in Fk Angel Eyes Scheinwerfer Xenon nachrüsten
Hallo Leute,
Damit mein Opel Astra noch besser aussieht, will ich mir Xenon in die FK Angel Eyes Scheinwerfer nachrüsten.
Jetzt erstmal die Frage:
Hat jemand von euch schonmal Xenon nachgerüstet in diesen Scheinwerfern?
Was meint ihr, werden bei mir die Xenonbrenner reinpassen?
22 Antworten
Du bist und bleibst n Honk ...
Neulich wurde noch gesagt, dass Audi A4 Scheinwerfer für den Astra F nicht getestet und somit illegal sind ...
... jetzt kommst du mit diesem Schwachsinn ...
schalte einfach mal deinen Verstand ein, bevor du was schreibst ...
tja... der A4 Scheinwerfer hat aber das "E" im A4 bekommen und nicht im Astra.. Ich weiß, dass müsste eigentlich egal sein, sonst würde ich auch keine FKs verbauen dürfen, die auch nicht 100 % passen.. das ist das gleiche Prinzip wie mit A4 Xenonscheinwerfern.. dann noch die LWR und Reinigungsanlage von Hella, mit Gutachten zur Eintragung.. dann erfüllt man zwar alles, was es zu erfüllen gibt, aber es bleibt illegal. Warum? Kann ich euch nicht beantworten. Also wenn man man den Nachrüstquatsch sein lässt, warum gehts denn nicht legal? Sind dem Umbau der Karosserie grenzen gesetzt? tagfahrleuchten vom S6 kann ich auch verbauen, guck kurz in die STVZO wo was hängen muss und darf und schon bin ich fertig. Die TFL haben auch nur ein "E" und ein "RL" als zulassungskennzeichen und ein Xenonscheinwerfer auch nur ein "E" und ein "S - irgendwas".. wo ist der Unterschied? Warum kann ich keine LWR und SWR nachrüsten? Mit Gutachten? Da baut Hella dann auf einmal scheisse oder wie? Ich kapier nicht, dass man das so pauschal ausschliessen kann.. Fakt dennoch, Xenon sollte man nicht nachrüsten, es blendet wenn man pech hat und man verursacht einen Unfall, dass will glaube ich keiner, wenn ich und mein Kumpel das beim Astra H nachrüsten (mit geprüften und zugelassenen Kits) ist das was anderes, da sind die Scheinwerfer passig und SWR und LWR fast ein klacks ;D
Zitat:
Original geschrieben von BassSuchti
Du bist und bleibst n Honk ...
Neulich wurde noch gesagt, dass Audi A4 Scheinwerfer für den Astra F nicht getestet und somit illegal sind ...
Woher weißt du das die FKs, Sonar oder schwarzen Scheinwerfer "getestet" wurden? Mir ist nicht bekannt, dass ein E-Prüfzeichen KFZ gebunden ist, sonst müsst ich meine Seitenblinker glaube ich entfernen, meine Spiegel und meinen Auspuff auch..
edit:
ich glaube auch, bevor der mod kommt und eine gute tat verrichtet, bei thema xenon kann man sich doch ewig auslassen und der bedarf ist da.. solange man objektiv versucht etwas zu klären bin ich auch der meinung kann so ein thread geöffnet werden. natürlich kann man sich, siehe basssuchti, drüber aufregen.. aber ich zwinge mit meiner Band auch keinem sich unsere Mukke anzuhören. von daher, wozu liest du den thread? Pöbelst rum und gehst dann noch petzen? Wer nicht will, der soll einfach mal woanders was schreiben, wenn die threads nicht ständig geschlossen werden würden, dann würden auch nicht immer neue geöffnet werden. logisch oder? und mal ernst, ich rede gerne drüber, ich mag Xenon, bau es aber nie wieder in meinen F! Zu gefährlich, schlechte Lichtausbeute und kein Versicherungsschutz sowie erlöschen der ABE.. Solange man demnach objektiv guckt, was geht und was nicht ist es vollkommen sinnlos hier zu heulen wie oft es den thread schon gab. die Leute bauen sich das doch nicht weniger ein weil du sagst die sind doof ;D
Die bauen sich sowas vielleicht weniger ein, wenn man denen sagt, "ja es ist geil aber du machst damit das falsche, spar dein geld und kauf n auto mit Xenon"
das ist genau wie die leute die sich nunmal definitiv keine AEs verbauen, weils BWM und nicht Opel, Honda oder sonst was ist. Wer das hier nicht lesen will, der muss auch nicht, von daher wird ja interesse bestehen und das ganz tot zu schweigen "weil es schon so oft gesagt wurde" ist definitiv der falsche weg
Ich würde mir Sowieso nicht die AEs holen da ich ein Standlichtringinnichtbmwscheinwerferhasser bin.
am Schönsten sind am Astra immernoch die leicht Schwarzen Originalscheinwerder.
Und wenn man die MHV nicht zu tief zieht dann reicht auch das licht aus.
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Zitat:
Original geschrieben von boykott
Woher weißt du das die FKs, Sonar oder schwarzen Scheinwerfer "getestet" wurden? Mir ist nicht bekannt, dass ein E-Prüfzeichen KFZ gebunden ist, sonst müsst ich meine Seitenblinker glaube ich entfernen, meine Spiegel und meinen Auspuff auch..
Bist du n verwandter von fluchti ?
ich schreibe da eindeutig rein, dass die Scheinwerfer vom Audi A4 nicht für Opel zulässig sind, und du willst von mir wissen, woher ich weiß, dass AEs und Schwarze Scheinwerfer dafür getestet wurden.
Auf der Verpackung der AEs steht generell drauf, für welches KFZ sie vorgesehen sind ... Opel, VW, BMW oder was auch immer ... wenn du mir ne packung von nem audi a4 scheinwerfer zeigst, auf der drauf steht, auch für opel astra f getestet und geeignet, dann spendiere ich dir genau DIESE scheinwerfer für dein auto ... von mir aus mit Bi-XENON ...
wollt ihr es nicht checken oder könnt ihr es nicht ?
ein astra f war nie für XENON vorgesehen, ist dafür nicht vorgesehen und wird auch niemals XENON haben .. zumindest nicht im legalen bereich ...
Laut TÜV & DEKRA kannst du jedes auto legal auf XENON umrüsten, WENN es vom hersteller wahlweise mit XENON angeboten wird. Astra H zum beispiel .. den gibts mit Halogen und mit Xenon ... wer also Halogen hat, aber lieber Xenon will, der kann es umrüsten, solange dabei alles beachtet wird, was zu beachten ist.
Dynamische Leuchtweitenregulierung
Scheinwerferwaschanlage
Spezielle Scheinwerfer, die für den XENON-Betrieb zugelassen sind.
Kurz gesagt:
ASTRA F = HALOGEN ... NIX XENON
Dynamische Leuchtweitenregulierung ist nicht zwingend erforderlich es reicht auch automatische Leuchtweitenregulierung.
Dynamische ist a weng spielerei...
und schon mal was von normalem Umgangston gehört????
mann mann mann
MAn kanns natürlich auch mit sinnlosen Beleidigungen versuchen das die Mods den Thread schneller schließen.
Hier ein Schreiben vom KBA:
Zitat:
Sehr geehrter Herr...
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Gasentladungsscheinwerfer werden nach der ECE-Regelung 98 genehmigt.
In diesen Scheinwerfern dürfen nur nach der ECE-Regelung 99 genehmigte Gasentladungslichtquellen verwendet werden. Die zur Zündung der Lichtquelle notwendigen Vorschaltgeräte werden ebenfalls in der Bauartgenehmigung für den Gasentladungsscheinwerfer genannt und sind Bestandteil der Scheinwerfergenehmigung.Die von Ihnen beschriebenen Umbausätze verändern die Lichtquelle in einem bauartgenehmigten Scheinwerfer mit Halogenglühlampen
Dabei werden die Halogenglühlampen gegen Gasentladungslichtquelle ausgetauscht.Ein Umbausatz enthält üblicher Weise
Gasentladungslampen
Vorschaltgeräte, die hinsichtlich der EMV genehmigt sind.
Steckbarer Adapter, der zwischen Gasentladungslampe und Vorschaltgerät angeordnet werden kann.
MontagebedingungenDie Erteilung einer Genehmigung für eine Gasentladungslichtquelle erfolgt nach der ECE-Regelung 99.
Der Anwendungsbereich dieser Regelung sieht die Verwendung dieser Einrichtungen nur in "genehmigten Gasentladungs-Leuchteneinheiten von Kraftfahrzeugen" vor.
Das Anbieten einer Gasentladungslichtquelle zum Umbau eines Halogenscheinwerfers verstößt gegen die Vorschriften der ECE-Regelung 99.
Adapterlösungen zwischen dem Sockel der Gasentladungslichtquelle auf z.B. H4 Sockel sind nach dieser Vorschrift unzulässig und nicht genehmigungsfähig.Für den Betrieb einer Gasentladungsquelle sind gesonderte Vorschaltgeräte erforderlich, die dann, wenn Sie für eine Verwendung am Kraftfahrzeug vorgesehen sind, auch eine Genehmigung hinsichtlich der elektromagnetischen Verträglichkeit aufweisen müssen.
Die dafür erforderlichen Nachweise werden üblicherweise durch eine entsprechende EG-Genehmigung erbracht. Die dabei zugeteilten Genehmigungszeichen decken jedoch nur die Belange der elektromagnetischen Verträglichkeit nicht jedoch die lichttechnischen Veränderungen des Umbausatzes an dem veränderten Scheinwerfer ab.
Durch das Genehmigungszeichen auf dem Vorschaltgerät wird der Anschein einer bestehenden Genehmigung für die gesamte Einrichtung erweckt.Was passiert, wenn ein Verbraucher einen solchen Umbausatz einbaut.
Scheinwerfer sind entsprechend §22a StVZO bauartgenehmigungspflichtige Fahrzeugteile.
Die Scheinwerfer sind mit einem Prüfzeichen bzw. Genehmigungszeichen zu kennzeichnen.Werden Scheinwerfer derart verändert, wird das Prüfzeichen auf dem Scheinwerfer ungültig.
§19 Abs.2 StVZO gibt Hinweise zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs nach vollzogenen Änderungen.
§19 Abs.3 StVZO nennt die Bedingungen unter denen Veränderungen am Fahrzeug zulässig sind.Danach darf ein Scheinwerfer nur gegen einen geeigneten und bauartgenehmigten Scheinwerfer ersetzt werden.
Die nachträgliche Veränderung eines bauartgenehmigten Scheinwerfers mit einer Halogenglühlampe durch einem Xenon - Umbausatz führt zum Erlöschen der bestehenden Bauartgenehmigung des Scheinwerfers und somit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug.
Des Weiteren sind bei Nachrüstungen ebenfalls die Bestimmungen des § 50 Abs. 10 StVZO zu beachten.
Die zuvor genannten Sachverhalte gelten für alle Kraftfahrzeuge.
Mit freundlichen Grüßen
Und hier weitere Infos:
Zitat:
Um Xenon LEGAL eingetragen zu bekommen ist nötig:
1)
Am originalen Scheinwerfer dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden. Einfach eine Fassung mit Xenon-Brenner in den Halogen-Reflektor einbauen ist nicht zulässig da dadurch die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers erlischt.2)
Man braucht eine automatische LWR (zu der auch die Achssensorik gehört)3)
Man braucht eine SW-Reinigungsanlage4)
Man muss sicherstellen, dass das Xenon-Abblendlicht auch bei eingeschaltetem Fernlicht weiterbrennt.Alle 4 Punkte müssen berücksichtigt werden, sonst ist der Umbau illegal. Dass einige TUV-Menschen das dann trotzdem eintragen ist jedenfalls nichts rechtens.
Vielleicht helfen Euch diese Links auch weiter:
KBA warnt, Erlöschen der Bauartgenehmigung.
Stellungnahme HELLA
Seit dem 01.06.2000 sind die Erfordernisse für einen Xenonumbau ganz klar definiert. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Fahrzeuge nur noch nach den in §50 StVZO niedergeschriebenen Voraussetzungen auf Xenon umgerüstet werden.
Für mich ist dieses Xenongebastel (wenn es nicht 100% fachmännisch durchgeführt und legal eingetragen ist) einfach unglaublich. Den anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber ist das rücksichtslos. Das sollte man nicht unterstützen. Auch wenns in Euren Augen uncool ist.
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