in 60 iger Zone geblitzt, Blitzer stand aber schon hinter 80iger Schild

Hallo Leute,

hab da mal eine Frage.........

ich bin aus einer geschlossenen Ortschaft rausgefahren, dort ist erstmal auf 60km/h begrenzt, nach ca. 400m kommt dann ein Schild mit 80.
Geblitzt worden bin ich (ich weiß es nicht ganz sicher) auf Höhe des 80iger Schildes und der Radar stand ca. 10m hinter dem 80iger Schild. Ich hatte ca. 85 Sachen drauf.
Jetzt habe ich einen Anhörungsbogen bekommen. Vorwurf 21 km/h zu schnell.
Auf dem Anhörungsbogen sind ja immer der Abschnitt und die Kilometer vom Straßenabschnitt an dem der Radar gestanden hat.

Jetzt meine Frage:
Können die aus der 80iger Zone sozusagen in die 60iger Zone hineinblitzen?

Mir ist schon klar das ich selbst schuld habe, das wäre auch mein erster Punkt und ich hab den Führerschein schon ein paar Jahre. Das neue (leisere) Auto hat mivh wohl verführt............

Aber geht das so einfach?

Noch ne Frage.......wie finde ich diesen Straßenabschnitt? Also direkt auf der Straße um nochmal nachvollziehen zu können auf welcher Höhe die mich wirklich erwischt haben.

Für Antworten wäre ich sehr dankbar.........Viele Grüsse Suss

Beste Antwort im Thema

Ich verstehe bis heute nicht, was daran so schwer sein soll, die Drosselklappen erst am entsprechenden Geschwindigkeitsschild voll aufzureißen und nicht schon 200 Meter vorher.

Das ist im Prinzip genauso eine Unsitte wie das "Hineinrollenlassen" in eine Strecke mit verringerter zHG, anstatt am Schild oder kurz davor mal die Bremse zu betätigen...

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Zitat:

@Hugaar schrieb am 22. März 2015 um 13:23:48 Uhr:



Schilder gelten nunmal erst dahinter und nicht bereits 100m vorher!

Zitat:

Das ist schon richtig, aber die Tempolimmits werden mit einer genügend große Distanz zur Gefahrenstelle die sie sichern aufgestellt.
Jetzt diese Sicherheitszone bis an die Grenze auszunützen um Geld ins Stadtsäckel zu spülen ist zwar rechtlich in Ordnung aber Verkehrssicherheitstechnisch und Moralisch mindestens fragwürdig.
Die glaubwürdigkeit der Ordnungsbehörden dürfte doch leiden.
Moorteufelchen

Warum sollte die Glaubwürdigkeit leiden ? Warum es dort ein Tempolimit gibt, wissen wir nicht. Dass ein Tempolimit immer bis bzw. ab Schild gilt, wissen wir. Irgendwo muss man ja einen Schnitt machen. Ist ja wie bei der Überschreitung der zHg. Bis 25 km/h drüber ist es vergleichsweise günstig, ab 25 km/h gehts schon mehr ans Eingemachte. Könnt ich mich ja auch hinstellen und sagen, die 1-2 kmH über die 26, habt euch nicht so.
Da kommt aber keine moralische Keule. Ebenso kann hier das Ordnungsamt den ganzen Bereich für sich ausnutzen.

Wenn der Blitzer auf die 60er Zone ausgerichtet ist, was sehr wahrscheinlich ist, wird der TE es schwer haben was dagegen zu unternehmen.
Er sollte es einfach unter Erfahrung abspeichern und zukünftig an die Beschilderung halten, dann passiert sowas auch nicht mehr.

Bei uns beschleunigen viele schon 200m vor dem Ortsausgangsschild auf 80-100Km/h.

Dank solchen "tollen" Autofahrern könnte die Polizei dort noch viel öfter blitzen. Zumal nicht wenige dieser Fahrer auch noch die normalfahrenden Autofahrer bedrängen, die wenigstens erst kurz vor dem Ortsausgangsschild beschleunigen.

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Die meisten werden das so tun, wenn sie das Ortsausgangsschild sehen. Mit dem Unterschied, dass sich hinterher kaum wer über die Abzocker beschwert. Man weiss ja, was man falsch gemacht hat. Und man ärgert sich eigentlich nur darüber, dass man erwischt wurde.

Zitat:

@FabJo schrieb am 22. März 2015 um 14:37:45 Uhr:


Wenn der Blitzer auf die 60er Zone ausgerichtet ist, was sehr wahrscheinlich ist, wird der TE es schwer haben was dagegen zu unternehmen.
Er sollte es einfach unter Erfahrung abspeichern und zukünftig an die Beschilderung halten, dann passiert sowas auch nicht mehr.

Warum sollte der TE es schwer haben etwas gegen diese Willkür zu unternehmen ?

1. Wenn man nichts unternimmt passiert auch in Zukunft nix.

2. Wird sich der Anwalt auf die "Empfehlung" beruhen, daß ein gewisser Abstand zwischen Blitzer und zu den Tempolimits eingehalten werden "kann"

3. Wenn das Bild ja sowieso in der 80er Zone gemacht wurde muß ich mich fragen, ob das überhaupt rechtlich so korrekt ist. Auch wenn der Meßpunkt noch im 60er Bereich gemacht wurde, wurde der Moment festgehalten wo bereits ein anderes TL gilt.

Wenn hier schon Erbsenzählerei betrieben wird mit dem Argument, daß das neue Tempolimit erst ab dem Schild gilt, dann sollte auch der Meßbereich und der Moment der Aufzeichnung des Bildes innerhalb des aktuell noch gültigen Tempolimits erfolgen.
Alles Andere ist und bleibt Abzockerei.

Falls der TE einen Notleidenden hungernden Anwalt unterstützen will, findet er sicher einen, der sich der Sache dankend animmt. Dürfte aber mehr Zeit und Nerven kosten, als einfach zu bezahlen.

@ Geisslein
Die Geschwindikeitsüberschreitung wurde im 60-er Bereich festgestellt.
Wie gut die Kamaratechnik ist kann ich nicht sagen.
Der Moment der Aufzeichnung des Bildes muss ja nicht zwangsläufig außerhalb der 60-er Zone entstanden sein.
Bei uns gibt es einen 80-er 60-er 80-er Bereich. Überwacht werden die 60 angehalten aber immer im 80- Bereich.
Der 60-er Bereich hat seine Berechtigung.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 22. März 2015 um 14:55:52 Uhr:



Zitat:

@FabJo schrieb am 22. März 2015 um 14:37:45 Uhr:


Wenn der Blitzer auf die 60er Zone ausgerichtet ist, was sehr wahrscheinlich ist, wird der TE es schwer haben was dagegen zu unternehmen.
Er sollte es einfach unter Erfahrung abspeichern und zukünftig an die Beschilderung halten, dann passiert sowas auch nicht mehr.
Warum sollte der TE es schwer haben etwas gegen diese Willkür zu unternehmen ?

Wo ist das Willkür?

Wobei doch, der TE hat einfach nach seinem eigenen Ermessen seine Geschwindigkeit willkürlich gewählt!

Zitat:

1. Wenn man nichts unternimmt passiert auch in Zukunft nix.
2. Wird sich der Anwalt auf die "Empfehlung" beruhen, daß ein gewisser Abstand zwischen Blitzer und zu den Tempolimits eingehalten werden "kann"

Richtig, es liegen "Empfehlungen" zum Aufbau der Geräte vor.

ABER es gibt gesetzliche Bestimmungenin Bezug auf die GS.

Zitat:

3. Wenn das Bild ja sowieso in der 80er Zone gemacht wurde muß ich mich fragen, ob das überhaupt rechtlich so korrekt ist. Auch wenn der Meßpunkt noch im 60er Bereich gemacht wurde, wurde der Moment festgehalten wo bereits ein anderes TL gilt.

Wenn hier schon Erbsenzählerei betrieben wird mit dem Argument, daß das neue Tempolimit erst ab dem Schild gilt, dann sollte auch der Meßbereich und der Moment der Aufzeichnung des Bildes innerhalb des aktuell noch gültigen Tempolimits erfolgen.
Alles Andere ist und bleibt Abzockerei.

Das ist warum für dich Abzocke?

Ich verstehe bis heute nicht, was daran so schwer sein soll, die Drosselklappen erst am entsprechenden Geschwindigkeitsschild voll aufzureißen und nicht schon 200 Meter vorher.

Das ist im Prinzip genauso eine Unsitte wie das "Hineinrollenlassen" in eine Strecke mit verringerter zHG, anstatt am Schild oder kurz davor mal die Bremse zu betätigen...

Zitat:

@reox schrieb am 22. März 2015 um 13:07:53 Uhr:



Zitat:

@Geisslein schrieb am 22. März 2015 um 12:48:33 Uhr:


...Gemessen wird in der noch 10-20 Meter gültigen zulässigen Höchstgeschwindigkeit...
Ich würde hier einen Anwalt einschalten.
...
Was könnte der Anwalt in diesem Fall erreichen, selbst wenn er kostenfrei tätig werden würde?

mfg

Er beantragt Akteneinsicht und das Verfahren wird daraufhin mit höchster Wahrscheinlichkeit eingestellt. Lohnt sich freilich nur, wenn er wie geschrieben, kostenfrei arbeiten würde

Zitat:

@Drahkke schrieb am 22. März 2015 um 18:02:01 Uhr:


Ich verstehe bis heute nicht, was daran so schwer sein soll, die Drosselklappen erst am entsprechenden Geschwindigkeitsschild voll aufzureißen und nicht schon 200 Meter vorher.

Du gestattest hoffentlich die Spitze Anmerkung das es sich auch hierbei um eine Unsitte handelt.🙄

Moorteufelchen

Zitat:

@dodo32 schrieb am 22. März 2015 um 18:59:34 Uhr:


Er beantragt Akteneinsicht und das Verfahren wird daraufhin mit höchster Wahrscheinlichkeit eingestellt.

Wie kommst du drauf ? Es ist unstrittig, dass der TE zu schnell gefahren ist. Ebenso, dass der Messpunkt einwandfrei in der limitierten Zone war. Dass das Foto nun erst am Ende der Zone gemacht wurde, tut nichts zur Sache.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 22. März 2015 um 19:07:15 Uhr:



Zitat:

@dodo32 schrieb am 22. März 2015 um 18:59:34 Uhr:


Er beantragt Akteneinsicht und das Verfahren wird daraufhin mit höchster Wahrscheinlichkeit eingestellt.

Wie kommst du drauf ? Es ist unstrittig, dass der TE zu schnell gefahren ist. Ebenso, dass der Messpunkt einwandfrei in der limitierten Zone war. Dass das Foto nun erst am Ende der Zone gemacht wurde, tut nichts zur Sache.

Weil das Ticket sagenhafte 70 Euro ausmacht. Das Gezerre mit dem Anwalt kostet die Bußgeldstelle mehr als das Ticket bringt. Die Chancen würden sehr gut liegen aber wie gesagt, nur wenn der Anwalt nichts kostet. Sonst würde es sich nur lohnen wenn es Punktemäßig um's Brötchen geht

Zitat:

@Drahkke schrieb am 22. März 2015 um 18:02:01 Uhr:



Das ist im Prinzip genauso eine Unsitte wie das "Hineinrollenlassen" in eine Strecke mit verringerter zHG, anstatt am Schild oder kurz davor mal die Bremse zu betätigen...

Ich hätte zugegebenermaßen Verständnis dafür wenn von Schnell auf Langsam so geblitzt werden würde, aber nicht von Langsam auf Schnell und dann noch so, daß die Messeinheit in der langsamen Zone steht und der Blitzer in der Schnellen.

Vielleicht sollte man wirklich öfter einen Anwalt konsultieren um den Gemeinden zu zeigen, daß hier draufgezahlt wird.

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