IM Wald schwarzfahren
Servus,
ich wollte mal wissen, wie des läuft wenn ich mit meiner KTM 250 EXC-F von den bullen erwischt werden würde.
Das Motorrad is zugelassen, würde aber ohne kennzeichen fahren oder?
habe den A1 Führerschein also nur 125 ccm.
Was würde auf mich zukommen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von crossie85
Servus,ich wollte mal wissen, wie des läuft wenn ich mit meiner KTM 250 EXC-F von den bullen erwischt werden würde.
Das Motorrad is zugelassen, würde aber ohne kennzeichen fahren oder?
habe den A1 Führerschein also nur 125 ccm.
Was würde auf mich zukommen?
hoffentlich erstmal ein benimmkurs....
38 Antworten
Risiko und Fun können auch nicht ganz unproblematische Ursachen haben....😉
Aber ein spazierender Rentner wird ihn schon zur Vernunft bringen....😁
Hier das landeswaldgesetz von bayern: http://www.gesetze-bayern.de/.../bsbayprod.psml?...
aber wo steht da des wo ich brauch?
???? ohne worte...ich glaub du brauchst was anderes...😁😁😁Zitat:
Original geschrieben von crossie85
Hier das landeswaldgesetz von bayern: http://www.gesetze-bayern.de/.../bsbayprod.psml?...aber wo steht da des wo ich brauch?
Zitat:
Original geschrieben von crossie85
man wird aber warscheinlich eh nicht erwischt, da ich noch nicht viele bullen im Wald gesehen habe ^^
Dann wünsche ich dir ganz stark, dass wenn schon keine Polizei, dann wenigstens der Pächter oder Förster dir über den Weg läuft oder Passanten mit Zivilcourage ein aussagekräftiges Beweisfoto anfertigen.
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Zitat:
Original geschrieben von crossie85
aber wo steht da des wo ich brauch?
was genau brauchst du denn?
das forstbeamte - umgangssprachlich auch 'förster' gennant - die rechte von polizisten haben, findest du unter art. 29/32...
...und wenn du ohne kennzeichen durch den wald düst, darf dich JEDER bis zur feststellung deiner identität festhalten!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
was genau brauchst du denn?Zitat:
Original geschrieben von crossie85
aber wo steht da des wo ich brauch?das forstbeamte - umgangssprachlich auch 'förster' gennant - die rechte von polizisten haben, findest du unter art. 29/32...
...und wenn du ohne kennzeichen durch den wald düst, darf dich JEDER bis zur feststellung deiner identität festhalten!
Artikel 46 gibt aber wirklich wenig her, mir fällt da nur das Zerstören oder Öffnen von Schranken oder Zäunen auf.
Wir brauchen hier also nicht das Bayerische Waldgesetz sondern das Bayerische Naturschutzgesetz. 🙂
Dort gilt Artikel 57 Absatz 4 Nummer 2 und 4:
http://www.gesetze-bayern.de/.../bsbayprod.psml?...
Die Bußgeldhöhe ist jedoch nicht verzeichnet...
Dann brauchen wir also den Bußgeldkatalog auf Seite 87:
http://www.stmug.bayern.de/service/recht/doc/bussgeld_umwelt.pdf
Unten, es sollte die rechte Spalte sein:
25 bis 2.000 € (bis 5.000 € in Naturschutzgebieten)
Allerdings beruft sich der Bußgeldkatalog auf einen anderen Artikel, der wie es scheint, gar nicht dazu gehört.
Wobei dann dort noch steht...
Zitat:
(6) Soweit Rechtsverordnungen und Anordnungen für einen bestimmten Tatbestand auf Bußgeldvorschriften des Art. 52 Bayerischen Naturschutzgesetzes in der bis zum 31. August 1982 geltenden Fassung verweisen, treten die entsprechenden Bußgeldvorschriften der Abs. 1 bis 4 an deren Stelle; dies gilt auch im Fall des Abs. 8.
Also doch ganz einfach. 😁
Zitat:
Original geschrieben von Frank_2703
???? ohne worte...ich glaub du brauchst was anderes...😁😁😁Zitat:
Original geschrieben von crossie85
Hier das landeswaldgesetz von bayern: http://www.gesetze-bayern.de/.../bsbayprod.psml?...aber wo steht da des wo ich brauch?
Der braucht den Arsch voll😁😁😁 oder bis zur Einsicht die Fahrerlaubnis entziehen😉
Demnächst komt der Jammerthread (wahrscheinlich unter anderem Account), weil er auf die Hörner genommen wurde! 😁
Jeder bekommt seine Strafe! Irgendwann...irgendwo....😎
Die erste "Strafe" folgt jetzt mal hier auf MT. Den Thread mache ich zu, Antworten zu Informationsquellen wurden gegeben. Hinweise zur Illegalität gabs auch, alles weitere ist dann obsolet.
Gruß Tecci
MT-Moderation