In den Bus gekotzt, wer kommt für die Reinigung auf?

Hallo Gemeinde,

ich weiss nicht ob das Thema hier rein passt, eventuell soll es ein Mod ins Nutzfahrzeugforum verschieben.

Ich hatte in der Nacht von Samstag auf Sonntag den Nightlinerbus zu fahren.
Welches Klientel hier hauptsächlich zum chauffieren ist, ist ja hinlänglich bekannt. Genervt vom nahezu unerträglichem Lärm und Gerölle im Bus, verspätet noch dazu, hat mir dann als Draufgabe noch einer eine volle Ladung in den Bus gekotzt.
Leider ist es in unserem Unternehmen so, dass der Fahrer auch für die Reinigung des Buses zuständig ist. Ich war derart erbost, dass ich dem Täter zwei Möglichkeiten zur Auswahl gab. Entweder er bezahlt sofort 50€ für die Reinigung oder es erwartet ihn an der Endhaltestelle die Polizei, die dann die Taten von ihm aufnimmt um eventuell Schadenersatzforderungen zu stellen.
Der Betrunkene überlegte nicht lange und bezahlte die 50€ an mich.

Als sich dann meine Aufregung wieder etwas legte, hatte ich sogar Gewissensbisse und fragte mich, ob ich hier eventuell rechtswiedrig gehandelt habe? Ich sehe es aber absolut nicht ein, warum ich die Kotze eines Besoffenen ohne Kostenersatz entfernen muss!

Wie sieht hier den die genaue Rechtslage und Vorgehendsweise aus?
Hat jemand von Euch diesbezüglich Erfahrung?

Gruss jacky

Beste Antwort im Thema

Finde ich richtig so. Ich war mal in einer Disco, wo ein spätpubertierender 17-18 jähriger Jüngling auf der Toilette in einer Kabine auf dem Boden lag und sich und die ganze Kabine vollgebrochen hatte.

Der Türsteher kam, hat die Tür von außen aufgeschlossen und den Bub zur Sau gemacht und ihn dazu genötigt der Putzfrau,die sichtlich betreten daneben stand, auf der Stelle 20 oder 30 Euro zu geben.

Finde ich absolut richtig. Brauchst kein schlechtes Gewissen zu haben.

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Mit flotten Sprüchen ist dem TE nicht geholfen. Aus der sicheren Deckung den dicken Macker mimen, jawoll, was für Helden 🙄.

Der TE kann ein wirkliches Problem bekommen, da helfen ihm die Revoluzzer-Parolen nicht im Geringsten. Und so, wie Ghost schon schrieb - jeder Arbeitnehmer in einem Beruf, der typischerweise Trinkgeld bekommt, hat dieses anzugeben und zu versteuern. Friseur, Gastgewerbe, Hotelerie....... und wenn die angegeben Summen niedriger als üblich sind, dann gibt es locker eine Schätzung vom FA. 

Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber wehe, der Betrunkene wird nüchtern und steigt dem TE bzw. seinem Arbeitgeber auf´s Dach. Ist eine Gebühr in den Betriebsanweisungen ausgewiesen, kann dem TE schlimmstenfalls Unterschlagung vorgeworfen werden. Steht nichts drin, dann läuft das Ding mindestens unter Nötigung.....

Es geht um Recht im juristischen Sinn, nicht um Gerechtigkeitsgefühl. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge. Ratio vor Emotio.

Also zeigt man den "Übergeber" wegen Sachbeschädigung an.
Hält den Bus an, um zu putzen.
Verklagt dann den Betrunkenen noch zivilrechtlich wegen der Verspätung vom Bus.
Wir wollen ja juristisch auf dem absolut korrekten Weg bleiben.

Hier den Busfahrer ermahnen wegen 50 € und dafür jedes Wochenende die großen Vorbilder Hoeneß, Schumacher und wie die alle heißen vergöttern.

40€ bzw. geschenke im ggw zu 40€ darf er doch eh annehmen, also was soll das ganze arbeitsplatzverlustgedrohe/steuerhinterziehungsvorwürfe eigentlich ??

40€ geschenk und 10€ kotzuzulage, where is the problem ?

Zitat:

Original geschrieben von twindance


Mit flotten Sprüchen ist dem TE nicht geholfen. Aus der sicheren Deckung den dicken Macker mimen, jawoll, was für Helden 🙄.

Es geht um Recht im juristischen Sinn, nicht um Gerechtigkeitsgefühl. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge. Ratio vor Emotio.

man muß nicht wegen jedem mückenschiß die juristische keule rausholen, oder ?

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Zitat:

Original geschrieben von eugain


man muß nicht wegen jedem mückenschiß die juristische keule rausholen, oder ?

Das Problem hierbei ist, daß der Verunreiniger genau diese Keule in der Hand hat und niemand ihn daran hindern kann, sie auch zu nutzen. Daher muß der TE wissen, was passieren

kann

.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von eugain


man muß nicht wegen jedem mückenschiß die juristische keule rausholen, oder ?
Das Problem hierbei ist, daß der Verunreiniger genau diese Keule in der Hand hat und niemand ihn daran hindern kann, sie auch zu nutzen. Daher muß der TE wissen, was passieren kann.

natürlich kann auch ein kellner den ganzen tag beobachtet werden, ob er nicht zuviel trinkgeld nimmt....oder der friseur, oder der handwerker ....

warum macht ihr hier so ein faß auf ? steht irgendwo, dass der kotzende so was wie ein testsäufer/-kotzer vom finanzamt war ??? oder vom chef bestellt ???

Zitat:

Original geschrieben von eugain



warum macht ihr hier so ein faß auf ? steht irgendwo, dass der kotzende so was wie ein testsäufer/-kotzer vom finanzamt war ??? oder vom chef bestellt ???

Du verwechselst eine klitzekleine Kleinigkeit - es geht darum, ob jemand dem TE juristisch an die Karre fahren kann. Genau DAS war die Frage des TE, nachlesbar in seinem Eingangsbeitrag. Und wie versucht, anschaulich zu erklären - ja, es kann schlecht enden. KANN, nicht MUSS - wie gesagt, abhängig vom weiteren Vorgehen des "Buskotzers". Es geht nicht um Gerechtigkeitsempfinden, nicht um das Verhalten von Herrn Hoeness, um die nächste Sonnenfinsternis oder Nackttöpfern in der Toskana - es geht um die theoretische Möglichkeit der rechtlichen Angreifbarkeit.

Nochmal der Fakt - der TE hat als Arbeitnehmer ohne entsprechende Absicherung durch Nutzungsbedingungen im Namen des Arbeitgebers Geld gefordert und dem Arbeitgeber nicht angezeigt. Das allein ist der rechtlich interessante Fakt. Es interessiert nicht warum, gerecht, ungerecht - wenn ein Arzt in der Klinik von einem Patienten neben seinem normalen Lohn nochmals zusätzlich Ocken fordert, weil der Patient ihm bei der Reanimation die Bohnensuppe über die Hand gekotzt hat - da möchte ich mal den Aufschrei des empörten Volkes hören - rein rechtlich ist es aber ganz genau der gleiche Casus.
Oder wenn wie angesprochen die Oma mit dem Herzinfarkt den Bus vollreihert - rechtlich genau die gleiche Ausgangslage, wer würde da den Fuffi gerechtfertigt sehen?????

Leute, es zählen nur Fakten, nicht Gefühle......

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


das problem ist nicht das schlechte gewissen!
das problem ist, das der te sich hier u.u. in mehreren punkten strafbar gemacht hat... 😰

...er sollte also im eigenen interesse schnellstens die angelegenheit mit seinem chef besprechen! der kann nämlich auch rechtliche schritte gegen den te einleiten, wenn der te ihm das geld unterschlägt!

Wieso ? Die 50€ wurden vom Kotzer als Trinkgeld, Entschuldigung und Wiedergutmachung "freiwillig" entrichtet.

Ich wette, dass der in dem Zustand von nichts mehr was weiss, was sich zugetragen hat.

Also nichts erpresst und seit wann macht man sich strafbar wenn man "Trinkgeld" entgegen nimmt ?! 😉

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Das Problem hierbei ist, daß der Verunreiniger genau diese Keule in der Hand hat und niemand ihn daran hindern kann, sie auch zu nutzen. Daher muß der TE wissen, was passieren kann.

Das Problem ist, dass hier wieder mal wild ums Thema herum diskutiert wird und dabei die Fragestellung des TE außer acht gelassen wird um seine persönliche (teilweise provozierende) Weltanschauung loszuwerden.

Also versuchen wir mal das Ganze etwas aufzusplitten:

1. Frage des TE: Rechtslage / Vorgehensweise
Der TE ist grundsätzlich nicht berechtigt, Geld im Namen seines Arbeitgebers einzutreiben und auch noch selber irgendwelche fiktiven Sätze für Reinigungskosten festzulegen. Die Folgen wurden hier ja mehrfach genannt. Auch was die richtige Vorgehensweise ist (und damit meine ich nicht die Kaffeekasse). Wenn sowas passiert, darf er die Personalien feststellen (oder durch die Polizei feststellen lassen, falls der Fahrgast sich weigert). Der Arbeitgeber wird dann weitere Schritte einleiten.

2. Kotzen im Bus allgemein
Warum sollten Menschen, die in den Bus kotzen hier generell verteufelt werden? Sowas kann mal passieren. Und im Falle des TE war der Fahrgast ja anscheinend auch einsichtig. Also kein Grund, dass hier einige wieder ein Fass aufmachen. "Soll er ruhig zahlen.", "50 Euro sind viel zu wenig", "Hängt ihn höher", "Der arme Busfahrer" - ob dieser Aufschrei auch so laut ist, wenn des Kind, das mit der Mutter auf dem Weg zum Arzt ist, in den Bus kotzt, weil ihm schlecht ist? Das Ergebnis ist dasselbe. Nur unsere moralische Wertvorstellung wird hier einen Unterschied machen wollen. Aber wenn man es genau nimmt, müsste auch das Kind sein Taschengeld der nächsten 150 Wochen beim Busunternehmer lassen. Das ist dann gerecht.

3. Kostenlose Busreinigung durch den TE / Arbeitsplatzsituation
Ich verstehe nicht, warum hier einige ein Problem damit haben, dass der Busfahrer die Kotze wegmachen muss. Zu jedem Job gehört heute eine Stellenbeschreibung. Diese ist den Busfahrer bekannt. Wenn ich damit ein Problem habe, dann darf ich diesen Job nicht machen. Genauso wie ich nicht Tierarzt werden kann, wenn ich eine Katzenallergie habe (ich könnte natürlich von jedem Patienten mit Katzen 50,- Euro Schmerzensgeld nehmen, weil ich die Praxis von Katzenhaaren befreien muss). Entscheide ich mich aber dazu, den Job zu machen, muss ich auch seine negativen Seiten akzeptieren. Kann ich das nicht, habe ich den falschen Job.

@TE: Die Aussagen sind nicht auf dich persönlich bezogen. Du hast hier nur eine Frage gestellt. Was einige andere übliche Verdächtige wieder mal daraus gemacht haben, kannst du ja nicht beeinflussen.

Zitat:

Original geschrieben von twindance


...Nackttöpfern in der Toskana...

Ähhh, hat dir schon mal jemand gesagt, dass du ein ziemlich kranker Typ bist? So ein Schweinkram! 😁😁😁

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Das Problem hierbei ist, daß der Verunreiniger genau diese Keule in der Hand hat und niemand ihn daran hindern kann, sie auch zu nutzen. Daher muß der TE wissen, was passieren kann.
Das Problem ist, dass hier wieder mal wild ums Thema herum diskutiert wird und dabei die Fragestellung des TE außer acht gelassen wird um seine persönliche (teilweise provozierende) Weltanschauung loszuwerden.

Also versuchen wir mal das Ganze etwas aufzusplitten:

1. Frage des TE: Rechtslage / Vorgehensweise
Der TE ist grundsätzlich nicht berechtigt, Geld im Namen seines Arbeitgebers einzutreiben und auch noch selber irgendwelche fiktiven Sätze für Reinigungskosten festzulegen. Die Folgen wurden hier ja mehrfach genannt. Auch was die richtige Vorgehensweise ist (und damit meine ich nicht die Kaffeekasse). Wenn sowas passiert, darf er die Personalien feststellen (oder durch die Polizei feststellen lassen, falls der Fahrgast sich weigert). Der Arbeitgeber wird dann weitere Schritte einleiten.

2. Kotzen im Bus allgemein
Warum sollten Menschen, die in den Bus kotzen hier generell verteufelt werden? Sowas kann mal passieren. Und im Falle des TE war der Fahrgast ja anscheinend auch einsichtig. Also kein Grund, dass hier einige wieder ein Fass aufmachen. "Soll er ruhig zahlen.", "50 Euro sind viel zu wenig", "Hängt ihn höher", "Der arme Busfahrer" - ob dieser Aufschrei auch so laut ist, wenn des Kind, das mit der Mutter auf dem Weg zum Arzt ist, in den Bus kotzt, weil ihm schlecht ist? Das Ergebnis ist dasselbe. Nur unsere moralische Wertvorstellung wird hier einen Unterschied machen wollen. Aber wenn man es genau nimmt, müsste auch das Kind sein Taschengeld der nächsten 150 Wochen beim Busunternehmer lassen. Das ist dann gerecht.

3. Kostenlose Busreinigung durch den TE / Arbeitsplatzsituation
Ich verstehe nicht, warum hier einige ein Problem damit haben, dass der Busfahrer die Kotze wegmachen muss. Zu jedem Job gehört heute eine Stellenbeschreibung. Diese ist den Busfahrer bekannt. Wenn ich damit ein Problem habe, dann darf ich diesen Job nicht machen. Genauso wie ich nicht Tierarzt werden kann, wenn ich eine Katzenallergie habe (ich könnte natürlich von jedem Patienten mit Katzen 50,- Euro Schmerzensgeld nehmen, weil ich die Praxis von Katzenhaaren befreien muss). Entscheide ich mich aber dazu, den Job zu machen, muss ich auch seine negativen Seiten akzeptieren. Kann ich das nicht, habe ich den falschen Job.

@TE: Die Aussagen sind nicht auf dich persönlich bezogen. Du hast hier nur eine Frage gestellt. Was einige andere übliche Verdächtige wieder mal daraus gemacht haben, kannst du ja nicht beeinflussen.

sorry, aber DAS ist um das thema rumdiskutiert. wegen 50€ für einen den vollgekotzten bus saubermachenden fahrer.....mach dich nicht lächerlich mit deiner ausarbeitung !

@ all
sorry für das vollzitat...

Zitat:

Original geschrieben von eugain


wegen 50€ für einen den vollgekotzten bus saubermachenden fahrer.....mach dich nicht lächerlich mit deiner ausarbeitung !

Du hast das Grundproblem noch nicht erkannt:

Es geht nicht darum was angemessen oder moralisch richtig ist (oder so empfunden wird). Es geht einzig und allein darum, was rechtlich korrekt ist. Das wollte der TE wissen, und nichts anderes.

Darf jetzt der Polizist, der dich beim zu schnell fahren geblitzt hat, 50 Euro "Trinkgeld" von dir verlangen, weil er den ganzen Tag im Regen stehend auf dich warten musste? Moralisch gesehen steht im das zu finde ich.

Oder darf der Bademeister im Schwimmbad ein "Trinkgeld" von dir fordern, weil er den ganzen Tag auf seinem Türmchen sitzen muss und der harte Plastikstuhl so unbequem ist?

Schattenseiten hat jeder Beruf. Kann man daraus nun das Recht ableiten, sich frei Schnauze an seinen Kunden zu bedienen, weil es "moralisch richtig" ist?

die beispiele sind anderer natur und das weisst du vermutlich auch. 

wir sind doch aber nicht hier, um evtl. steuer- oder sogar arbeitsrechtliche konsequenzen zu besprechen, denn das steht den meisten hier nicht zu.😉

nach wie vor denke ich nicht, dass solche fälle überhaupt eine relevanz haben.

von trinkgeld hat der TE überhaupt nichts geschrieben.

außderdem hatte der suffkopp die wahl zwischen 50€ zahlen und der polizei und nicht moskau-inkasso.

somit sehe ich hier auch keine nötigung.

ob die 50€ gerechtfertigt waren ist eine andere sache.

warum sich über ungelegte eier gedanken machen?

Zitat:

Original geschrieben von eugain


die beispiele sind anderer natur und das weisst du vermutlich auch. 

Wo ist denn der Unterschied? Am Ende geht es darum, dass sich jemand eine Entschädigung für eine unangenehme Folge seines Berufes gegönnt hat.

wir sind doch aber nicht hier, um evtl. steuer- oder sogar arbeitsrechtliche konsequenzen zu besprechen, denn das steht den meisten hier nicht zu.😉

Aber genau das war doch die Frage des TE, oder nicht?

nach wie vor denke ich nicht, dass solche fälle überhaupt eine relevanz haben.

Das kommt vermutlich darauf an, wie sich der Fahrgast die nächsten Tage verhält.

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