In Verlängerter Probezeit Dass 2. Mal Geblitzt
Hallo Zusammen,
Bin in der verlängerten Probezeit wurde schon 1 mal geblitzt musste dann für 1 Monat meinen Führerschein abgeben.
Jetzt wurde ich nochmal geblitzt innerorts 30er Zone es war nachts und dort is von 22-6 Uhr 30 erlaubt, und ich bin 30 kmh zu schnell gefahren was passiert jetzt????
Beste Antwort im Thema
Was jetzt passiert?
Ich hoffe das Einsetzen eines Denkprozesses
90 Antworten
mit beruflichen Erfordernissen kann man als Ersttäter ausnahmsweise mal ein Fahrverbot in ein doppeltes Bußgeld verwandeln. Aber auch da ist die Praxis sehr restriktiv. Als Wiederholungstäter fast unmöglich und einen Führerscheinentzug in der Probezeit wird man garantiert nicht vermeiden können.
Was für mich jetzt noch nicht klar ist, vielleicht habe ich es ja auch überlesen...
Wurde der TE jetzt zum zweiten Mal geblitzt, oder zum zweiten Mal in der Probezeit ?
Zitat:
@Geisslein schrieb am 5. September 2017 um 10:03:12 Uhr:
Was für mich jetzt noch nicht klar ist, vielleicht habe ich es ja auch überlesen...
Wurde der TE jetzt zum zweiten Mal geblitzt, oder zum zweiten Mal in der Probezeit ?
Genau das wollte ich auch grad fragen.
Wenn es "nur" insgesamt das 2. Mal war, dann gibt es neben dem normalen Bußgeld "nur" eine (wohl kostenpflichtige) Verwarnung und eine Aufforderung zur Teilnahme an einem verkehspsychologischen Seminar. Dieses Seminar ist freiwillig, wäre aber dem TE wohl dringend empfohlen. Und nicht nur, weil es 2 Punkte tilgen würde.
Dann muss sich der TE aber wirklich beherrschen, denn beim 3. A-Verstoß innerhalb der (verlängerten) Probezeit wäre der FS dann wirklich weg.
Ähnliche Themen
Zitat:
@giu95 schrieb am 3. September 2017 um 14:42:16 Uhr:
Habe Aufbauseminar gemacht, dann wurde ich nochmal geblitzt musste meinen FS für 1 Monat abgeben aber was ich jetzt komisch finde ich habe noch nie ein Schreiben bekommen wo was drinne stand mit MPU
Ah OK. Ist wohl doch das 3. Mal.
Das heißt, der Führerschein wird jetzt wohl erstmal eingezogen. Sorry, TE.
Dass noch keine MPU-Aufforderung kam, ist normal. Das wird dann ggf. passieren, wenn du nach Ablauf der Sperrfrist eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragst.
Ob eine MPU verlangt wird oder nicht, hängt vom Einzelfall ab und liegt im Ermessen der zuständigen Behörde. Bei Alkoholverstößen wäre das ziemlich sicher, aber bei Tempoverstößen ist das nicht vorhersehbar. Da kannst du also nur abwarten, es wird dir hier keiner seriös sagen können, ob du dann zur MPU musst oder nicht.
EDIT: Wann wurdest du denn zum 2. Mal geblitzt? Eventuell kurz nach dem Aufbauseminar, aber vor Ablauf der Frist für den Seminarbesuch? In diesem Fall ist dieser 2. Verstoß möglicherweise für die Probezeit folgenlos.
Hi,
ab zum Rechtsanwalt. Jetzt!
Gut vorbereitet sein, keine Frist verschlafen. Ggf. kann auch über die verschiedenen Tricks wie Übrprüfung des Eichtermins des Blitzers u.s.w. etwas erreicht werden. Unbedingt einen wirklich guten Anwalt für Verkehrsrecht aufsuchen. Diese sind selten. Leider.
Moralkeule: halte Dich halt in Zukunft ein wenig zurück.
Schnell fahren kann man machen, sollte es aber beherrschen und wissen wo die Blitzer stehen.
Sonst wird´s gefährlich für andere und teuer für einen selbst.
Disclaimer Moralkeule: mitten in der Nacht in einer sinnlosen 30er-Zone 60 zu fahren ist völlig i.O.
Keiner stirbt, außer die paar Pensionäre, die zur Sicherung ihrer Nachtruhe solche Limits durchsetzen, ggf. etwas früher, was leider auch eher unwahrscheinlich wäre...
Wäre er betrunken durch die Fußgängerzone gefahren, hätte ich Eure Anwürfe verstanden. So ist und bleibt das einfach moralinsaurer, unverhältnismäßiger Blödsinn.
Ein junger Kerl fährt etwas zu fix, ohne dass auch nur eine gefährliche Situation entstanden wäre. Mehr ist nicht passiert. Die Situation klingt für mich nach reiner Abzocke.
Also mal wieder locker durch die Hose atmen!
Viele von uns hier hätten ihren Lappen auch mit 19 gleich wieder abgegeben, wenn damals schon so enge Regeln existiert hätten wie es sie heute gibt.
HC
Zitat:
@hellcat500 schrieb am 6. September 2017 um 05:36:54 Uhr:
...
Ein junger Kerl fährt etwas zu fix, ohne dass auch nur eine gefährliche Situation entstanden wäre. Mehr ist nicht passiert. Die Situation klingt für mich nach reiner Abzocke.
Also mal wieder locker durch die Hose atmen!
Viele von uns hier hätten ihren Lappen auch mit 19 gleich wieder abgegeben, wenn damals schon so enge Regeln existiert hätten wie es sie heute gibt.HC
Wenn Schilder eine Geschwindigkeit vorgeben, dann spielt es keine Rolle, ob der VT diese für sinnvoll oder nicht hält. Er hat sich in diesem Bereich daran zu halten. Ich erwarte nicht, dass man dann genau die Zahl vom Schild fährt, aber 30 über Limit ist schon viel.
Dass man mal ein Schild übersehen kann, ist auch in Ordnung. Passiert jedem von uns.
Sollte einem ein Limit für nicht sinnvoll erscheinen, so kann man bei der zuständigen Behörde anfragen, warum dieses Limit dort ist und Gründe dagegen angeben und um eine Aufhebung bitten.
Nur, jetzt mal wieder moralinsarures Geschwafel nur für dich, wenn man schon 2x geblitzt wurde mit einiges mehr als die erlaubte Geschwindigkeit, deswegen ein Aufbauseminar hinter sich und für 1 Monat Fussgänger gespielt hat, so sollte man sich ein wenig mehr konzentrieren, vor allem, wenn man, wie der TE schon geschrieben hat, die Strecke auch noch kennt.
Also wie gesagt es war um 1.00Uhr nachts und klar wirklich keiner war auf der Straße oder am Gehweg unterwegs und es war ein mobiler Blitzer also kein fester und ein Aufbauseminar musste ich schon machen habe aber noch nie eine Verwarnung nur mit Geldstrafe bekommen, dann ist dass ja ungerrecht wenn die anderen es bekommen und ich nicht, und bei mir gleich durchgegriffen wird. Und dort ist nur von 22-6 Uhr morgens 30er Zone.
Die Grafik sollte die Folgen darstellen. Vor allem weil man ja die genaue Karriere des TE nicht kennt.
Grafik entfernt, diese zu finden https://www.motor-talk.de/.../...dass-2-mal-geblitzt-t6131640.html?... -twindance/MT-Moderation
Du solltest die Quelle des Bildes angeben (welche ich übrigens schon vor geraumer Zeit verlinkt habe) und nicht einfach ein Bild von einer Webseite klauen.
Zitat:
@AMenge schrieb am 6. September 2017 um 20:27:54 Uhr:
Du solltest die Quelle des Bildes angeben (welche ich übrigens schon vor geraumer Zeit verlinkt habe) und nicht einfach ein Bild von einer Webseite klauen.
Wer lesen kann....
Steht doch alles unter dem Bild !
Trotzdem ein Urheberrechtsverstoß. Link posten geht, Bild posten geht nicht, wenn man keine Rechte daran hat.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 7. September 2017 um 10:02:19 Uhr:
Trotzdem ein Urheberrechtsverstoß. Link posten geht, Bild posten geht nicht, wenn man keine Rechte daran hat.
Ihr habt Recht, ist mir gestern Abend leider passiert. Da ich den Artikel nicht mehr bearbeiten kann kann ja hiermit angeben, dass ich diese Grafik auf www.gutefrage.net gefunden habe, mich entschuldigen und Besserung geloben.
Die Grafik selbst war dort verlinkt und kommt eigentlich von www.verkehrsportal.de
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=3063
Für den TE hat diese Aktion immerhin den Vorteil, dass nun auf mich eingedroschen wird und nicht auf ihn mit den Wünschen man möge ihm für immer den Führerschein nehmen und das Sorgerecht für seine Kinder entziehen wie das hier sonst bei Blitzer-Threads so üblich ist. 😉