Ich wurde in der Schweiz geblitzt!

Ich war in der Schweiz und bin mit meinem Auto 6 Stundenkilometern zu schnell gefahren. Leider bin ich bei dieser geringfügigen Übertretung geblitzt worden und soll dafür nun stattliche 100 Euro Bußgeld zahlen.

Ich hatte mich im Internet erkundigt und dabei herausgefunden, dass mir eigentlich nichts passieren kann, da die Schweiz nicht in Deutschland hinein das Bußgeld vollstrecken kann. Jetzt hat sich allerdings bei mir die örtliche deutsche Polizei gemeldet und mir eine Zahlung nahe gelegt.

Ich würde aber gerne weiterhin die 100 Euro einsparen, da ich wohl in meinem Leben nie wieder die Schweiz betreten werde. Falls das Bußgeld doch irgendwie vollstreckt werden kann oder die Strafe bei Zahlungsverweigerung noch viel drastischer ausfallen könnte, würde ich allerdings bezahlen.

Könnte mir also noch Ärger drohen oder ist das einfach nur Säbelrassen der Schweizer Behörden?

Beste Antwort im Thema

Oh Vampirella hat nen neuen Account 😁

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wenn du nicht zahlst, spürt dich die schweizer garde auf....😁

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Ich frage mich ja immer wieder, wie es dazu kommt, daß einige Zeitgenossen es trotz eines bekannten aTL im Ausland immer mal wieder ordentlich krachen lassen.

Wird das Risiko des Erwischtwerdens als zu gering eingeschätzt?

6kmh = ordentlich krachen lassen? geh stiften....

Die Schweizer übertreiben aber auch ein bissl mit ihren Bußgeldern...kein Wunder, dass die so reich sind, ich meine 100 Euro für 6Km/h...

Die meisten Kanton in der Schweiz sind wenigstens so ehrlich und verkünden ganz offiziell die Bussgeldbudgetierung der Polizei vorzugeben. 😁 Also nur 'ne Expresssteuer.

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Zitat:

Original geschrieben von fruchtzwerg


Oh Vampirella hat nen neuen Account 😁

Und gleich wieder pauschal zig User persönlich angreifen und aufs übelste beleidigen.

Ich weiß garnicht warum solche Leute nicht wirklich mal Post vom MT Anwalt bekommen wegen ihrer Doppel und Dreifach Accounts

Die Befugnisse und Möglichkeiten der Moderation sind nicht so allmachtsnah, wie oft gemutmaßt. Aber das Kontaktformular zu den Betreibern unserer Community steht selbstverständlich jedem Nutzer offen. Der oben genannte Fall wurde bereits sehr zeitnah bearbeitet.

Zitat:

Original geschrieben von hoechst


Wenn ihr möchtet, kopiere ich euch mal die wöchentlichen etwa 20 Mitteilungen des Amtsgerichts hier rein, die die jeweilige kleine Busse von etwa 100€ zuzugl. Zinsen und Gerichtsgebühren bei Ausländern dann in eine 3-tägige Ersatzhaft umwandeln, die nicht verjährt !

Das heisst entweder zahlen beim nächsten Kontrollereignis in der CH oder die Haft antreten - sofort !

Diese Sachen werden hier im Amtsblatt öffentlich zugestellt und sind damit gültig. Dein Problem, wenn du das nicht liest 😉

Zitat:

Original geschrieben von hoechst



Zitat:

Bezirk Baden


Verfügung
Antragstellerin: Staatsanwaltschaft Baden, Mellingerstrasse 207, 5405 Dättwil, vertreten durch Stefan Kalt, Staatsanwalt, Mellingerstrasse 207, 5405 Dättwil.
Verurteilter: von twindance editiert
Gegenstand: Verfahren betreffend Ausfällung einer Ersatzfreiheitsstrafe.
Der Gerichtspräsident verfügt:
1. Für die nichtbezahlte Busse von Fr. 100.- gemäss Bussenverfügung Nr. 106526 der Regionalpolizei Spreitenbach vom 8. November 2011 wird eine Ersatzfreiheitsstrafe von einem Tag ausgesprochen.
2. Die Verfahrenskosten bestehend aus:
a) der Gebühr von Fr. 200.-
b) den Spesen von Fr. 30.-
Total Fr. 230.-
zuzüglich der Publikationskosten werden dem Verurteilten auferlegt.
3. Der Verurteilte trägt seine Kosten selber.
Rechtsmittelbelehrung (Art. 393 ff. StPO):
Dieser Entscheid kann innert 10 Tagen seit seiner Zustellung beim Obergericht, Obere Vorstadt 38, 5000 Aarau, mit Beschwerde angefochten werden.
Mit der Beschwerde können Rechtsverletzungen, einschliesslich Überschreitung und Missbrauch des Ermessens, Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerung sowie unvollständige oder unrichtige Feststellung des Sachverhaltes gerügt werden. Die Beschwerde ist schriftlich und begründet einzureichen. Es ist genau anzugeben, welche Punkte des Entscheides angefochten werden, welche Gründe einen anderen Entscheid nahelegen und welche Beweismittel angerufen werden (Art. 385 Abs. 1 StPO).
Die Beschwerdefrist kann nicht erstreckt werden (Art. 89 Abs. 1 StPO). Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen vom Bundesrecht oder vom kantonalen Recht anerkannten Feiertag im Sinne von § 26 EG StPO, so endet sie am nächstfolgenden Werktag. Massgebend ist das Recht des Kantons, in dem die Partei oder ihr Rechtsbeistand den Wohnsitz oder den Sitz hat (Art. 90 Abs. 2 StPO).
Die Beschwerde hemmt die Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit des angefochtenen Entscheides nicht (Art. 387 StPO).
Diese Verfügung wird hiermit dem Verurteilten öffentlich zugestellt.
Baden, 6. März 2012
Gerichtspräsidium 2

Nicht schlecht, wo sonst kann man fuer 100 Euro 3 Tage Vollpension in der Schweiz uebernachten?

Zitat:

Original geschrieben von Chrysler88


Die Schweizer übertreiben aber auch ein bissl mit ihren Bußgeldern...kein Wunder, dass die so reich sind, ich meine 100 Euro für 6Km/h...

Man muss sich halt immer vorher nach den Preisen, und Tolleranzen erkundigen. Wer die Kapelle bestellt muss sie auch zahlen. Das ist genau wie mit den Schlüsselnotdiensten. 2 Minuten Autofahrt, 2 Minuten arbeit, 2 Minuten Papierkram kosten je nach Firma zwischen 30 und 100 Euro.

Zitat:

Original geschrieben von mattalf


Nicht schlecht, wo sonst kann man fuer 100 Euro 3 Tage Vollpension in der Schweiz uebernachten?

Weil 90% Weicheier sind, wird die Haft nicht angetreten sondern vor Ort gezahlt.Natürlich + angesammelter Gebühren.

Wenn alle 3 Tage Urlaub öpfern würden und sich freiwillig zum Haftantritt in der Schweiz melden, würde die Sache so teuer für die Schweiz, das sie sich was neues einfallen lassen muß. 😁

Bezahle die Euro 100,--. Das Personliche Einkommen ist hoher in der Schweiz. Daran sind diese Strafen bemessen.
Fruher mitte 2000 konntest du in Ohio ein Speeding ticket bekommen fur EINE Mile uber angeschrieben. $100 Grundgebuhr, $ 5 fur jede Miles. = $105,-- und 3 Punkte.
Diese drei Punkte waren die gleichen bis 14 Miles uber angeschrieben. Klare sache, wenn speeding, Das Punktepotenzial ausnutzen. = 13 miles over. =$165,--😁
Nicht Bezahlen, und erwicht werden in Ohio, Fuhrerschein suspended. = Fahren ohne Fuhrerschein.

Deine Wahl.
Tritt rein und Bezahle oder Fahre Speed limit und du hast $$$ furs Abendessen.😁

Ergo,
Fahre anstandig oder habe deine Master Card ready

Rudiger

Man muss sich schon fragen, was mehr Verkehrssicherheit bringt: eine gewisse Toleranz von sagen wir mal 10 km/h oder 0 Toleranz mit der Folge, dass die Leute mehr auf den Tacho schauen als auf die Straße.

Hirnverbrannt! Genau wie mancher Kommentar hier von wegen krachen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von MvM



Zitat:

Original geschrieben von Chrysler88


Die Schweizer übertreiben aber auch ein bissl mit ihren Bußgeldern...kein Wunder, dass die so reich sind, ich meine 100 Euro für 6Km/h...
Man muss sich halt immer vorher nach den Preisen, und Tolleranzen erkundigen. Wer die Kapelle bestellt muss sie auch zahlen. Das ist genau wie mit den Schlüsselnotdiensten. 2 Minuten Autofahrt, 2 Minuten arbeit, 2 Minuten Papierkram kosten je nach Firma zwischen 30 und 100 Euro.

Was nichts daran ändert dass beides Unverschämtheiten sind. Mit dem kleinen Unterschied dass man 6km/h ruck zuck mal erreicht wenn man zwei Sekunden nicht auf den Tacho schaut. Was nützt es mir wenn ich genauestens über die Strafen in der Schweiz informiert bin und dann doch mal - 6 - (in Worten SECHS!) km/h zu schnell bin. Nicht aus Raserlust, sondern einfach weil es das normalste auf der Welt ist.

Zitat:

Original geschrieben von AR147


Man muss sich schon fragen, was mehr Verkehrssicherheit bringt: eine gewisse Toleranz von sagen wir mal 10 km/h oder 0 Toleranz mit der Folge, dass die Leute mehr auf den Tacho schauen als auf die Straße.

Toleranz gibt's in CH genauso wie in D.

Immer dieses Gejammer. Wer's nicht schafft, lt. Tacho mit maximal 15 km/h über Limit zu fahren (drunter wird nämlich überhaupt nicht geblitzt - hüben wie drüben), ist eh mit dem Führen eines KfZ überfordert.

Zitat:

Original geschrieben von Gurkengraeber


Was nützt es mir wenn ich genauestens über die Strafen in der Schweiz informiert bin und dann doch mal - 6 - (in Worten SECHS!) km/h zu schnell bin.

Eben nicht 6 zu schnell, sondern Toleranz plus 6. Siehe oben.

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle



Toleranz gibt's in CH genauso wie in D.
Immer dieses Gejammer. Wer's nicht schafft, lt. Tacho mit maximal 15 km/h über Limit zu fahren (drunter wird nämlich überhaupt nicht geblitzt - hüben wie drüben), ist eh mit dem Führen eines KfZ überfordert.

15 kmh zu schnell ? Jetzt hör mal auf...

Wenn der TE mit 6 kmh zu schnell geblitzt worden ist und 100euro also 120sfr latzen soll, dann sind das inklusive

5kmh

Toleranz tatsächlich

11 kmh

zu schnell innerorts.

Und nein, die lösen schon bei 1kmh abzüglich Toleranz aus, (Grundschulmathe: bei 6kmh zu schnell) also bei jeweils je nach Beschränkung 36 kmh (und das ist schon richtig teuer), 46kmh oder 56kmh.
Dann schicken dir die zum Teil den Bussgeldbescheid "schon" nach 2 1/2 Jahren.

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez



Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle



Toleranz gibt's in CH genauso wie in D.
Immer dieses Gejammer. Wer's nicht schafft, lt. Tacho mit maximal 15 km/h über Limit zu fahren (drunter wird nämlich überhaupt nicht geblitzt - hüben wie drüben), ist eh mit dem Führen eines KfZ überfordert.
15 kmh zu schnell ? Jetzt hör mal auf...
Wenn der TE mit 6 kmh zu schnell geblitzt worden ist und 100euro also 120sfr latzen soll, dann sind das effektiv inklusive 5kmh Toleranz 11 kmh zu schnell innerorts.

Und nein, die lösen schon bei 1kmh abzüglich Toleranz aus, also bei jeweils je nach Beschränkung 36 kmh (und das ist schon richtig teuer), 46kmh oder 56kmh.
Dann schicken dir die zum Teil den Bussgeldbescheid "schon" nach 2 1/2 Jahren.

Und was muß für 56 auf deinem Tacho stehen ? Weil geeicht sind unsere Tachos nicht.

Also ist "ich bin 50 gefahren habe ml kurz nicht auf den tacho geschaut" wohl eindeutig ne notlüge.😁

"Ich hab den Karren mit 60-65 rollen lassen und dann gepennt" trifft es wohl eher.

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