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In Verlängerter Probezeit Dass 2. Mal Geblitzt

Themenstarteram 2. September 2017 um 10:52

Hallo Zusammen,

 

Bin in der verlängerten Probezeit wurde schon 1 mal geblitzt musste dann für 1 Monat meinen Führerschein abgeben.

Jetzt wurde ich nochmal geblitzt innerorts 30er Zone es war nachts und dort is von 22-6 Uhr 30 erlaubt, und ich bin 30 kmh zu schnell gefahren was passiert jetzt????

Beste Antwort im Thema

Was jetzt passiert?

Ich hoffe das Einsetzen eines Denkprozesses

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... ich finde: Kopf ab - Hand ab - alles ab, Auto verschrotten, Haus beschlagnahmen, Kinder ins Heim ...

Nein im ernst: Da stellt einer, der mal einen Fehler gemacht hat, eine Frage und andere (absolut felerfreie Fahrer - versteht sich) übertrumpfen sich in MoralMoralMoral und Häme. Dann kommen Antworten, nach denen der TN noch nicht mal gefragt hatte - und einige können sich mal wieder richtig abreagieren: Wochenende eben.

AEn

Oh man...

Und ich ärger mich nach 3 Jahren und 110tkm darüber, dass ich wegen 1x6km/h (Deutschland) und 1x1km/h (Frankreich) keine weiße Weste mehr habe.

Und er schafft es nicht nur bis in die verlängerte Probezeit sondern lässt sich dann noch 2x mit viel zu schnell blitzen :D

Zitat:

@peikifex schrieb am 2. September 2017 um 14:25:45 Uhr:

Freikaufen willst Du Dich?

Ab hier solltest Du den Lappen nie wieder bekommen.

Ernsthaft.

Meine Güte, jetzt kommt doch mal wieder runter, er hat doch keinen umgebracht. Wenn nur nachts 30 gilt, dann wegen dem Lärmschutz und nicht weil dort eine ultragefährliche Stelle wäre.

"Freikaufen" ist ein völlig üblicher Weg, der in einigen speziellen Fällen versucht werden kann. Ganz legal. Ob ein solcher Fall vorliegt, sollte ein Anwalt beurteilen.

Ernsthaft.

Naja, aber wenn ich doch in der verlängerten Probezeit bin.

Und in der schon wieder mit Punkten geblitzt wurde.

Dann schaue ich doch aller aller aller aller spätestens ab da mal auf diese komischen Zahlen auf den lustigen runden Schilder.

Und wer dann 60 statt 30 fährt und dann auch noch auf einer ihm bekannten Strecke.

Irgendwann reicht es halt auch einfach mal.

Das passiert doch nicht versehentlich. Das ist doch Vorsatz

Zitat:

@AEn schrieb am 2. September 2017 um 15:08:55 Uhr:

... ich finde: Kopf ab - Hand ab - alles ab, Auto verschrotten, Haus beschlagnahmen, Kinder ins Heim ...

Nein im ernst: Da stellt einer, der mal einen Fehler gemacht hat, eine Frage und andere (absolut felerfreie Fahrer - versteht sich) übertrumpfen sich in MoralMoralMoral und Häme. Dann kommen Antworten, nach denen der TN noch nicht mal gefragt hatte - und einige können sich mal wieder richtig abreagieren: Wochenende eben.

AEn

Zufälligerweise wurde genau das bereits im Aufbauseminar behandelt.... warum hier fragen, das kann doch noch nicht solange her sein?

Fehler sind übrigens was anderes, die Probezeitverlängerung und die erneuten Verstöße kamen sicher nicht ganz zufällig. Anstatt sich über die zu erwartende Strafe zu informieren sollte er lieber mal seinen Fahrstiel prüfen. Der wird auf Dauer zu vielen weiteren Problemen ähnlicher Art führen.

Zitat:

@birscherl schrieb am 2. September 2017 um 15:11:41 Uhr:

Zitat:

@peikifex schrieb am 2. September 2017 um 14:25:45 Uhr:

Freikaufen willst Du Dich?

Ab hier solltest Du den Lappen nie wieder bekommen.

Ernsthaft.

Meine Güte, jetzt kommt doch mal wieder runter, er hat doch keinen umgebracht. Wenn nur nachts 30 gilt, dann wegen dem Lärmschutz und nicht weil dort eine ultragefährliche Stelle wäre.

"Freikaufen" ist ein völlig üblicher Weg, der in einigen speziellen Fällen versucht werden kann. Ganz legal. Ob ein solcher Fall vorliegt, sollte ein Anwalt beurteilen.

Ernsthaft.

Der TE hat hier mit Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehandelt.

Daraus darf man sich nicht freikaufen.

Das ist nachweislich fehlende Eignung.

Und da komm ich keinen Millimeter runter.

Was man darf, entscheidest zum Glück nicht du als Moralapostel.

Schau mal hier. Dort findest du einen Bußgeldrechner und auch eine grafische Übersicht über die Probezeitmaßnahmen. Was dich konkret erwartet hängt davon ab, was bei dir an Probezeitmaßnahmen schon erfolgt ist.

Zitat:

@peikifex schrieb am 2. September 2017 um 15:39:50 Uhr:

Das ist nachweislich fehlende Eignung.

Und du hast deine fehlende Eignung nachgewiesen, einem Ratsuchenden zu helfen. Vielleicht sollte man dir die Posting-Erlaubnis auf alle Zeiten entziehen.

Ist nur so ein Gedanke...

Der TE hat die Stirn gehabt und den Sachverhalt hier bei MT geschildert.

Anhand dessen, was er hier teilweise lesen musste, sollte imho sämtliche Schuld bereits getilgt sein...

Zitat:

@Leprachaun schrieb am 2. September 2017 um 15:53:48 Uhr:

Der TE hat die Stirn gehabt und den Sachverhalt hier bei MT geschildert.

Scheinbar scheint er aber das ganze Thema keinen Meter ernst zu nehmen, weil:

Zitat:

@Knergy schrieb am 2. September 2017 um 15:21:51 Uhr:

 

Zufälligerweise wurde genau das bereits im Aufbauseminar behandelt.... warum hier fragen, das kann doch noch nicht solange her sein?

Und wenn es um den Verlust der Fahrerlaubnis geht gehe ich davon aus, dass man sich sowas normalerweise schon merken kann

"Freikaufen" gibts nicht.

Es gibt die Möglichkeit, dass der Richter von einem Fahrverbot absieht, wenn der Führerschein existentiell wichtig ist und dann kann er -wird üblicher Weise gemacht- das Bußgeld anpassen. Sind ja nur Regelsätze von denen im Einzelfall abgewichen werden kann.

Aber, als Fahranfänger in der schon verlängerten Probezeit mit schon genug Punkten aufm Konto, da müsste schon der Richter selbst Hobbyrennfahrer sein oder 3 verzogene Kinder zu Hause haben die es auch nicht auf die Reihe bekommen, sich im Straßenverkehr zu benehmen.

Ich würde mit dem Ticket einen guten Verkehrsrechtsanwalt aufsuchen, vor allem wenn das KFZ nicht auf DICH sondern jemanden anderes zugelassen war, gibt es da juristische Tricks und Ösen wie man -ganz ohne Geld- aus der Nummer heraus kommt ;)

Diese ganzen Tipps und Tricks sind aber bei diesem Fahrer sicher vergebene Liebesmüh. Erstens kann das richtig Ärger geben, wenn sich jemand als Fahrer ausgibt. Zudem möchte ich so ein Verhalten nicht noch fördern, ich bin froh wenn solche Verkehrsrowdys nicht mehr mit motorisierten Fahrzeugen fahren. In der Praxis kann er das dicke Ende jetzt vielleicht nochmal nach hinten verlagern, aber ohne grundlegende Änderung kommt es sicher sehr bald dazu das er den Führershcein abgibt ... aber er kann gerne vorher nochmal anderen Finanzhaien Geld in den Rachen werfen.

Zitat:

@birscherl schrieb am 2. September 2017 um 15:48:45 Uhr:

Was man darf, entscheidest zum Glück nicht du als Moralapostel.

Bist du dann der Unmoralapostel?

Nur mal so gefragt.

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