Innenausbau Golf II
Hi,
ich hab einen Golf II und bin über die MTV-Sendung "Pimp my Rider ( oder Driver? )" auf die Idee gekommen, ich könnte ja auch in meinem Golf mal etwas das Interieur ändern.
Zum Beispiel würde ich gerne die Innenverkleidung an den Türen und den Bodenbelag austauschen.
Nun meine Fragen dazu:
1.) Ist das für einen Laien ( der ich zweifellos bin ) überhaupt machbar
2.) Wenn ja, gibt's irgendwo im Netz gute Anleitungen ( am besten mit Bildern ), wie man in so einem Fall vorgeht, was das in etwa kostet,...?
Danke und Gruß,
Dirk
36 Antworten
Also Sportgurte musst du vom Tüv abnehmen lassen-
Auspuffumbau teilweise auch 😁.
Alles wo ABE dabei ist einfach nur den ZETTEL MITFÜHREN...
es gibt Lacke die nicht vom TÜV genehmigt sind die soll man auch nicht benutzen (also so spiegellacke oder was ich da gesehn hab...).
Wenn das Spiegelnde Amaturenbrett dich und den entgegenkommenden verkehr stört... TATÜTATA 😁
ach da gibts ja 1000 dinge... mfg
_ BEI ALLEM NEN TÜV BEAMTEN FRAGEN *LOL* _
(ODER DEKRA!)
Zitat:
Original geschrieben von Zeratul
......Alles wo ABE dabei ist einfach nur den ZETTEL MITFÜHREN......
Falsch! Lenkräder mit ABE müssen beispielsweise trotzdem eingetragen werden, weil direkte Abhängigkeiten mit anderen Fahrzeugkomponenten bestehen (Lenkung, Räder, etc.)
@LUPF: Gibts noch andere Sachen, die Trotz ABE eingetragen werden müssen ?
Steht es dan explizit in der ABE drinne?
Zitat:
Original geschrieben von LUPF
Falsch! Lenkräder mit ABE müssen beispielsweise trotzdem eingetragen werden, weil direkte Abhängigkeiten mit anderen Fahrzeugkomponenten bestehen (Lenkung, Räder, etc.)
ja ok - siehe posting in meinem thread - dabeistehen muss eintragungsfrei... OK OK ...
mfg
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Zitat:
Original geschrieben von LUPF
Falsch! Lenkräder mit ABE müssen beispielsweise trotzdem eingetragen werden, weil direkte Abhängigkeiten mit anderen Fahrzeugkomponenten bestehen (Lenkung, Räder, etc.)
so nicht richtig!
es gibt genug lenkräder, die nicht eingetragen werden müssen!
wenn du serienreifen und serienfahrwerk hast, dann reicht die ABE!
Zitat:
Original geschrieben von VyperCL
@LUPF: Gibts noch andere Sachen, die Trotz ABE eingetragen werden müssen ?
Steht es dan explizit in der ABE drinne?
es kann selbst bei einer abe dabei stehen, dass unter gewissen umständen eine vorführunge bei einem amtlich anerkannten sachverständiger notwendig ist!