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Ich mache gerade meinen Führerschein und muss zur MPU. Brauche Rat.

Themenstarteram 23. August 2023 um 15:26

Guten Tag.

Ich hoffe, ihr habt Ideen oder Tipps für mich :(

Ich bin 28 dreifacher Familienvater und habe Ende letzten Jahres beschlossen meinen Führerschein zu machen zwecks Arbeit und Familie so nun begann ich meinen Schein hab alle Theoriestunden absolviert und auch mit meinem Fahrlehrer geredet, dass ich ja meinen schein hoffentlich vor Sommer fertig habe somit hat er mir geholfen und wir haben auch gleich direkt mit den Fahrstunden begonnen bis auf die letzten Fahrten Autobahn und Nacht... schon währenddessen ich meine Theoriestunden noch gemacht habe, hab ich bei der Führerscheinstelle alles abgegeben bis auf mein Führungszeugnis ( davon wusste ich nichts und das haben sie auch erst angefordert als ich schon gefahren bin) so nun 6 Wochen gewartet bis es ankam und dann nochmal 8 Wochen bis es überprüft wurde so nun sind bin ich hier ich wurde nun zur MPU aufgefordert wegen zwei Straftaten (eingriff im Straßen verkehr vor 7 Jahren und gefährliche Körperverletzung vor 3 Jahren beides zwischen 1,5 und 1,6 Promille )

Täglich stunden lang gelernt für die Theorie das ich am Ende herausstellt, das alles umsonst war? :(

Ich bin verantwortungsbewusst und keineswegs nachlässig oder gemeingefährlich und nach Aussage meines fahrlehrer auch fahrtauglich ( Nach 25 Fahrstunden (Hälfte Automatik und Hälfte Gangschaltung) und bezahlt hab ich auch schon viel an die Fahrschule. Jetzt soll ich noch 1100 Euro an die MPU zahlen? :( ist da was zu machen mit 'nem Anwalt oder sowas?

 

Ich danke im Voraus!

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75 Antworten

Zitat:

@Melosine schrieb am 29. August 2023 um 13:19:12 Uhr:

Zitat:

@audijazzer schrieb am 29. August 2023 um 12:17:03 Uhr:

wenn "professionelle Hilfe holen" für dich nur dummes Gelaber ist, können wir die Diskussion gleich beenden!!

Es geht hier nicht um einen geklauten Kaugummi als Achtjähriger, oder irgendwelche Pubertäts-Ausrutscher, sondern um auffälliges Aggressionsverhalten plus Alk, die schon vor Gericht gelandet sind.

Sorry, da hört's bei mir auf! Das sind NOGOs - besonders in dieser Kombination!

Genauso dein sinniger Ratschlag:

Zitat:

@Melosine schrieb am 29. August 2023 um 13:19:12 Uhr:

Zitat:

@audijazzer schrieb am 29. August 2023 um 12:17:03 Uhr:

 

ja toll, was würde der TE wohl darauf sagen? "Ja klar Alder..kann ich".

QUATSCH! Das kann jemand mit DER Vergangenheit überhaupt nicht im Mindesten beurteilen, das kann nur ein Fachmann nach eingehender Begutachtung, die am besten vor der MPU passieren sollte.

Damit schließt sich der Kreis zur "professionellen Hilfe".

Jemanden den man nicht kennt, von dem man nicht genau weiß, was er sich denn tatsächlich zu schulden hat kommen lassen und unter welchen Umständen dies geschehen ist, derartig zu verunglimpfen ist aller unterste Schublade. Es scheint, als hättest du Freude am Unglück anderer.

Die Gesellschaft kann sich glücklich schätzen, dass Menschen wie du nicht über andere richten dürfen.

Verunglimpfen tu ich hier niemanden, aber wir wissen schonmal, DASS er sich ein paar heftige Sachen zuschulden hat kommen lassen, die die Fahreignung betreffen.

Und das ist auch nicht "unterste Schublade" sondern ein schlichtes Ergebnis von Tatsachen, die nicht mal der TE bestreitet.

Tatsachen die du schlichtweg ausblendest und kein Wort dazu sagst.

Verurteilungen passieren nicht einfach "mal so".

Die Gesellschaft kann sich im übrigen glücklich schätzen, dass an den entscheidenden Stellen (hoffentlich) Personen sitzen, die bei ernsten Anhaltspunkten keine "Persilscheine" ausstellen, so wie du das tust.

Wissen wir das? Was hat er denn gemacht? Offensichtlich weißt du ja mehr als wir. Denn bei mir schreibt der TE von einer gefährlichen Körperverletzung und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr, ohne weitere Details zu nennen. Das "heftig" geht für mich daraus nicht vor. Auch kann ich persönlich daraus nicht direkt die Fahreignung ablesen, dafür müsste man schon den Hintergrund kennen.

Ich vermute mal, dass du ganz klassisch den Fehler machst zu denken, dass "gefährlich" = "besonders schwer", dem ist aber in diesen Fällen nicht so. Bei der KV bedeutet gefährlich nur, dass eine "Waffe", also ein Gegenstand, verwendet wurde, das kann sogar eine Ballonfigur vom letzten Kindergeburtstag sein. Um im Straßenverkehr heißt das nur, dass es zu einer tatsächlichen Gefährdung von Verkehrsteilnehmern kam.

Wenn es nach dir ginge, sollte man wohl jeden, der mal wegen irgendwas verurteilt wurde (auch wenn es nur Sozialstunden waren) komplett vom öffentlichen Leben ausschließen und am Besten für immer wegsperren. Hab ich das richtig verstanden?

Zitat:

@phchecker17 schrieb am 29. August 2023 um 14:05:27 Uhr:

Wissen wir das? Was hat er denn gemacht? Offensichtlich weißt du ja mehr als wir. Denn bei mir schreibt der TE von einer gefährlichen Körperverletzung und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr, ohne weitere Details zu nennen.

beides mit dem Attribut "gefährlich", für manche scheint das kaum mehr als Deko zu sein..

und das ist alles eigentlich nix, auch nicht in dieser Kombination, im Grunde nur Lappalien..??

Wissen wir doch nicht, genau darum gehts doch? DU weißt nicht, was er gemacht hat, ich weiß nicht, was er gemacht hat, nur ER weiß es. Nur behandelst du ihn als Schwerstverbrecher, obwohl du eben nicht weiß, ob es sich um eine Lappalie handelt oder nicht. Das ist Vorverurteilung vom Allerhöchsten.

Wenn ich einen Bleistift auf dich werfe und du mich deshalb anzeigst, dann geht es um gefährliche Körperverletzung. Bei einer Verurteilung zahle ich dir eine kleine Geldsumme und mache ein paar Sozialstunden. Das macht mich aber nicht zum Gewalttäter.

Als Ergänzung aus https://www.anwalt.de/.../...zung-und-welche-strafe-droht_045790.html:

Zitat:

Die gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) ist eine sogenannte Qualifikation der einfachen Körperverletzung (§ 223 StGB). Die Art und Weise einer Körperverletzung wird aus Sicht des Gesetzgebers als „gefährlich" eingestuft.

[...]

Gefährliche Werkzeuge sind Gegenstände, die aufgrund ihrer objektiven Beschaffenheit und der konkreten Art ihrer Verwendung dazu geeignet sind, erhebliche Verletzungen zu verursachen. Zu diesen Gegenständen zählen Steine, angespitzte Bleistifte, Schraubendreher, Autos oder unter Umständen Biertische. Im Einzelfall kann auch ein Schuh, mit dem getreten wird, ein gefährliches Werkzeug sein (Stiefel, Stahlkappen im Schuh).

Zitat:

@phchecker17 schrieb am 29. August 2023 um 14:09:42 Uhr:

Wenn ich einen Bleistift auf dich werfe und du mich deshalb anzeigst, dann geht es um gefährliche Körperverletzung.

jetzt wirds wirklich affig...

beschäftige dich mal damit was die Juristen als gefährliche Körperverletzung bezeichnen.

Das Werfen mit einem Bleistift hab ich da nicht gefunden.

Zitat:

@audijazzer schrieb am 29. August 2023 um 14:08:25 Uhr:

beides mit dem Attribut "gefährlich"

Damit ist für mich alles gesagt. Auf diesem Niveau brauch ich mich mit dir nicht streiten :) Recherchier doch bitte erstmal, was "gefährliche Körperverletzung" bedeutet. Solange du der Meinung bist, dass das "gefährlich" für besonders schlimm steht, ist jegliche Diskussion hier sinnlos.

Vielleicht hast du es noch nicht gemerkt, aber affig sind einzig und alleine deine Kommentare.

Edit: da du deine Posts ja gerne im Nachhinein änderst: schau mal in meinem Beitrag VOR deinem, da hab ich dir schon den Bleistift als gefährlichen Gegenstand im Zusammenhang mit der gefährlichen Körperverletzung rausgesucht. Ich bearbeite den Post sogar und hebe dir den Bleistift fett hervor, ok?

so lange der TE sich nicht mehr meldet, kann hier doch zu, oder? Spekulatius gibt es ab nächste Woche wieder im Supermarkt, nicht hier.

Zitat:

@phchecker17 schrieb am 29. August 2023 um 14:15:13 Uhr:

Zitat:

@audijazzer schrieb am 29. August 2023 um 14:08:25 Uhr:

beides mit dem Attribut "gefährlich"

Damit ist für mich alles gesagt. Auf diesem Niveau brauch ich mich mit dir nicht streiten :) Recherchier doch bitte erstmal, was "gefährliche Körperverletzung" bedeutet.

Ich würde DIR mal ganz dringend raten, dies zu tun, bevor du hier den Experten spielst!! Weiter oben ist der Link.

Und den hast du gelesen, bevor du ihn gepostet hast? Dort steht nämlich genau das:

Zitat:

Bezugspunkt der Gefährlichkeitsbeurteilung ist die Gefährlichkeit der Tathandlung, weshalb es für die Strafbarkeit nach § 224 StGB nicht darauf ankommt, ob der Täter besonders schwere Verletzungsfolgen verursacht.

Und unter "Gefährlichkeit des Werkzeugs" steht:

Zitat:

So gingen die Gerichte etwa vom Vorliegen eines gefährlichen Werkzeugs aus, als der Täter [...] eine Salami zum Schlagen nutzte

Ich bin mir nicht sicher, ob du das alles, was du hier schreibst, wirklich ernst meinst. Aber ich fasse es für dich nochmal zusammen:

Die gefährliche Körperverletzung ist eine besondere Qualifikation der einfachen Körperverletzung, bei dem beispielsweise ein Gegenstand oder ein anderes Tatmittel genutzt wird, um die Körperverletzung hinzuzufügen. Das kann ein Bleisteift, eine Salami, ein Messer, Gift oder auch eine Pistole sein. Die Art und Schwere der Verletzung spielt hier keine besondere Rolle.

Also zusammengefasst: verletze ich dich durch das Werfen eines spitzen Bleistifts und du bringst das zur Anzeige, dann geht es, wie von mir geschrieben, um gefährliche Körperverletzung. ich kann dir natürlich auch mit der Salami auf den Kopf hauen, selbes Ergebnis.

Zitat:

@phchecker17 schrieb am 29. August 2023 um 14:15:13 Uhr:

Zitat:

@audijazzer schrieb am 29. August 2023 um 14:08:25 Uhr:

beides mit dem Attribut "gefährlich"

Damit ist für mich alles gesagt. Auf diesem Niveau brauch ich mich mit dir nicht streiten :) Recherchier doch bitte erstmal, was "gefährliche Körperverletzung" bedeutet. Solange du der Meinung bist, dass das "gefährlich" für besonders schlimm steht, ist jegliche Diskussion hier sinnlos.

Vielleicht hast du es noch nicht gemerkt, aber affig sind einzig und alleine deine Kommentare.

Edit: da du deine Posts ja gerne im Nachhinein änderst: schau mal in meinem Beitrag VOR deinem, da hab ich dir schon den Bleistift als gefährlichen Gegenstand im Zusammenhang mit der gefährlichen Körperverletzung rausgesucht. Ich bearbeite den Post sogar und hebe dir den Bleistift fett hervor, ok?

Uiiii jetzt hat er's mir aber gegeben. ;)

Trotzdem dürfte das Werfen eines Bleistifts nicht darunter fallen, da müsstest du schon richtig zustechen. Und "gefährlich" bleibt trotzdem bestehen im Vergleich zur "einfachen" Körperverletzung. Irgendwas wird da gewesen sein.

Leute... der TE hat um Rat und Hilfe gefragt. Nicht danach, dass ihr euch wegen solcher Ansichtsfragen persönlich kloppt.

Und Ihr fragt euch warum der TE sich nicht mehr meldet.

Ohne Zeigefinger und Moralpredigt geht es nicht.

Eine Strafe wird verbüßt und jeder hat eine 2 Chace verdient.

Jetzt noch eine MPU kommt für mich einer erneuten Bestrafung gleich.

und wer verbaut ihm die 2. Chance?? Ich seh niemanden, es soll nur aufgrund früherer Vorkommnisse sichergestellt sein, dass er keine Gefahr für andere im Straßenverkehr darstellt. Mehr nicht. Eine MPU als "Bestrafung" zu bezeichnen, ist schon ziemlich weit hergeholt.

Leute wie du, die ihn aufgrund seiner Vergangenheit vorverurteilen und zum Menschen zweiter Klasse degradieren.

ich vorverurteile hier niemand. Ich habe gerade nochmal dargelegt, worum es geht. Deine unsachliche Polemik wird durch ständige Wiederholung nicht wahrer. Lass es einfach, ok?

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