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Nicht bezahlte Parkknöllchen in der Schweiz, oder: Die spinnen, die Züricher!

Themenstarteram 18. Dezember 2011 um 23:50

Hallo MT'ler,

bin jetzt auch dabei. Vor allem weil ich finde, daß die größte deutsche Auto-Community einige Besonderheiten unseres südlichen Nachbarlands erfahren sollte. Aber zuerst mal folgendes: In Deutschland habe ich seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten kein Knöllchen mehr für Nichtbezahlen der Parkgebühren erhalten. Aber hier bin ich mangels Großstadt auch selten auf gebührenpflichtigen Parkplätzen. In der Schweiz hingegen füttere ich die Parkuhren grundsätzlich nicht. Ich geb's ja zu, es ist eine schlechte Angewohnheit, aber ein Laster braucht der Mensch;) Immerhin rase ich nicht, rauche nicht, saufe nicht, nehme keine Drogen und habe keine Frauengeschichten:D Oder fast keine;) Ich weiß natürlich, daß das grundsätzlich nicht in Ordnung ist. Ich meine das Nichtbezahlen;) Also an Alle, die an einem steifen Zeigefinger leiden: Sucht woanders Linderung;) Immerhin gefährde ich durch das Nichtzahlen weder mich selbst noch andere Verkehrsteilnehmer. Sondern nur die Staatskasse;) Und der schweizerischen geht es auch ohne meinen Obulus nicht schlecht;) Der betrug jedesmal 40 Fr., umgerechnet also ca. 32 €. Die Schweizer können zwar beim Kfz-Bundesamt in Flensburg den Halter in Erfahrung bringen, und in der Schweiz muß aufgrund der Halterhaftung noch nicht einmal der Fahrer bekannt sein. Aber vollstrecken können sie mangels eines bilateralen Abkommens nicht:) Um so größer die Verrenkungen, die sie unternehmen, um doch noch an ihre begehrten Alpenschoggitaler zu kommen;) Die hängen zunächst mal davon ab, wo man dieses schlimme Verbrechen begeht. Zumindest tun sie so, als ob es eines wäre;) Ich habe bisher Knöllchen in fünf Städten bekommen:

1. Schaffhausen:

Schon zwei- oder dreimal. Die kennen zwar die grenznahen deutschen Kennzeichen und wissen, daß ich nicht weit weg wohne. Trotzdem machen sie sich noch nicht einmal die Mühe, den Halter zu ermitteln. Vorbildlich:)

2. Luzern:

Für die ist Deutschland so weit weg, auch von dort nie wieder was gehört:) Auch da fühlt man sich gleich willkommen:)

3. Winterthur:

Nach sieben Wochen erhalte ich eine "Übertretungsanzeige", nach weiteren sieben Wochen eine "Zahlungserinnerung". Die haben sogar ein Konto bei der Postbank Karlsruhe und haben den Betrag auch gleich in Euro umgerechnet. Hat ihnen nur nichts genützt: Nach weiteren neun Monaten kommt vom Polizeirichteramt eine "Nichtanhandnahmeverfügung". Allein schon diese Wortschöpfung verdient unseren Applaus;) Damit ist gemeint, daß das Verfahren eingestellt wird:) Begründung: "Zeitverlauf, Geringfügigkeit, Verhältnismässigkeit". Find ich gut:) Daran sollten sich die Züricher mal ein Beispiel nehmen (siehe unten). Nur warum ich keine Entschädigung erhalte, verstehe ich nicht;)

4. St. Gallen:

Hier kommt die "Zahlungserinnerung/Anzeigevorhalt Verkehrsübertretung" nach sechs Wochen, ebenfalls mit fertig in Euro ausgefülltem Zahlschein für ihr Konto bei der Postbank in Karlsruhe. Was dann passiert, weiß ich noch nicht, weil letztere noch zu jung ist.

5. Zürich:

Hier kann man was erleben;) Bisher drei Knöllchen. Die ersten beiden 2006 innerhalb von sechs Wochen. Ebenfalls Übertretungsanzeigen mit Euro-Zahlscheinen für die Postbank Karlsruhe. Danach passierte erst mal gar nichts.

Aber der Arm des Gesetzes ist lang und reicht bis zur Landesgrenze: Ende 2007, 15 Monate später, geriet ich an der Grenze zum Kanton Schaffhausen in eine Kontrolle des "Grenzwachtkorps". Das heißt tatsächlich so! Außerdem gibt es dort auch noch eine "Einwohnerkontrolle" und eine "Fremdenpolizei". Fehlt nur noch der Blockwart;) Die Hüter der Staatsgewalt haben im Computer nachgeschaut und telefonisch in Schaffhausen und in Zürich angefragt, ob gegen mich etwas vorläge: nein, nein (siehe Punkt 1) und, äh, ja. Per Fax ließen sie eine Verfügung aus Zürich kommen. Die war vom laut autoallianz.ch "für seine horrenden Bussenverfügungen notorischen Stadtrichter" Marcel Müller. Wie Ihr weiter unten noch lesen werdet, hält der sich für den Herrgott selbst. Zuerst mal wollte er mir zusätzlich zu den zweimal 40 Fr. = 80 Fr. eine Spruchgebühr von 100 Fr. und Schreib- und Zustellgebühren von 30 Fr. aufbrummen. Dabei hatte ich die Verfügung gar nie bekommen, obwohl draufstand ich hätte. Die Grenzwachtkörpse fragten, ob ich gleich bezahlen wolle, in bar oder mit Kreditkarte? Natürlich nicht. Ich mußte nur den Empfang quittieren und nahm das Papier mit. Zu Hause las ich es in Ruhe durch. Und was stand da? "Ersatzfreiheitsstrafe und gemeinnützige Arbeit siehe Rückseite bzw. Beiblatt". Nur war da weder das eine noch das andere:) Ich meine, weder Rückseite noch Beiblatt. Und Zuchthaus, äh "Ersatzfreiheitsstrafe" und Arbeitslager, pardon "gemeinnützige Arbeit" wegen Überschreitens der zulässigen Parkzeit?

Also Einspruch erhoben. Aber nicht wegen der Drohung, sondern wegen der fehlenden Unterlagen. Und siehe da: Dem wurde Anfang 2008 stattgegeben und die Spruch-, Schreib- und Zustellgebühren dem Steuerzahler belastet. Als ob der etwas dafürkönnte. Die Bußgeldbescheide gingen an die Stadtpolizei zurück, die sich einen Monat später meldet. Allerdings nur mit einem der beiden. Ich dachte, wenn sie den zweiten unter den Tisch fallen lassen, will ich mal nicht so sein, und habe ihn bezahlt. Dafür könnte mich heute noch ohrfeigen:( Soll nicht wieder vorkommen;)

Denn zwei Monate später kommt auch der zweite Bußgeldbescheid wieder, und weitere vier Monate später gleich noch einmal als Einschreiben. Inzwischen hatten wir August 2008. Ich habe die letzte Übertretungsanzeige wie immer aufmerksam durchgelesen, und was stand da? Ich hätte am 30.10.2007 mit dem Fahrzeug mit dem Kennzeichen XX-YY999 die Parkzeit überschritten. Dummerweise war an jenem Datum gar kein Auto mit diesem Kennzeichen auf mich zugelassen. (Es war ja 2006 gewesen, und ich war danach umgezogen und hatte seither ein neues Kennzeichen.) Also den Bescheid erfreut ignoriert.

Im Dezember 2009, wieder bei einer Grenzkontrolle zum Kanton Schaffhausen, wieder eine Anfrage in Zürich, wieder ein Fax mit einer Verfügung des Züricher Stadtgotts, äh -richters, die ich nie per Post erhalten hatte, obwohl es wieder draufstand. Langsam hatte ich den Eindruck, er wollte mir den Bescheid auf telepathischem Weg übermitteln;) Diesmal hatte das Fax immerhin drei Seiten. So erfuhr ich alles über "Ersatzfreiheitsstrafe und gemeinnützige Arbeit", u.a. "Der Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe wird nicht aufgeschoben." Ich rieb mir die Augen und las den Schrieb noch einmal. Aber da stand immer noch nichts von Drogenschmuggel oder Raubüberfall;) Wieder Spruchgebühren von 70 Fr. und Schreib- und Zustellgebühren von 30 Fr.. Natürlich nicht bezahlt. Zum Glück. Zu Hause in Ruhe durchgelesen, und was hat diesmal mein Herz erfreut? Die Verfügung war im März 2009 ergangen. Darin stand aber, ich hätte auf den Bußgeldbescheid vom August 2009 nicht reagiert. Natürlich wußte der Allmöchtige bereits im März, was die Polizei mir im August schreiben und wie ich darauf reagieren würde. Ich meine, was ein richtiger Möchtegern-Gott ist, kann natürlich hellsehen;) Oder bildet es sich ein. Es war nämlich der August 2008 gewesen. Jahreszahlen sind offenbar Glückssache;) Natürlich wieder Einspruch erhoben, aber keine Antwort bekommen. Erstens war die Sache inzwischen verjährt, und zweitens war sie jemandem, der sich für Gott hält, inzwischen wohl etwas peinlich.

Und jetzt die Krönung. Im August 2009 kam ich nach einer Stunde zum Wagen zurück und hatte keinen Strafzettel. Was die Polizei nicht davon abhielt, später zu behaupten, sie hätte an der rechten Seite des Fahrzeugs einen angebracht. Was beim W202er-Mercedes mit seinem Einarmscheibenwischer, der sich wie meistens links befand, gar nicht geht. Trotzdem wollen sie mich jetzt ins Gefängnis stecken:D Echt!

Aber eines nach dem anderen. Als ich zum Auto zurückkam, hatte ich wie gesagt keinen Strafzettel (ich wiederhole: keinen Strafzettel), aber da stand eine Politesse und verteilte welche. Sie war zwei Autos weiter. Ich stieg also schnell ein, startete den Motor und war schon halb aus dem Parkplatz hinausgefahren, aber sie gehörte wohl zu meinem Fanclub, denn sie kam sogleich und klopfte an die Scheibe. Höflich, wie ich nun mal bin, ließ ich die Scheibe hinunter. Vielleicht wollte sie ja ein Autogramm;) Aber weit gefehlt: Sie zeigte ihren Ausweis und fragte, wo ich mein Parkticket hätte? Sie wollte also einen signierten Parkschein von mir! Ich antwortete, daß ich den schon weggenommen hätte, ließ die Scheibe wieder hoch und fuhr rückwärts aus dem Parkplatz hinaus. Aber meine Verehrerin ließ sich nicht so leicht abwimmeln, sondern klopfte wieder an die Scheibe und sagte "Stadtpolizei Zürich, bleiben Sie stehen!", aber ich verabschiedete mich mit einem netten Gruß und fuhr los. Nun passiert es mir immer wieder, daß die Frauen mir nachlaufen, und so wollte auch diese mich an der Weiterfahrt hindern. Versuchte Nötigung? Na na, wer wird denn so streng sein, wenn ich eine Frau um ihren Verstand gebracht habe;) Weil sie mich so sehr vermißte, griff sie nach ihrem Funkgerät. Wahrscheinlich wollte sie eine Großfahndung nach mir auslösen;)

Erst viel später erfuhr ich mit Hilfe des Internets, daß bei der Stadtpolizei Zürich die Beamten einen Leistungslohn bekommen. Sprich je mehr Schwerverbrecher, äh Parksünder sie überführen, um so dicker ihr Bonus. Bei diesen Kopfgeldjäger-Methoden verwundert es nicht, daß Gesetze und Vorschriften schon mal auf der Strecke bleiben;) Ich meine, wenn mein Weihnachtsgeld davon abhängt, würde auch ich einem Parksünder nachrennen, wenn ich zuvor zu doof war, ihm ein Knöllchen zu verpassen;) Und bei der anschließenden Befragung durch meine Vorgesetzten wäre natürlich mein Wunschdenken stärker als meine Erinnerung;)

Sechs Wochen später mit der Post die übliche Übertretungsanzeige. Ich mich bei meinem Fanclub beschwert. Der beschäftigt einen Komiker namens Nikolaus Kissling, der behauptete, die Politesse hätte den Strafzettel "an der rechten Seite des Fahrzeugs" angebracht. Dummerweise geht das beim Mercedes-Einarm-Hubscheibenwischer nicht, wenn er sich wie an jenem Tag wie immer bei schönem Wetter in seiner Ruheposition befindet, denn die ist auf der Fahrerseite, also links. Außerdem hätte die Dame meinen fahrbaren Untersatz an jenem Tag im Abstand von zehn Minuten sogar zweimal kontrolliert. Nanu? Warum sollte sie mich in zweites Mal kontrollieren, wenn ich schon beim ersten Mal keinen Parkschein hatte? Warum hat sie mir weder beim ersten noch beim zweiten Mal ein Knöllchen verabreicht? Und warum sollte sie mich anhalten und mich nach dem Parkschein fragen, wenn sie mir bereits ein Knöllchen verabreicht haben will? Selbst die Komikertruppe von der Polizei ahnte wohl, daß da etwas nicht stimmen konnte. Weil sie aber so komisch war, stellte sie das Verfahren nicht etwa ein, sondern verweigerte die Aussage und gab das ganze an meinen "alten Bekannten", den göttlichen Richter weiter. Karnevalsreife Begründung: Nur im "ordentlichen Verfahren" könne die Vorgeschichte des Täters einfließen. Als ob die etwas mit dem fehlenden Knöllchen, der falschen Aussage und der Position des Scheibenwischers zu tun hätte;) Dabei schreibt die Stadtkomikerei auf ihrer Homepage: "Wir […] verpflichten uns zu einer rechtlich einwandfreien Erfüllung unseres Auftrages." Darunter versteht sie nachweisliche Falschaussagen, Widersprüche und verweigerte Antworten;) In der Schweiz ist das alles "rechtlich einwandfrei";) Nicht ganz dazu passen will nur, daß ich vor einer Weile von der zunehmenden Gewalt gegen Ordnungskräfte der Stadt Zürich las. Ich glaube, ich kenne den Grund;) Es hat nun mal nicht jeder soviel Humor wie ich;)

Und das "ordentliche Verfahren" fand ich dann eher unordentlich. Der Stadtgott, äh –richter erließ die übliche Verfügung mit Spruch-, Schreib- und Zustellgebühren, die ich ausnahmsweise mal nicht auf telepathischem Weg, sondern per Post zugeschickt erhielt. Wieder kein Aufschub beim Vollzug meiner Kerkerhaft. Stand zumindest auf dem Papier. Ich erhob den üblichen Einspruch mit den oben genannten Begründungen. Aber diesmal stellte er das Verfahren nicht ein. Denn er hatte einen ganz raffinierten Plan ausgeheckt: Er lud mich vor. Bekanntlich kann er ja hellsehen und mußte deshalb gewußt haben, daß ich abwesend war. Natürlich wußte er ebenfalls, daß kein vernünftiger Mensch wegen einer Bagatelle jemanden aus dem Ausland vorladen würde. Aber bei einem Gott ist das natürlich etwas Anderes;) Zwei Monate später erläßt Seine Göttlichkeit dann eine "Schlussverfügung/Rechnung", da ich den Vernehmungstermin "trotz zweimaliger ordnungsgemäßer Vorladung unentschuldigt nicht eingehalten" hätte und demzufolge automatisch schuldig sei. Und das ungeachtet der erdrückenden gegenteiligen Beweislage. Respekt, Herr Gott, das muß man erst einmal hinbiegen, äh -bekommen!

Ich mich bei der nächsten Instanz, dem sogenannten Statthalteramt, beschwert. In der Schweiz heißt das "Rekurs". Zumindest dachte ich, daß der Statthalter über dem Stadtrichter sei, aber über Gott thront bekanntlich niemand. Der zuständige Herr namens Oskar Rüetschi traute sich denn auch nicht, seinem Herrn und Meister auf die Finger zu klopfen, denn er sah seine Rolle eher als Handlanger: Auf meine "Anfechtung der stadtrichterlichen Verfügung" könne er "nicht eingehen", weil sein Amt dazu gar nicht befugt sei. Nanu? Dann kann der Stadtrichter treiben, was er will, und der Statthalter ist nur ein Feigenblatt? Er wies meinen Einspruch als unbegründet ab. Dabei verwies er auf einen Paragraphen in der schweizerischen Strafprozeßordnung. Ich befürchtete bereits, daß darin stände: "Macht die Polizei nachweislich eine Falschaussage, muß eine Vorladung des Beschuldigten unabhängig von der Entfernung seines Wohnorts (auch im Ausland), ohne Rücksichtnahme auf die mit einer An- und Rückreise verbundenen Kosten oder die dafür erforderliche Zeit, mithin also auch unter Verletzung des Verhältnismäßigkeitsprinzips und unabhängig davon, ob sich die fraglichen Beweise auch auf andere Weise beschaffen lassen, erfolgen. Erscheint der Beschuldigte nicht, ist seine Schuld eindeutig erwiesen." Dabei stand nur, daß das Gericht im Vorverfahren nicht ordnungsgemäß erhobene Beweise nochmals erhebe. War ich erleichtert! Gottchen hat also messerscharf erkannt, daß die Polizei Mist gebaut hatte, aber kein Wort davon, daß man die "nicht ordnungsgemäß erhobenen Beweise" auch anders hätte beschaffen können. Immerhin verzichtete der freundliche Statthalter auf die Erhebung weiterer Gebühren. Entweder wußte er, daß das Recht auf meiner Seite lag, konnte das aber nicht zugeben, oder er ahnte, daß er keine Aussicht hatte, je von mir Geld zu erhalten. Oder beides;)

Nun ist dieser Stadtrichter ein zäher Bursche, der nicht so leicht lockerläßt. Gott ist schließlich unfehlbar;) Zwei Monate später sandte er mir eine Mahnung, die weitere 10 Fr. kosten sollte, und drohte erneut mit "Ersatzfreiheitsstrafe von 1 Tag(e)". Und ich dachte, das göttliche Ziel der Übung sei, die Staatseinnahmen zu mehren. Aber da hatte ich mich schwer getäuscht: Der schweizerische Staat oder zumindest die Stadt Zürich ist sogar ausgesprochen großzügig, wenn sie mir einen kompletten Tag im staatlichen Hotel spendiert. Dabei entspricht ein Tag 100 Fr.. Meine Buße betrug aber nur 40 Fr.. Das wären dann also 9 Stunden und 36 Minuten? Zum Glück haben die Schweizer die genauesten Uhren der Welt. Nicht daß ich zu lange oder zu wenig lange einsitze;) Andererseits bin ich doch irgendwie froh, in Zürich keine Steuern zu zahlen;) Ich wollte jedenfalls nicht, daß ausländische Autofahrer es sich auf meine Kosten in einer warmen Kuschelzelle gemütlich machen;)

Ich fand den ganzen Vorgang inzwischen so skurril, daß ich Seiner Göttlichkeit eine dreiseitige Antwort schickte, cc: an 18 weitere Adressen, darunter Züricher Stadträte, den Komiker- äh Polizeipräsidenten, Zeitungen und Automobilverbände. (Der ADAC war der einzige, der darauf mit einigen Dankesworten reagiert hat.) Darin schrieb ich u.a., daß eine Vorladung (die außer meinen Reisekosten und meinem Zeitaufwand zusätzliche Gerichtskosten von mindestens 100 Fr. verursacht hätte, wie ich später erfuhr) in einem solchen Bagatellfall das Verhältnismäßigkeitsprinzip eklatant verletze und deshalb unrechtmäßig sei, zumal ein Anruf bei einer Mercedes-Niederlassung oder eine kurze Internet-Recherche gereicht hätten, um die Ruheposition meines Scheibenwischers herauszufinden. Aber das Schadensminderungsprinzip gilt natürlich nur für den Prozeßgegner, doch nicht für das göttliche Gericht;) Ich muß mich wohl auch von der Vorstellung verabschieden, daß ein Richter nach Lage der Akten urteilen solle und jemanden nur aufgrund hieb- und stichfester Beweise für schuldig erklären könne und andernfalls die Unschuldsvermutung gelte. Herrgott Müller aus Zürich jedenfalls scheint eher ein Anhänger der Beweislastumkehr zu sein.

Man überlege, was die Folge wäre, wenn sein bzw. das Vorgehen der Politesse rechtmäßig wäre: Jede von Quotengier getriebene Ordnungskraft könnte willkürlich fahrende Autos anhalten und behaupten, sie hätten keinen Parkschein gehabt, und jeder der nicht oder nicht rechtzeitig reagiert, wäre automatisch schuldig. Wir Autofahrer wären also Freiwild. Vermutlich träumt unser Möchtegern-Gott nachts genau davon:D Gleichzeitig schreibt Seine Scheinheiligkeit auf seiner Homepage: "Das Stadtrichteramt sorgt für die rechtlich einwandfreie und zeitgerechte Behandlung und Erledigung dieser Übertretungsstrafverfahren sowie für eine einheitliche Rechts- und Strafpraxis." Da sagt man immer, die Schweizer seien kleinkariert. Das kann ich nicht bestätigen:

  • Sie halten eine Justizposse für "rechtlich einwandfrei";)
  • "Zeitgerecht" heißt für sie, daß sich das ganze über zwei Jahre hinziehen kann;) Bei uns wäre alles bereits nach drei Monaten verjährt.
  • Und unter "einheitlich" verstehen sie dann wohl, daß auch Automobilisten aus Dänemark, Osteuropa oder Süditalien wegen umgerechnet 32 € vorgeladen werden;)

Ach ja, und weil die Schweizer gar nicht genug Jagd auf uns Autofahrer machen können, buchten sie auch Halter ein, die gar nicht eindeutig als Fahrer identifiziert sind, die ihre Bußen bereits bezahlt haben und deren Ordnungswidrigkeiten bereits verjährt sind! Jedenfalls stand das im "Schweizerischen Beobachter". Insofern macht es keinen Unterschied, ob ich bezahle oder nicht;) Hauptsache, Seine göttliche Macht kann sich so richtig austoben;)

Die Antwort ließ nicht lange auf sich warten. Es war natürlich unter Seiner Gottheit Würde, sich selbst um derart profane Einwände zu kümmern, so daß er seinen Stellvertreter namens Petrus, mit bürgerlichem Namen Reto Steimer vorschickte. Dem waren jegliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des göttlichen Urteils fremd. Ist ja auch klar: Wenn Aussage gegen Aussage steht, gilt die Unschuldsvermutung (obwohl ich in der Schweiz da nicht mehr so sicher bin). Wenn aber die eine Aussage nachweislich falsch ist, ist der andere schuldig. Zumindest in Zürich ist das so. Um das zu verstehen, muß man wohl Rechtsverdreher sein: "Aufgrund dieses Verfahrensstandes erstaunt Ihre Eingabe doch etwas." Was nun wiederum mich erstaunte. Immerhin verriet er mir, daß die Vollstreckungsverjährung drei Jahre ab Rechtskraft betrage. Davon sind bald zwei Drittel vorüber;)

Ein paar Wochen später schickt mir eine resolute Dame namens Alice Schmidhauser eine "Fälligkeitsanzeige betreffend Ersatzfreiheitsstrafe Nr. ...". Ich erneut alle Argumente aufgeführt. Um sie zu ärgern sogar ein Bild meines Babys mitgeschickt, das zufällig wenige Tage vor dem Vorfall entstanden war und auf dem der Scheibenwischer in seiner Ruheposition deutlich erkennbar war, verbunden mit der Frage, wie die Polizei da auf der Beifahrerseite ein Knöllchen angebracht haben will. Der Stadtrichter samt Entourage stellte sich (Überraschung!) wieder einmal taub. Was nicht sein darf, kann nun mal nicht sein;)

Vor einigen Tagen schickte die besagte Alice aus dem Wunderland einen "VOLLZUGSBEFEHL" (Original in Großbuchstaben), weil die Inkassoabteilung festgestellt hätte, daß ich noch immer nicht bezahlt hätte. Das sind ja vielleicht Schnellmerker. Als ob ich ihnen das nicht schon vorher dreimal gesagt hätte. Beinahe bin ich beleidigt, weil mir keiner glaubt, daß ich nicht bezahle;) Wenn ich die 150 Fr. oder wenigstens 40 Fr. nicht innerhalb von 20 Tagen bezahlte, würde ich zur Verhaftung ausgeschrieben... Ich dachte, als Schwerverbrecher sei ich das längst?;) Dabei kann ich es dem Züricher Steuerzahler nun wirklich nicht zumuten, mich auf seine Kosten einen Tag lang im umzäunten Hotel zu verlustieren, und hoffe, sie grämen sich über meine Absage nicht allzusehr;) Vielleicht kommen sie ja während der kommenden besinnlichen Zeit zur Besinnung;)

Fortsetzung folgt. Womöglich aus dem Gefängnis:D Ist unter Euch ein Anwalt aus der Schweiz? Der darf anschließend auf Schadensersatz klagen. Aber nicht zu knapp;) Nur schade, daß dieser wieder auf Kosten des Steuerzahlers und nicht zu Lasten des Gehalts Seiner Heiligkeit geht;) Aber vielleicht sehe ich das wieder mal zu eng;) Und bitte nicht den Olymp, äh das Dienstgebäude in der Gotthardstraße 62 in Zürich in die Luft sprengen;) Sie würden es mit Sicherheit mir in die Schuhe schieben:D

6. Deutschland:

Als Gag zum Abschluß noch eine Begebenheit, die ich Ende der 80er Jahre in Kiel erlebt habe. Eine Fahrerin mit schweizerischen Kennzeichen sollte wegen einer abgelaufenen Parkuhr ein Knöllchen bekommen. Sie rennt sogleich auf die Politesse zu. Die gab sich ganz cool: "Sind Sie der Ausländer? Da muß ich nur so tun als ob!":D

Jetzt wißt Ihr, warum mir die deutsche Polizei wesentlich sympathischer ist als die schweizerische oder zumindest die züricherische;) Was habt Ihr mit den Schweizern für Erfahrungen gemacht? Ich meine mit nicht bezahlten Knöllchen?

Viele Grüße

Ir-on

Beste Antwort im Thema

Ich fasse mal zusammen:

Kasperle parkt ohne Parkschein in der Schweiz

Kasperle bekommt Knöllchen

Kasperle zahlt das Knöllchen nicht

Kasperle wundert sich, dass die Behörden versuchen das Geld einzutreiben.

 

Passiert tausendmal am Tag, nicht wirklich spannend wenig unterhaltsam geschrieben.

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am 18. Dezember 2011 um 23:58

Naja, dass die Schweizer einen an der Klatsche haben, was den Autoverkehr insgesamt betrifft, ist hier öfters deutlich geworden.

Ich warne dich aber jetzt schon einmal: wundere dich nicht darüber, dass gleich eine Psychopathengruppe deinen Thread stürmen und anfangen zu schreien werden:

Hast nicht bezahlt, selber schuld, steh dazu, bezahl, hab die Ei*r in der Hose und andere Schenkelklopper.

Macht nichts..

In Holland und auch in Dtld. gibt es auch die Ersatzzwanghaft für nicht bezahlte Knollen. D.h. die geben knapp 200 EUR pro Tag/Häftling aus, der dann die Geldbuße absitzt. Eigentlich aus meiner Sicht positiv, denn da bekommt der Staat dennoch keine Kohle.. wenn man nur nicht tatsächlich sitzen müsste als Betroffener..

Aber sonst gehts dir noch ganz gut, oder?

am 19. Dezember 2011 um 0:11

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI

Aber sonst gehts dir noch ganz gut, oder?

Wem und warum?

Ich schätze: mir wegen meiner Aussage.

Okay.. ein Fall aus meinem Bekanntenkreis:

Ein Mann zahlt ein Knöllchen nicht. Gerade geschieden, alleinerziehend, lauter Probleme im Leben.. Nix gudd, also.

Briefe...werden eine Zeit lang ignoriert, weil ihm alles über den Kopf wächst. Anstatt zu sagen: wir schicken den Justizgerichtsvollzieher vorbei, passiert Folgendes:

Eines Tages stehen zwei in grün vor der Tür und halten ihm einen Haftbefehl vor die Nase. Also, zahlen oder mitkommen. Zahlen kann er nicht, anrufen und Kohle leihen kann er irgendwie auch nicht. Kind ist im Kindergarten. Er wird dann mitgenommen und durchläuft sämtliche Mühlen der Justiz von Verwahrungszelle, Knasttransporter und 7 Tage mit U- Häftlingen in einem Trakt. Das Kind durfte in dieser Zeit irgendwo in Obhut von irgendwem ausharren. Der ganze Spaß für 70 EUR :) Ist das normal?! NEIN! Was mich an dieser Geschichte freut: Der Staat hat für diese Aktion um die 1.500 EUR zahlen. Soll er das doch bei jedem so machen :)

Jaja, die Schweizer Behörden sind eine Klasse für sich.

Ich mag die Schweiz sehr, aber genau in diesem Punkt finde selbst ich das der Bogen überspannt wird.

 

Bitte genrealisiert nicht unter "die Schweizer", es gibt solche, die finden so was klasse und unterstützen es aktiv, aber das sind beileibe nicht alle Schweizer. Vor allem westlich des Röstigrabens und Südlich der Alpen wird's (ein bisschen) gemütlicher. :D

 

(Ja, ich habe bei uns sogar schon Zettel auf Autos in der Blauen Zone gesehen, wo in etwa draufstand "Das hier ist keine Dauerparkzone, bitte kaufen sie sich einen Parkausweis, oder ich sehe mich gezwungen die Polizei in Kenntnis zu setzen.")

 

 

Kleine Anekdote bezüglich der technokratischen Justiz in der Schweiz:

Es gibt nur noch selten bis gar nicht Haftstrafen unter zwei Jahren, das wird in Geldbussen umwandelbar. In der Romandie ziehen Einbrecherbanden um, die einfach Cash das Strafmass für einen Einbruch als Sicherheit haben, um sich (Überspitzt formuliert) direkt Freikaufen zu können und gleich weiter zu machen. Wenn sie aus Frankreich kommen, brauchen sie nichtmal mit irgendwelchen Zuschreibungen von Wiederholungstaten zu rechnen.

 

Ir-on, ich schätze deine Experimentierung sehr :D

am 19. Dezember 2011 um 0:23

Genau die Schweizer, die du meinst, habe ich hier öfter erlebt.. Du bist anscheinend echt ein Gegenteil von denen, die ich hier im Forum "gelesen" habe...

Zitat:

Original geschrieben von rnevik

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI

Aber sonst gehts dir noch ganz gut, oder?

Wem und warum?

Ich schätze: mir wegen meiner Aussage.

Natürlich ist der Themenersteller gemeint, man könnte fast meinen er will seine "Taten" heroisieren.

Sorry, aber verstehe nicht was dieses hochnäsige Gehabe und Geschreibsel darstellen soll, außer Profilierungssucht oder Sonstigem.

Grundsätzlich ohne Parkschein parken und sich dabei wie ein Held vorkommen und dann noch hier einen Text verfassen der bestimmt genug Zeit in Anspruch genommen hat.

Entweder man hält sich an die Spielregeln, oder lebt mit den Konsequenzen, heute kommt er sich noch wie der Held vor, morgen heult er rum, dass er es doch nie so weit bringen wollte.

@rnevik:

Weniger hier in Motortalk rumgammeln und mehr um den Bekanntenkreis kümmern.

Einfach mal anrufen und fragen, ob alles klar ist, du verstehst?

 

Ansonsten, zum Thema... da fehlen einem die Worte... ich meine, wenn man das als eine Art Hobby macht und sich freut wie ein kleines Kind an Heiligabend, wenn mal wieder eine richterliche Vorladung im Briefkasten liegt... muss doch jeder selbst wissen was er mit seiner Zeit anfängt.

Das ganze allerdings hier so breitzutreten, das ist schon irgendwie... toll...

Sucht euch was aus:

http://www.duden.de/rechtschreibung/toll#block_4

am 19. Dezember 2011 um 0:54

Zitat:

Original geschrieben von LSirion

@rnevik:

Weniger hier in Motortalk rumgammeln und mehr um den Bekanntenkreis kümmern.

Einfach mal anrufen und fragen, ob alles klar ist, du verstehst?

 

Ansonsten, zum Thema... da fehlen einem die Worte... ich meine, wenn man das als eine Art Hobby macht und sich freut wie ein kleines Kind an Heiligabend, wenn mal wieder eine richterliche Vorladung im Briefkasten liegt... muss doch jeder selbst wissen was er mit seiner Zeit anfängt.

Das ganze allerdings hier so breitzutreten, das ist schon irgendwie... toll...

Sucht euch was aus:

http://www.duden.de/rechtschreibung/toll#block_4

Ach, du... passt scho. Ausserdem: wenn man dann in der U- Haft wegen 70 EUR einsitzt, kann man nicht wirklich mal telefonieren...ausser, man findet die Jungs mit dem Handy ;)

Zuviel Text, VIEL zuviele smilies, sieht aber alles in allem spannend aus, kann das mal einer in 2,3 knackige sätze zusammenfassen?

Ich fasse mal zusammen:

Kasperle parkt ohne Parkschein in der Schweiz

Kasperle bekommt Knöllchen

Kasperle zahlt das Knöllchen nicht

Kasperle wundert sich, dass die Behörden versuchen das Geld einzutreiben.

 

Passiert tausendmal am Tag, nicht wirklich spannend wenig unterhaltsam geschrieben.

am 19. Dezember 2011 um 1:14

Zitat:

Original geschrieben von Daemonarch

Zuviel Text, VIEL zuviele smilies, sieht aber alles in allem spannend aus, kann das mal einer in 2,3 knackige sätze zusammenfassen?

Der TE regt sich darüber auf, dass man für ein Bußgeld einsitzt, wenn man es nicht zahlt. Dabei hatte er noch Glück, denn in Holland hätte er schon längst abgesessen :)

Zitat:

Original geschrieben von rnevik

Zitat:

Original geschrieben von Daemonarch

Zuviel Text, VIEL zuviele smilies, sieht aber alles in allem spannend aus, kann das mal einer in 2,3 knackige sätze zusammenfassen?

Der TE regt sich darüber auf, dass man für ein Bußgeld einsitzt, wenn man es nicht zahlt. Dabei hatte er noch Glück, denn in Holland hätte er schon längst abgesessen :)

Die Schweizer als auch die Holländer beschlagnahmen und pfänden das Auto, wenn man Parkknöllchen nicht zahlt. Aber vieleicht haben wir nächstes Jahr darüber auch noch einen Thread ;)

btw.: Wer in D. nicht zahlt bekommt (a) den Gerichtsvollzieher und wird u.U. auch (b) zu einer MPU eingeladen (zumindest als deutscher Staatsbürger).

am 19. Dezember 2011 um 2:08

Wäre das in DK oder N passiert, hätte man bei Wiedereinreise das Fahrzeug beschlagnahmt.

Und das wegen nichtbezahlten Knöllchen :D

 

Hey Ir-on, hast du eigentlich vor deine Testgebiete noch weiter zu fächern ? Wäre ganz nützlich zu wissen wo ich mit Deutschen Fahrzeugen gefahrenlos parken kann :)

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