INFOS zu LASIERTEN RÜCKLEUCHTEN! WICHTIG!!
Nachdem z. B. bei ebay immer mehr davon angeboten wird muss ich mal was dazu sagen was viele nicht wissen:
Jede lasierte Rückleuchte ist in jedem Fall ungültig. Warum? Weil Leuchten Bauartgenehmigungen benötigen und sobald an einer bauartgenehmigungspflichtigen Leuchte irgendwas verändert wird (z. B. lasiert, Vergrößerung des Lochausschnitt für andere Birnen, Abkleben etc.) ist die EG/ECE-Zulassung/Bauartgenehmigung erloschen. Weiterhin gibt es keine Möglichkeit (z. B. durch ein Gutachten, Änderungsabnahme etc.) eine veränderte und damit unzulässige Leuchte wieder zulässig zu machen – außer durch eine neue Bauartgenehmigung für die man u. a. ein lichttechnisches Gutachten vom Lichttechnischen Institut in Karlsruhe oder Berlin benötigt (die Kosten allein dafür liegen laut DEKRA im 4-stelligem Bereich). D. h. selbst wenn ein „Gutachten“ zu den Leuchten mitgeliefert wird, ändert das nichts an der Unzulässigkeit. Vor allem weil es sich dabei fast immer das berühmt berüchtigte „Muschwitz-Gutachten“ (G4-FBT/P) handelt, welches laut TÜV-Süddeutschland für diesen Fall gleich aus mehreren Gründen ungültig ist, somal darin vom Austausch der Serienleuchte und nicht von der Veränderung derselben die Rede ist – mal abgesehen davon dass es sich dabei nur um ein Vorabgutachten handelt. Ich hab auch schon DEKRA-Änderungsabnahmen gesehen die sich auf dieses Gutachten beziehen und die die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges bestätigen. In einem solchen Fall hat der Prüfer einen Fehler gemacht, weshalb die Eintragung/Änderungsabnahme rein rechtlich betrachtet auch ungültig ist. Für viele langt eine Eintragung/Änderungsabnahme um das Gewissen zu beruhigen, aber die Versicherungen sind im Falle eines Falles knallhart -> gefundenes Fressen wenn es ums Bezahlen geht. Die Zettel kann man also höchstens zur Blendung von Polizeibeamten bei einer Kontrolle benutzen.
Also: Wer eine lasierte Leuchte hat, hat eine ungültige Leuchte! Auch wenn sie eingetragen ist, ihr euch zusätzlich Rückstrahler ans Auto pappt und die Durchleuchtung an sich gut ist.
Falls ihr euch fragt warum ich mich so genau damit befasst habe -> ich hab mir selber solche Leuchten andrehen lassen, angeblich mit ABE, stattdessen waren diese windigen Zettel dabei.
Also seid vorsichtig....
18 Antworten
super beispiel.
aber was ist eine verbotene sicherung? 😮)
gruß Patrick (Fachingenieur Elektrotechnik)
Zitat:
aber was ist eine verbotene sicherung? )
Naja, ich würde mal das sagen, was dort steht. Eine Sicherung, wie sie an einen bestimmten Ort nicht hingehört. Im heimischen Sicherungskasten darf man ja auch nicht jede beliebige Sicherung verbauten oder am Besten im Keller gefundene Uralt-Sicherungen mal mit anbringen. Das sollten wohl diese Sicherungen sein, die verboten sind - halt im Zusammenhang mit dem vorgesehenen Verwendungszweck.
Also ne "verbotene Sicherung" bedeutet soviel wie das man die kaputte Sicherung einfach mit nem Nagel ner Büroklammer oder nem Fetzen Alufolie überbrückt. Im Falle eines Kurzschlusses würde dann die nächst vorgeschaltete Sicherung abfackeln, was im günstigsten Fall das Haus und im ungünstigsten Fall das halbe oder ganze Viertel vorrübergehend ohne Strom dastehen lässt. Sowas ist ne teuere Angelegnheit und meißt mit Schadensersatzforderungen verbunden.
Ich stand auch schonmal vor der Wahl als ich das erste mal versucht hab meinen Herd anzuschließen :-)) naja hab dann doch den Elektriker kommen lassen der dann im Keller die korrekte Sicherung eingesetzt hat. Der hat mir dann auch aus seinem Erfahrungsschatz berichtet.
Wens interessiert: Der HErd war vom Werk aus anders gebrückt als beschrieben deswegen hab ich alles so gelassen ohne die brücken zu checken naja passiert mir nicht nochmal. hehe
da geb ich dir recht, der e-herd ist vom werk so gebrückt das man ihn mit 230V betreiben kann, wenn du den dann an 400V anschließt........
gruß patrick