Immer diese 3. Spur Schleicher auf der Autobahn ...
Hallo leute,
sorry für meinen komischen thread titel. Besser ist er mi aber nicht eingefallen🙂 Ich hätte eine frage.
Jeder von euch kennt sie. Die schleicher auf ner 3 spurigen autobahn.
Folgende situation. Schleicher auf der 3. spur. Erste und zweite spur komplett leer. Wenn ich jetzt auf die erste spur wechsle und bei dieser schlafmütze vorbeifahre, fällt das dann auch unter rechts überholen. Oder wird das anders eingestuft??
---->Und nicht vergessen. Falls es zu diskussion kommt, bitte bleibt sachlich🙂
grüsse
chris
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@mk4x schrieb am 29. Januar 2015 um 13:10:15 Uhr:
Mir gehen die Rechtsüberholer auf den Sack.
Das nimmt ähnliche Ausmaße an, wie die Nichtbenutzung des Blinkers.
Unrecht mit Unrecht zu vergelten kann ja wohl kaum eine Lösung sein.
Hi,
wenn du rechts überholt wirst solltest du dir Gedanken machen warum du in dem Moment links bist. Denn es ist ja offensichtlich genug Platz um rechts zu fahren 😉
GRuß Tobias
205 Antworten
Zitat:
@Backside schrieb am 1. Februar 2015 um 08:58:07 Uhr:
Warum sollte jemand, der sich im Bereich der Richtgeschwindigkeit bewegt, auf irgendeinen ****ten Rücksicht nehmen der mit extrem unangepasster, überhöhter Geschwindigkeit unterwegs ist.Da gibts keinen einzigen Grund dafür.
WARUM EIGENTLICH NICHT????
Rücksicht ist keine Einbahnstrasse!!!
Zitat:
@krebsandi schrieb am 1. Februar 2015 um 09:10:25 Uhr:
WARUM EIGENTLICH NICHT????Zitat:
@Backside schrieb am 1. Februar 2015 um 08:58:07 Uhr:
Warum sollte jemand, der sich im Bereich der Richtgeschwindigkeit bewegt, auf irgendeinen ****ten Rücksicht nehmen der mit extrem unangepasster, überhöhter Geschwindigkeit unterwegs ist.Da gibts keinen einzigen Grund dafür.
Rücksicht ist keine Einbahnstrasse!!!
Weil "extrem unangepasste, überhöhte Geschwindigkeit" eine Straftat ist.
Bei Straftätern kann man Rücksicht aus Eigenschutz nehmen, aber sicher nicht aus Anstand.
Ich hab mir nicht alles durchgelesen, weiß deswegen nicht, ob das hier thematisiert wurde.
Es passiert mir relativ häufig, dass ich auf einer halbwegs leeren dreispurigen Autobahn auf der rechten Fahrbahn unterwegs bin und irgendwann auf einen Mittelspurschleicher treffe.
Fällt das rechts vorbeifahren unter rechts überholen? Denn ich war ja nicht hinter ihm, hab die Spur gewechselt und bin danach wieder auf die Spur vor ihm gezogen. Ich war in dem Fall die ganze Zeit rechts unterwegs.
Zitat:
@Backside schrieb am 1. Februar 2015 um 08:58:07 Uhr:
Warum sollte jemand, der sich im Bereich der Richtgeschwindigkeit bewegt, auf irgendeinen [...] Rücksicht nehmen der mit extrem unangepasster, überhöhter Geschwindigkeit unterwegs ist.Da gibts keinen einzigen Grund dafür.
Außer dem §1 der StVO:
Zitat:
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Da lese ich nix davon, dass einer mit Richtgeschwindigkeit auf einen mit höherer Geschwindigkeit keine Rücksicht nehmen muss. Im Gegenteil, der
Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
Und regelkonform, wie du nun mal fährst, wirst du sicherlich auch auf den mit höherer Geschwindigkeit achtgeben und Rücksicht nehmen wollen.....
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@Flamingo
Ja.
Dann fährt man auf die linke Spur, überholt regelkonform und dann wieder rüber nach ganz rechts.
Ist doch kein Problem?
Zitat:
@einTraumtaenzer schrieb am 31. Januar 2015 um 17:41:36 Uhr:
Kann ich absolut nachvollziehen - kein Thema.Zitat:
@KolosseumTenor schrieb am 30. Januar 2015 um 16:54:54 Uhr:
... Ich rege mich über jeden auf, der mich beim erlaubten Schnellfahren unnötig blockiert. Genauso stört es mich aber auch, dass insgesamt auf der Straße wenig Rücksicht aufeinander genommen wird. Wenn alle ein wenig mehr auf die anderen achten, wird niemand ausgebremst und niemand behindert 🙂Dennoch würde ich gerne ein Fallbeispiel aufzeigen und habe ein paar Fragen dazu:
Da will einer mit 140 km/h überholen. Du kommst von hinten mit 200 km/h an und er fährt dir (mit genügend Abstand) ins Gehege. Da sind also jetzt zwei, die ihr Ding machen wollen, der eine mit 140 km/h, der andere mit 200 km/h.
Wer soll jetzt auf wen Rücksicht nehmen?
Hat denn einer der beiden mehr Recht, seine Geschwindigkeit zu fahren als der andere?Und falls es zu einem Unfall kommt:
Wer bekommt wohl in den meisten Fällen die größere Teilschuld zugesprochen, der mit 140 km/h oder der mit 200 km/h?
Meist ist es aber so, dass die beiden nicht allein auf der Überholspur sind, sondern vor dem 140er noch 10 weitere fahren, man kann doch dem 140er nicht unterstellen er schleicht. Er kann nun eben momentan auch nicht schneller. Wenn der rüberfährt, sind immer noch 9 andere da.
Zitat:
@DeFlamingo schrieb am 1. Februar 2015 um 09:49:11 Uhr:
Ich hab mir nicht alles durchgelesen, weiß deswegen nicht, ob das hier thematisiert wurde.Es passiert mir relativ häufig, dass ich auf einer halbwegs leeren dreispurigen Autobahn auf der rechten Fahrbahn unterwegs bin und irgendwann auf einen Mittelspurschleicher treffe.
Fällt das rechts vorbeifahren unter rechts überholen? Denn ich war ja nicht hinter ihm, hab die Spur gewechselt und bin danach wieder auf die Spur vor ihm gezogen. Ich war in dem Fall die ganze Zeit rechts unterwegs.
Das lesen hilft aber oft. Und ja: Du überholst rechts (Begründung weiter oben).
Zitat:
@krebsandi schrieb am 1. Februar 2015 um 09:10:25 Uhr:
WARUM EIGENTLICH NICHT????Zitat:
@Backside schrieb am 1. Februar 2015 um 08:58:07 Uhr:
Warum sollte jemand, der sich im Bereich der Richtgeschwindigkeit bewegt, auf irgendeinen ****ten Rücksicht nehmen der mit extrem unangepasster, überhöhter Geschwindigkeit unterwegs ist.Da gibts keinen einzigen Grund dafür.
Rücksicht ist keine Einbahnstrasse!!!
Sorry, auch wenns keiner kapiert, wer sich das Recht herausnimmt, durch die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit, seine Betriebsgefahr zu erhöhen, die Unfallwarscheinlichkeit zu erhöhen, die Unfallschwere zu erhöhen, ist auch überproportional dazu verpflichtet Rücksicht auf andere VTs zu nehmen.
Nur wer dies verinnerlicht hat, ist geistig überhaupt in der Lage der erhöhten Verantwortung die er trägt gerecht zu werden. Die Pflicht der erhöten Rücksicht liegt hier eindeutig beim Schnelleren.
Und auch wenns mir keiner glaubt, es macht Spaß als Schnellerer Rücksicht auf die Langsameren zu nehmen.
Ich persönlich mache das so, aber leider sieht man viele VTs die mit dem Messer zwischen den Zähnen auf ihr vermeindliches Recht bestehen.
Mein Wort zum Sonntag, schönen Tag noch.
Zitat:
@freewindqlb schrieb am 1. Februar 2015 um 10:10:01 Uhr:
Das lesen hilft aber oft. Und ja: Du überholst rechts (Begründung weiter oben).Zitat:
@DeFlamingo schrieb am 1. Februar 2015 um 09:49:11 Uhr:
Ich hab mir nicht alles durchgelesen, weiß deswegen nicht, ob das hier thematisiert wurde.Es passiert mir relativ häufig, dass ich auf einer halbwegs leeren dreispurigen Autobahn auf der rechten Fahrbahn unterwegs bin und irgendwann auf einen Mittelspurschleicher treffe.
Fällt das rechts vorbeifahren unter rechts überholen? Denn ich war ja nicht hinter ihm, hab die Spur gewechselt und bin danach wieder auf die Spur vor ihm gezogen. Ich war in dem Fall die ganze Zeit rechts unterwegs.
Hmm, ok. Ist zwar unlogisch, aber so ist Deutschland. Auf einer zweispurigen AB müsste ich dann die Spur wechseln und den sturen Linksschleicher quasi von der linken Spur verscheuchen. Das ist mal absolut sinnig 😛
Zitat:
@freewindqlb schrieb am 1. Februar 2015 um 10:08:17 Uhr:
Meist ist es aber so, dass die beiden nicht allein auf der Überholspur sind, sondern vor dem 140er noch 10 weitere fahren, man kann doch dem 140er nicht unterstellen er schleicht. Er kann nun eben momentan auch nicht schneller. Wenn der rüberfährt, sind immer noch 9 andere da.
Wenn mehrere Fahrzeuge links am Überholen sind, dann hat sich der von hinten Ankommende natürlich einzureihen.
Der 140 km/h Fahrende muss mMn auch nicht sein Tempo erhöhen beim Überholen, auch wenn der Schnelle dadurch vom Gas gehen und vllt sogar leicht bremsen muss.
Was ich aber nicht Rücksichtsvoll finde, ist in unbegrenzten Abschnitten links mit 140 km/h zu blockieren, wenn man einen 135 km/h Fahrenden überholt. Da erwarte ich aus Rücksicht schon, dass man zügig überholt.
Zitat:
StVO §5:
Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
Jetzt muss ich nochmals was dazu sagen. Jetzt gibt es ja immer mehr von diesen möchtegern polizisten die eine dashcam im auto haben, und fleissig filmen. Es gibt sicher auch leute wenn man die rechts überholt die zur polizei laufen und dich anzeigen wegen rechts überholen, der hat ja auch das bildmaterial. Was ist dann. Kommt man dann dran? Weil ohne bildmaterial würde ja aussage gegen aussage stehen. Und es kann keiner beweisen das man rechts überholt hat oder nicht.
Ehe wir uns auf diese Diskussion einlassen: Überhol einfach nicht rechts. Ob ein Richter die Dashcam zulässt ist sowieso zweifelhaft.
Zitat:
@Chris870bd schrieb am 1. Februar 2015 um 11:50:02 Uhr:
Jetzt muss ich nochmals was dazu sagen. Jetzt gibt es ja immer mehr von diesen möchtegern polizisten die eine dashcam im auto haben, und fleissig filmen. Es gibt sicher auch leute wenn man die rechts überholt die zur polizei laufen und dich anzeigen wegen rechts überholen, der hat ja auch das bildmaterial. Was ist dann. Kommt man dann dran? Weil ohne bildmaterial würde ja aussage gegen aussage stehen. Und es kann keiner beweisen das man rechts überholt hat oder nicht.
Dann beweist er, dass er gegen das Rechtsfahrgebot verstößt und das ganze scheinbar vorsätzlich macht, also Nötigung begeht. Entweder das Material wird nicht zugelassen oder beide sind ihren Führerschein los.
Zitat:
@Backside schrieb am 1. Februar 2015 um 08:58:07 Uhr:
Warum sollte jemand, der sich im Bereich der Richtgeschwindigkeit bewegt, auf irgendeinen ****ten Rücksicht nehmen der mit extrem unangepasster, überhöhter Geschwindigkeit unterwegs ist.Da gibts keinen einzigen Grund dafür.
Über 130 km/h ist grundsätzlich unangepasst?
Und wer um 130 km/h fährt, muss keine Rücksicht nehmen auf Schnellere?
Was ist das denn für ein Quatsch?
Geht's noch?
Rücksicht ist PFLICHT!
Man kann sich verschätzen, klar...
Wenn jemand sich verschätzt heisst das aber noch lange nicht, dass der ANDERE unangepasst fuhr.
Was selbstverständlich ist (außer für einige Lernresistente):
Wer schneller fährt, muss sorgfältiger und/oder vorsichtiger sein. Wie DieDicke1300 schon sagte:
Je schneller, desto höher die Betriebsgefahr.
Und der Sicherheitsabstand (vervierfacht sich bei doppelter Geschwindigkeit !!!) gehört angepasst.
Das ist aber KEIN Freibrief für Rücksichtslose. Auch nicht für Penner.
Aufhalten, Ausbremsen und Vorschriften machen dürfen NUR Staatsorgane!
k-hm
Zitat:
@Backside schrieb am 1. Februar 2015 um 08:58:07 Uhr:
Warum sollte jemand, der sich im Bereich der Richtgeschwindigkeit bewegt, auf irgendeinen ****ten Rücksicht nehmen der mit extrem unangepasster, überhöhter Geschwindigkeit unterwegs ist.Da gibts keinen einzigen Grund dafür.
Wenn einem die eigene Gesundheit egal ist, gibt es keinen Grund. Das stimmt wohl.