In den Bus gekotzt, wer kommt für die Reinigung auf?

Hallo Gemeinde,

ich weiss nicht ob das Thema hier rein passt, eventuell soll es ein Mod ins Nutzfahrzeugforum verschieben.

Ich hatte in der Nacht von Samstag auf Sonntag den Nightlinerbus zu fahren.
Welches Klientel hier hauptsächlich zum chauffieren ist, ist ja hinlänglich bekannt. Genervt vom nahezu unerträglichem Lärm und Gerölle im Bus, verspätet noch dazu, hat mir dann als Draufgabe noch einer eine volle Ladung in den Bus gekotzt.
Leider ist es in unserem Unternehmen so, dass der Fahrer auch für die Reinigung des Buses zuständig ist. Ich war derart erbost, dass ich dem Täter zwei Möglichkeiten zur Auswahl gab. Entweder er bezahlt sofort 50€ für die Reinigung oder es erwartet ihn an der Endhaltestelle die Polizei, die dann die Taten von ihm aufnimmt um eventuell Schadenersatzforderungen zu stellen.
Der Betrunkene überlegte nicht lange und bezahlte die 50€ an mich.

Als sich dann meine Aufregung wieder etwas legte, hatte ich sogar Gewissensbisse und fragte mich, ob ich hier eventuell rechtswiedrig gehandelt habe? Ich sehe es aber absolut nicht ein, warum ich die Kotze eines Besoffenen ohne Kostenersatz entfernen muss!

Wie sieht hier den die genaue Rechtslage und Vorgehendsweise aus?
Hat jemand von Euch diesbezüglich Erfahrung?

Gruss jacky

Beste Antwort im Thema

Finde ich richtig so. Ich war mal in einer Disco, wo ein spätpubertierender 17-18 jähriger Jüngling auf der Toilette in einer Kabine auf dem Boden lag und sich und die ganze Kabine vollgebrochen hatte.

Der Türsteher kam, hat die Tür von außen aufgeschlossen und den Bub zur Sau gemacht und ihn dazu genötigt der Putzfrau,die sichtlich betreten daneben stand, auf der Stelle 20 oder 30 Euro zu geben.

Finde ich absolut richtig. Brauchst kein schlechtes Gewissen zu haben.

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Zitat:

Original geschrieben von John-Doe1111


warum sich über ungelegte eier gedanken machen?

Weil es der TE wissen wollte? Oder ist es mittlerweile in einem Forum wichtiger, was der Antwortende will?

Sorry, ich bin raus - wird mir jetzt wirklich zu mühselig - klar, Ihr habt recht. Jeder hat das Recht, frei nach Gutdünken Recht zu sprechen und Aufwandsentschädigungen festzulegen ..............

Wenn der TE mag, kann er nochmal per PN nachfragen, aber die offensichtlichen Resistenzen muss ich mir nicht mehr geben

cool, wie sich der fahrgast verhält.....da fällt mir folgendes ein.

  1. er kommt vorbei, entschuldigt sich und legt noch einen fuffi drauf (dann wirds interessant)
  2. er kommt gar nicht und schämt sich
  3. er kommt und will seine 50€ zurück, weil das zu viel war, lieber putzt er die kotze selbst auf
  4. dito, er weiss aber von keinem k...............
  5. er ist steuerprüfer, der zuviel gefeiert hat 
  6. es war der chef, der seinen angestellten auf dem kieker hat
  7. er.................
  8. er.................
  9. ....................
  10. ....................

ok, ihr habt gewonnen, te: spende deine 50€ an wen auch immer 🙂

Zitat:

Original geschrieben von twindance


Sorry, ich bin raus - wird mir jetzt wirklich zu mühselig - klar, Ihr habt recht. Jeder hat das Recht, frei nach Gutdünken Recht zu sprechen und Aufwandsentschädigungen festzulegen ..............

Wenn der TE mag, kann er nochmal per PN nachfragen, aber die offensichtlichen Resistenzen muss sich mir nicht mehr geben

wenn die genaue rechtslage gefragt ist, hättest du den thread schliessen können, oder ?

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Wäre ich der Betrunkene würde ich so denken:

"Ach du Sch.... was hab ich denn letzte Nacht getan. Wie peinlich und was ein Glück, dass der Busfahrer nicht die Polizei gerufen hat. 50 € sind viel aber aus der Sache werde ich Lehren ziehen. "

Zitat:

Original geschrieben von twindance



Zitat:

Original geschrieben von eugain



warum macht ihr hier so ein faß auf ? steht irgendwo, dass der kotzende so was wie ein testsäufer/-kotzer vom finanzamt war ??? oder vom chef bestellt ???
Du verwechselst eine klitzekleine Kleinigkeit - es geht darum, ob jemand dem TE juristisch an die Karre fahren kann. Genau DAS war die Frage des TE, nachlesbar in seinem Eingangsbeitrag. Und wie versucht, anschaulich zu erklären - ja, es kann schlecht enden. KANN, nicht MUSS - wie gesagt, abhängig vom weiteren Vorgehen des "Buskotzers". Es geht nicht um Gerechtigkeitsempfinden, nicht um das Verhalten von Herrn Hoeness, um die nächste Sonnenfinsternis oder Nackttöpfern in der Toskana - es geht um die theoretische Möglichkeit der rechtlichen Angreifbarkeit.

Nochmal der Fakt - der TE hat als Arbeitnehmer ohne entsprechende Absicherung durch Nutzungsbedingungen im Namen des Arbeitgebers Geld gefordert und dem Arbeitgeber nicht angezeigt. Das allein ist der rechtlich interessante Fakt. Es interessiert nicht warum, gerecht, ungerecht - wenn ein Arzt in der Klinik von einem Patienten neben seinem normalen Lohn nochmals zusätzlich Ocken fordert, weil der Patient ihm bei der Reanimation die Bohnensuppe über die Hand gekotzt hat - da möchte ich mal den Aufschrei des empörten Volkes hören - rein rechtlich ist es aber ganz genau der gleiche Casus.
Oder wenn wie angesprochen die Oma mit dem Herzinfarkt den Bus vollreihert - rechtlich genau die gleiche Ausgangslage, wer würde da den Fuffi gerechtfertigt sehen?????

Leute, es zählen nur Fakten, nicht Gefühle......

Du hast in der Sache wahrscheinlich Recht, aber wir haben hier ein gutes Beispiel von einem Sachverhalt, bei dem die formaljuristisch richtige Betrachtungsweise zu einem realitätsfernen Ergebnis führt, das für alle Beteiligten nur Nachteile hat.

Der Kotzer (wenn er ein paar Hirnzellen übrig hat) wird froh sein mit 50 Ocken davongekommen zu sein (Alternative wäre ein Reinigungsunternehmen und Ausfallzeit des Bus zu bezahlen). Das hat er wohl auch trotz seines Zustandes ganz richtig erkannt und die Piepen rausgerückt. Der Fahrer hatte ein nettes "Schmerzensgeld" für die ekelhafte Arbeit den Bus sauberzumachen. Der Unternehmer hat auch keinen Anspruch auf die 50 Euro, denn er hat Anspruch auf das Beförderungsentgeld und maximal auf Schadenersatz wenn der Bus ausgefallen wäre und ein Reinigungsunternehmen beauftragt worden wäre. Ein Schaden ist ihm aber so nicht entstanden. Also ist ihm auch nichts unterschlagen worden. Es bliebe lediglich ein Verstoß gegen eine arbeitsvertragliche Pflicht, wenn das Annehmen von Trinkgeldern darin verboten oder wenigstens eine Meldepflicht festgelegt ist. Damit ist zwar nicht zu spaßen, aber da nur der TE seinen Arbeitsvertrag und ggf. bestehende Dienstanweisungen kennt, kann auch nur er wissen wie er sich verhalten muss.

Die Steuerhinterziehung von Trinkgeld steht noch im Raum. Trinkgelder unterliegen zwar grundsätzlich der Steuerpflicht, werden nur in Berufen routinemäßig versteuert, in denen sie üblich und ein wesentlicher Bestandteil des Einkommens sind. Wo mal für einen besonders guten Service ein Extrabonus fließt, fließt er im Regelfall am Fiskus vorbei. Beim Finanzamt zur Anzeige gebracht, würde dieser Einzelfall mit Sicherheit wegen Geringfügigkeit nicht verfolgt werden.

Ob man von dem Busfahrer die Reinigung in diesem Fall arbeitsvertraglich verlangen kann ist mE auch keineswegs eindeutig. Ein Taxifahrer muss seine Kutsche im Regelfall auch selber sauberhalten, aber wenn jemand reingekotzt hat ist das eine andere Hausnummer.

Abschließend möchte ich sagen dass es zwar grundsätzlich zu begrüßen ist wenn man einen Sachverhalt in allen Einzelheiten und unter allen Eventualitäten streng nach den rechtlichen Normen beurteilt, aber bis in die letzte Konsequenz wird das eigentlich nur in juristischen Abhandlungen/Prüfungen umgesetzt. Ich bin oft genug zu Gericht um zu wissen, dass selbst Richter sich ab und zu (mE leider zu selten) erdreisten, ein wenig gesunden Menschenverstand in die Rechtsprechung einfließen zu lassen. Würden wir aber ernsthaft alle versuchen im Alltag Dienst nach Vorschrift zu versehen, wäre das öffentliche Leben bald zusammengebrochen.

Und deshalb sollten wir an dieser Stelle vielleicht darauf achten, dass die Diskussion nicht in Wichtigtuerei und Korinthenkackerei abgleitet.

Zitat:

Original geschrieben von jacky34



Ich hatte in der Nacht von Samstag auf Sonntag den Nightlinerbus zu fahren.
Welches Klientel hier hauptsächlich zum chauffieren ist, ist ja hinlänglich bekannt.

Wenn ich früher an die Bandzeit denke ist Kotze ja noch glimpflich, da war regelmäßig von Blut, Sperma, Kotze, Essenreste und ggf. auch mal Fäkalien, alles dabei....

Der Fahrer machte jede Nacht sauber so gut wie halt möglich und nach Tourende gabs eine Komplettreinigung, allerdings war das immer geregelt mit dem Management. Von daher kenn ich auch keine Preise (zumal es noch zu DM Zeiten war).

Zitat:

Original geschrieben von 18.430


Also zeigt man den "Übergeber" wegen Sachbeschädigung an.

Hier gibt´s nichts anzuzeigen. Fahrlässige Sachbeschädigung ist keine Straftat.

Die große Differenz zwischen dem juristisch völlig unhaltbaren "Volksempfinden" ("50 Euro sind völlig ok für sowas, der Fahrer musste es ja wegmachen"😉 und der juristisch belastbaren, logischen und sauber argumentierten Expertenposition ("der Busfahrer hat nicht das Recht, diese Gebühr im Namen des Arbeitgebers zu erheben"😉 überrascht mich nicht. Das sind so Fälle, die man ohne etwas Übung einfach nicht richtig einschätzt. Außerdem unterliegt unsere Gesellschaft in diesen Fragen derzeit einem starken Wandel, was z.B. auch die unterschiedlichen Meinungen zu aktuellen Fällen zeigen (z.B. Ex-Bundespräsident Wulff, der nichts gemacht hatte, was vor 20 Jahren unter Politikern nicht noch völlig normal war).

Folgende Beispiele, damit es vielleicht etwas deutlicher wird:

a) Ein Familienvater kommt kurz vor Dienstschluss in eine Behörde und legt noch schnell einen Bauantrag vor, der möglichst rasch bearbeitet werden soll. Der Beamte hat darauf eigentlich keine Lust, ist aber für ein lausiges Trinkgeld von 1.000 Euro bereit, den Bauantrag umgehend zu bearbeiten und nicht erst ordnungsgemäß einige Monate später.

b) Ein Kassierer im Supermarkt erwischt einen Jugendlichen beim Versuch, eine Cola zu stehlen. Der Jugendliche steckt dem Kassierer 40 Euro in die Tasche, damit dieser "ein Auge zukneift" und die Sache nicht an seinen Marktleiter meldet. Die Cola verbleibt im Laden.

c) Ein Angestellter der Abfallbeseitigungsbetriebe findet 50kg Altglas im Biomüll und stellt die Oma zur Rede, die das Altglas in die Biomülltonne geworfen hat. Die Oma überlässt dem Angestellten eine Flasche Schnaps und wie durch ein Wunder wird über den Vorgang hinweggeblickt.

d) Ein Politiker entscheidet über den Verlauf einer Schnellstraße. Sein alter Freund Fred bittet ihn unter Zuhilfenahme einer Einladung zur kostenlosen Urlaubsreise, dass die Schnellstraße nicht an seinem Haus vorbei führt, sondern 2km weiter östlich in einer Gegend, in der keine Freunde des Politikers wohnen.

Was haben alle diese Fälle gemeinsam? Private Vorteilsnahme aus einer beruflichen Tätigkeit. Man nennt das neudeutsch auch Bestechung, Korruption oder "Schmieren". Hier wird so getan, als hätten diese Vorgänge keinen Geschädigten. Das stimmt aber keineswegs. Der Geschädigte ist der Arbeitgeber bzw. die Gesellschaft, in dessen Interesse der Arbeitnehmer / Politiker eigentlich handeln sollte (im Falle a) ist das die Bearbeitung der Anträge in der richtigen Reihenfolge, im Fall b) die Anzeige vermeintlicher Diebe bei der Polizei, im Fall c) die Durchsetzung der Regeln zur Abfallbeseitigung, im Falle d) die Planung der Schnellstraße ohne Rücksicht auf private Seilschaften). Dieses Interesse mag hier "moralisch" keinen hohen Stellenwert haben - dann wären wir aber auf dem besten Wege zu einer korrupten Gesellschaft.

An den Threadersteller: Du hast ein schlechtes Gewissen bekommen. Das zeigt, dass Du ein gewissenhafter Arbeitnehmer bist, der keine ungerechtfertigten "Geschenke" haben will bzw. noch so etwas wie eine Berufsehre besitzt, die ihm die Annahme solcher Zahlungen untersagt. Richtig so!! Auch wenn Du von einigen Usern hier ein Schulterklopfen bekommst (und auch wenn der Betrunkene sich vielleicht nie wieder melden wird, weil ihm die Sache so peinlich ist, dass er es dabei belässt), hast Du gegen die Regeln verstoßen, unter denen Dein Arbeitgeber Dir sein Eigentum (den Bus) anvertraut hat. Du entscheidest dich deshalb richtig, erklärst die Sache Deinem Chef, überreichst ihm die 50 Euro (gegen Quittung!) und lässt Dir stattdessen die Arbeitszeit aufschreiben, die Du für die Reinigung aufgewendet hast (sofern Du das nicht sowieso während der Arbeitszeit gemacht hast). Nicht, weil Dir der Kotzende Leid tut oder weil Du findest, 50 Euro seien zu viel für den unangenehmen Aufwand, sondern weil in Deinem Arbeitsvertrag steht, dass Du für Deine Arbeit Dein Gehalt bekommst und keine Zuwendungen von den Fahrgästen (und schon gar nicht, weil Du sie dazu aufgefordert hast....).

Zitat:

Original geschrieben von jacky34


wieso unterschlagen? ich musste die Kotze doch selbst wegputzen, dem Unternehmen ist dadurch kein Schaden entstanden, warum hätte ich die fünfzig € dem chef geben sollen, wenn ich selbst sauber machen muss?

Wer sagt denn, dass der Unternehmer nur fünfzig Euro genommen hätte? Er hätte Dich den Dreck wegmachen lassen (zu Deinem üblichen Stundenlohn, das hätte ihn vermutlich nicht mehr als 20 Euro gekostet), aber dem Kotzenden vermutlich einige Hundert Euro in Rechnung gestellt. Das darf er auch, denn er ist der Geschädigte und nicht Du. (Auch wenn Du die Arbeit hattest.) Ob das moralisch in Deinem Sinne ist, ist nicht relevant. Du bist ja auch nicht befugt, besonders sympathische oder arme Menschen eigenwillig zum halben Fahrpreis fahren zu lassen, auch wenn diese vielleicht nur dann überhaupt ein Ticket bezahlen können.

Zitat:

Original geschrieben von StevieMUC


(Anekdote am Rande: Der Münchner OB-Kandidat von der SPD 😉 ist gerade unter Beschuss, weil er sich vom FC Bayern zum Champions-League-Finale hat einladen lassen, inkl. Flug und Hotel, und auf der anderen Seite die Müllmänner nicht mal 5 Euro Trinkgeld annehmen dürfen).

Das sind zwei verschiedene Sachverhalte, die nichts mit einander zu tun haben. Die Annahme von Geschenken als Politiker ist

generell

korruptionsverdächtig. Unabhängig davon, ob Müllmänner Trinkgelder annehmen dürfen. Ich finde auch, dass man hart arbeitenden Müllmännern zu Weihnachten etwas schenken kann. Aber fändest Du es gut, wenn deshalb besonders spendable Leute alte Chemikalien im Hausmüll verschwinden lassen dürfen und arme Leute nicht?

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


Also versuchen wir mal das Ganze etwas aufzusplitten:
1. Frage des TE: Rechtslage / Vorgehensweise
2. Kotzen im Bus allgemein
3. Kostenlose Busreinigung durch den TE / Arbeitsplatzsituation

Danke für die ausführliche und logische Argumentation.

Zitat:

Original geschrieben von eugain


wir sind doch aber nicht hier, um evtl. steuer- oder sogar arbeitsrechtliche konsequenzen zu besprechen, denn das steht den meisten hier nicht zu.😉

Aber genau da liegen die Probleme. Und das ist auch nur so lange egal, wie der Busfahrer nicht plötzlich von seinem Chef die Kündigung bekommt, weil irgend ein Dritter im Bus die Sache mitbekommen hat und seine üble Laune in Form einer Anzeige rauslässt. Da hilft dann auch keine empört vorgetragene Moral.

vielen dank 🙂 

Zitat:

Original geschrieben von wolfgear


Ich beliefere viele Landesdienststellen z. B. in NRW. Seit Jahren gibt es von einem großen Klinikum im Westen einen Brief im Oktober, dass man durchaus seinen Auftraggeber verlieren kann, wenn man einem Landesbediensteten auch nur einen Kugelschreiber überlässt.

Wenn sich das mal unsere Politiker zu Herzen nehmen würden!

Da wird fleißig hin und her geschenkt.

Zitat:

Original geschrieben von AS60



Zitat:

Original geschrieben von 18.430


Also zeigt man den "Übergeber" wegen Sachbeschädigung an.
Hier gibt´s nichts anzuzeigen. Fahrlässige Sachbeschädigung ist keine Straftat.

[/quote

Grob Fahrlässige Sachbeschädigung ist zumindest zu ersetzen. Also entweder Personal Ausweis raus oder Polizei hinzu ziehen wegen Personalien Feststellung.

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost



Zitat:

Original geschrieben von John-Doe1111


wer versteuert sein trinkgeld?
Jeder, welcher zB in der Gastronomie tätig ist. Und damit der Gastro-Arbeiter nicht soviel Mühe damit hat, berechnet das FA direkt eine Pauschale, welche auf Schätzungen beruht.

Sicher?

§ 3 Nr. 51 EStG:

Steuerfrei sind:
[...]
Trinkgelder, die anlässlich einer Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer von Dritten freiwillig und ohne dass ein Rechtsanspruch auf sie besteht, zusätzlich zu dem Betrag gegeben werden, der für diese Arbeitsleistung zu zahlen ist;

Zitat:

Original geschrieben von Feline50



Sicher?

Ja, ich komme aus der Gastronomie.

Zitat:

§ 3 Nr. 51 EStG:

Steuerfrei sind:
[...]
Trinkgelder, die anlässlich einer Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer von Dritten freiwillig und ohne dass ein Rechtsanspruch auf sie besteht, zusätzlich zu dem Betrag gegeben werden, der für diese Arbeitsleistung zu zahlen ist;

Grau ist alle Theorie... Fakt ist, daß die FA eine Pauschale erheben, wenn Du dein Trinkgeld ned angibst.

😉

So long

Ghost

Zitat:

Grau ist alle Theorie... Fakt ist, daß die FA eine Pauschale erheben, wenn Du dein Trinkgeld ned angibst.

Sorry, dass ich widerspreche.

Fakt ist, dass Trinkgeld, das - egal in welcher Branche - in Anerkennung einer persönlichen Leistung freiwillig einem Arbeitnehmer gegeben wird steuerfrei ist. (Eckpunkte hervorgehoben)

Fließt es dagegen erst in die Unternehmenskasse und wird aus diesem Pool dann als "Prämie" oder gar Lohnbestandteil verteilt, dann ist es Steuerpflichtig. (z.B. der "Tronc" bei Spielbanken). Das Gesetz ist aus 2002 und ich erinnere mich noch gut an die Diskussionen darum, als der Fiskus gerne Zugriff z.B. auf die Trinkgelder der Friseusen genommen hätte, weil dort der Tip ein wesentlicher Einkommensbestandteil ist. Wie das im Betrieb jeweils gehandhabt wird, ist natürlich unterschiedlich, sodass beides vorkommen kann.

Im vorliegenden Fall wäre es zu versteuern, weil der OP es als Aufwandsentschädigung verlangt hat, hätte der Besoffene gesagt: "Sorry, tut mir leid für den Dreck, hier 50.- für Dich als Dank für die Mühe" dann nicht.

Feline (ianal)

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