerfer habe.. hehe

Dann muss ich mir das ganze mal überlegen, aber in weiß sieht es ziemlich verschärft aus.

 

Gruss Denis

nein rausziehen kann man da NICHTS!

am 16. April 2009 um 15:47

Zitat:

Original geschrieben von Celsi

Kann mir vorstellen, daß das nicht erlaubt ist, insbesondere nicht mit weiß (Reflektionen, Streulicht). Klar gibt es von innen komplett verspiegelte Scheinwerfer, ab die sind dann dafür konstruiert.

Ist aber nur eine Vermutung ...

Du hast Recht. Dadurch erfüllt der Scheinwerfer nicht mehr seine korrekte Lichtausbeute.

Durch diese Veränderung erlischt die Betriebserlaubnis des Autos.

am 16. April 2009 um 16:18

Zitat:

Original geschrieben von marylou66

Zitat:

Original geschrieben von Celsi

Kann mir vorstellen, daß das nicht erlaubt ist, insbesondere nicht mit weiß (Reflektionen, Streulicht). Klar gibt es von innen komplett verspiegelte Scheinwerfer, ab die sind dann dafür konstruiert.

Ist aber nur eine Vermutung ...

Du hast Recht. Dadurch erfüllt der Scheinwerfer nicht mehr seine korrekte Lichtausbeute.

Durch diese Veränderung erlischt die Betriebserlaubnis des Autos.

Nicht ganz richtig.

Dadurch, und auch durch das lackierendes hier genannten innenteils erlischt die bauartgenehmigung des scheinwerfers.

die betriebserlaubnis erlischt nur, wenn dadurch die verkehrssicherheit gefährdet ist.

raus muss der scheinwerfer dan aber trotzdem. und das is bekanntlich teuer.

denn die bauartgenehmigung kann nur vom KBA erteilt werden.

also nix eintragen möglich.

auch nach entfernen der farbe ist die Bauartgenehmigung förmlich noch erloschen und muss neu erteilt werden. vom kba.

rein theoretisch.

am 16. April 2009 um 16:36

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher

Zitat:

Original geschrieben von marylou66

 

 

Du hast Recht. Dadurch erfüllt der Scheinwerfer nicht mehr seine korrekte Lichtausbeute.

Durch diese Veränderung erlischt die Betriebserlaubnis des Autos.

Nicht ganz richtig.

Dadurch, und auch durch das lackierendes hier genannten innenteils erlischt die bauartgenehmigung des scheinwerfers.

die betriebserlaubnis erlischt nur, wenn dadurch die verkehrssicherheit gefährdet ist.

raus muss der scheinwerfer dan aber trotzdem. und das is bekanntlich teuer.

denn die bauartgenehmigung kann nur vom KBA erteilt werden.

also nix eintragen möglich.

auch nach entfernen der farbe ist die Bauartgenehmigung förmlich noch erloschen und muss neu erteilt werden. vom kba.

rein theoretisch.

Gut ich habe das wohl nicht ganz ausführlich wie Du geschrieben

Themenstarteram 16. April 2009 um 21:50

also wenn ich mir den Scheinwerfer mal genau anschaue, dann würde ich nicht sagen das er eine andere Streuung oder Lichtausbeute bekommt. Ist sowieso nur das Bixenon welches in dem Fall wichtig ist und das ist ja eh hervorstehend und strahlt direkt nach vorne und in die Kurven. Nehmen wir an der Boden ist weiß statt grau dann wird das nichts ausmachen.

 

Gruss Denis

Solange Du keine Reflektoren lackierst sagt auch keiner was.

Hatte ich bei meinem 190er auch gemacht, TÜV/Polizei kein Problem.

am 17. April 2009 um 11:06

Oder keine Ahnung.

Es ist, wie ich geschrieben hab.

hallo, würde das bei meinem a4 8e auch gerne machen in hellblau weil die felgen auch hellblau werden ect...

aber wie gesgat bin mir auch nicht sicher ob das erlaubt ist, habt ihr was neues rausbekommen`?

google mal nach "Joey Mod A4 B6" - das machen die Amis dauernd :)

am 9. Dezember 2011 um 11:29

Zitat:

Original geschrieben von Rodaz

google mal nach "Joey Mod A4 B6" - das machen die Amis dauernd :)

Die Amis machen vieles, was du hier nicht machen kannst/ darfst.....

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A3
  6. A3 8P
  7. innere vom Scheinwerfer lackieren!!!