Immer diese 3. Spur Schleicher auf der Autobahn ...
Hallo leute,
sorry für meinen komischen thread titel. Besser ist er mi aber nicht eingefallen🙂 Ich hätte eine frage.
Jeder von euch kennt sie. Die schleicher auf ner 3 spurigen autobahn.
Folgende situation. Schleicher auf der 3. spur. Erste und zweite spur komplett leer. Wenn ich jetzt auf die erste spur wechsle und bei dieser schlafmütze vorbeifahre, fällt das dann auch unter rechts überholen. Oder wird das anders eingestuft??
---->Und nicht vergessen. Falls es zu diskussion kommt, bitte bleibt sachlich🙂
grüsse
chris
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@mk4x schrieb am 29. Januar 2015 um 13:10:15 Uhr:
Mir gehen die Rechtsüberholer auf den Sack.
Das nimmt ähnliche Ausmaße an, wie die Nichtbenutzung des Blinkers.
Unrecht mit Unrecht zu vergelten kann ja wohl kaum eine Lösung sein.
Hi,
wenn du rechts überholt wirst solltest du dir Gedanken machen warum du in dem Moment links bist. Denn es ist ja offensichtlich genug Platz um rechts zu fahren 😉
GRuß Tobias
205 Antworten
Zitat:
@Chris870bd schrieb am 1. Februar 2015 um 11:50:02 Uhr:
Weil ohne bildmaterial würde ja aussage gegen aussage stehen.
Nachdem man eine Anzeige oder einen Strafantrag gestellt hat, wird der Antragsteller Zeuge und ist dann nicht Partei in dem Verfahren. Vor allem bei Verkehrsstraftaten sollte man den Weg zur Polizei oder Sta nicht scheuen, da durchaus gute Erfolgsaussichten bestehen.
Zwar sehe ich Dashcams auch etwas kritisch in der rechtlichen (datenschutzrechtlichen) Betrachtung, aber vielleicht wird irgendwann eine Black Box mit Camera Pflicht, auf welche der Fahrer / Fahrzeugeigentümer keinen Zugriff hat. Dann würde es auch keine unnützen Diskussionen und Verfahren mehr geben, die Daten werden durch die Behörden ausgewertet und die Strafe erfolgt. Damit hätte ich kein Problem!
Zitat:
@k-hm schrieb am 1. Februar 2015 um 12:09:51 Uhr:
Aufhalten, Ausbremsen und Vorschriften machen dürfen NUR Staatsorgane!
Solange ich mich innerhalb der gesetzlichen Vorgaben bewege, halte ich niemanden auf!
Ein Nachfolgender hat stets den erforderlichen Sicherheitsabstand einzuhalten, auch dann, wenn ich meine Geschwindigkeit den Verhältnissen anpasse.
Es gibt sie nun mal nicht, die freie Fahrt für freie Bürger!
Zitat:
@k-hm schrieb am 1. Februar 2015 um 12:09:51 Uhr:
Über 130 km/h ist grundsätzlich unangepasst?
Wenn du nicht weißt was unangepasste Geschwindigkeit ist wende dich an deine Führerscheinstelle, man wird dir dort helfen einen Termin zur MPU zu bekommen.
Zitat:
@DeFlamingo schrieb am 1. Februar 2015 um 12:23:39 Uhr:
Wenn einem die eigene Gesundheit egal ist, gibt es keinen Grund. Das stimmt wohl.Zitat:
@Backside schrieb am 1. Februar 2015 um 08:58:07 Uhr:
Warum sollte jemand, der sich im Bereich der Richtgeschwindigkeit bewegt, auf irgendeinen ****ten Rücksicht nehmen der mit extrem unangepasster, überhöhter Geschwindigkeit unterwegs ist.Da gibts keinen einzigen Grund dafür.
Im Rahmen und innerhalb der Grenzen des Eigenschutzes natürlich. Weiter vorne schrieb das ja schon jemand.
Zitat:
@Backside schrieb am 1. Februar 2015 um 14:19:00 Uhr:
Wenn du nicht weißt was unangepasste Geschwindigkeit ist wende dich an deine Führerscheinstelle, man wird dir dort helfen einen Termin zur MPU zu bekommen.Zitat:
@k-hm schrieb am 1. Februar 2015 um 12:09:51 Uhr:
Über 130 km/h ist grundsätzlich unangepasst?
Aha, wer schneller als 130 km/h fährt, dem gehört also deiner Ansicht nach die Fahrerlaubnis entzogen und der sollte zur MPU?
Und was ist mit Verkehrsteilnehmern, die mit Vorsatz keine Rücksicht auf andere, ihrer Meinung nach zu schnell fahrende Verkehrsteilnehmer, nehmen wollen? Die fahren dann regelkonform und korrekt? Schon mal den §1 der StVO gelesen? Dann beherzige den auch.
Zitat:
@Backside schrieb am 1. Februar 2015 um 14:19:00 Uhr:
Im Rahmen und innerhalb der Grenzen des Eigenschutzes natürlich.
Mann, Mann, Mann
Um falschen Verdächtigungen vorzubeugen: In aller Regel fahre ich auf der AB mit 110 km/h und Tempomat, gelegentlich beschleunige ich beim Überholen auf 120-130km/h und dann geht es auf der rechten Spur weiter im Opa-Modus 😁
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Zitat:
@KolosseumTenor schrieb am 1. Februar 2015 um 12:09:05 Uhr:
Dann beweist er, dass er gegen das Rechtsfahrgebot verstößt und das ganze scheinbar vorsätzlich macht, also Nötigung begeht.
Nötigung liegt in den seltensten Fällen vor, obwohl dieser Begriff inflationär im V+S benutzt wird. Nötigung ist eine Straftat. Meist geht es aber um eine Ordnungswidrigkeit.
Es "stellt nicht jedes planmäßige Verhindern des Überholtwerdens eine Nötigung dar, sondern es müssen erschwerende Umstände mit so besonderem Gewicht hinzutreten". Ob dies der Fall ist, "lässt sich nur unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und insbesondere auch des Verhaltens des behinderten Verkehrsteilnehmers beurteilen." (OLG Düsseldorf Az.: 2b Ss 1/00 - 10/00) Besagte "Umstände des Einzelfalles" müssen für eine Nötigung gerichtsfest bewiesen werden, und das ist schwierig. Mit einer Blackbox auch in Pkw wäre das kein Problem. Die zeichnet dann aber auch das Verhalten des behinderten Verkehrsteilnehmers auf, und dabei könnten ebenfalls unschöne Dinge offenbar werden.
Urteil zum Linksfahrer-Problem:
Zitat:
Selbst wer 25 Kilometer den linken Fahrstreifen benutzt und so das Überholen des nachfolgenden Verkehrs verhindert, nötigt nicht, wenn er wegen des dichten Verkehrs befürchten muss, nicht mehr auf die Überholspur zurückkehren zu können (Bay OLG DAR 90,187)
Bei dem Urteil sieht man, dass die Richter wissen, was draußen in der Praxis vor sich geht. Wer als Schnellfahrer links die Abstände viel zu eng hält und keinen Wagen von der rechten Spur zum Lkw-Überholen auf die linke Spür lässt, muss damit rechnen, dass die Betroffenen dann notgedrungen dauerhaft links bleiben und man mit 120 km/h ewig hinter denen herjuckelt. Nicht, dass es mich nicht nerven würde, aber dass Leute mit einem Kangoo, Panda oder Lupo nicht im 38-Tonner-Sandwich bei rund 90 km/h auf der AB festhängen möchten, ist für mich nachvollziehbar.
Dies war dann aber doch mal versuchte Nötigung:
Zitat:
Rechtsüberholen auf der Autobahn
So wurde ein Raser vom AG Mannheim wegen versuchter Nötigung und Gefährdung des Straßenverkehrs hart bestraft. Zur Tatzeit herrschte auf der Autobahn dichter Berufsverkehr mit einer Geschwindigkeit von 120 bis 130 km/h. Um seinen Vordermann dazu zu bringen, die linke Fahrspur zu räumen, fuhr ein Roadsterfahrer für 20-30 Sekunden bis zu 15 Meter auf und betätigte dabei die Lichthupe. Allerdings hatte der auf der linken Spur befindliche Fahrer keinerlei Möglichkeit auf die rechte Fahrspur zu wechseln, weil die Kolonne nur einen Abstand von ca. 50 Metern zwischen jedem Fahrzeug aufwies. Um gefahrlos auf die rechte Spur zu wechseln, wäre bei ca. 110 km/h ein Mindestabstand von mehr als 100 Metern erforderlich gewesen. Der Genötigte blieb besonnen und setzte seine Fahrt fort. Daraufhin scherte der Täter nach rechts aus, zwängte sich in die viel zu kleine Lücke auf die rechte Fahrspur, überholte das Fahrzeug und scherte kurz davor wieder vor ihm links ein. Nur durch Zufall konnte eine Kollision verhindert werden. Dieses Verhalten erachteten die Richter als absolut rücksichtslos und daher grob verkehrswidrig. Sie bestraften den Rowdy wegen versuchter Nötigung und fahrlässiger Verkehrsgefährdung mit einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 90,- Euro und ordneten den Entzug der Fahrerlaubnis gemäß § 69 StGB für mindestens 6 Monate an. (Urteil v. 17.02.2005, Az.: 21 Ccs 506 Js 2386-04/AK 715/04)
Wie war das? "Der Genötigte blieb besonnen und setzte seine Fahrt fort." Aus der Perspektive des Verurteilten war der Vorausfahrende natürlich ein Linksspurschleicher, der gegen das Rechtsfahrgebot verstieß und den man deshalb aus reiner Notwehr rechts überholen musste.
MfG, Tazio1935
Zitat:
@KolosseumTenor schrieb am 1. Februar 2015 um 12:09:05 Uhr:
Dann beweist er, dass er gegen das Rechtsfahrgebot verstößt und das ganze scheinbar vorsätzlich macht, also Nötigung begeht. Entweder das Material wird nicht zugelassen oder beide sind ihren Führerschein los.
Die Ahndung des Rechtsfahrgebotes ist nmM gar nicht so einfach.
Die Faktoren sind schon einige.
Geschwindikeit der Fahrzeuge auf der rechten Spur.
Abstand der Fahrzeuge auf der rechten Spur.
Geschwindikeit des überholenden Fahrzeugs.
Sollte ich gefahrlaufen auf Grund meines nach rechts fahrens hinter einem LKW zu verhungern verkneif ich mir das mit Sicherheit.
Wenn es die Verkehrslage zuläßt setz ich auch mal die Sporen ein.
Ich fahre recht langsame Autos und mache trotzdem immer Platz bzw. ziehe niemandem in die Linke Spur selbst wenn er mit 250Km/h angeschossen kommt.
Das sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein...
Heute bin ich auf 600Km nur 140-150 Km/h gefahren und wären da nicht diverse PKWs gewesen, die mit 90-100 Tacho rumtuckern, wäre das ein perfektes Fahren geworden:
Fast alle sind 130-140 Km/h gefahren, es wurden kaum Lücken zugemacht und die Autos in der rechten Spur beim Zufahren auf besagte 90-100Km/h PKWs vorgelassen; so ein angenehmes Autobahnfahren hatte ich seit Jahren nicht mehr.
Und nur ein Knilch mit Nebelschlußleuchte (der ist natürlich nicht nur 50 Km/h gefahren).
Meine Güte, ich denke alle die hier mitdiskutieren haben einen Führerschein gemacht und sollten wissen, wie man ohne Agressionen an anderen auszuleben Auto fahren kann. Letztlich können wir hier keine genaue Anleitung geben, wann man einscheren soll, wann man wie schnell fahren soll oder welche Lücke man nutzen soll und welche nicht.
Wenn einfach alle die Augen auf machen und den Egoismus, die Agressionen und die belehrende Art gegen jeden der Ihnen nicht passt zuhause lassen, kommen wir alle stressfreier und schneller ans Ziel. Leben und leben lassen!
Moin!
Die Ahndung von Verstößen gegen das Rechtsfahrgebot wäre über Provida-Technik problemlos möglich. Wird nur bekanntlich nicht gemacht.
So reisst man sich eben zusammen und überholt, sobald es sicher(!) möglich ist, ohne andere zu gefährden.
Wo auch immer...
Da die Schleicher über irgendwelche Dashcam-Spielereien aufrüsten und auch die Gerichte eher auf ihrer als auf Seiten der in ihrer Berufsausübung durch solche Penner Behinderten stehen, darf man sich als zügiger Fahrer einfach nicht provozieren lassen. Auch im Interesse der Sicherheit. Irgendwann ist Platz und man fährt vorbei.
Oder aber es kommt ein A4 von hinten und löst das Problem für einen.
Generell ist es niemals gerechtfertigt, andere zu gefährden. Egal wie dämlich sie sich anstellen. So wichtig ist kein Geschäftstermin.
M. D.
Zitat:
@Mr. Driveyanuts schrieb am 1. Februar 2015 um 16:27:27 Uhr:
Moin!Die Ahndung von Verstößen gegen das Rechtsfahrgebot wäre über Provida-Technik problemlos möglich. Wird nur bekanntlich nicht gemacht.
So reisst man sich eben zusammen und überholt, sobald es sicher(!) möglich ist, ohne andere zu gefährden.
Wo auch immer...Da die Schleicher über irgendwelche Dashcam-Spielereien aufrüsten und auch die Gerichte eher auf ihrer als auf Seiten der in ihrer Berufsausübung durch solche Penner Behinderten stehen, darf man sich als zügiger Fahrer einfach nicht provozieren lassen. Auch im Interesse der Sicherheit. Irgendwann ist Platz und man fährt vorbei.
Oder aber es kommt ein A4 von hinten und löst das Problem für einen.Generell ist es niemals gerechtfertigt, andere zu gefährden. Egal wie dämlich sie sich anstellen. So wichtig ist kein Geschäftstermin.
M. D.
Einfach nicht provozieren lassen, es gibt schon unnötig viele "Möchtegernpolizisten", meist ist es nicht nur ein einziger "Linksspurblockierer", oft sind es viele, die der Meinung sind, ich kann auf der Autobahn mit ruhigem Gewissen mit knapp 100Km/h jede Spur nutzen. solange wie das Recht immer auf der Seite steht, die das Recht braucht, wird sich da nix ändern. Zwischen Recht haben und Recht bekommen, ist in unserem Land ein himmelweiter manchmal auch finanzieller Unterschied..!
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 1. Februar 2015 um 10:36:41 Uhr:
Sorry, auch wenns keiner kapiert, ...Zitat:
@krebsandi schrieb am 1. Februar 2015 um 09:10:25 Uhr:
WARUM EIGENTLICH NICHT????
Rücksicht ist keine Einbahnstrasse!!!
Danke, Dicker, dass wenigstens Du kapiert hast, was ich mit meinem Beispiel aufzeigen wollte.
Aber ich gebe die Hoffnung nicht auf... 😉
Ich fahre übrigens selbst gerne zügig aber ich habe äußerst selten Probleme damit, dass ich stark abbremsen müsste, weil irgend jemand so furchtbar knapp vor mir raus ziehen würde.
Wenn ich 200 km/h fahre, dann kann ich nicht darauf vertrauen, dass jeder andere das so akzeptiert und sein Bedürfnis, einen langsameren zu überholen, hinten anstellt.
Vorausschauend fahren hilft hier ungemein. Man kann natürlich stur bleiben und sich dann beschweren, dass die anderen einen ständig zum bremsen nötigen.
Ein guter Freund von mir musste übrigens letztes Jahr für einen Monat den FS abgeben und einige hundert Euronen zahlen, weil er meinte, den Linksrauszieher durch dichtes Auffahren zum erneuten Fahrspurwechsel bewegen zu können.
Dummerweise wurde an dieser Stelle eine Abstandsmessung durchgeführt und der Vorgang des Rausziehens war auf den Aufnahmen nicht zu sehen - keine Chance, auch mit einem Verkehrsrechtsanwalt.
Im Nachhinein sagte er mir dann, dass er natürlich alleine durch "Fuß vom Gas" die Situation hätte deutlich entschärfen können. Er macht das bestimmt künftig nicht wieder.
Zitat:
@einTraumtaenzer schrieb am 1. Februar 2015 um 16:56:15 Uhr:
Ein guter Freund von mir musste übrigens letztes Jahr für einen Monat den FS abgeben und einige hundert Euronen zahlen, weil er meinte, den Linksrauszieher durch dichtes Auffahren zum erneuten Fahrspurwechsel bewegen zu können.
Dummerweise wurde an dieser Stelle eine Abstandsmessung durchgeführt und der Vorgang des Rausziehens war auf den Aufnahmen nicht zu sehen - keine Chance, auch mit einem Verkehrsrechtsanwalt.
Im Nachhinein sagte er mir dann, dass er natürlich alleine durch "Fuß vom Gas" die Situation hätte deutlich entschärfen können. Er macht das bestimmt künftig nicht wieder.
Wohl wieder einer davon geheilt, von der Meinung, dass nur ihm die linke Spur gehört. Gewisse Automarken scheinen nur auf den linken Spuren fahren zu können, rechte Spuren sind da werksmäßig garnicht einprogrammiert, die sind halt nur auf "links" geeicht. Auf Grund der zunehmenden Verkehrsdichte werden wohl die Abschnitte, wo schneller gefahren werden kann, zu bestimmten Zeiten halt immer weniger, bei flexibler Verkehrsbeeinflussung wird das durch Anpassung des Tempolimits deutlich, geringeres Tempo=größerer Verkehrsdurchsatz.
Zitat:
@Mr. Driveyanuts schrieb am 1. Februar 2015 um 16:27:27 Uhr:
Moin!Die Ahndung von Verstößen gegen das Rechtsfahrgebot wäre über Provida-Technik problemlos möglich. Wird nur bekanntlich nicht gemacht.
M. D.
Doch wird schon gemacht.
Aber vermutlich nur die ganz harten Fälle.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 1. Februar 2015 um 17:26:13 Uhr:
Doch wird schon gemacht.Zitat:
@Mr. Driveyanuts schrieb am 1. Februar 2015 um 16:27:27 Uhr:
Moin!Die Ahndung von Verstößen gegen das Rechtsfahrgebot wäre über Provida-Technik problemlos möglich. Wird nur bekanntlich nicht gemacht.
M. D.
Aber vermutlich nur die ganz harten Fälle.
Zumal viele Schnellfahrer doch sehr eigenartige Vorstellungen haben, wann sich der Vordermann gefälligst nach rechts scheren soll. Ich erinnere mich an Diskussionen auf MT, da war die Rede davon, dass bei 130 km/h eine Lücke von 70 Metern doch völlig ausreicht - was absoluter Schwachfug ist, in eine solche Lücke einzuscheren gefährdet sowohl den Spurwechsler als auch den Verkehr rechts.
Dieser Tatsache hat das oben zitierte Urteil wenigstens Rechnung getragen, dort ist die Rede davon, dass auch bei 110 km/h zum gefahrlosen Spurwechsel eine Lücke von mehr als 100 Metern nötig ist. (wobei 100 schon sehr knapp wären, 120-130 wären mMn doch das Allermindeste.)
Viele Schnellfahrer gehen vom Grundsatz: "da ich schnell fahre, gehört nur mir die linke Spur". Einge Hersteller "programmieren" ihre Fahrzeuge nur auf die linke Spur, auf der rechten sind wären diese hilfslos "überfordert", deshalb sind die der Meinung, die linle Spur beim Autokauf mitgekauft zuhaben und dieses dann mit den Recht, unbedingt diese Spur dann auch nutzen zudürfen indem andere Fahrzeuge dann die Spur freizuräumen haben, indirekt verbinden.