Im Schneechaos ausgerutscht - jetzt soll ich Strafe zahlen
Hallo,
leider hatte ich vor kurzem, Anfang Januar im größten Schneechaos, einen Unfall. Ich bin trotz sehr vorsichtiger Fahrweise und bei etwa 25 km/h auf einen vereisten Straßenabschnitt gekommen und dabei weg gerutscht. Mein Auto hat sich einmal um sich selbst gedreht und ist dann in der Leitplanke gelandet.
Vorgestern bekam ich nun einen Bussgeldbescheid. Alles in allem gut 180 EUR soll ich zahlen. Begründung: Unangepasste Geschwindigkeit.
Macht es Sinn, dagegen Einspruch zu erheben? Die angeblich unangepasste Geschwindigkeit läßt sich nicht belegen, schließlich wurde ich weder gefilmt noch geblitzt oder von der Polizei beobachtet. Oder ist man grundsätzlich schuld, wenn man auf vereister Fahrbahn weg rutscht?
Danke und Gruss
Beste Antwort im Thema
Wobei die Deliktgewichtung imho in dem Falle (falls so geschehen) etwas straff ist, wenn ich mir andere Delikte und deren Bestrafung im Straßenverkehr so anschaue.
69 Antworten
es wird hier der eindruck erweckt, daß bei einem bußgeldverfahren der autofahrer immer die kosten trägt.
bei einem freispruch muß er keine tragen
bei verfahrenseinstellung ohne freispruch kann der richter eine ermessensentscheidung treffen (günstigstenfalls eben auch nix) die ihm das gesetz einräumt.
wenn keien entscheidung über die kosten getroffen wird, darf der 'sünder' seinen anwalt zahlen.
und ich schätze mal, daß hier unterschieden wird, ob sich peter proll mit seinem breiter, tiefer, schneller irgendwie herauswindet mit 50km/h zu viel (z.b. keine fahrerfeststellung möglich, der onkel in amerika soll gefahren haben) oder ein armes schwein bei glatteis leicht die leit (d?)planke geknutscht hat
Lt. Bußgeldkatalog sind 100,- € fällig und es gibt 3 Punkte.
Guggst Du:
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_03.php
Mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren
8.1 trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen (z. B. Nebel, Glatteis)
Warum in dem Bußgeldbescheid nun 180,- € auftauchen kann ich nicht nachvollziehen. Denn wenn man selbst die Auslagen etc. addieren würde, käme man auf keinen runden Betrag.
Daher die Frage:
Mit welchem Auto bist Du denn unterwegs gewesen ?
PKW mit Anhänger, PKW mit Gefahrgut ?
zum 7324mal:
es ist nicht erwiesen, daß der TE mit nicht angepasster geschwindigkeit gefahren ist.
das ist nur eingeldbringender schuß ins blaue der bußgeldstelle
das war sicher ein augenblicksversagen😛
ps: sogesehen könnte man praktisch JEDEN vu mit nicht angepasster geschwindigkeit begründen.
unfall ursache nicht klar? dann nehmen wir mal nichtangepasste geschwindigkeit...paßt immer😁
Also bei mir hat damals der Polizist gemeint, entweder ich nehm seine 35€ an(für mit 130km/h mal mal über die Autobahn drehen und dann in die Leitplanke an Ostern mit Sommerreifen und es hat leicht geschneit) und gut ist oder ich warte ab und es wird mit hoher Wahrscheinlichkeit von der Bußgeldstelle mehr. Ach und bitte keine Belehrung, ist lange her, alles dumm gelaufen und man hat ja draus gelernt!
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so und hier noch schnell ein vergleichbarer fall (nasse fahrbahn), wo sich auch einige aufgeplustert haben mit ihrer nichtangepassten geschwindigkeit.
noch so ein 'nichtangepasster'...
ich nehms mal vorweg: verfahren eingestellt 😉
Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
Also bei mir hat damals der Polizist gemeint, entweder ich nehm seine 35€ an(für mit 130km/h mal mal über die Autobahn drehen und dann in die Leitplanke an Ostern mit Sommerreifen und es hat leicht geschneit) und gut ist oder ich warte ab und es wird mit hoher Wahrscheinlichkeit von der Bußgeldstelle mehr. Ach und bitte keine Belehrung, ist lange her, alles dumm gelaufen und man hat ja draus gelernt!
war das noch vor dieser pseudo-winterreifenpflicht oder danach?
bei letzterem bist du sehr gut bei weggekommen😉
Zitat:
Original geschrieben von F213
Lt. Bußgeldkatalog sind 100,- € fällig und es gibt 3 Punkte.
Guggst Du:
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_03.phpWarum in dem Bußgeldbescheid nun 180,- € auftauchen kann ich nicht nachvollziehen. Denn wenn man selbst die Auslagen etc. addieren würde, käme man auf keinen runden Betrag.Zitat:
Mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren
8.1 trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen (z. B. Nebel, Glatteis)
Das passt schon. Du hast die 45 € Erhöhung vergessen...
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/tab_04.phpUnd TE schreibt selbst über "gut" 180 €.
Zitat:
Original geschrieben von funkahdafi
Alles in allem gut 180 EUR soll ich zahlen.
Ich tippe auf etwa 179 € komplett mit Porto und Gebühren... 🙂
Zitat:
Original geschrieben von sukkubus
zum 7324mal:
es ist nicht erwiesen, daß der TE mit nicht angepasster geschwindigkeit gefahren ist.
das ist nur eingeldbringender schuß ins blaue der bußgeldstelledas war sicher ein augenblicksversagen😛
ps: sogesehen könnte man praktisch JEDEN vu mit nicht angepasster geschwindigkeit begründen.
unfall ursache nicht klar? dann nehmen wir mal nichtangepasste geschwindigkeit...paßt immer😁
Nun sukkubus, theoretisch könnte man jeden Unfall auf diese Weise ahnden.
Da aber meistens noch andere Tatbestände erfüllt sind, die schwieriger wiegen, bleibt es nicht bei den 35,- €.
Das Problem hier ist jedoch, daß niemand von uns nachvollziehen kann, ob der TE wirklich mit 25 km/h oder schneller unterwegs war.
Wie sieht es vor Ort aus ?
Bei diesem Wetter aus einer Haarnadelkurve rauszufliegen scheint logischer als auf gerader Strecke in die Leitplanken zu donnern.
Von daher muß man erstmal davon ausgehen, daß die Daten vom aufnehemenden Beamten richtig sind.
Wir sind also genauso schlau wie die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.
Ob es sich hier um ein Augenblickversagen oder wirklich um unangepaßte Geschwindigkeit handelt, können nur der TE und ggf. ein Gericht klären.
Zitat:
Original geschrieben von sukkubus
so und hier noch schnell ein vergleichbarer fall (nasse fahrbahn), wo sich auch einige aufgeplustert haben mit ihrer nichtangepassten geschwindigkeit.
noch so ein 'nichtangepasster'...ich nehms mal vorweg: verfahren eingestellt 😉
Zitat:
Original geschrieben von sukkubus
war das noch vor dieser pseudo-winterreifenpflicht oder danach?Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
Also bei mir hat damals der Polizist gemeint, entweder ich nehm seine 35€ an(für mit 130km/h mal mal über die Autobahn drehen und dann in die Leitplanke an Ostern mit Sommerreifen und es hat leicht geschneit) und gut ist oder ich warte ab und es wird mit hoher Wahrscheinlichkeit von der Bußgeldstelle mehr. Ach und bitte keine Belehrung, ist lange her, alles dumm gelaufen und man hat ja draus gelernt!
bei letzterem bist du sehr gut bei weggekommen😉
weit davor(im Jahr 2001), haben dummerweise aus Zeitgründen eine Woche vorher auf Sommerreifen gewechselt, Auto stand 500km weiter weg von Zuhause und wir haben dann gedacht, naja da müssen wird durch um wieder heim zu wollen(zu den Winterreifen)... zum Glück Vollkasko
Mir ist es auch schon passiert.
Schneefall im tiefen Harz, Bremse macht dank ABS nix mehr und Leitplanke kommt immer näher. Mit 20km/h rein gerutscht. Da ich danach direkt zur Polizei bin und es gemeldet habe, wurden mir die 75€ und 3 Punkte damals erlassen. Zum Glück, war ja noch in der Probezeit!
Als ich einer hinten rein gefahren bin und sie sich danach schlecht fühlte, hatt mich das nur 35€ gekostet ohne Punkte.
Die Relation passt doch nicht!
Ein Winterschaden anner Leitplanke wird 5mal härter bestraft als ein Unfall mit einem anderen Auto mit Personenschaden!
Zitat:
Original geschrieben von Qnkel
Die Relation passt doch nicht!Ein Winterschaden anner Leitplanke wird 5mal härter bestraft als ein Unfall mit einem anderen Auto mit Personenschaden!
Eigentlich passt die doch. Das Bussgeld soll ja eine Strafe für das Vergehen sein, nicht für die Folgen. Und vorsätzlich schneller fahren als erlaubt oder die Bedingungen erlauben ist schwerwiegender als einmal kurz Unaufmerksam. Wobei man im Falle eines Auffahrunfalls eigentlich auch gleich den zu geringen Abstand mit bestrafen könnte 😉
Letztlich wird auch diesen Fall ein Richter nach Einspruch entscheiden. Und jeder Fall ist anders, wie es hier ausgeht wird sich zeigen. Von "Freispruch" bis noch höhere Strafe ist alles möglich. Denn auch das ist das Risiko eines Verfahrens, der Richter kann (außer im schriftlichen Verfahren) auch eine höhere Strafe verhängen. 😛
Wie heißt das so schön, vor Gericht und auf hoher See ...
Gruß Meik
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Wie erklärt er dann aber dem Gericht, dass er der einzige war der die Stelle nicht ohne Unfall geschafft hat???Es beißt die Maus kein Faden ab: ER WAR ZU SCHNELL, andere haben es ja auch ohne die Schutzplanke zu knautschen geschafft!
Definiere mir mal bitte "angepasste Geschwindigkeit".... Das kann sich dehnen wie ein Hosenbundgummi. Wenn der TE mit 25 Km/h einen Abflug in die Leitplanke macht, heisst das noch lange nicht, dass die Geschwindigkeit nicht angepasst war. Ein anderes Auto könnte an selbiger Stelle mit 30 durchfahren und es würde nichts passieren.
Woher weisst Du, dass er der einzige verunfallte an dieser Stelle war ?
Zitat:
Original geschrieben von aufallenvieren
Ich hab vor einigen Jahren für einen ähnlichen Unfall 35 Eu bezahlt. Die Leitplanke hat Haftplicht übernommen. Find die 180 Eu und 3 P ziemlich übertrieben!
sehe ich ähnlich 😎
würde ich so nicht akzeptieren und Einspruch einlegen....die Relation zu manchen Crash mit Personenschaden die oft mit 60.- Euro abgefiedelt werden passt doch nicht.
mfg Andy
hi,
also lassen wir mal dahingestellt ob er 35 oder 180EUR zahlen soll. Beides ist letztlich nicht viel. Die hauptkosten wird die versicherung tragen, schonmal gut fuer ihn.
Und wenns wirklich "dumm gelaufen" war und nicht grob fahrlaessig habe ich auch verstaendnis fuer 35EUR und 0 punkte.
Was ich nicht verstehe ist wie man sagen kann er sei nicht schuld.
Natuerlich ist er schuld, nicht das wetter, nicht das eis, nicht der winterdienst sondern der fahrer muss das verantworten.
Das soll jetzt kein vorwurf an den fahrer sein im sinne von er sei ein schlechter. Aber das leben ist gefaehrlich und manchmal erwischts einen, weil er was falsch eingeschaetzt hat. Da kann man mitleid haben, da muss man keinesfalls drueber lachen. Aber es muss doch klar sein wer schuld ist. Ich verstehe den quark einfach nicht wie eis an irgendwas schuld sein kann. Jedefalls solange nicht wie ich dem eis nicht punkte ins flensburg geben kann und wenns genug sind wird eis ein fuer alle mal aus dem verkehr gezogen. 😉
Wenn das geht bin ich einverstanden, solange das nicht so ist, ist der mensch schuld. Und natuerlich der fahrer und nicht der raeumdienst der es nicht schafft ueberall gleichzeitig zu sein. Welch schuld! 🙂
3L
Ps.: nochmal an den fahrer. Trags gelassen, lerne daraus. Und ja das kann mir auch passieren, oder andern. Aber dann haben wir 1.) pech und sind 2.) schuld. Anders geht das einfach nicht.
Bei der komischen Summe gehe ich mal davon aus, daß wegen Voreintragungen das Bußgeld erhöht worden ist. Wie schon weiter oben erwähnt passt das nämlich hinten und vorne nicht.
schreib ich chinesisch? 😕
Auf Seite 2 hab ichs geschrieben.
Das sind
100 € Grundpreis für das zu schnelle Fahren bei Glatteis.
45 € Erhöhung für die Sachbeschädigung.
+ Gebühren und Porto
= etwa 180 €. wie der TE geschrieben hat.
Absolut normal das Bußgeld.
xxxxxxxxxx
Und keiner hier sagt, daß der TE unschuldig ist.
Die Verfechter der 35 € sagen doch sogar ganz eindeutig, daß der TE selbst schuldig ist und nicht das Wetter. 😁
Und bei Personenschaden muß man noch das Glück haben, daß es nicht zu nem Verfahren wegen Körperverletzung kommt. Wer bei sowas mit 35 € davonkommt hat mehr als Schwein gehabt.