Im Schneechaos ausgerutscht - jetzt soll ich Strafe zahlen

Hallo,

leider hatte ich vor kurzem, Anfang Januar im größten Schneechaos, einen Unfall. Ich bin trotz sehr vorsichtiger Fahrweise und bei etwa 25 km/h auf einen vereisten Straßenabschnitt gekommen und dabei weg gerutscht. Mein Auto hat sich einmal um sich selbst gedreht und ist dann in der Leitplanke gelandet.

Vorgestern bekam ich nun einen Bussgeldbescheid. Alles in allem gut 180 EUR soll ich zahlen. Begründung: Unangepasste Geschwindigkeit.

Macht es Sinn, dagegen Einspruch zu erheben? Die angeblich unangepasste Geschwindigkeit läßt sich nicht belegen, schließlich wurde ich weder gefilmt noch geblitzt oder von der Polizei beobachtet. Oder ist man grundsätzlich schuld, wenn man auf vereister Fahrbahn weg rutscht?

Danke und Gruss

Beste Antwort im Thema

Wobei die Deliktgewichtung imho in dem Falle (falls so geschehen) etwas straff ist, wenn ich mir andere Delikte und deren Bestrafung im Straßenverkehr so anschaue.

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Zitat:

Original geschrieben von haschee


schreib ich chinesisch? 😕

Nein - das tust Du mit Sicherheit nicht. Aber es gibt Menschen, denen kannst Du Argumente ins Ohr buchstabieren: Sie werden dich dennoch nicht verstehen können.🙄

Zitat:

Original geschrieben von haschee


schreib ich chinesisch? 😕

Auf Seite 2 hab ichs geschrieben.

Und ich auf Seite 1 😛😛😛😛 . Aber in meinem Suff habe ich die 23,50 nicht draufgeschlagen. Dann stimmt das mit den knapp 180 wieder. Asche auf mein Haupt 🙁

Und wenn ein paar Klugschei*er meinen, zu Fuß zu gehen sei besser:

Ich war gestern mit Schneeschuhen und Skianzug unterwegs, habe einen gesunden, trainierten Bewegungsapparat - und auch ich bin stehend (! ja, ich bin nicht mal gegangen !) auf die Schnauze geflogen.
Gut, nur ein Hämatom an der rechten Hüfte/Oberschenkel, aber immerhin. Die Krankenhäuser sind schon voll genug mit Gestürzten und Montag beim Steuerberater hat auch eine Mitarbeiterin gehumpelt, weil es eben schweineglatt ist.

Ich würde bei manchen Wegen auf keinen Fall empfehlen, zu Fuß zu gehen. Man hat einfach keine Chance bei dem Wetter. Also doch fahren. Oder doch nicht?!? Vor dem Rechner auf MT ist es natürlich einfach, da zu urteilen. Wäre er doch langsamer gefahren oder gleich zu Fuß. 🙄

Ich würde die drei Punkte und 180 Euro für 25 km/h auch nicht akzeptieren. Und ich bin vorgestern quer durch Niedersachsen mit 50 km/h auf der Bundesstraße 71, also ich weiß, was eine vereiste Straße ist.

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän


Ich würde die drei Punkte und 180 Euro für 25 km/h auch nicht akzeptieren.

Das brauchst du auch nicht, zahlen tust du trotzdem 😁. Es wird schon seinen Grund haben warum hier eine Anzeige geschrieben wurde. Verwarnungen sind beliebter, da einfach. Eine Anzeige bedeutet Schreibarbeit. Also schätze ich mal das an der angeblichen Geschwindigkeit etwas nicht stimmt und die Schadenhöhe, über die komischerweise bisher kein Wort verloren wurde, wohl nicht gerade im Centbereich lag. Aber ich weiß es nicht, ich war nicht dabei. Deshalb gebe ich auch keine Wertung ab 😉 .

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Richtig, im Prinzip wissen wir nichts, weil wir nicht dabei waren.

cheerio

Die Sache ist doch auch die:

25 km/h außerorts auf einer Landstraße... was soll da passieren? Wie langsam soll man denn noch fahren?

Für meine Begriffe sind 20 bis 25 km/h, die genaue Geschwindigkeit wird man ohnehin nicht bestimmen können, an die Straßenverhältnisse, auch glatte, schneebedeckte Straßen - wie definiert man Glatteis, Eisregen wird es wohl kaum gewesen sein - angepasst.

Klar, man kann auch langsamer fahren, wäre in diesem Fall wohl angebracht gewesen, nicht langsam im 2. Gang, sondern eben mit Standgas im ersten Gang, aber 3 Punkte dafür, dass man offenbar 5 bis 10 km/h zu schnell fuhr, in einer Situation, in der für niemanden eine wirkliche Gefahr bestand?

Aber egal, ist nun eben passiert und wenn der Gesetzgeber hier nicht weiter differenziert, dann muss man es eben akzeptieren, steht schließlich so im Gesetz.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Das brauchst du auch nicht, zahlen tust du trotzdem 😁. Es wird schon seinen Grund haben warum hier eine Anzeige geschrieben wurde. Verwarnungen sind beliebter, da einfach. Eine Anzeige bedeutet Schreibarbeit. Also schätze ich mal das an der angeblichen Geschwindigkeit etwas nicht stimmt und die Schadenhöhe, über die komischerweise bisher kein Wort verloren wurde, wohl nicht gerade im Centbereich lag. Aber ich weiß es nicht, ich war nicht dabei. Deshalb gebe ich auch keine Wertung ab 😉 .

Also langsam kommt mir echt die Sosse hoch. Ich hatte nicht mehr als 25 km/h drauf, das weiss ich. Und davon ganz abgesehen konnte das die Polizei in keinster Weise überprüfen. Die sind erst eine Stunde nach dem Unfall am Ort des Geschehens eingetroffen. Nochmal: Es hat mich keiner gesehen, es wurde nicht geblitzt oder gefilmt oder sonstwas in der Art.

Man unterstellt mir einfach, ich sei zu schnell gewesen. Ohne es belegen zu können.

Wenn das per Gesetzt so ist, daß man grundsätzlich zu schnell ist (also auch bei 0 km/h) wenn man mit dem Fahrzeug weg rutscht, dann werde ich damit leben, gerecht ist das aber nicht. Ich habe kein Problem damit, entstandenen Schaden zu bezahlen, aber mich mit 3 Punkten zu bestrafen, ist gelinde gesagt, eine Schweinerei. Ich habe weder mit Vorsatz irgendwas kaputt gemacht, noch habe ich fahrlässig gehandelt. Ich bin verdammt nochmal auf spiegelglatter Fahrbahn ins Rutschen gekommen, so wie das vielen tausend anderen jeden Winter auch passiert. Die Leute dafür zu bestrafen, ist doch sehr realitätsfremd.

Auch das Gefasel von einem der Vorschreiber hier, daß irgendjemand halt schuld sein muss, und das Eis auf der Fahrbahn eben nicht schuld sein kann... hallo? Wo bleibt hier der gesunde Menschenverstand bzw. das menschliche? Menschen machen Fehler. Punkt. Und es muss nicht immer einen schuldigen für alles geben. Manche Sachen passieren halt einfach, und man könnte sie auch einfach mal so stehen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von funkahdafi


Man unterstellt mir einfach, ich sei zu schnell gewesen. Ohne es belegen zu können.

Nun, du hattest einen Unfall also warst du zu schnell

(Das ist nicht meine Meinung, sondern die der Gesetzesschreiber)

Zitat:

Wenn das per Gesetzt so ist, daß man grundsätzlich zu schnell ist (also auch bei 0 km/h) wenn man mit dem Fahrzeug weg rutscht, dann werde ich damit leben, gerecht ist das aber nicht.

Recht und Gerechtigkeit sind zwei grundverschiedene Dinge

Zitat:

Auch das Gefasel von einem der Vorschreiber hier, daß irgendjemand halt schuld sein muss, und das Eis auf der Fahrbahn eben nicht schuld sein kann... hallo? Wo bleibt hier der gesunde Menschenverstand bzw. das menschliche? Menschen machen Fehler. Punkt. Und es muss nicht immer einen schuldigen für alles geben. Manche Sachen passieren halt einfach, und man könnte sie auch einfach mal so stehen lassen.

Da rennst du bei mir offene türen ein, leider ist es aber so, das immer irgendjemand schuld haben "muss" und auch haften muss.

Zitat:

Original geschrieben von funkahdafi


gerecht ist das aber nicht.

Stimmt. Man kann es mit Verwarnung oder Anzeige ahnden, daß liegt im Ermessen Unfallaufnehmers.Da schwingt denn ein bißchen Willkür mit. Vermutlich hängt das mit der Schadenshöhe zusammen. Wie hoch war denn die Schätzung des Schadens ? Ich will dir hier nicht an die Gurgel, aber in den meisten Fällen wird nicht ohne Grund eine Anzeige gefertigt.

Zitat:

Original geschrieben von funkahdafi


Ich hatte nicht mehr als 25 km/h drauf, das weiss ich.
......
Man unterstellt mir einfach, ich sei zu schnell gewesen. Ohne es belegen zu können.

du warst also mit 25kmh deiner meinung nach angepasst unterwegs?!

WIE is es dann zu dem unfall gekommen?!

bist du vorsätzlich in die leitplanke gefahren?! das wäre dann auch eine erklärung für die extrem hohe strafe!

Zitat:

Gem. § 17 Abs. 1, 2 StVG (Straßenverkehrsgesetz) haften bei einem Schadensereignis, welches durch mehrere Kfz verursacht wird, die beteiligten Kfz-Halter im Verhältnis zueinander nach den Umständen, insbesondere danach, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.
Gem. § 17 Abs. 3 StVG ist eine Haftung ausgeschlossen, wenn der Unfall durch ein sogenanntes unabwendbares Ereignis verursacht wird. Als unabwendbar gilt dabei ein Ereignis nur dann, wenn sowohl der Halter als auch der Führer des Kfz jede nach den Umständen des Falles gebotene Sorgfalt beobachtet hat.

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat in einer jüngeren Entscheidung (OLG Koblenz NJW-RR 2006, 94 f) den Begriff des „unabwendbaren Ereignisses“ noch einmal gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) definiert.

Das OLG führt aus, dass der Begriff „unabwendbares Ereignis“ nicht die absolute Unvermeidbarkeit eines Unfalls meint, sondern ein schadenstiftendes Ereignis, das auch bei der äußersten möglichen Sorgfalt nicht abgewendet werden kann. Hierzu gehört ein sachgemäßes, geistesgegenwärtiges Handeln erheblich über den Maßstab der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hinaus (sogenannter „Idealfahrer“). Der Begriff des unabwendbaren Ereignisses i. S. von § 17 Abs. 3 StVG verlangt eine sich am Schutzzweck der Gefährdungshaftung für den Kraftfahrzeugbetrieb ausrichtende Wertung. Diese Wertung hat unter Berücksichtigung der konkreten Verkehrsumstände zu erfolgen. Dabei darf sich die Prüfung nicht auf die Frage beschränken, ob der Fahrer in der konkreten Gefahrensituation wie ein „Idealfahrer“ reagiert hat, vielmehr ist sie auch auf die weitere Frage zu erstrecken, ob ein „Idealfahrer“ überhaupt in eine solche Gefahrenlage geraten wäre. Der sich aus einer abwendbaren Gefahrenlage entwickelnde Unfall wird nicht dadurch unabwendbar, dass sich der Fahrer in der Gefahr nunmehr – zu spät – „ideal“ verhält.

Maßstab, das ist das Zauberwort.
Verhältnismäßigkeit auch.
Es gibt Leute, die kriegen drei Punkte, weil sie an ihrem Motor oder den Bremsen rumfummeln. Und dann kriegt jemand drei Punkte, weil er mit Fahrradgeschwindigkeit wegrutscht.
Das ist schon echt klasse.

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän


Und dann kriegt jemand drei Punkte, weil er mit Fahrradgeschwindigkeit wegrutscht.

du bist ja auch schon etwas länger hier dabei....

und auch du dürftest zwischenzeitlich mitbekommen haben, das es immer zwei seiten gibt und die, die uns "bekannt" ist, nicht zwingend den tatsächlichen gegebenheiten entsprechen muss......sondern lediglich auch auf "schutzbehauptungen" des te aufbauen kann damit wir ihm ein reines gewissen einreden können!

keiner von uns war dabei.....keiner von uns kennt die örtlichen gegebenheiten....keiner von uns kennt die geschwindigkeit die der te tatsächlich gefahren ist!

nur mal so zum nachdenken......

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von funkahdafi


Ich hatte nicht mehr als 25 km/h drauf, das weiss ich.
......
Man unterstellt mir einfach, ich sei zu schnell gewesen. Ohne es belegen zu können.
du warst also mit 25kmh deiner meinung nach angepasst unterwegs?!

WIE is es dann zu dem unfall gekommen?!

bist du vorsätzlich in die leitplanke gefahren?! das wäre dann auch eine erklärung für die extrem hohe strafe!

selten so einen polemischen quatsch gelesen.

nicht jeder ist zeit seines lebens auf finnischen seen bei eis und schnee unterwegs, wie du es offensichtlich bist.

bei solchen wetterverhältnissen reicht der kleinste fahrfehler, und das muß nicht unbedíngt unangemessene geschwindigkeit sein. siehe auch meine vorherigen ausführungen.

DU bewegst dich mit deinen äußerungen schon im tatbestandsfeld der üblen nachrede. also sehr vorsichtig, es gibt IPs😠

Vielelicht passte ganz einfach der Schaden an der Planke nicht zu den angegebenen 25km/h.Im Gegensatz zu uns haben die Polizisten die Unfallstelle gesehen und möglicherweise auch noch mitbekommen wie glatt es war.
Je nach Glätte kann auch die Geschwindigkeit Null die einzig angemessene Geschwindigkeit sein. Im Netz gibt es genügend Glatteisfilme in denen man sehen kann das selbst Schrittgeschwindigkeit viel zu schnell war.

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