In Holland geblitzt!!
Servus zusammen,
ich wurde im Vergangenen Monat in Holland Geblitzt.
vorgeworfen werden mit 65km/h in einer 50er Zone...
Abzüglich der Tolleranz ergeben sich 62km.
Somit eine überschreitung von 12 km/h.
Diese 12 km/h sollen in Holland nun 107€ kosten...
Ich habe lediglich ein Schreiben mit überweisungsträger bekommen.
Es ist ein Straßenname genannt, und der dazugehörige Ort.
Jetzt kommt aber das eigentliche:
Ich bin mir keine Schuld bewusst.
Ich bin, da ich auch nicht Ortkundig bin, im Verkehrsstrom, soweit es mir möglich war mit geschwommen.
Viel mehr wurde ich viel häufiger überholt, da ich auch keine Ahnung hatte, wo ich überhaupt hin muss, und bin entsprechend vorsichtig gefahren.
Angeblich wurde ich geblitzt.
Doch auch ein Blitz ist mir nicht aufgefallen oder bewusst geworden, um überhaupt nachvollziehen zu könen, wann und WO das ganze passiert ist.
Ich war gerade echt etwas erschrocken....
Wenn ich ansonsten geblitzt werde, merke, oder sehe ich das...
Dann ärgere ich mich, und gut, und bezahle...
Aber hier wird mir was vorgeworfen, was ich nicht weiß, nicht bemerkt habe, nicht nachvollziehen kann, und nichtmal ein Beweisfoto dabei liegt, um es auch nur ansatzweise nachvollziehen zu können.
Grundsätzlich lege ich erstmal Einspruch ein.
Denn ich (und auch mein Beifahrer) können uns nicht daran erinnern, irgendwo zu schnell gewesen zu sein....
Wäre das Knöllchen von deuter Scheite auf der Autobahn oder so gekommen... hätte ich genickt, abgewunken, und bezahlt.
Aber DAS ärgert mich irgendwie...
Nur am Rande:
12km/h überschreitung für 107€???
Die kosten bei uns innerorts (wovon ich jetzt grad in holland auch ausgehe, weil ich es ja nichtmal kontrollieren kann) 25€.
Ist der Satz in Holland echt 4x so hoch??
Das würde erklären, warum die ganzen Spinner zu uns ins Sauerland zu RASEN kommen, und sich bei einer kontrolle nur kaputt lachen....
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Schmoll
Nur am Rande:
12km/h überschreitung für 107€???Die kosten bei uns innerorts (wovon ich jetzt grad in holland auch ausgehe, weil ich es ja nichtmal kontrollieren kann) 25€.
Sehe es doch einfach andersherum, in Deutschland sind die Strafen viel zu gering 😉
49 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Psio
. Der Einspruch wird natürlich abgelehnt und du musst auf jeden Fall zahlen. Wenn du dein Geld wiederhaben möchtest bleibt dir der Klageweg vor einem niederländischen Gericht.
Nein, so läufts nicht. Wenn das Bussgeld nicht gezahlt wird, stellen die Niederlande einen Antrag an die deutsche Behörde, welche nun ihrerseits tätig wird. Gibts kein Foto, kann der Fahrer so erstmal nicht ermittelt werden. Vorraussetzung ist natürlich, dass der Delinquent angegeben hat, dass er nicht der Fahrer sei.
Nun kann es zu einem Verfahren kommen, in welchem der Halter verpflichtet wird, ein Fahrtenbuch zu führen, damit man beim möglicherweise nächsten Mal was in der Hand hat. Wie gesagt, kann.
Es wäre ebensogut möglich, dass die deutsche Behörde es bei der Nichtermittlung bewenden lässt. Hier zahlst nix.
Allerdings möchtest die Niederländische Grenze in nächster Zeit nicht mehr anfahren. Es ist durchaus möglich, dass du dort schon gelistet bist und bei Einreise erstmal das Bussgeld abdrücken musst.
Ob sich das Hoffen und Bangen für irgendwen lohnt, steht auf einem anderen Blatt. Ist eine einfache Aufwand-Nutzen-Rechnung.
Ich für meine Person würde das Bussgeld zahlen. Gibt den wenigsten Ärger und ist schnell vergessen.
Zitat:
Original geschrieben von Gleiterfahrer
Allerdings möchtest die Niederländische Grenze in nächster Zeit nicht mehr anfahren. Es ist durchaus möglich, dass du dort schon gelistet bist und bei Einreise erstmal das Bussgeld abdrücken musst.
Ob sich das Hoffen und Bangen für irgendwen lohnt, steht auf einem anderen Blatt. Ist eine einfache Aufwand-Nutzen-Rechnung.
Davon bin ich ausgegangen, wer häufiger mal in NL unterwegs ist, wird wegen so einer Kleinigkeit bestimmt nicht langfristig dem Land fernbleiben wollen...
Ansonsten hast du natürlich Recht bzgl. der Eintreibung in D, wobei immer wieder angemerkt werden sollte, das die deutschen Regeln nur für die Beitreibung gelten. Das Verfahren im Ausland bleibt davon unberührt und wird nach den dortigen Regeln durchgeführt.
(Siehe in diesem Thread das fanatischen Festhalten an "ohne Foto muß ich nix zahlen".
Ich führe beruflich bereits ein fahrtenbuch.
Fremde Fahrer gibt's bei mir nur in besonderen Fällen.
Wie zb längere Tagesausflüge z.b. mit Freunden.
In den Niederlanden bin ich jetzt in 10 Jahren das 2. mal mit dem eigenen PKW gewesen.
Ich warte einfach mal ab, und lasse mich überraschen.
Zitat:
Original geschrieben von Schmoll
Ich führe beruflich bereits ein fahrtenbuch.
Fremde Fahrer gibt's bei mir nur in besonderen Fällen.
Also bist du ja der Fahrer. Da hat sich das Ganze eh erledigt.Hier wirst zahlen müssen, wenn die anderen Angaben wie kennzeichen richtig sind.
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Ich fahre auch viel in Holland und mir sind die hohen Strafen bekannt (nicht aus eigener Erfahrung!). In Holland wird auch nicht nur die Geschwindigkeit punktuell per Laser oder Radar gemessen, sondern auf Autobahnen siehst du auch oft Messstationen die alle Fahrzeuge erfassen und beim nächsten Messpunkt erneut erfassen. Dann wird die Durchschnittsgeschwindigkeit anhand der Zeit und Strecke ermittelt und u.U. bekommst du dann auch Post.
Ich habe mir angewöhnt in Holland den Tempomaten nahezu exakt einzustellen und laufen zu lassen. Da musst du dir einfach ein dickes Fell angewöhnen wenn jemand drängelt (dich dazu zwingen will schneller zu fahren. Das sehe ich gar nicht ein das mich jemand zu etwas zwingen will). Lass sie überholen... es ist einfach zu teuer.
Dir sind in Holland sicherlich die guten Straßenzustände aufgefallen oder? Kein Zauberwerk bei den Strafen.
Ja.
Meistens.
Wie gesagt: auf der Tour haben wir uns abgewechselt.
Somit bin ich nicht zwangsweise der Fahrer.
EIGENTLICH fahre nur ich.
In dem Moment kann es anders gewesen sein.
Waren an dem Tag mehrere Fahrer.
Darin liegt erstmal der Knackpunkt.
Blechen soll dann der, der gefahren ist.
Wenn's mein Schwager auf dem Bild ist, ist er dran.
Melitta Kaffee gibt es an der NL-Tanke für 2,35 €, also locker 1 € weniger als die Angebote in D, bring nächste mal 100 Pfund Kaffee mit und das Geld ist wieder raus😉
Ich frage mich gerade. ob man da das Fahrtenbuch erwähnen sollte ? Offenbar wird das nicht sehr genau genommen :-))
Das fahrtenbuch führe ich für die Steuer.
Ich bin zudem berechtigt ein vereinfachtes HGB84 Fahrtebuch zu führen, und gehöre zum Datenschutzberechtigten Personenkreis.
Das bedeutet, dass das Fahrtenbuch bei mir etwas anders aussieht und nur dem gewerblichen Nachweis dient.
Bei einem auferlegten fahrtenbuch würde das anders aussehen.
Daher ist das fahrtenbuch in dem Fall leider sinnlos.
Es steht zwar drin dass X km privat gefahren wurden, aber nicht von wem und wohin.
Denn das WOHIN geht das Finanzamt nun wirklich nix an.
Deine administrative Berufung wird der Staatsanwalt bei der CVOM - wie alle anderen auch - zu 99,9% "offensichtlich unbegründet" erklären. Man wird dich auch nicht - wie in Artikel 7:16 Allgemeines Verwaltungsgesetz vorgeschrieben - zu vorliegendem Tatbestand anhören.
Nach der Verwerfung der Berufung durch die CVOM hören die meisten auf - doch genau jetzt gilt es hartnäckig zu sein und gegen die Verwaltungsakte des Staatsanwalts beim Amtsgericht in Berufung zu gehen.
Der Clou um die Berufung beim Amtsrichter zu gewinnen liegt in der Akteneinsicht bei der Polizei und hier spielen nicht nur das Foto, sondern auch andere Details eine hervorgehobene Rolle.
Was man auch wissen muß ist daß für die Berufung beim Amtsrichter keine Gerichtskosten anfallen und daß Prozeßkostenhilfe einkommensunabhängig zugesprochen wird. "No-cure-no-pay" ist folglich bei vielen Rechtsbeiständen - nicht bei "Advocaten"! - in den Niederlanden kein Problem.
Was man auch tut..einen Rat möchte ich geben: Entweder man bezahlt und hat seine Ruhe oder man geht beim Amtsrichter in Berufung aber bitte nicht schon nach der administrativen Berufung aufgeben.
^^^Sehr guter Post. Auch wenn es Mehrkosten bedeuten könnte, den Spaß würde ich mir machen, und schauen ob ich damit durchkomme. Direkt zahlen würde ich nie, wenn ich der Meinung wäre, korrekt gehandelt zu haben. Wenn ich hingegen den Bockmist selber bemerkt habe, wird ohne wenn und aber gezahlt.
Als Teil der Berufung fallen per Gesetz keine Mehrkosten an. Selbst die Berufung zum höchstinstanzlichen OLG in Leeuwarden ist gratis!
Den Bußgeldbescheid sollte man übrigens immer fristgerecht bezahlen (selbst wenn man in Berufung geht): Der Staatsanwalt kann selbst zur sog. "Geiselung" übergehen und die Anzahl der "Geiselungen" steigt seit Jahren sprunghaft.
Man sollte sich also über die Kosten keine Gedanken machen. Die allermeisten Rechtsbeistände sind mit den gesetzlichen Prozeßkosten zufrieden und Prozeßkosten werden nur zugesprochen wenn die Berufung begründet ist. Folglich liegt das finanzielle Risiko beim Rechtsbeistand "no-win-no-fee". Was man schon haben sollte ist ein langer Atem, denn mindestens ein Jahr wird vergehen, bevor der Amtsrichter die Berufung behandeln wird. Geht man gegen die Entscheidung des Amtsrichters beim OLG in Berufung sollte man noch ein Jahr hinzuzählen.
Man sollte wohl nicht zuviel versprechen, aber je mehr Sand in die Mühlen des Staatsanwalts, desto höher die Chance auf Verfahrensfehler.. 😉
Hi Schmoll,
ich kann dein Leiden nur teilen. Bei mir waren es 11Km/h und ich musste auch 110 zahlen. Zudem hatte ich nicht einmal bekommen, dass ich überhaupt geblitzt wurde. Der Brief kam also wie ein Geschenk zu mir🙂
Ich würde sagen: lernen wir einfach dazu und fahren zukünfitg in Holland stets nach Begrenzung und bauen keine 20km/h Tolleranz ein😁 (Achtung: Witz, weil es erst ab 21km/h in Deutschland streng wird).
Grüße