Im Tunnel fuhr mir einer hinten drauf ...

Opel Vectra C

Schade eigentlich, dass ich euch mit meinem ersten Beitrag in diesem Forum direkt von einem Unfall erzählen muss. Und das, nachdem ich das Auto erst knapp 5 Wochen habe.

Also ich war gestern nachmittag auf dem Weg zur Arbeit, als ich in einem 500 m langen Tunnel verkehrsbedingt anhalten musste. Und dann sah ich es im Rückspiegel ...

Ein roter Mitsubishi Colt war schnellen "Schrittes" in meine Richtung unterwegs. Als er etwas näher kam, konnte ich die Panik in den Augen des Fahrers erkennen. Er versuchte noch zu bremsen, doch die Bremswirkung reichte lange nicht. Nach gut 5 Metern Bremsspur auf dem Asphalt knallte es. PRIMA, dachte ich mir.

Erstmal in die Nothaltebucht gefahren, dann vom Handy 110 gerufen. Dann der große Moment:

Ich raus aus meinem Auto und nach hinten. Doch siehe da, von außen wenig zu sehen. Dachte schon nach dem Knall, das wars.

Ich denke mal, dass ich ´ne neue Heckklappe und eine neue Stoßstange bekomme. Ansonsten hoffe ich, dass hinter der Stoßstange nichts verzogen oder stark eingedrückt ist (kann man ja von außen nicht sehen). Auch die Parksensoren werden wohl neu.

Montag geht der Wagen zum FOH. Bin gespannt, was das kostet (für die gegnerische Versicherung)???

Gruß tojo11

22 Antworten

@skytor

Rechtslage:

Die korrekte Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes in einem Schadengutachten ist elementare Grundlage eines beweissichernden Gutachtens nach einem Verkehrsunfall. Der Wiederbeschaffungswert eines unfallbeschädigten gebrauchten Kfz ist nach dem Preis zu bestimmen, den ein Geschädigter aufzubringen hat, wenn er von einem seriösen Händler ein, dem Unfallfahrzeug vergleichbares Ersatzfahrzeug nach gründlicher technischer Überprüfung – unter Umständen mit Werkstattgarantie – erwerben will (z.B. Urteil vom 05.06.1997, LG Erfurt, Az: 2 S 356/96).

Die Rechtsordnung, die dem Geschädigten in §§ 249, 251 Abs. 1 BGB den Anspruch auf den vollen Wiederbeschaffungswert des zerstörten Fahrzeuges gewährt, gibt ihm das Recht, diesen demnach für ihn problemlosesten und sichersten Weg der Ersatzbeschaffung zu wählen. Der erkennende Senat hat schon 1966 entschieden, dass der Geschädigte vom Schädiger die Kosten ersetzt verlangen kann, die sich ergeben, wenn er einen dem total beschädigten Fahrzeug ähnlichen Wagen nach einer gründlichen technischen Überprüfung von einem seriösen Gebrauchtwagenhändler erwirbt und sich von diesem Händler für eine gewisse Zeit eine Werkstättengarantie geben lässt (Urteil vom 17.05.1966, BGH VI ZR 252/64).

Bei der Schadensabrechnung auf Totalschadenbasis entspricht der zu ersetzende Wiederbeschaffungswert dem Preis, den der Geschädigte beim Erwerb eines gleichwertigen, einer gründlichen technischen Überprüfung unterzogenen Kraftfahrzeugs von einem seriösen Gebrauchtwagenhändler hätte aufwenden müssen (Urteil vom 30.03.1995, KG Berlin, Az: 12 U 5057/93).

Der Feststellung des gemeinen Wertes eines zerstörten Fahrzeugs am Tag des Schadens (Zeitwert) i.S. vom AKB § 13 Abs. 1 ist der Preis zugrunde zu legen, der bei Wiederbeschaffung eines Ersatzwagens gleicher Art und Güte im gleichen Abnutzungszustand in dem betreffenden Gebiet durchschnittlich hätte aufgewendet werden müssen (Urteil vom 22.02.1984, BGH IVa ZR 145/82).

Wer als Kraftfahrzeugsachverständiger von dem Geschädigten mit der Bewertung eines unfallgeschädigten Fahrzeugs beauftragt wird, weiß, dass dieses Gutachten zur Vorlage bei der gegnerischen Versicherung bestimmt ist und dass diesem aufgrund solcher rechtswidrigen Begutachtung bei der Abwicklung des Versicherungsfalls Vermögensschäden entstehen können (Urteil vom 04.07.2001 LG Gießen Az.: 1 S 357/00).

Überlege was in Deinem Fall passiert ist.

Also ich war gestern zum FOH und habe meinen Wagen nach dem Unfall dort vorgestellt. Die haben den sofort auf die Bühne gehoben und festgestellt, dass keine Träger oder ähnliches hinter der Stoßstange beschädigt sind.

Dann haben sie noch schnell die beschädigten Teile bestellt (Stoßstange komplett mit Parksensoren, Teil für die Heckklappe - wo das Kennzeichen sitzt, alle Halter für die Stoßstange). Dann konnte ich wieder los - hab erst im neuen Jahr einen Termin zur Reparatur.

Und den Gutachter hat mir der FOH auch gleich noch mitbestellt.

Zu den Kosten der Reparatur kann ich also noch nichts sagen. Werde euch informieren, wenn mein Siggi repariert ist.

Dann hat sich die Diskussion um merkantilen Minderwert ja wohl erledigt. 😉

Vergiß nicht der Versicherung deinen Aufwand (Porto, Fahrtkosten etc. ) in Rechnung zu stellen. 25€ pauschal sind meiner Meinung nach angemessen.

Naja, ich sage mal abwarten, was der Gutachter zu dem Unfall sagt. Und wenn nicht, dann ist es auch nicht so schlimm. Dann zählt mein Siggi wenigstens nicht als Unfallwagen!

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Hallo tojo11,

da hast du ja Glück gehabt das nicht mehr Schrott ist. Spricht halt für den Signum 🙂

In der Tat...bei uns hat es damals kaum gerumst, das Heck war aber unten drunter Matsch.

Schwein gehabt!

@mfd5 weis zwar nich was du mir damit sagen wills aber du wirst recht haben .. ich weiss nur das ein vergleichbares fahrzeug deutschland weit nicht verfügbar war (in den jederman zugänglichen quellen) und das ich deutlich mehr geld bekommen habe als ich erwartet habe ... laut Schwacke währe der Wert unter 500€ gewesen

@skytor
Es geht doch lediglich darum, dass Du für den im Gutachten festgesetzten Wiederbeschaffungswert ein vergleichbares Fahrzeug bei einem seriösen Gebrauchtwagenhändler Vorort erwerben muss. Ein vergleichbares Fahrzeug muss nicht unbedingt von dem gleichen Hersteller sein. Im Klartext: der Gebrauchtwagenhändler muss den Wagen technisch überprüfen und möglicherweise noch instand setzen – kostet was, Garantie von einem Jahr auf das Fahrzeug geben – kostet auch was. Daher bekommst Du bei einem seriösen Gebrauchtwagenhändler Vorort ein gut erhaltenes Fahrzeug mit 60 Ts. Km kaum unter 4.000,-- Euro – oder? Dies musst aber Du wissen. Wenn Du dann auf diesen Verkaufswert 30% draufschlägst und wenn damit die Reparaturkosten von 4.900,-- erreicht werden, dann war es kein Totalschaden und die gegnerische Kfz-Versicherung muss die ausgewiesenen Reparaturkosten voll übernehmen. So einfach ist es. Konsultiere dies doch mit Deinem Anwalt damit er auch entsprechend reagieren kann.

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