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Im Schneechaos ausgerutscht - jetzt soll ich Strafe zahlen

Themenstarteram 3. Februar 2010 um 6:50

Hallo,

leider hatte ich vor kurzem, Anfang Januar im größten Schneechaos, einen Unfall. Ich bin trotz sehr vorsichtiger Fahrweise und bei etwa 25 km/h auf einen vereisten Straßenabschnitt gekommen und dabei weg gerutscht. Mein Auto hat sich einmal um sich selbst gedreht und ist dann in der Leitplanke gelandet.

Vorgestern bekam ich nun einen Bussgeldbescheid. Alles in allem gut 180 EUR soll ich zahlen. Begründung: Unangepasste Geschwindigkeit.

Macht es Sinn, dagegen Einspruch zu erheben? Die angeblich unangepasste Geschwindigkeit läßt sich nicht belegen, schließlich wurde ich weder gefilmt noch geblitzt oder von der Polizei beobachtet. Oder ist man grundsätzlich schuld, wenn man auf vereister Fahrbahn weg rutscht?

Danke und Gruss

Beste Antwort im Thema

Wobei die Deliktgewichtung imho in dem Falle (falls so geschehen) etwas straff ist, wenn ich mir andere Delikte und deren Bestrafung im Straßenverkehr so anschaue.

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am 3. Februar 2010 um 12:43

Das kann ich auch nicht glauben.

Denn gerade jetzt hat ein Bekannter einen Unfall gehabt.

Es war bekannt das dort nicht gestreut wurde, wegen Salzmangel.

Der Anwalt sagt, keine Chance!

Gehen sie, das spart Ihnen viel Geld.

Ich kann es nicht glauben, denn die Verkehrssicherungspflicht muss eigentlich eingehalten werden.

Das die kein Salz haben, liegt ja nicht an uns, sondern an denen.

Nur weil wir die letzten 4-5 Jahre keinen ordentlichen Winter hatten, sollte man ja trotzdem genug Streugut haben.

Ich würde denen was nettes Schreiben.

Und zwar war ich nicht zu schnell.

Nein. Ich hätte einen Fahrfehler gemacht, einfach falsch reagiert.

 

Das kann klappen.

Zitat:

Original geschrieben von haschee

Ich würde denen was nettes Schreiben.

Und zwar war ich nicht zu schnell.

Nein. Ich hätte einen Fahrfehler gemacht, einfach falsch reagiert.

 

Das kann klappen.

Von was träumst du denn ? :rolleyes: Die Anhörung fand bereits an der Unfallstelle statt - deswegen kam auch sofort der Bescheid.Nachträglich kannst du erzählen was du willst, interessiert niemanden. Außerdem muß gegen den Bescheid Einspruch eingelegt werden, dann geht der Fall automatisch zum Gericht und das kostet noch mehr.

Soviel kostet das auch nicht.

Die Chancen auf 35 € und 0 Punkte stehen gar nicht so schlecht.

 

Pauschal einfach "zu schnell" anzunehmen wird nicht überall gern gesehen.

am 3. Februar 2010 um 16:23

Zitat:

Original geschrieben von haschee

Soviel kostet das auch nicht.

Die Chancen auf 35 € und 0 Punkte stehen gar nicht so schlecht.

 

Pauschal einfach "zu schnell" anzunehmen wird nicht überall gern gesehen.

Wie erklärt er dann aber dem Gericht, dass er der einzige war der die Stelle nicht ohne Unfall geschafft hat???

Es beißt die Maus kein Faden ab: ER WAR ZU SCHNELL, andere haben es ja auch ohne die Schutzplanke zu knautschen geschafft!

Zitat:

Original geschrieben von funkahdafi

Hallo,

leider hatte ich vor kurzem, Anfang Januar im größten Schneechaos, einen Unfall. Ich bin trotz sehr vorsichtiger Fahrweise und bei etwa 25 km/h auf einen vereisten Straßenabschnitt gekommen und dabei weg gerutscht. Mein Auto hat sich einmal um sich selbst gedreht und ist dann in der Leitplanke gelandet.

Vorgestern bekam ich nun einen Bussgeldbescheid. Alles in allem gut 180 EUR soll ich zahlen. Begründung: Unangepasste Geschwindigkeit.

Macht es Sinn, dagegen Einspruch zu erheben? Die angeblich unangepasste Geschwindigkeit läßt sich nicht belegen, schließlich wurde ich weder gefilmt noch geblitzt oder von der Polizei beobachtet. Oder ist man grundsätzlich schuld, wenn man auf vereister Fahrbahn weg rutscht?

Danke und Gruss

Wenn deine Geschwindigkeit angepasst gewesen wäre, dann wärst du nicht in die Leitplanke geraten.

Ich kann mich noch gut an die Silvesternacht erinnern, da wars teilweise so neblig und zugleich spiegelglatt, dass 1. Gang Standgas zu schnell war. Habe sogar 2x angehalten und bin neu angefahren.

Das war angepasste Geschwindigkeit!

Gruß

yo-chi

Ein Fahrfehler von ihm.

Er hat falsch reagiert, dadurch kam es zum Unfall.

 

Soll vorkommen und kostet 35 €.

Wenn er nur zu schnell war und er deswegen abgeflogen ist kostet es eben mehr.

Das ist ja das tolle.

Jeder schreit "ich war nicht schuld, es war die Glätte". Daß sie damit zugeben sie waren zu schnell für die Witterungsverhältnisse fällt erst hinterher auf...

 

 

am 3. Februar 2010 um 17:02

Also denke auch das sie ihm aufjedenfall unangepasste Fahrweise anprangern werden,jedoch wissen wir alle das viel Geldmacherei zu lasten der Verkehrsteilnehmer drin steckt.

Allerdings ist die Behauptung das er zu schnell war,keine ausreichende Begründung solang sie es nicht nachweisen können,bei purem Eis könnte er auch 5 km/h gefahren sein,jedoch dann kleinerer Schaden,denke auch umgehen ist schwer aber 180€ und 3 Punkte halte ich für Schikane

am 3. Februar 2010 um 17:51

Zitat:

Original geschrieben von RadeonMobility

Also denke auch das sie ihm aufjedenfall unangepasste Fahrweise anprangern werden,jedoch wissen wir alle das viel Geldmacherei zu lasten der Verkehrsteilnehmer drin steckt.

Allerdings ist die Behauptung das er zu schnell war,keine ausreichende Begründung solang sie es nicht nachweisen können,bei purem Eis könnte er auch 5 km/h gefahren sein,jedoch dann kleinerer Schaden,denke auch umgehen ist schwer aber 180€ und 3 Punkte halte ich für Schikane

richtig. wer will wie beweisen, das der unfall durch überhöhte geschwindigkeit zustande kam?

augenblicksversagen (nieser, augenblick einfach nicht bei der sache o.ä. :p), und schon steht man auf glatteis quer.

unbedingt einspruch einlegen u. guten verkehrsrechtsexperten suchen.

35€ ist bei sowas ohne personenschaden eigentlich standard.

aber die kassen der kommunen sind leer....:rolleyes:

am 3. Februar 2010 um 18:20

Zitat:

Original geschrieben von shasz

 

Und der Bußgeldbescheid kann auch wegen der Leitplanke sein, wenn diese evtl beschädigt ist, wird die nun ausgetauscht und du zahlst.

Der Bußgeldbescheid kommt von den Verkehrssicherungsbehörden und ist eine Strafmaßnahme wegen der nicht angepassten Geschwindigkeit.

 

Die Rechnung für die Reparatur der Leitplanke kommt von der zuständigen Straßenmeisterei und deckt dann die Aufwendungen, die entstehen, um die Leitplanke zu richten.

 

Es könnte demnach sein, dass eine weitere Rechnung kommt.

 

Interessanter Link zum Thema Einspruch:

http://www.juraforum.de/jura/service/article/f/114/id/10293/

Beweisen geht relativ einfach: Der Unfall ist passiert und anhand der Schäden am Fahrzeug und der Leitplanke lässt sich die ungefähre Geschwindigkeit ermitteln. Letztlich muss man beim Einspruch erstmal eine vernünftige andere Erklärung bringen - und eine die billiger ist.

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein

Ein Bekannter von mir, ihm ist ähnliches passiert, ist mal rechtlich gegen die dort zuständige Behörde, aufgrund unterlassener Streu und Räumpflicht, vorgegangen und bekam Recht.

Ich würd mich da mal bei einem Anwalt informieren, da mir die 180€ + 3 Punkte schon unverschämt angesetzt sind.

Der TE hat ja vom plötzlich eintretenden Schneefall berichtet.

Was soll die Stadt/Gemeinde machen?

Alle 500m nen Streuwagen samt Besatzung parken?

Und das mit dem Streuen ist auch so ne Sache.Es gibt genug Städte in NRW die kein Salz mehr haben.

Somit liegt vielleicht auch eine Unmöglichkeit vor.

Klagen kann man immer.Nur ob das was am Ergebniss ändert? Die Geschwindigkeit war trotzdem nicht angemessen.

Tut hier nichts zur Sache der Link. Da gehts um ne GeschwindigkeitsMESSUNG. Keiner hat den Unfall gesehen. Gutachter und Anwalt braucht man hier nicht.

 

Es reicht wie du selbst sagst eine vernünftige und billigere Erklärung aus.

Ich sehe da gute Chancen mit 35 € davonzukommen.

 

Eben wenn man einfach mal selber schuld war und nicht das Wetter...

Ist doch nicht so schwer. :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von haschee

Tut hier nichts zur Sache der Link. Da gehts um ne GeschwindigkeitsMESSUNG. Keiner hat den Unfall gesehen. Gutachter und Anwalt braucht man hier nicht

Das kommt drauf an auf welche Ideen der Richter kommt. Der kann durchaus einen Gutachter beauftragen anhand der Schäden die Geschwindigkeit oder den Unfallablauf zu rekonstruieren. Erst einmal Einspruch einlegen kostet nicht viel, aber wenn es dann zum Verfahren kommt ... ;)

Daher hieß das Thema auch Kostenrisiko und nicht zwangsweise verursachte Kosten. ;)

Gruß Meik

am 3. Februar 2010 um 19:39

Ich hab vor einigen Jahren für einen ähnlichen Unfall 35 Eu bezahlt. Die Leitplanke hat Haftplicht übernommen. Find die 180 Eu und 3 P ziemlich übertrieben!

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