Ich möchte ein Auto zulassen ohne TÜV Bericht geht das ?

Hallo liebe Leute.
ich habe meinen Sohnemann ein Auto gekauft der wagen hat noch TÜV bis 07/21 der Verkäufer hat aber den TÜV bericht nicht gefunden , brauch ich den zwingend zur Zulassung? im FZ steht ja wie lange der Wagen noch TÜV hat. oder muss ich jetzt zum TÜV und mir die Papiere besorgen ?

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Eine verbindliche Antwort bekommst du bei deiner Zulassungsstelle.
Ich gehe aber davon aus, dass du ein Ersatzdokument benötigst.

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Zitat:

@Mattzedes schrieb am 1. Juli 2020 um 21:27:34 Uhr:


...dass Zulassungen nur noch mit den originalen HU-Unterlagen der ausstellenden Prüforganisation möglich sind.

Da spricht ja erstmal nichts gegen.

Aber das man als rechtmäßiger Eigentümer (nachweisbar durch Kaufvertrag, Schlüssel und Papieren) eines Fahrzeuges keine zweite Ausfertigung vom TÜV bekommt, ist eine Frechheit.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 1. Juli 2020 um 22:03:49 Uhr:



Zitat:

@Mattzedes schrieb am 1. Juli 2020 um 21:27:34 Uhr:


...dass Zulassungen nur noch mit den originalen HU-Unterlagen der ausstellenden Prüforganisation möglich sind.

Da spricht ja erstmal nichts gegen.

Aber das man als rechtmäßiger Eigentümer (nachweisbar durch Kaufvertrag, Schlüssel und Papieren) eines Fahrzeuges keine zweite Ausfertigung vom TÜV bekommt, ist eine Frechheit.

Ja fand ich auch, ich hatte extra vorher angerufen und mein fal geschildert, bin direkt mit allen Unterlagen und mein Ausweis hin, nach über 1st warten sagt mir der TÜV Mensch nö das geht aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht, entweder muss der Vorbesitzer mit allen Unterlagen kommen oder ich brauch von ihm eine Vollmacht mit seinem Ausweis, Dan hab ich gesagt OK danke für nichts und bin gegangen, Am Telefon heißt es kein Problem ?? und Dan geht's aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht, sein Name und seine Adresse steht doch in den Papieren drin die hab ich doch.

Und wer war der Vertragspartner beim TÜV? Was gehen dich seine persönlichen Daten an?

Datenschutz hin oder her, wenn ja dann wirklich ja.

Ich hatte mir auch mal, allerdings von der DEKRA, eine Zweitschrift vom HU-Bericht abgeholt. Der wurde automatisch ohne persönliche Daten, nur mit den Fahrzeugdaten, ausgedruckt.

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So läuft es bei uns (GTÜ) auch: Der Nachdruck erfolgt ohne Anschrift des damaligen Halters (und ohne Preisangabe), aber zum Nachweis der Berechtigung reicht die Vorlage der Zulassungsbescheinigung.

Immerhin verlangt ja der Gesetzgeber vom aktuellen Halter dass er den Bericht vorlegen kann, da muss er ihn ja auch bekommen dürfen?!

Gilt aber entsprechend auch nur für "gültige" Berichte, nicht für ältere.

Zitat:

@Carbon30 schrieb am 2. Juli 2020 um 02:33:31 Uhr:


1st warten sagt mir der TÜV Mensch nö das geht aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht, entweder muss der Vorbesitzer mit allen Unterlagen kommen oder ich brauch von ihm eine Vollmacht mit seinem Ausweis, Dan hab ich gesagt OK danke für nichts und bin gegangen, Am Telefon heißt es kein Problem ?? und Dan geht's aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht, sein Name und seine Adresse steht doch in den Papieren drin die hab ich doch.

Das ist aber absoluter Quatscht. Welche Daten sollen geschützt werden?
Wenn man ein Auto kauft, bekommt man oft viele Unterlagen wie TÜV-Bericht, Fahrzeugschein 1 und 2 , Reparaturberichte und Rechnungen usw. All steht drauf Vorbesitzer Daten. Auf der TÜV Bericht stehen meistens nur Namen und Adresse des Vorbesitzers. Und diese hast du ja bereits vorliegen.

Es geht nicht darum welche Daten du bereits hast sondern viel mehr das Dritte solche Daten nur Berechtigten Personen weiter geben dürfen und das ist hier nicht der Fall.

Soweit alles richtig nach der neuen Datenschutzverordnung.

Ob es nun aus unserer Sicht quatsch oder unerheblich ist spielt hier keine Rolle.

Das gleiche Problem taucht auch immer wieder bei Daten bei FZG-Wartungen die beim Vorbesitzer gelaufen sind auf. Die Daten geben die Werkstätten normal auch nicht raus obwohl das FZG mittlerweile einem selbst gehört.

Halte es persönlich auch für übertrieben aber rechtlich gesehen handeln die Institutionen korrekt.

Wenn man will gibt es aber eine bezüglich Datenschutz unbedenkliche und kundenfreundliche Lösung: Man gibt den Prüfbericht nicht dem Kunden sondern die Prüforganisation schickt den Bericht direkt zur Zulassungsstelle wo an- oder umgemeldet werden soll. So handhaben wir das i.d.R. Der Kunde muss nicht einmal persönlich vorbeikommen, kann sein Auto anmelden und gegen Datenschutz verstoßen wir so auch nicht. Auf der Kopie für's Amt steht dann drauf "Nur zur Zulassung, danach zu vernichten".

Leider hat nicht jeder den man so ans Telefon bekommt von dem Begriff "kundenfreundlich" was gehört.

Vielleicht nicht nachgefragt oder die sind selber nicht drauf gekommen oder oder oder, hätte hätte Fahrradkette😉

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 2. Juli 2020 um 11:34:56 Uhr:


Es geht nicht darum welche Daten du bereits hast sondern viel mehr das Dritte solche Daten nur Berechtigten Personen weiter geben dürfen und das ist hier nicht der Fall.

Wie kann man so richtig definieren?
Die Daten der Kunde braucht, ist für das Fahrzeug relevant und würde man sogar sagen, es gehört zu den Fahrzeug . Man kann ja den Bericht Vorbesitzer Daten (Adresse) gegen neuen Besitzer Daten ersetzen.

Die Daten sind aber für den Ex-Besitzer bestimmt und nicht für den Käufer und solche Daten dürfen dann von Dritten nicht raus gegeben werden. Siehe mein Beispiel oben. Da hat man laufend Theater mit.

Wie oft hab ich bei BMW gestanden und wollte Wartungsunterlagen einsehen die die Vorbesitzer veranlasst hatten.

Nix da, bekommst du einfach nicht wenn du da keinen kennst dem das egal ist.

ok im Endeffekt ist es einfach so Wenn man ohne TÜV Bericht zur Zulassungsstelle geht kann man Glück haben und der Stempel reicht im Fahrzeugschein man kann auch Pech haben, und genauso verhält es sich bei dem TÜV bericht, man kann Glück haben oder auch nicht den zu bekommen, rein Rechtlich muss man den Bericht bei der Zulassung dabei haben und rein Rechtlich muss der Vorbesitzer die Ersatz Papiere (TÜV Bericht ) Besorgen , alles andere ist Glücks Sache. in meinem Fall kümmert sich der Vorbesitzer um alles , er schaut ob er den TÜV bericht findet wenn nicht geht er zum TÜV und besorgt den. Danke @all

Da ist man ja mal in der arm aber sexy Bundeshauptstadt gut dran, kommt nicht so oft vor ... hier möchte keiner den HU Bericht sehen, sofern es auf der Zulassungsbescheinigung vermerkt ist ...

Zitat Zulassungsstelle Berlin

"Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
HU-Prüfbericht: Die Vorlage des Prüfberichtes über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt. "

YOLO, den HU bericht wollte hier auch noch nie einer sehen, der wandert bei mir sofort in den Autoordner und vergilbt dort😁😁

Anderseits werden doch die HU Berichte/Ergebnisse zentral gespeichert beim KBA? Da könnte man ja einfach bei Zulassung einen datenabgleich machen?? Na ja, typisch Deutschland in Bezug auf moderne Möglichkeiten... 🙄

Zitat:

@tartra schrieb am 3. Juli 2020 um 10:25:19 Uhr:


Anderseits werden doch die HU Berichte/Ergebnisse zentral gespeichert beim KBA?

Ja, die HU-Fälligkeit (und die Kilometerstände) werden im zentralen Fahrzeugregister gespeichert. Also müsste eigentlich die Zulassungsstelle sehen können, ob das Fahrzeug eine gültige HU hat. Wenn es im Register noch gespeichert ist. Und wenn der Bericht schon drin ist (das kann schonmal eine Woche dauern). Und wenn der Prüfer sich nicht bei der FIN vertippt hat.

Ahja, und wenn die Zulassungsstelle auch bei der Zulassung auf das Register zugreifen kann und darf natürlich 😉

Außerdem hatten meines Wissens nach zumindestens manche Prüforganisationen den Zulassungsstellen schon vor iKFZ die Möglichkeit geschaffen, Untersuchungsberichte online einzusehen.

Ich habe jedenfalls regelmäßig Anfragen nach Mehrfertigungen für die Zulassung, die dann hinterher offensichtlich doch nicht benötigt werden. Und hatte schon vor einiger Zeit mal den Anruf einer Zulassungsstelle, die ein morgens geprüftes Auto nachmittags noch nicht im System gefunden hatte und deswegen die Echtheit des Berichts bestätigt haben wollte 😉

Das ist laut meiner Zulassungsstelle immer noch nicht sauber alles hinterlegt. Soll aber kommen.

Stand März 2020.

Meine konnte auch noch nicht richtig drauf zugreifen.

Ist wohl ein Software Thema.

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