In den Bus gekotzt, wer kommt für die Reinigung auf?
Hallo Gemeinde,
ich weiss nicht ob das Thema hier rein passt, eventuell soll es ein Mod ins Nutzfahrzeugforum verschieben.
Ich hatte in der Nacht von Samstag auf Sonntag den Nightlinerbus zu fahren.
Welches Klientel hier hauptsächlich zum chauffieren ist, ist ja hinlänglich bekannt. Genervt vom nahezu unerträglichem Lärm und Gerölle im Bus, verspätet noch dazu, hat mir dann als Draufgabe noch einer eine volle Ladung in den Bus gekotzt.
Leider ist es in unserem Unternehmen so, dass der Fahrer auch für die Reinigung des Buses zuständig ist. Ich war derart erbost, dass ich dem Täter zwei Möglichkeiten zur Auswahl gab. Entweder er bezahlt sofort 50€ für die Reinigung oder es erwartet ihn an der Endhaltestelle die Polizei, die dann die Taten von ihm aufnimmt um eventuell Schadenersatzforderungen zu stellen.
Der Betrunkene überlegte nicht lange und bezahlte die 50€ an mich.
Als sich dann meine Aufregung wieder etwas legte, hatte ich sogar Gewissensbisse und fragte mich, ob ich hier eventuell rechtswiedrig gehandelt habe? Ich sehe es aber absolut nicht ein, warum ich die Kotze eines Besoffenen ohne Kostenersatz entfernen muss!
Wie sieht hier den die genaue Rechtslage und Vorgehendsweise aus?
Hat jemand von Euch diesbezüglich Erfahrung?
Gruss jacky
Beste Antwort im Thema
Finde ich richtig so. Ich war mal in einer Disco, wo ein spätpubertierender 17-18 jähriger Jüngling auf der Toilette in einer Kabine auf dem Boden lag und sich und die ganze Kabine vollgebrochen hatte.
Der Türsteher kam, hat die Tür von außen aufgeschlossen und den Bub zur Sau gemacht und ihn dazu genötigt der Putzfrau,die sichtlich betreten daneben stand, auf der Stelle 20 oder 30 Euro zu geben.
Finde ich absolut richtig. Brauchst kein schlechtes Gewissen zu haben.
85 Antworten
Die Anzeige bei der Polizei (nichts anderes ist es, wenn man mit der Polizei droht) ist kein unerlaubtes Verhalten. Dass die ihn dann in die Ausnüchterungszelle stecken oder (auf seine Kosten?) nach Hause fahren, wäre dann nicht dein Problem. Rufen darfst du die immer. Ob sie dann kommen ist die andere Frage, aber bei stark Angetrunkenen können die wohl allein deshalb nicht nein sagen, weil der Betrunkene sonst Schaden nehmen könnte.
Somit muss das keine Nötigung sein. Wenn du es genauer und verbindlich wissen willst, frag aber lieber einen Anwalt.
Über die 50 € kann man streiten, da werden die Meinungen von viel zu teuer bis viel zu günstig auseinandergehen, aber melden würde ich es unbedingt.
Erst so findest du heraus, ob es sich um eine Unterschlagung handelt.
Ich würde sagen, dass jede Einnahme irgendwo verbucht werden muss. Entweder über das Unternehmen oder über dich oder lasst es als Trinkgeld laufen, packt es in die Kaffeekasse oder wie auch immer. Aber so? Kritisch.
Wahrscheinlich ist es besser, wenn man die Personalie feststellt und die Firma stellt dem Kotzkometen das in Rechnung.
Denn der Fahrer ist Angestellter und ich befürchte, die Reinigung gehört auch zu seinen Aufgaben. Oder wenn er es nicht selbst kann, weil Beschädigungen vorliegen, muss das über den Arbeitgeber an einen Spezialreinigungsdienst gehen.
Aber einfach so das Geld einsacken... auch wenn ich das natürlich nachvollziehen kann bei dem Ärger... das darf man so nicht unter der Hand.
Leg das nächste Mal Spucktüten aus, im Normalfall, wenn man nicht ganz verblödet ist, kriegt man das besoffen noch mit.
Und wenn jemand wirklich krank oder schwanger ist und die Tüte nicht erwischt hat, kann man ja drüber reden. Das ist dann Pech und keine Absicht.
Die Oma meiner Frau (Gott habe sie selig, war eine tolle Frau) hatte vor Ewigkeiten auf der Rücksitzbank einen Herzinfarkt bekommen und war nicht mehr Herr über die Motorik, die Endstoffe des menschlichen Alltags zurückhält. Will das jetzt nicht im Detail aufdröseln, weiß jeder, was gemeint ist.
Also sowas passiert ja auch ungewollt- und daher sollte das der Taxiunternehmer doch irgendwie geregelt haben. (Hat Drahkke schon recht, wie fast immer 😁 😁)
cheerio
....man kann aus dem 50€-thema natürlich auch das ganz grosse kino machen 😛
leute, macht euch doch nicht lächerlich ! 50€ für reinigung und ekelschmerzensgeld sind locker ok und buchungssätze muß man deswegen auch nicht bilden. 😉
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Wenn der Vorgesetzte den TE loswerden will, ist das die Gelegenheit.
Und das ist jetzt kein Scherz von mir, ich habe mal über einen gewissen Zeitraum Seminare zum "Loswerden" besucht und es gab schon geringere Beträge, wegen denen jemand gefeuert wurde.
Zitat:
Original geschrieben von wolfgear
Wenn der Vorgesetzte den TE loswerden will, ist das die Gelegenheit.
Und das ist jetzt kein Scherz von mir, ich habe mal über einen gewissen Zeitraum Seminare zum "Loswerden" besucht und es gab schon geringere Beträge, wegen denen jemand gefeuert wurde.
dann würde ich mir überlegen, ob der arbeitgeber nicht doch ein sklaventreiber ist und es so nicht besser ist.
für lau auch noch anderer leute kotze wegmachen?
dann müsste der job schon verdammt gut bezahlt sein.....
Mal davon abgesehen, dass ich weder fahren noch putzen wollte ist das ein klassischer Fall von Unterschlagung und dem ist nichts hinzuzufügen.
Der TE hat das ja vernehmlich während der vom AG bezahlten Arbeitszeit saubergemacht, oder?
Zitat:
Original geschrieben von wolfgear
Mal davon abgesehen, dass ich weder fahren noch putzen wollte ist das ein klassischer Fall von Unterschlagung und dem ist nichts hinzuzufügen.
Der TE hat das ja vernehmlich während der vom AG bezahlten Arbeitszeit saubergemacht, oder?
also wenn zum fahren auch noch kotze wegwischen gehört (und nicht nur normales saubermachen) würde ich mir einen anderen job suchen.....
Zitat:
Original geschrieben von John-Doe1111
für lau auch noch anderer leute kotze wegmachen?
dann müsste der job schon verdammt gut bezahlt sein.....
Wenn die Grobreinigung des Fahrzeugs vertraglich vereinbart ist, dann ist das wohl so.
"Andere, zumutbare Arbeiten"
Und wie gesagt, es gibt noch die Reinigung über eine Spezialfirma, wenn man das nicht selbst kann, aus welchen Gründen auch immer. (Ekel, fehlendes Equipment... mit einer Drahtbürste und einem Trockensauger kriegt man das Zeug schließlich nicht weg.)
Wenn man das mit üblichem Reinigungsgerät während der Arbeitszeit nicht wegbekommt, dann delegiert man das. Aber dann kümmert sich der Arbeitgeber darum. Es ist sein Arbeitsgerät/Betriebseigentum. Und ein Auto/Taxi ist dasselbe wie ein Bürostuhl, ein PC oder ein Ordnerregal.
Also wird er auch Vorkehrungen getroffen haben, in der Regel.
cheerio
Bei uns in der Narrenzunft ist es einfach geregelt, Der der sich den Tag nochmals durch den Kopf gehen lässt und dabei eine Sauerei macht zahlt die Reinigungskosten. Nachdem Einer mal rund 180€ blechen durfte klappt die Körperbeherrschung vorzüglich. Zuvor mit 20-50€ hat das keinen Besoffenen interessiert.
Ich denke HIER findet sich bestimmt jemand der das gerne umsonst macht, um sein Können unter Beweis zu stellen. 😁 😁
Zitat:
Original geschrieben von jacky34
Wie sieht hier den die genaue Rechtslage und Vorgehensweise aus?
Mal im Ernst: Wenn Du dazu drei Juristen fragst, bekommst Du vier völlig konträre Meinungen. Dieser "einfache" Sachverhalt berührt soviele juristische Aspekte, dass ein Jurist hierzu ohne Weiteres auf 50 Seiten dazu Stellung nehmen könnte. Du merkst es schon an den ganzen Hobbyjuristen, die sich hier austoben.
Die pragmatische, moralische Variante ist, dass Du als Arbeitnehmer ein schönes Trinkgeld bekommen hast. Die rechtlich "korrekte" Variante führt Dich möglicherweise in juristische Untiefen, die Dir zeigen - wenn Du mal drinsteckst - dass die pragmatische Variante die bessere war.
Gruß
xc90er
In München ist es übrigens allen städtischen Angestellten strengstens untersagt, ein Trinkgeld anzunehmen. Von wegen Vorteilnahme, Bestechung und so. Früher war es zum Beispiel Usus, sich bei den Müllmännern zu Weihnachten mit einem Fünfer oder Zehner zu bedanken, aber inzwischen weigern die sich, das Geld anzunehmen, weil das für sie einen Kündigungsgrund darstellen kann. (Anekdote am Rande: Der Münchner OB-Kandidat von der SPD 😉 ist gerade unter Beschuss, weil er sich vom FC Bayern zum Champions-League-Finale hat einladen lassen, inkl. Flug und Hotel, und auf der anderen Seite die Müllmänner nicht mal 5 Euro Trinkgeld annehmen dürfen). Ich wäre da vorsichtig, und würde die 50 Euro auf jedem Fall dem Arbeitgeber melden. Zumal das Reinigen ja zu Deinen Aufgaben gehört, und im strengen Sinn auch mit dem Lohn abgegolten ist.