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in 60 iger Zone geblitzt, Blitzer stand aber schon hinter 80iger Schild

Hallo Leute,

hab da mal eine Frage.........

ich bin aus einer geschlossenen Ortschaft rausgefahren, dort ist erstmal auf 60km/h begrenzt, nach ca. 400m kommt dann ein Schild mit 80.
Geblitzt worden bin ich (ich weiß es nicht ganz sicher) auf Höhe des 80iger Schildes und der Radar stand ca. 10m hinter dem 80iger Schild. Ich hatte ca. 85 Sachen drauf.
Jetzt habe ich einen Anhörungsbogen bekommen. Vorwurf 21 km/h zu schnell.
Auf dem Anhörungsbogen sind ja immer der Abschnitt und die Kilometer vom Straßenabschnitt an dem der Radar gestanden hat.

Jetzt meine Frage:
Können die aus der 80iger Zone sozusagen in die 60iger Zone hineinblitzen?

Mir ist schon klar das ich selbst schuld habe, das wäre auch mein erster Punkt und ich hab den Führerschein schon ein paar Jahre. Das neue (leisere) Auto hat mivh wohl verführt............

Aber geht das so einfach?

Noch ne Frage.......wie finde ich diesen Straßenabschnitt? Also direkt auf der Straße um nochmal nachvollziehen zu können auf welcher Höhe die mich wirklich erwischt haben.

Für Antworten wäre ich sehr dankbar.........Viele Grüsse Suss

Beste Antwort im Thema

Ich verstehe bis heute nicht, was daran so schwer sein soll, die Drosselklappen erst am entsprechenden Geschwindigkeitsschild voll aufzureißen und nicht schon 200 Meter vorher.

Das ist im Prinzip genauso eine Unsitte wie das "Hineinrollenlassen" in eine Strecke mit verringerter zHG, anstatt am Schild oder kurz davor mal die Bremse zu betätigen...

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Ich finde den Blitz besser, als völlig unerwartet nach einigen Wochen ein Bußgeld zu bekommen ohne dass man nachvollziehen kann ob man an diesem Tag überhaupt vor Ort war oder wie schnell man ungefähr fuhr.

Die Tempobeschilderung auf Bundes- und Landstrassen lässt nämlich immer mehr zu wünschen übrig was die Eindeutigkeit angeht und nicht jede Geschwindigkeitsüberschreitung ist absichtlich passiert.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 23. März 2015 um 20:31:00 Uhr:



Das wird i.d.R. auch gemacht, wenn es die örtlichen Gegebenheiten erlauben.

Sorry, aber da mußte ich grad mal richtig lachen und den Kopf schütteln !

Wie kurz muß oder darf ein zu überwachender Bereich denn sein, daß es eine Messung innerhalb und eine Feststellung außerhalb des gültigen Bereiches rechtfertigt ?

Und, wie muß diese örtliche Gegebenheit beschaffen sein um ebenfalls so Blitzen zu dürfen ?

Zitat:

@azrazr schrieb am 24. März 2015 um 01:57:00 Uhr:


Die neuen "Blitzer" blitzen gar nicht mehr. Ob das nun sinnvoll ist, oder nicht, sei mal dahingestellt, aber als Autofahrer hat man ohnehin kein "Recht" auf einen Hinweis auf das Fehlverhalten (z.B. in Form eines Blitzes). Insofern ist es auch egal, ob es blitzt und wo es blitzt...

In dem Fall kann man dann auch gleich komplett auf Geschwindigkeitsüberwachungen verzichten !

Was nützt also dann eine Geschwindigkeitsüberwachung, die Deiner Meinung nach keine Aufmerksamkeit beim Fahrer hinterlässt, zu schnell unterwegs zu sein ?

Der Fahrer wird ohne Hinweise also seine Geschwindigkeitsübertretung weiterhin fortsetzen und ein normal, logisch, denkender Mensch zählt 1+1 zusammen und kommt auf das Ergebnis, daß das gültige Tempolimit dann hier eh nicht so wichtig sein kann und man somit wieder von Abzockerei und Geldmacherei sprechen könnte 😉

Also ich kenne die nicht blitzenden Blitzer eigentlich nur aus Tunneln, wo aufgrund der Blendwirkung auf den Blitz verzichtet wird.
Aber an diesen Stellen wird im Vorfeld immer gewarnt per Schild "Achtung Radarkontrolle" oder so ähnlich. Man möchte also tatsächlich nicht, dass zu schnell gefahren wird.

Geblitzt wird immer, aber manchmal halt mit Infrarot, das sieht dein Auge nicht. Und in einigen Autobahn-Tunneln rund um München (z.B. Aubinger Tunnel) und auch anderswo (z.B. Britzer Tunnel Berlin) wird stationär und ständig geblitzt, ohne dass ein Schild darauf hinweist.

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