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Ineas Versicherung unter Aufsicht gestellt

Themenstarteram 13. Juli 2010 um 7:03

Hallo,

ich bin bei der Ineas versichert und hatte im Mai einen Hagelschaden. Nun sollte ich über die Kaskoversicherung 1000 Euro ausbezahlt bekommen. Nachdem kein Geld kam fragte ich mal nach und erfuhr, dass die Ineas in Schwierigkeiten ist. Zu harter Winter, zuviel Unfälle, günstige Beiträge macht Zahlungsschwierigkeiten. Haftpflichtschäden sind wohl über einen Garantiefond der Opferhilfe abgedeckt deren Anspruchnahme in so einem Fall so gut wie noch nie vorkam. Kaskoschäden müssen jedoch von Ineas selbst bezahlt werden , deswegen auf der Internetseite von Ineas steht, dass nicht sicher ist wann und wieviel Ineas zahlt. Ineas hat das Deutschland Geschäft nun eingestellt, ist unter Aufsicht gestellt und bemüht sich um Übernahme durch andere Versicherungsgesellschaften. Weiss jemand, was in diesem Fall von meiner Seite aus zu tun ist. Abwarten oder Rechtsberatung. Muss ich fürchten dass ich das Geld nicht bekomme oder übernimmt eine Nachfolgegesellschaft? War übrigens mit der Ineas ,obwohl sie günstig ist, sehr zufrieden und bedauere es sehr, dass sie in Schieflage geraten ist.

Freue mich sehr auf eure Antworten.

Smillafee

Beste Antwort im Thema

Das ist das Ergebnis jahrerlanger, unrealistischer Kampfprämien, ohne die dafür erforderliche "Puste" zu haben. Mit dem harten Winter, wie Ineas uns glauben lassen will, dürfte das kaum zusammenhängen.

 

Ich bin überzeugt, dass Ineas nicht alleine die Grätsche machen wird.

 

Die Geiz-ist-geil Zeit dürfte endgültig vorbei zu sein. Die "Großen" werden dieses Jahr schon wieder teurer, weil die Prämien den Aufwand nicht mehr abfangen. Also zahlen wir alle mehr.

 

Genau das ist der Grund, warum ich mich über diese "Auspresserei" im KFZ-Unfallgeschäft so ärgere. Jeder will ein Stück vom Kuchen, je fetter desto besser. Aber wenn´s in die Hose geht, sind immer die anderen schuld (geldgierige Versicherungen, böse Manager, schlechte Mitarbeiter).

 

 

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Zitat:

Original geschrieben von Helli-os

Zitat:

ich kann dir nur raten, dich an die Verkehrsopferhilfe zu wenden.

die übernehmen wohl auch , zumindest einen großteil deines

kaskoschadens

Stellt sich nur die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage???

...

 

Frage: Müssen jetzt die Kunden dieses Online-Versicherers in akuten Schadensfällen mit Nachteilen rechnen?

Lilo Blunck: Der Versicherer hat erklärt, dass Haftpflichtschäden über den Garantiefonds, die Verkehrsopferhilfe, abgewickelt werden. Dabei muss der Ineas-Kunde jedoch eine Selbstbeteiligung von bis zu 2.500 Euro auf den Tisch blättern.

 

....

 

reicht dir die antwort erst mal ?

ich bin auch kein rechtsanwalt!

ruhe

Wenn du das Interview weiterliest steht da auch, dass es bei Kaskoschäden nix gibt -> darauf wollte Meister Helli wohl nur hinweisen. Stimmt auch... :D

am 19. Juli 2010 um 16:39

Zitat:

Original geschrieben von RuHe

... schon mal was von online abschlüssen gehört...?

hälst Du mich für blöd. Ich schliesse mein online jeden Abend ab, sogar doppelt - sicher ist sicher!

 

Zitat:

Original geschrieben von RuHe

hier mal das komplette interview mit der chefin bund der versicherten: Lilo Blunck

 

Lilo Blunck: Das Bürgerliche Gesetzbuch lässt eine fristlose Kündigung zu, wenn die finanzielle Lage eines Versicherers sich wesentlich verschlechtert hat.

Tatsächlich? Seit wann beschäftigt sich das BGB damit?

 

Wenn sie die Kündigung aus wichtigem Grund meint (§ 314), hab ich so meine Zweifel, ob das ohne weiteres geht.

 

Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) zielt ja eigentlich eher in Richtung "Fortbestand der Verträge" und kennt Maßnahmen, um fluchtartiges Abwandern zu verhindern (logisch, das das ja eine Kettenreaktion auslöst). Und das VVG lässt Verträge erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens enden (§16). Und soweit ist es ja noch nicht.

 

Andererseits würde ich mich als Ineas-Kunde auch nicht darum scheren und schauen, dass ich da raus komme. Irgendwo ist einem dann doch das Hemd näher als die Hose...

 

Mal sehen, wie das weiter geht.

Hafi

 

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Zitat:

Original geschrieben von RuHe

hier mal das komplette interview mit der chefin bund der versicherten: Lilo Blunck

Lilo Blunck: Das Bürgerliche Gesetzbuch lässt eine fristlose Kündigung zu, wenn die finanzielle Lage eines Versicherers sich wesentlich verschlechtert hat.

Tatsächlich? Seit wann beschäftigt sich das BGB damit?

Wenn sie die Kündigung aus wichtigem Grund meint (§ 314), hab ich so meine Zweifel, ob das ohne weiteres geht.

Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) zielt ja eigentlich eher in Richtung "Fortbestand der Verträge" und kennt Maßnahmen, um fluchtartiges Abwandern zu verhindern (logisch, das das ja eine Kettenreaktion auslöst). Und das VVG lässt Verträge erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens enden (§16). Und soweit ist es ja noch nicht.

Andererseits würde ich mich als Ineas-Kunde auch nicht darum scheren und schauen, dass ich da raus komme. Irgendwo ist einem dann doch das Hemd näher als die Hose...

Mal sehen, wie das weiter geht.

Hafi

moin, hafi,

ja anscheinend weiß kein mensch wie es in D in so einem fall

abzulaufen hat. ist ja auch das 1. mal das eine vers. in die pleite geht.

ich fühle mich jedenfalls betrogen, wenn ich VK mit 150, und TK mit 0 €

habe, und in einem schadenfall wohl nichts bekommen würde.

das geht dann bei vielen sicher an die existenz!

da zahle ich lieber nochmal 120 € für eine neue/ 2. vers. bis jahresende. an eine erstattung des resbetrages von Ineas denke ich nur im traum !!

ich bin da jedenfalls weg. eigentlich schade, weil ich in 10/08 bei einem nichtverswchuldeten unfall sehr gute erfahrung mit ineas gemacht habe!

ich wünsche alle bei ineas vers. , das es ein happyend gibt!

ruhe

am 20. Juli 2010 um 7:48

Zitat:

Original geschrieben von RuHe

ja anscheinend weiß kein mensch wie es in D in so einem fall

abzulaufen hat. ist ja auch das 1. mal das eine vers. in die pleite geht.

das ist so nicht richtig. Im Jahre 2003 gab es die Insolvenz eines Lebensversicherers, nur dummerweise haben sich damals alle Augen zwar auf die Sicherung der "kranken" Lebens- und Krankenversicherer gerichtet, die anderen Sparten wurden aber nicht beachtet. Und so stehen jetzt viele mit ihrer KfZ-Versicherung im Regen.

Chefdackel

am 20. Juli 2010 um 8:21

Bislang hat es - außer bei der Mannheimer Lebensversicherung - ja auch immer so geklappt, dass Versicherer(-Bestände) in Not von Wettbewerbern übernommen wurden, um das Vertrauen in die Versicherungwirtschaft zu erhalten. Da die meisten Versicherer mit KFZ-Geschäft aber auch nur Verluste einfahren, ist der Bedarf an zusätzlichen 50.000 Verträgen, die offenbar 40% mehr kosten, als sie an Versicherungsprämien bringen, nicht ganz so ausgeprägt. Und dann alles Internet-Kunden, die eh zum nächsten 01. Januar wieder verschwunden sein können, stets auf der Suche nach noch billiger, auf ins nächste Abenteuer.

Es gibt eine alte Kaufmanns-Regel, die man in diesen Tagen vielen Versicherern, aber auch vielen Versicherungsnehmern ins Stammbuch schreiben könnte:

Das beste Geschäft, ist das Schlechte, das Du nicht machst.

Es gibt eine alte Kaufmanns-Regel, die man in diesen Tagen vielen Versicherern, aber auch vielen Versicherungsnehmern ins Stammbuch schreiben könnte:

Das beste Geschäft, ist das Schlechte, das Du nicht machst.

..... ist ja nett gemeint, aber mit deinen alten kaufmanns regeln kommst du heute nicht weit. die kanste in die tonne machen!!!

der kaufmann denkt doch auch nur noch daran, sein tagesgeschäft mit ordentlich profit abzuschliessen. morgen int. den nicht mehr.

und apropo kaufmannsregel:

früher hieß es mal:

erst die ware, und dann das geld!

das probier mal heute im internet!

aber ein grund dafür:

die allgemeine schlechte zahlungsmoral hier im lande !!

das hat auch was mit erziehung zu tun.

aber wie der herr, so das geschirr!

ist eine alte bauernregel, und die gilt noch heute !!

und der staat macht es ja auch vor, mit der zahlungsmoral!

armes D

 

 

und die aktuelle Meldung zu Ineas aus dem Newsticker

MELDUNG – Kfz-Versicherer kurz vor der Pleite:

Die niederländischen Aufsichtsbehörden haben die Internetversicherer Ineas und LadyCarOnline unter Notverwaltung gestellt. Davon seien rund 50 000 Versicherungsnehmer in Deutschland betroffen, teilte die Verbraucherzentrale NRW am Dienstag in Düsseldorf mit. Ihnen drohe, im Schadensfall auf ihren Kosten sitzenzubleiben. „Eine drohende Versicherungspleite gab es bislang in Deutschland noch nicht. Für Versicherte muss es ein Sonderkündigungsrecht geben“, forderte die Verbraucherzentrale NRW. Sie rät den Betroffenen zu schnellem Handeln in Form einer Kündigung aus wichtigem Grund. Es sollte eine schriftliche Bestätigung der Kündigung eingefordert werden. Diese sei Voraussetzung, um eine Police bei einem anderen Versicherer abschließen zu können.

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

und die aktuelle Meldung zu Ineas aus dem Newsticker

MELDUNG – Kfz-Versicherer kurz vor der Pleite:

Die niederländischen Aufsichtsbehörden haben die Internetversicherer Ineas und LadyCarOnline unter Notverwaltung gestellt. Davon seien rund 50 000 Versicherungsnehmer in Deutschland betroffen, teilte die Verbraucherzentrale NRW am Dienstag in Düsseldorf mit. Ihnen drohe, im Schadensfall auf ihren Kosten sitzenzubleiben. „Eine drohende Versicherungspleite gab es bislang in Deutschland noch nicht. Für Versicherte muss es ein Sonderkündigungsrecht geben“, forderte die Verbraucherzentrale NRW. Sie rät den Betroffenen zu schnellem Handeln in Form einer Kündigung aus wichtigem Grund. Es sollte eine schriftliche Bestätigung der Kündigung eingefordert werden. Diese sei Voraussetzung, um eine Police bei einem anderen Versicherer abschließen zu können.

danke, ist aber ein alter hut, und wurde wohl schon ( mehrfach)

gepostet!

sorry, war halt heute früh so im Nesticker

vieleicht steht ja noch der eine oder andere neue Satz dazu drin

Themenstarteram 22. Juli 2010 um 13:37

Hallo,

auf der Internetseite von Ineas stehen auf der FAQ-Seiten neue Antworten u.a. zur Kündigung und Wechsel zu einer anderen Versicherung.

Dort steht:

Kann ich jetzt kündigen und mich bei einem anderen Versicherungunternehmen versichern?

Antwort

 

Sie haben kein außerordentliches Kündigungsrecht, Ihre Prämien bleiben weiterhin bis zum Vertragsablauf fällig. Sofern Sie Ihre Kaskodeckung sicherstellen wollen, empfehlen wir Ihnen, sich zusätzlich bei einer anderen Gesellschaft zu versichern, bestenfalls mit der Möglichkeit, diese wieder kurzfristig kündigen zu können. Für diesen Zeitraum der Doppelversicherung müssen Sie auch die Prämie doppelt zahlen. Die Verwalter haben versichert dies für Ineas Kunden schnellstmöglich zu klären

 

Habe heute mit meinem Makler telefoniert und die versuchen heute die über ihnen vermittelten Verträge zu anderen Gesellschaften zu übermitteln. Bedeutet aber auch, erst kündigen und dann über einen speziellen Link bei einer anderen Gesellschaft zu ähnlichen Bedingungen aufgenommen zu werden. Allerdings müsste Ineas erst die SF-Rabatte frei geben, die momentan in ihrem Besitz sind.

Werde morgen da nochmal nachfragen ,was sich da tut.

Die Tel.Nr. 08003399399 ist übrigens eine spezieller Infodienst der Verkehrsopferhilfe. Die teilten mir aber mit, dass sie für meinen Kaskoschaden nicht eintreten.

Laut meinem Rechtsanwalt bleiben meine Ansprüche an Ineas auch bei einer Kündigung bestehen.

Liebe Grüße smillafee

 

 

am 22. Juli 2010 um 14:43

Heute morgen gab es eine Meldung mit Bezug auf den GDV, dass Ineas sich nicht mehr am Schadensfreiheitsrabatt-Verfahren beteiligt. Der neue Versicherer müsste an Hand aktueller Ineas-Beitragsrechnungen die SFR-Einstufung vornehmen.

ich finde was da passiert, ist eine riesen große sauerei,

gerade für die leute, die im moment einen schaden haben.

und der spruch: Kein Kündigungsrecht, und versichert euch aber trotzdem doppelt ist eine unverschämtheit.

so geht man nicht mit seinen kunden um, auch wenn man insolvent ist.

ich habe einen neuwagen, und deshalb mir eine andere vers. gesucht.

ich habe gestern an diese verwalteremailadresse geschrieben, und dem den marsch geblasen. mein restgeld zurückgefordert, und gleich mit meinem RA gedroht!

mal sehen was daraus wird. bei mir sind es aber nur 90 €,

die ich zurück zu bekommen habe!

ich glaube zwar nicht, das ich das geld jemals wieder sehe, aber wenn meine rechtschutzvers. mitspielt, klage ich !

wozu gibt es denn eigentlich diesen

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirstschaft?

allen die gerade einen schaden haben, wünsche ich, das sie doch noch ihr geld sehen!

ruhe

am 22. Juli 2010 um 16:14

Und nun gibt es zwischenzeitlich genügend Versicherer, die Ineas-Kunden aufnehmen, sofort Deckung gewähren und im Zweifel einer nicht rechtmäßigen Kündigung ihren Vertrag auch wieder rückwirkend aufheben und gezahlte Beiträge zurück erstatten würden.

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