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in 60 iger Zone geblitzt, Blitzer stand aber schon hinter 80iger Schild

Themenstarteram 21. März 2015 um 23:26

Hallo Leute,

hab da mal eine Frage.........

ich bin aus einer geschlossenen Ortschaft rausgefahren, dort ist erstmal auf 60km/h begrenzt, nach ca. 400m kommt dann ein Schild mit 80.

Geblitzt worden bin ich (ich weiß es nicht ganz sicher) auf Höhe des 80iger Schildes und der Radar stand ca. 10m hinter dem 80iger Schild. Ich hatte ca. 85 Sachen drauf.

Jetzt habe ich einen Anhörungsbogen bekommen. Vorwurf 21 km/h zu schnell.

Auf dem Anhörungsbogen sind ja immer der Abschnitt und die Kilometer vom Straßenabschnitt an dem der Radar gestanden hat.

Jetzt meine Frage:

Können die aus der 80iger Zone sozusagen in die 60iger Zone hineinblitzen?

Mir ist schon klar das ich selbst schuld habe, das wäre auch mein erster Punkt und ich hab den Führerschein schon ein paar Jahre. Das neue (leisere) Auto hat mivh wohl verführt............

Aber geht das so einfach?

Noch ne Frage.......wie finde ich diesen Straßenabschnitt? Also direkt auf der Straße um nochmal nachvollziehen zu können auf welcher Höhe die mich wirklich erwischt haben.

Für Antworten wäre ich sehr dankbar.........Viele Grüsse Suss

Beste Antwort im Thema

Ich verstehe bis heute nicht, was daran so schwer sein soll, die Drosselklappen erst am entsprechenden Geschwindigkeitsschild voll aufzureißen und nicht schon 200 Meter vorher.

Das ist im Prinzip genauso eine Unsitte wie das "Hineinrollenlassen" in eine Strecke mit verringerter zHG, anstatt am Schild oder kurz davor mal die Bremse zu betätigen...

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am 22. März 2015 um 0:16

Wo die stehen ist doch egal, du bist in der 60er Zone geblitzt worden,

erst ab dem 80er Schild darf man 80 kmh fahren.

Also hat alles seine Richtigkeit.

Die Messung dindet einige Meter vorher in der 60er Zone statt, und wird in der 80er Zone ausgewertet... Somit ist alles richtig... Leider aber auch etwas fies...

Das , was der TE meint, ist vermutlich eine Lichtschrankenmessung. Die würde tatsächlich erst am Gerät selbst erfolgen. Die meisten Blitzer messen aber mit Radar, der Messpunkt ist hier weit vor dem Gerät.

Hallo TE,

wenn Du der Meinung bist, dass der Messkontrolleur falsch gestanden hat, suche einen Anwalt auf, der kann dann ja in das Messprotokoll einsehen.

Die Messung selbst darf natürlich nicht vor dem 80er Schild erfolgen. Sehr selten werden Radarmessungen von hinten gemacht, aber auch das würde gehen. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass der Messpunkt hinter dem 80er Schild ist.

Aus diesem Grund bleib man meistens bei der Radarmessung weit hinter (m.E. bis zu 1000 m, bei den neueren Geräten) nach dem 80er -in diesem Fall-.

Aber Sicherheit erlangst Du durch einen Anwalt über den genauen Standort.

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 22. März 2015 um 09:39:54 Uhr:

 

Die Messung selbst darf natürlich nicht vor dem 80er Schild erfolgen. Sehr selten werden Radarmessungen von hinten gemacht, aber auch das würde gehen. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass der Messpunkt hinter dem 80er Schild ist.

Natürlich kann die Messung in diesem Fall auch vor dem 80er Schild erfolgen, da bis zu dem 80er Schild noch ein TL von 60 gilt. Denn dieses wurde hier überwacht.

Themenstarteram 22. März 2015 um 10:20

.........das ist genau das was ich nicht ganz verstehen.

Wenn so ein Radar in der 80er Zone steht, kann er die 60er Zone überwachen.

Auf welche Entfernung kann das Ding denn messen??

Der Blitz kam halt als ich auf Höhe des 80er Schildes war. Ist da eine zeitliche Differenz? Also zwischen Messung und Bild.....................................

 

Gruß Suss

Zitat:

@Suss schrieb am 22. März 2015 um 11:20:56 Uhr:

.........das ist genau das was ich nicht ganz verstehen.

Wenn so ein Radar in der 80er Zone steht, kann er die 60er Zone überwachen.

Gruß Suss

Die HzG aus der du "gekommen" bist war eine 60-er Beschränkung.

Das Radargerät steht "unmittelbar" hinter der 80-er Beschränkung.

Die Auslöseeinstellung hat sich nmM mit Sicherheit auf die 60-er Beschränkung bezogen.

Zitat:

@Suss schrieb am 22. März 2015 um 11:20:56 Uhr:

.........das ist genau das was ich nicht ganz verstehen.

Wenn so ein Radar in der 80er Zone steht, kann er die 60er Zone überwachen.

Auf welche Entfernung kann das Ding denn messen??

Der Blitz kam halt als ich auf Höhe des 80er Schildes war. Ist da eine zeitliche Differenz? Also zwischen Messung und Bild.....................................

Gruß Suss

Wenn der Blitz kommt, ist die Messung schon lange abgeschlossen. Es nützt also nichts, wenn man im Moment des Blitzes auf die Bremse treten würde.

am 22. März 2015 um 10:59

Zitat:

Aber Sicherheit erlangst Du durch einen Anwalt über den genauen Standort.

In aller Regel brauchst du dazu keinen Anwalt, sondern kannst die Akten unter Aufsicht selbst einsehen (z. B. an die für dich nächst gelegene Polizeidienststelle schicken lassen).

Ging sogar mal völlig problemlos in einer Sache der Tochter (mit Vollmacht von ihr, Akteneinsicht bei der hiesigen Polizeidienststelle - allerdings erst nach 4 Wochen, weil sie beim Versicherer lag. Wäre aber wohl mit Anwalt nicht anders gewesen).

Einen Anwalt oder Akteneinsicht brauchts hier nicht. Es wurde ja schon festgestellt, dass der Blitz auf Höhe des 80er Schildes kam. Bis zu diesem Schild gilt aber eben die 60.

Scheint wohl in letzter Zeit richtig Mode geworden zu sein, daß man direkt im Übergang zu einem neuen Tempolimit geblitzt wird. Gemessen wird in der noch 10-20 Meter gültigen zulässigen Höchstgeschwindigkeit, abgelichtet wird man aber schon im neuen Tempolimit.

Für mich hat diese Art und Weiße kein bischen etwas mit Verkehrssicherheit zu tun, sondern dient nur einzig und allein der feigen Willkür den Geldsäckel der Stadt oder des Landkreises aufzubessern.

Wer sich solche Methoden und Wegelagerei gefallen lässt, ist meiner Meinung nach selbst Schuld.

Ich würde hier einen Anwalt einschalten.

@TE,

Markiere doch mal die Stelle auf Google-Earth wo das Schild steht und wo du den Blitz wahrgenommen hast.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 22. März 2015 um 12:48:33 Uhr:

...Gemessen wird in der noch 10-20 Meter gültigen zulässigen Höchstgeschwindigkeit...

Ich würde hier einen Anwalt einschalten.

...

Was könnte der Anwalt in diesem Fall erreichen, selbst wenn er kostenfrei tätig werden würde?

mfg

Zitat:

@Geisslein schrieb am 22. März 2015 um 12:48:33 Uhr:

Scheint wohl in letzter Zeit richtig Mode geworden zu sein, daß man direkt im Übergang zu einem neuen Tempolimit geblitzt wird. Gemessen wird in der noch 10-20 Meter gültigen zulässigen Höchstgeschwindigkeit, abgelichtet wird man aber schon im neuen Tempolimit.

Es wäre so, wenn nach der 60er Zone eine 30er Zone folgen würde. Hier ist es aber genau anders rum. Auf eine langsamere Strecke folgt eine Schnellere. Das man hier noch die Langsamere Strecke überwacht, mag vielleicht nicht der Verkehrssicherheit dienen, ist aber trotzdem legitim.

am 22. März 2015 um 12:23

Zitat:

@Geisslein schrieb am 22. März 2015 um 12:48:33 Uhr:

 

Für mich hat diese Art und Weiße kein bischen etwas mit Verkehrssicherheit zu tun, sondern dient nur einzig und allein der feigen Willkür den Geldsäckel der Stadt oder des Landkreises aufzubessern.

Für mich ist das eine Erziehungsmaßnahme und ein Hinweis auf das längst vergessene Wissen aus der Fahrschule.

Schilder gelten nunmal erst dahinter und nicht bereits 100m vorher!

Zitat:

Wer sich solche Methoden und Wegelagerei gefallen lässt, ist meiner Meinung nach selbst Schuld.

Ich würde hier einen Anwalt einschalten.

So würde es eher hin kommen.

Zitat:

@TE,

Markiere doch mal die Stelle auf Google-Earth wo das Schild steht und wo du den Blitz wahrgenommen hast.

Was soll das bringen?

Der TE kann ja nichtmal genau sagen wo alles war (siehe Ausgangspost).

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