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In D-Land mit CA Zulassung fahren?!
Hi!
Meine Versuche ein Abgasgutachten für meinen Plymouth und die aussicht auf die anliegenen Umbauten haben mich wieder auf ein Thema gebracht, über das ich schon mal nachgedacht habe.
Funktioniert es, dass ich in D-Land ein Auto fahre, das auf meinen Großonkel in Canada gemeldet ist?
Also mit Canadischer Zulassung???
Gruß
Tobi
Beste Antwort im Thema
Natürlich sind das von mir nur theoretische Überlegungen.
Wenn man allerdings Freunde oder Verwandte in anderen EU Ländern hat, ist das durchaus möglich.
Es geht ja auch nicht darum ein paar Mark KFZ-Steuer zu sparen, sondern darum ein Fahrzeug zu fahren, daß auf Grund der ausufernden Bürokratie in der BRD nicht zugelassen werden könnte.
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48 Antworten
Ja genau.. mein auto war nicht in D-Land zugelassen, sondern wurde nur von der US Armee hier gefahren.
Aber ich Frage hier doch nicht nach illegalen möglichkeiten die Gesetze zu umgehen, sondern wollte nur wissen, ob die Gesetze diese Sache erlauben.
Ich verstehe nicht warum mir die Worte so im Mund umgedreht werden.
Ich plane doch gar nichts illegales, sondern habe mich nach der Rechtslage erkundigt. Klar?
Gruß
Tobi
Zitat:
Original geschrieben von Killerkeks82
Ja genau.. mein auto war nicht in D-Land zugelassen, sondern wurde nur von der US Armee hier gefahren.
Aha, das muss ich im Eifer des Gefechtes wohl überlesen haben, sorry...
Wenn das Auto von der Army zugelassen war, dann hatte es eine US-Amerikanische Zulassung. Ein US-Stützpunkt ist amerikanisches Hoheitsgebiet, und somit kehren diese Fahrzeuge ja regelmässig nach "Amerika" zurück. Sie geniessen also ein Gastrecht auf den deutschen Straßen.
Wenn das Auto hier zugelassen wird, wirst du wohl umrüsten müssen.
Gruss Jürgen
Zitat:
Original geschrieben von BS23HOB
Hier verwischt sich auch meiner Meinung nach die Grenze zwischen Gesetzeslücke nutzen und sich illegal einen Vorteil verschaffen, um mit wenig finanziellem Einsatz möglichst spektakulär auftreten zu können.
Da sich die meisten leute auch ein amerikanisches Auto zulegen um möglichst unauffällig den Alltag zu bewältig, alles klar ;-)
Geht doch nicht darum, dass ich ne Runtumleuchte oder so eingetragen bekommen will.. Das wäre aus meiner Sicht ein eher illegales Bestreben. Genauso wie blau leuchtende Wischwasserdüsen, oder so'n Zeug.
Gruß
Tobi
Ich finde, daß hier zu schnell mit dem "illegal"-Zeigefinger gezeigt wird, ohne daß zwischen wirklich illegalem (z.B. mit nicht eingetragenen Teilen und deutscher Zulassung fahren etc.) und legalem, aber unkonventionellem (z.B. das Fahrzeug in einem anderen EU-Land zulassen) Vorgehen unterschieden wird.
Viele der hier vorgebrachten legalen (!) Möglichkeiten das Fahrzeug in einem anderen Land als der BRD zuzulassen sind im übrigen keineswegs billig, so viel zu "mit wenig finanziellem Einsatz..."
warum soll auch gross unterschieden werden? beide versuchen dasselbe zu ereichen. beide wollen mit fahrzeugen fahren die SO in deutschland nicht zulassungsfähig wären.
mir persönlich ist das im prinzip völlig wurscht. denn derjenige hat dann ein ziemliches problem wenn etwas passiert und die unangenehmen fragen kommen, nicht ich. und das versicherungen heute selbst bei kleinigkeiten nicht mehr oder nur eingeschränkt zahlen, dürfte wohl allgemein bekannt sein.
Anmeldung des KFZ´s in England
Angenommen man hat eine Firma in UK.
Man hat ebenso dort ein Fahrzeug angemeldet und die Geschäfte werden in der BRD getätig mit dem Fahrzeug aus England, Ist das auch verboten? Der Firmeninhaber hat seinen Wohnsitz in der BRD , so ich hoffe das man es verstehen kann was ich damit meine :)
gruß rav
Re: Anmeldung des KFZ´s in England
Zitat:
Original geschrieben von rav
Ist das auch verboten?
JA
weil:
Zitat:
Original geschrieben von rav
und die Geschäfte werden in der BRD getätig mit dem Fahrzeug aus England
es gibt also eine lösung sich aus Deutschland abmelden :) und dann kann ich hier ( als turist) fahren so viel ich will :) oder? hehe
Mir scheint, daß der sehr verehrte Outatime seinem Namen alle Ehre macht und wirklich nicht in unserer Zeit ist, sondern noch in Zeiten vor dem "Single Market", der EU lebt und denkt.
Natürlich ist es nicht verboten mit einem im UK zugelassenen Firmenwagen unbeschränkt in der BRD zu fahren, das liegt einfach daran, daß durch die Zoll- und Steuerunion (Stichwort: keine Doppelbesteuerung etc.) keine steuerrechtlichen Bedenken mehr bestehen, wenn jemand in Deutschland ansässig ist und ein in einem anderen EU-Land angemeldetes KFZ hier fährt, bei nicht EU-Ländern (z.B. das hier zuvor erwähnte Kanada, aber auch Jugoslawien etc.) ist das anders, da gilt wie früher, wer in Deutschland gemeldet ist und ein in z.B. Kanada angemeldetes KFZ hier fährt begeht eine Straftat (Steuerhinterziehung).
Bei in der EU zugelassenen Fahrzeugen ist das aber nicht so, ob das Outatime jetzt recht ist oder nicht.
also muß ich nicht flüchten , sondern kann hier weiter gemeldet sein und ein fahrzeug von der insel bewegen? cool es lebe die EU hehehehe keine tüv einträge , felgen mit gutachten, folie mit ABG usw........:)))) ganz zu schweigen motorumbauten hehe
@LB-Saratoga
wie kommst du zu deiner Aussage? gibt es dafür eine rechtliche Grundlage?
in der StVZO (da ist die Zulassungspflicht geregelt), in der VOInt (Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr, darin ist die Zulassung ausländischer Fz. im deutschen Straßenverkehr geregelt) und im Kraftfahrzeugsteuergesetz wird nirgends zwischen Fahrzeugen aus der EU und Fahrzeugen aus anderen Ländern unterschieden.
Nur beim Einfuhrzoll gibt es Unterschiede; was das Herumfahren mit Autos, die im Ausland zugelassen sind, betrifft, ist mir nichts bekannt.
HI @ ALL
Also .....................
ich hole ständig Fahrzeuge aus England und ich fahre die nur mit Grenzversicherung!!!
Ich schließe diese Grenzversicherung beim ADAC ab.
Kostenpunkt sind Monatlich 105€
Die Grenzversicherung kann man bis zu einem ganzen Jahr erwerben oder kauft sich Monat für Monat eine neue.
Aber aufgepasst!!!
Wie schon vorher geschrieben nur bis zu einem Jahr. Denn erst nach diesem Jahr kommt das Finanzamt.
(Steuerhinterziehung)
Also wird Jahr für Jahr ein neues Auto gekauft.
Oder Ihr lasst das Fahrzeug ein halbes Jahr ruhen und schließt dann wieder eine neue Grenzversicherung ab.
Das Einzige was Ihr bei abschluß einer Grenzversicherung braucht ist Perso, Fahrzeugschein und Papiere die das derzeitige Kennzeichen des Autos bestätigen und die Besitzverhältnisse klären.
Alles Andere interressiert nicht !
Egal ob das Fahrzeug noch MOT oder TAX hat interessiert niemenden beim ADAC
Wichtig ist bei Kontrollen mit der Polizei:
-Fahrzeug muß Verkehrssicher sein. ( braucht aber keinen Deutschen TüV!)
-Versichrungsunterlagen immer im Fahrzeug mitführen!
-Führerschein ist klar
-Kaufvertrag oder aber auch Besitzbestätigung mitführen.
Und so läuft alles reibungslos.
Viel Spaß beim Autokauf im Ausland
Gruß Vauxhall-Driver
Zitat:
Original geschrieben von Stevie
Diese Geschichte stammt wohl eher aus einem
Märchenbuch, anstatt aus der Realität:
Allein die 10% Strafe ist totaler Blödsinn,
So eine Strafe wird anhand des Vergehens,
und nicht am Wert des Autos festgelegt.
Nein nicht nur einmal vorgekommen, die 10% sind keine Strafe, sind einfach der Zoll der anfällt. Eine Person aus dem Drittland, z.B Schweiz, darf sein Fahrzeug zur "Vorübergehenden Verwendung" Abgabenfrei einführen, Bedingung kein in der EU ansässiger fährt damit, wenn dann eine in der EU ansässige Person damit fährt sind ist die Zollschuld entstanden, bei einem Auto 10% des Wertes.
@LB-Saratoga in Sachen Steuern gibt es in der EU noch keinen gemeinsamen Markt, für Firmenfahrzeuge gibt es Schlupflöcher das wars dann aber auch.
Ob ihn das nach 3 1/2 Jahren noch interessiert...? ;)