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Ich wurde in der Schweiz geblitzt!

Themenstarteram 5. Oktober 2012 um 5:58

Ich war in der Schweiz und bin mit meinem Auto 6 Stundenkilometern zu schnell gefahren. Leider bin ich bei dieser geringfügigen Übertretung geblitzt worden und soll dafür nun stattliche 100 Euro Bußgeld zahlen.

Ich hatte mich im Internet erkundigt und dabei herausgefunden, dass mir eigentlich nichts passieren kann, da die Schweiz nicht in Deutschland hinein das Bußgeld vollstrecken kann. Jetzt hat sich allerdings bei mir die örtliche deutsche Polizei gemeldet und mir eine Zahlung nahe gelegt.

Ich würde aber gerne weiterhin die 100 Euro einsparen, da ich wohl in meinem Leben nie wieder die Schweiz betreten werde. Falls das Bußgeld doch irgendwie vollstreckt werden kann oder die Strafe bei Zahlungsverweigerung noch viel drastischer ausfallen könnte, würde ich allerdings bezahlen.

Könnte mir also noch Ärger drohen oder ist das einfach nur Säbelrassen der Schweizer Behörden?

Beste Antwort im Thema
am 5. Oktober 2012 um 7:07

Oh Vampirella hat nen neuen Account :D

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Zitat:

Original geschrieben von NeuerBesitzer

Wie gehabt:

 

Erstmal können die Schweizer hier (noch) nicht ohne weiteres vollstrecken.

 

Allerdings gibt es ja auch den §722 ZPO. D.h. wenn die Schweizer bei "Deinem" Amtsgericht ein Vollstreckungsurteil beantragen und dieses auch vorliegt kannst und wirst Du dann wahrscheinlich auch Besuch von einem deutschen Gerichtsvollzieher bekommen.

Hierzu muss aber ein ausländisches(schweizerisches) Urteil vorliegen. Bussgeldbescheid reicht nicht.

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von dakiha

Ich hatte mich im Internet erkundigt und dabei herausgefunden, dass mir eigentlich nichts passieren kann, da die Schweiz nicht in Deutschland hinein das Bußgeld vollstrecken kann. Jetzt hat sich allerdings bei mir die örtliche deutsche Polizei gemeldet und mir eine Zahlung nahe gelegt.

Nimm dir einen Anwalt, und lasse dich dort bitte beraten. Im Internet steht zu viel Müll.

Eine Interessensgruppe sagt dir zahl nicht... damit es erst mal so richtig teuer wird.

Die andere sagt Zahl doch... damit du dich ja nicht vor der Strafe drückst.

Fakt ist, das es kein direktes Abkommen gibt. Fakt ist, das bestimmte Vergehen hierzulande verfolgt werden. Fakt ist, das anhand der hohen Anzahl der Fälle, und der unterbesetzten ausländischen Behörde nur jedes dritte Vergehen verfolgt werden kann.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Zitat:

Original geschrieben von NeuerBesitzer

Wie gehabt:

Erstmal können die Schweizer hier (noch) nicht ohne weiteres vollstrecken.

Allerdings gibt es ja auch den §722 ZPO. D.h. wenn die Schweizer bei "Deinem" Amtsgericht ein Vollstreckungsurteil beantragen und dieses auch vorliegt kannst und wirst Du dann wahrscheinlich auch Besuch von einem deutschen Gerichtsvollzieher bekommen.

Hierzu muss aber ein ausländisches(schweizerisches) Urteil vorliegen. Bussgeldbescheid reicht nicht.

O.

Das gibt es aber wie geschrieben ab einer Überschreitung von 20 kmh ausserorts und 15 kmh innerorts unter Umständen...

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010

 

Was ich nicht verstehe: Das Aufkreuzen deutscher Beamten mit der "Bitte", die Angelegenheit zu regeln?! Wozu denn das? Klingt nach Hornberger Schießen!

Ist nun mal die übliche Vorgehensweise.

Wie sollen die Jungs an die Adresse kommen?

Meinen Arbeitskollegen hats auf den Weg nach Italien auch erwischt. Er hat aber keinen Hausbesuch bekommen, sondern Post vom Polizeipräsidium Essen.

am 5. Oktober 2012 um 17:04

Eindeutig Lichtreflexe! Nicht zahlen. Die Schweizer koennen nicht messen :D

Zitat:

Original geschrieben von dakiha

Deshalb bleibt wohl eine gewisse Unsicherheit über die tatsächliche Rechtslage.

Diese Unsicherheit läßt sich mit der Zahlung der 100 Euro problemlos aus der Welt schaffen.

Kann denn nicht mal einer von den ganzen "Ich-bin-im-Ausland-geblitzt-worden-und-will-nicht-zahlen"-Heinis seine Rechtschutzversicherung und einen Anwalt bemühen und das Gesprächsergebnis hier posten, damit man endlich mal bescheid weiß?!

Eigentlich müsste jeder, der einen solchen Thread eröffnet, Schmerzensgeld an diejenigen zahlen, die es lesen müssen.

Zitat:

Original geschrieben von AndyB1971

 

Eigentlich müsste jeder, der einen solchen Thread eröffnet, Schmerzensgeld an diejenigen zahlen, die es lesen müssen.

Selbst Schuld. :D

Titel: Ich wurde in der Schweiz geblitzt!

Was sollte wohl drin stehen wenn man reinklickt?

100€ für 6km/h zu viel? 6????? Sorry, aber was ist das für ein Schwachsinn? Wie kann da hier auch nur ein User raten das zu zahlen? Ich meine 6 km/h? Sieht man den Unterschied aufm Tacho überhaupt zwischen 70 und 76? Ich mein 20 zu schnell ok, oder selbst 15 ginge gerade noch. Aber alles unter 10km/h zu schnell ist einfach ein Witz!

Echt krass. Dass die das blitzen ist eine Unverschämtheit. Zum Glück muss ich da nicht hin.

Zitat:

Original geschrieben von Gurkengraeber

100€ für 6km/h zu viel? 6????? Sorry, aber was ist das für ein Schwachsinn?

Tarif nach schweizer Recht.

Daß die deutschen Tarife auf Drittweltniveau liegen, ist aber inzwischen allgemein bekannt.

Zitat:

Original geschrieben von Gurkengraeber

100€ für 6km/h zu viel? 6????? Sorry, aber was ist das für ein Schwachsinn? Wie kann da hier auch nur ein User raten das zu zahlen? Ich meine 6 km/h? Sieht man den Unterschied aufm Tacho überhaupt zwischen 70 und 76? Ich mein 20 zu schnell ok, oder selbst 15 ginge gerade noch. Aber alles unter 10km/h zu schnell ist einfach ein Witz!

Es ist sicher nicht wenig.

Trotzdem kann ich den Schwachsinn nicht erkennen.

http://www.suednorwegen.org/index.php?...

es geht aber noch besser

Ich frage mich ja immer wieder, wie es dazu kommt, daß einige Zeitgenossen es trotz eines bekannten aTL im Ausland immer mal wieder ordentlich krachen lassen.

Wird das Risiko des Erwischtwerdens als zu gering eingeschätzt?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Ich frage mich ja immer wieder, wie es dazu kommt, daß einige Zeitgenossen es trotz eines bekannten aTL im Ausland immer mal wieder ordentlich krachen lassen.

Wird das Risiko des Erwischtwerdens als zu gering eingeschätzt?

Das scheinbar nicht.

Doch, wie kann ich mich darum drücken wird doch schon bald zu einem der Hauptthemen hier.

Wenn ihr möchtet, kopiere ich euch mal die wöchentlichen etwa 20 Mitteilungen des Amtsgerichts hier rein, die die jeweilige kleine Busse von etwa 100€ zuzugl. Zinsen und Gerichtsgebühren bei Ausländern dann in eine 3-tägige Ersatzhaft umwandeln, die nicht verjährt !

 

Das heisst entweder zahlen beim nächsten Kontrollereignis in der CH oder die Haft antreten - sofort !

 

Diese Sachen werden hier im Amtsblatt öffentlich zugestellt und sind damit gültig. Dein Problem, wenn du das nicht liest ;)

 

Zitat:

Bezirk Baden

Verfügung

Antragstellerin: Staatsanwaltschaft Baden, Mellingerstrasse 207, 5405 Dättwil, vertreten durch Stefan Kalt, Staatsanwalt, Mellingerstrasse 207, 5405 Dättwil.

Verurteilter: von twindance editiert

Gegenstand: Verfahren betreffend Ausfällung einer Ersatzfreiheitsstrafe.

Der Gerichtspräsident verfügt:

1. Für die nichtbezahlte Busse von Fr. 100.- gemäss Bussenverfügung Nr. 106526 der Regionalpolizei Spreitenbach vom 8. November 2011 wird eine Ersatzfreiheitsstrafe von einem Tag ausgesprochen.

2. Die Verfahrenskosten bestehend aus:

a) der Gebühr von Fr. 200.-

b) den Spesen von Fr. 30.-

Total Fr. 230.-

zuzüglich der Publikationskosten werden dem Verurteilten auferlegt.

3. Der Verurteilte trägt seine Kosten selber.

Rechtsmittelbelehrung (Art. 393 ff. StPO):

Dieser Entscheid kann innert 10 Tagen seit seiner Zustellung beim Obergericht, Obere Vorstadt 38, 5000 Aarau, mit Beschwerde angefochten werden.

Mit der Beschwerde können Rechtsverletzungen, einschliesslich Überschreitung und Missbrauch des Ermessens, Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerung sowie unvollständige oder unrichtige Feststellung des Sachverhaltes gerügt werden. Die Beschwerde ist schriftlich und begründet einzureichen. Es ist genau anzugeben, welche Punkte des Entscheides angefochten werden, welche Gründe einen anderen Entscheid nahelegen und welche Beweismittel angerufen werden (Art. 385 Abs. 1 StPO).

Die Beschwerdefrist kann nicht erstreckt werden (Art. 89 Abs. 1 StPO). Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen vom Bundesrecht oder vom kantonalen Recht anerkannten Feiertag im Sinne von § 26 EG StPO, so endet sie am nächstfolgenden Werktag. Massgebend ist das Recht des Kantons, in dem die Partei oder ihr Rechtsbeistand den Wohnsitz oder den Sitz hat (Art. 90 Abs. 2 StPO).

Die Beschwerde hemmt die Rechtskraft und die Vollstreckbarkeit des angefochtenen Entscheides nicht (Art. 387 StPO).

Diese Verfügung wird hiermit dem Verurteilten öffentlich zugestellt.

Baden, 6. März 2012

Gerichtspräsidium 2

Zitat:

Massgebend ist das Recht des Kantons, in dem die Partei oder ihr Rechtsbeistand den Wohnsitz oder den Sitz hat (Art. 90 Abs. 2 StPO).

Welche Partei ist damit gemeint ?

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