Ich werde verpflichtet Fahrtenbuch bei Fahrzeug X zu führen
Hallo,
ich habe ein Schreiben bekommen, wo drin steht, dass ich zukünftig bei meinem Fahrzeug xxx ein Fahrtenbuch führen muss. Ich habe mehrere PKW’s und das betrifft nur einen davon. Der Grund ist hier nicht das Thema.
Meine Frage:
Wenn ich das Auto verkaufe und was anderes kaufe, entfällt das Fahrtenbuch dann automatisch, richtig?
...dass der nächste Besitzer kein Fahrtenbuch führen muss, weil er dieses Auto gekauft hat, ist ja soweit klar. Ist das aber auch so, wenn ein Familienmitglied aus dem gleichen Haushalt das Auto kauft und anmeldet?
Wenn ich ein weiteres Auto kaufe, gibt es ja dazu ebenso kein Fahrtenbuch, oder?
Die anderen Autos von mir sind ja davon ebenso unberührt.
72 Antworten
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 22. Januar 2021 um 10:01:28 Uhr:
Zitat:
@birscherl schrieb am 22. Januar 2021 um 09:57:54 Uhr:
Die Fahrtenbuchauflage bezieht sich auf den Halter, nicht auf den Eigentümer und auch nicht auf denjenigen, auf den das Fahrzeug zugelassen ist. Wie der Halter definiert ist, hab ich weiter oben schon gepostet. Der Halter muss nun mal nicht derjenige sein, auf den das Fahrzeug zugelassen ist.
Verfügst Du über die Information, wer die Auflage angeordnet hat?
Welchen Unterschied macht das?
/Edit: Zum Rest: Fühlt die sogenannte "Moralkeule" geschwungen
(obwohl, warum auch immer, Fahrzeugverkehrsvergehen als Lappalien abgehandelt werden)
Zitat:
@birscherl schrieb am 22. Januar 2021 um 09:57:54 Uhr:
Die Fahrtenbuchauflage bezieht sich auf den Halter, nicht auf den Eigentümer und auch nicht auf denjenigen, auf den das Fahrzeug zugelassen ist. Wie der Halter definiert ist, hab ich weiter oben schon gepostet. Der Halter muss nun mal nicht derjenige sein, auf den das Fahrzeug zugelassen ist.
Zunächst gilt die Haltervermutung, wonach derjenige, auf den das Fahrzeug zugelassen ist und welcher Versicherungsnehmer ist, auch der Halter ist. Diese Vermutung kann die Behörde wiederlegen und den TE als Halter betrachten... nur muss sie diese Wiederlegung der Vermutung auch nachweisen.
Werden KfZ-Steuer und Versicherung von einer anderen Person, als dem TE, bezahlt, wird es schonmal schwieriger, da die wirtschaftliche Betrachtungsweise dann eben nicht den TE als Halter identifizieren würde (wer für den Treibstoffverbrauch aufkommt wird schwer bis unmöglich nachzuweisen sein). Und wenn dann z.B. seine Frau die tatsächliche Verfügungsgewalt besitzt wird deren Haltereigenschaft kaum zu wiederlegen sein.
Bei einem Firmenwagen, welcher üblicherweise zur alleinigen Nutzung durch einen Mitarbeiter vorgesehen ist und der Wagen üblicherweise im Besitz des Mitarbeiters ist, ist die Sachlage eindeutiger.
Tut hier aber wenig zur Sache, da die Behörde dem TE dann die Auflage auf ein anderes oder gleich alle anderen Fahrzeuge, die auf den TE zugelassen sind, abändern wird. Schlimmstenfalls hat er dann anstelle einer Fahrtenbuchauflage x-Fahrtenbuchauflagen...für jedes Fahrzeug eine.
Zitat:
@qaqaqe schrieb am 22. Januar 2021 um 10:13:20 Uhr:
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 22. Januar 2021 um 10:01:28 Uhr:
Verfügst Du über die Information, wer die Auflage angeordnet hat?
Welchen Unterschied macht das?
/Edit: Zum Rest: Fühlt die sogenannte "Moralkeule" geschwungen
(obwohl, warum auch immer, Fahrzeugverkehrsvergehen als Lappalien abgehandelt werden)
Es könnte sich zum Beispiel auch um eine Auflage des Finanzamtes handeln. Da würden die Ausführungen der Moralapostel erst recht ins Leere gehen.
Eine Auflage des Finanzamts für ein Fahrtenbuch gibt es nicht. Entweder man entscheidet sich zu einem Fahrtenbuch und führt das dann, oder man entscheidet sich für eine Pauschalversteuerung und führt dann kein Fahrtenbuch. Das ist aber die eigene Entscheidung, nicht die des Finanzamts.
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Zitat:
@birscherl schrieb am 22. Januar 2021 um 10:55:41 Uhr:
Eine Auflage des Finanzamts für ein Fahrtenbuch gibt es nicht. Entweder man entscheidet sich zu einem Fahrtenbuch und führt das dann, oder man entscheidet sich für eine Pauschalversteuerung und führt dann kein Fahrtenbuch. Das ist aber die eigene Entscheidung, nicht die des Finanzamts.
Ok, wenn es um eine Auflage im engeren Sinn geht, ist es richtig, dass das Finanzamt diese nicht ausspricht. Es gibt aber durchaus die mittelbare Verpflichtung dazu, wenn es z.B. darum geht nachzuweisen, ob ein Fahrzeug zum Betriebsvermögen zuzuordnen ist, oder eben nicht. Da die Schilderung des TE nicht eindeutig ist, kann zumindest ich nicht eindeutig erkennen, ob es sich um eine Fahrtenbuchauflage wegen eines Verkehrsstoßes handelt, oder ob es einen anderen Hintergrund hat.
Vor allem stellt sich noch immer die Frage, ob die Auflage nicht doch noch angreifbar ist. Nicht jede Anordnung muss widerspruchslos hingenommen werden.
Ok, das mit dem Finanzamt scheint mir in diesem Kontext etwas sehr konstruiert.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 22. Januar 2021 um 11:08:11 Uhr:
Vor allem stellt sich noch immer die Frage, ob die Auflage nicht doch noch angreifbar ist. Nicht jede Anordnung muss widerspruchslos hingenommen werden.
Angreifbar möglicherweise. Sofern seitens des etwas umfangreicheren Fuhrparks des TE die Möglichkeit besteht auf ein anderes Fahrzeug auszuweichen könnte man die Auflage für ihre Dauer dadurch (legal) umgehen.
Sollte die Auflage unbefristet wegen eines Verkehrsdelikts ausgesprochen worden sein, so sollte man dringend dagegen vorgehen. Unbefristet dürfte diese nicht haltbar (je nach sonstiger Vorgeschichte) sein.
Wo genau besteht eigentlich das Problem, ein Fahrtenbuch zu führen? Deine Herangehensweise ist für dich extrem teuer und bekämpft nur ein Symptom, sollten bspw. ständige Regelverstöße die Ursache sein ...
Zitat:
@Knergy schrieb am 22. Januar 2021 um 12:00:26 Uhr:
sollten bspw. ständige Regelverstöße die Ursache sein ...
Wollten wir nicht die Moralkeule weg lassen....
Je nach Landkreis fängt man sich eine Fahrtenbuchauflage ganz schnell ein. Da reicht ein einmaliges "Sorry, weiss nicht, wer da gefahren ist" bei einem Ticket für 21km/h über der zHG ausserorts vollkommen aus um die Auflage zu bekommen.
Wenn das Bild schlecht ist, die eigentliche OWi gering ist und der Halter objektiv betrachtet den Fahrer nicht benennen kann... dann kann man die Auflage ggf. als unverhältnismäßig betrachten. Manche Landkreise sind sehr inflationär bei der Auflagenanordnung.
Wir kennen die genau Vorgeschichte hier jedoch nicht. Wenn man allerdings schon überlegt deswegen gleich das Fahrzeug zu veräussern... wird wohl was größeres gewesen sein.
Schmunzel: Kleine Story vom Exchef, der es so weit getrieben hatte, dass Polizei auf dem Firmengelände nach ihm fragte. Alle Mitarbeiter hatten strenge Anweisung, ihn nicht auf Fotos zu erkennen und keine Auskünfte zu geben.
Mitarbeiter haben auch Punkte für ihn übernommen. Natürlich freiwillig.
Zitat:
@Pepe Mod schrieb am 22. Januar 2021 um 13:01:34 Uhr:
Schmunzel: Kleine Story vom Exchef, der es so weit getrieben hatte, dass Polizei auf dem Firmengelände nach ihm fragte. Alle Mitarbeiter hatten strenge Anweisung, ihn nicht auf Fotos zu erkennen und keine Auskünfte zu geben.
Mitarbeiter haben auch Punkte für ihn übernommen. Natürlich freiwillig.
Und du hast ihn auf dem Foto identifiziert , er hat abgekotzt und dich gefeuert ... .
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 22. Januar 2021 um 12:09:58 Uhr:
Wir kennen die genau Vorgeschichte hier jedoch nicht. Wenn man allerdings schon überlegt deswegen gleich das Fahrzeug zu veräussern... wird wohl was größeres gewesen sein.
Den Wagen wollte ich unabhängig von dieser Sache sowieso bald ersetzen. Eigentlich eher Ende des Jahres geplant gewesen. Daher die Überlegung.
Das Finanzamt hat mit der Sache nichts zu tun. Das Brief kommt von der Zulassungsstelle. Vorgeworfen wird ein Verkehrsverstoß.
Ich habe mich jetzt dazu entschieden, das betroffene Fahrzeug einfach seltener und überwiegend auf Langstrecke zu nutzen.
Muss noch herausfinden, wie lange diese Anordnung gilt.
Zitat:
@ME1200 schrieb am 22. Januar 2021 um 13:11:38 Uhr:
Zitat:
@Pepe Mod schrieb am 22. Januar 2021 um 13:01:34 Uhr:
Schmunzel: Kleine Story vom Exchef, der es so weit getrieben hatte, dass Polizei auf dem Firmengelände nach ihm fragte. Alle Mitarbeiter hatten strenge Anweisung, ihn nicht auf Fotos zu erkennen und keine Auskünfte zu geben.
Mitarbeiter haben auch Punkte für ihn übernommen. Natürlich freiwillig.Und du hast ihn auf dem Foto identifiziert , er hat abgekotzt und dich gefeuert ... .
Hä, Hä. Wenn ich so blöd gewesen wäre, hätte ich sogar Schläge verdient. Wichtig war immer: Sorry im Moment nicht im Hause.
Aber wurde in anderen threads von diversen leuten, ich glaube ach vom te, nicht immer gesagt, so eine fahrtenbuchauflage is doch pipifax und man solle lieber immer sagen man hat keine ahnung, wenns um punkte ging?
daher versteh ich das alles hier gar nicht, sorry, ....
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 21. Januar 2021 um 22:01:23 Uhr:
.......
edit
hier kann zu ... bevor die Moralkeulen "zuschlagen"
Herrlich wie gleich Maulkörbe verteilt werden.
Was hat dieser Unfug hier eigentlich mit Sicherheit im Verkehr zu tun ?
Das deckt doch wieder eine Lücke auf MT ab, "Kleinkriminelle und Drückeberger unter sich."
Solche Themen häufen sich hier.